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Warme Mützen! Polizisten kriegen was auf die Ohren

Jetzt bekommen Hamburgs Polizisten was auf die Ohren!

Seit Jahren kämpft die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) darum, dass die Hamburger Beamten im Winter eine Strickmütze aufsetzen dürfen. Doch die Polizeiführung entschied stets, dass eine Strickmütze nicht zum Erscheinungsbild passt.

Der neue Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch (63, seit 15 Tagen im Amt) hat die Mützen jetzt sofort erlaubt!

Sie kosten 2,62 Euro pro Stück.

Hamburger Polizisten dürfen Wintermützen tragen

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„Mützenposse“ hieß der jahrelange Streit über die passende Winter-Kopfbedeckung für Hamburgs Ordnungshüter.

Bislang war die dienstlich gelieferte Wintermütze aus Wolle für die Peterwagenbesatzungen tabu. Sie durfte nicht zur normalen Uniform getragen werden, so der Befehl von oben. Der neue Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch sieht das anders.

So können ab sofort auch die Beamten der Wachen und Verkehrsstaffeln ihre Ohren mit der Wollmütze als Teil ihrer Uniform wärmen. Die Beschaffung ist nicht schwierig. Über das Logistikzentrum in Niedersachsen sind die Mützen in wenigen Tagen zu bekommen. Viele Beamte werden sie auch schon im Spind haben.

Beifall kommt von der Deutschen Polizeigewerkschaft. Joachim Lenders, Landesvorsitzender: „Endlich. Es wurde auch Zeit, dass die Gesundheit der Kollegen und nicht persönliche Geschmäcker im Vordergrund stehen. Nach Jahren der „gebetsmühlenartigen Wiederholung“ sei die Polizeiführung nun einsichtig geworden, erklärte Lenders. „Während man im Polizeipräsidium entspannt und leger das Thermostat von „4“ auf „5“ drehte, froren sich unsere Kolleginnen und Kollegen – salopp gesagt – die Ohren vom Stamm.“

Langjährige DPolG-Forderung erfüllt: Sofortige Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen

Endlich: Nach mehreren Jahren der gebetsmühlenartigen Wiederholung war die Polizeiführung endlich einsichtig und hat die Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen beschlossen.

„Plötzlich“ und „unerwartet“ wird es kalt und das mitten im Winter. Die Abfolge der Jahreszeiten kommt für viele immer wieder überraschend. Das war auch für die Polizeiführung ein immer wieder „spannendes“ Erlebnis und so wiederholte sich die „Mützenposse“ bei der Hamburger Polizei Jahr um Jahr.

Seit Jahren weigerte sich die Hamburger Polizei die wärmende Wollmütze als „offizielle“ Kopfbedeckung für alle Kolleginnen und Kollegen einzuführen. Mit stoischer Gelassenheit und einem unzweideutigen „Basta“ wurde jegliche Diskussion im Keim erstickt und auf die Trageanweisung verwiesen.

Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Während man im Polizeipräsidium entspannt und leger das Thermostat von „4“ auf „5“ drehte, froren sich unsere Kolleginnen und Kollegen salopp gesagt die Ohren vom Stamm. Es wurde endlich Zeit, dass die Gesundheit meiner Kolleginnen und Kollegen wieder im Vordergrund steht. Gut, dass wir jetzt das nächste sibirische Kältehoch nicht „Wolfgang“ taufen müssen.“

Für Rückfragen: Landesvorsitzender Joachim Lenders

                                      Tel.: 0172 / 56 96 280

Langjährige DPolG-Forderung erfüllt: Sofortige Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen

Endlich: Nach mehreren Jahren der gebetsmühlenartigen Wiederholung war die Polizeiführung endlich einsichtig und hat die Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen beschlossen.

 „Plötzlich“ und „unerwartet“ wird es kalt und das mitten im Winter. Die Abfolge der Jahreszeiten kommt für viele immer wieder überraschend. Das war auch für die Polizeiführung ein immer wieder „spannendes“ Erlebnis und so wiederholte sich die „Mützenposse“ bei der Hamburger Polizei Jahr um Jahr. Seit Jahren weigerte sich die Hamburger Polizei die wärmende Wollmütze als „offizielle“ Kopfbedeckung für alle Kolleginnen und Kollegen einzuführen. Mit stoischer Gelassenheit und einem unzweideutigen „Basta“ wurde jegliche Diskussion im Keim erstickt und auf die Trageanweisung verwiesen.

 Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Während man im Polizeipräsidium entspannt und leger das Thermostat von „4“ auf „5“ drehte, froren sich unsere Kolleginnen und Kollegen salopp gesagt die Ohren vom Stamm. Es wurde endlich Zeit, dass die Gesundheit meiner Kolleginnen und Kollegen wieder im Vordergrund steht. Gut, dass wir jetzt das nächste sibirische Kältehoch nicht „Wolfgang“ taufen müssen.“

 Der Landesvorstand                                                                                                              Hamburg, 01.02.2012

Auswirkungen der bereinigten Entgeltordnung ab 1. Januar 2012 für Tarifbeschäftigte

Der TV-L ersetzt seit dem 1.November 2006 den BAT und MTArb, es gab allerdings bisher noch keine Tarifeinigung hinsichtlich der Eingruppierung gem. §§ 12 und 13 TV-L. Nach lang andauernden Verhandlungen ist es nun gelungen, eine „bereinigte  Entgeltordnung“ zu schaffen, die unter bestimmten Umständen Auswirkungen auf die Eingruppierung hat.

Aus dem BAT/MTArb übergeleitete und zwischen dem 01.11.2006 und dem 31.12.2011 neu unter dem TV-L eingestellte Tarifbeschäftigte werden unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe zum 01.01.2012 automatisch in die Entgeltordnung (EGO) zum TV-L übergeleitet. Dabei gilt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen für übergeleitete Beschäftigte und für Eingruppierungen ab dem 01.11.2006 mit Stichtag 31.12.2011 als Eingruppierung.

Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien wird es keine pauschale Überprüfung und Neufestsetzung aller Eingruppierungen geben. Daher kommt weder eine automatische Herabgruppierung noch automatische Höhergruppierung in Frage. Das bedeutet, dass die Beschäftigten ihre bisherige Entgeltgruppe grundsätzlich behalten.

Ergibt sich nach der Entgeltordnung für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit jedoch eine höhere Entgeltgruppe als die bisherige, werden die neueingestellten und umgruppierten Beschäftigten auf ihren Antrag hin (Ausschlussfrist binnen einen Jahres bis zum 31.12.2012) in die höhere Entgeltgruppe übergeleitet. Eine Beratungspflicht des Arbeitgebers hierzu besteht jedoch nicht.

Nach jetzigem Kenntnisstand der DPolG Hamburg und des BDK Hamburg hat die EGO für die Tarifbeschäftigten im Wesentlichen folgende Auswirkungen:

  • Beschäftigte mit Eingruppierung ab dem 1.November 2006 in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit „kurzen Aufstiegen“ (bis zu 6 Jahren) können nach entsprechender Antragsstellung ggf. in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert werden.
  • Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 könnten nach entsprechender Antragstellung durch die Neudefinition der „schwierigen Tätigkeit“ eventuell der Entgeltgruppe 4 oder aufgrund einer dreijährigen Berufsausbildung der Entgeltgruppe 5 zugeordnet werden, wenn die Tätigkeit eine solche Berufsausbildung vorschreibt.
  • Für Beschäftigte aus dem Überlappungsbereichen (Vorher Arbeiter und für die es Tätigkeitsmerkmale im Lohngruppenverzeichnis und in der Vergütungsordnung gab –z.B. Hausmeister-) könnten nach entsprechender Antragsstellung eine höhere Entgeltgruppe erhalten.
  • Für Beschäftigte als Ingenieure könnte sich nach entsprechender Antragsstellung aufgrund der Drittelmerkmale eine höhere Entgeltgruppe ergeben
  • Beschäftigte, die keine Vergütungszulagen im Besitzstand erhalten und ein Tätigkeitsmerkmal mit einer Entgeltgruppenzulage erfüllen, könnten diese nach entsprechender Antragsstellung erhalten.
  • Beschäftigte der Entgeltgruppe 2 Ü könnten nach entsprechender Antragsstellung eventuell in die Entgeltgruppe 3 eingruppiert werden.
  • Beschäftigte in der Entgeltgruppe 13 mit Zulage („langer“ Aufstieg BAT IIa/Ib) werden stufengleich ohne Antrag der Entgeltgruppe 14 zugeordnet.

Die Entgeltordnung hat keine Auswirkung auf

  • Beschäftige in der Datenverarbeitung, hier gilt der Abschnitt B der Vergütungsordnung weiter, bis auch hier eine Einigung erzielt werden konnte. Derzeit laufen Tarifverhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung im Bereich Dataport AöR, die vielleicht wegweisend sind.
  • Beschäftigte der Entgeltgruppen 9 bis 15 (mit Ausnahme der vorgenannten Fälle), da hier die Aufstiegskonstellationen bei der Entgeltgruppenzuordnung bereits berücksichtigt wurden.
  • Beschäftigte in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit „langen Aufstiegen“  von mehr als sechs Jahren.

Die Entscheidung über die Antragsstellung und die Risikoabwägung hinsichtlich einer möglichen Absenkung der Jahressonderzahlung bei Höhergruppierung aus der Entgeltgruppe 8 oder eines wegfallenden Strukturausgleiches durch den zu erwartenden Höhergruppierungsgewinn oder durch Wegfall einer dynamischen Endstufe oder durch Wegfall einer Vergütungsgruppenzulage liegt ausschließlich bei den Beschäftigten.

Der Arbeitgeber ist aufgrund der Fürsorgepflicht jedoch gehalten, bestimmte Auskünfte über den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstieges, über ggf. noch ausstehenden Besitzstand, über einen Strukturausgleich und Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung zu geben.

Die DPolG Hamburg und der BDK Hamburg haben hierzu entsprechende Anträge entwickelt.

Beide Gewerkschaften haben sich in der Thematik neuen Entgeltordnung schulen lassen und sind deshalb in der Lage, eine Hilfestellung bei der Entscheidung zu geben. Deshalb wendet euch in diesen Angelegenheiten an folgende Kolleginnen und Kollegen:

Beate Petrou                                   

Meral Cakar                         

Michael Adomat                  

Andy Metzlaff                      

Unabhängig von der Entgeltordnung können individuelle Aufstiege nach § 8 TVÜ-Länder  und Vergütungsgruppenzulagen nach § 9 TVÜ-Länder nach entsprechender Antragstellung in der Regel bis zum 31.Oktober 2012 gewährt werden. Auch hierzu können über die o.g. Gewerkschaftskollegen entsprechende Anträge abgefordert werden.

Mit kollegialen Grüßen

Beate Petrou                                                                         Meral Cakar

Fachbereichsvorsitzende DPolG                                          Tarifpolitische Sprecherin BDK

Polizeipräsident Missglückter erster Arbeitsauftrag

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Ein formloses A4-Blatt, das von Hamburgs neuem Polizeipräsidenten Wolfgang Kopitzsch verteilt worden war, sorgt für Ärger. Kurz und knapp geht es um die Weiterentwicklung der Organisation. Stilblüte: „Alle 24 Polizeikommissariate bleiben bestehen. Ihre konzeptionelle Fortentwicklung orientiert sich u.a. an dem Aspekt der Sozialräumlichkeit.“ Erste Ergebnisse sollen im April vorliegen. „Das Papier geht an der Wirklichkeit vorbei“, sagt Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Personalrat und Gewerkschaft wurden nicht informiert, obwohl man eine Organisationsstruktur entwickeln will, die „ein Höchstmaß an Kommunikation und Information, eine qualifizierte Streit- und Fehlerstruktur sowohl Zeit für Mitarbeiterbeteiligung zulässt“.

Friedliches Büro-Wechsel-Dich in der Innenbehörde

 

Innensenator Michael Neumann (41, SPD) räumt auf. Zumindest was die Hinterlassenschaften seines Vorgängers Christoph Ahlhaus (42, CDU) angeht. Der hatte, als er 2008 Senator wurde, in der Innenbehörde aus Bequemlichkeit einfach sein Staatsratsbüro (rechts vom Sekretariat) zum Senatorenbüro ernannt (und ließ eine mehrere Tausend Euro teure Klimaanlage einbauen!). Sein Staatsrat wurde ins ehemalige Senatorenbüro (links vom Sekretariat) einquartiert.

Neumann passte das alles nicht, weil er so einen weiteren Weg zu seiner Büroleiterin Swantje Glismann (44, SPD) hatte. Jetzt sitzt Neumann wieder da, wo Hamburgs Innensenatoren immer saßen, links vom Sekretariat. Und sein Staatsrat Volker Schiek (61, SPD) sitzt rechts vom Sekretariat und hat eine Klimaanlage. Na, wenn´s denn der guten Amtsführung dient…

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Späte Karriere: Amtseinführung am Geburtstag

Feierliche Amtseinführung durch Innensenator Michael Neumann im Rathaus. Der Polizei stehen tief greifende Veränderungen bevor

Sein 63. Geburtstag am Mittwoch, 18. Januar 2012, wird Wolfgang Kopitzsch wohl für immer genau und durchaus angenehm in Erinnerung bleiben. An diesem Tag erfüllte sich sein Traum, den er selbst als „Krönung seines beruflichen Lebens“ bezeichnet. Innensenator Michael Neumann (SPD) ernannte ihn zum Polizeipräsidenten der Freien und Hansestadt Hamburg und damit zum obersten Ordnungshüter und Chef von mehr als 9800 Mitarbeitern. Mit dem Einzug Kopitzschs in die fünfte Etage des sternförmigen Polizeipräsidiums in Alsterdorf ist auch ein Umbruch verbunden. Die Polizei soll wieder dezentralisiert werden. Damit sind bereits in den nächsten Monaten tief greifende Änderungen in dem Apparat zu erwarten.

Offen, dynamisch, selbstbewusst – zu seinen Amtsantritt hat Wolfgang Kopitzsch sich nicht unbedingt in hanseatischem Understatement geübt. Als SPD-Parteibuchinhaber und Genosse unter Filzverdacht – und von der Opposition nicht gerade als qualifiziert hingestellt – muss er in die Fußstapfen eines Präsidenten treten, der aus dem „Stall“ Polizei kam und schon von daher als kompetent, gut vernetzt und akzeptiert galt. So stellte Kopitzsch, der sich durch seinen beruflichen Werdegang in keiner Weise in der Reihe der Hamburger Polizeipräsidenten verstecken braucht, nicht nur seine, sondern auch die hohe Affinität der Familie zur Polizei in den Vordergrund. „Wir haben 47 Jahre Polizeierfahrung“, so Kopitzsch. Sein Vater war Revierführer in Altona. Er selbst war für die Aus- und Fortbildung der Hamburger Ordnungshüter als Leiter der Polizeischule verantwortlich, bevor er 2009 zum Bezirksamtsleiter in Nord gewählt wurde.

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Was Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch jetzt anpacken muss!

(Bild: Da geht`s lang. Innensenator Michael Neumann (SPD) und Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch am Tag der Amtseinführung (v.l).)

Heute wurde der neue Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch in sein Amt eingeführt und tritt damit offiziell die Nachfolge von Werner Jantosch an. Die DPolG Hamburg wünscht Wolfgang Kopitzsch einen erfolgreichen Start in sein schwieriges Amt.

Als mitgliederstärkste Polizeigewerkschaft wird die DPolG Hamburg konstruktiv, vertrauensvoll und sachorientiert mit Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch zusammenarbeiten, um weitere Verschlechterungen für unsere Kolleginnen und Kollegen abzuwenden, soziale Verbesserungen zu erreichen und bewährte Strukturen zu erhalten!

Wir werden uns auch weiterhin kämpferisch und mit Enthusiasmus für die berechtigten Interessen aller Polizeibeschäftigten einsetzen! Dabei gehört es zu unserem gewerkschaftlichen Selbstverständnis, uns hart in der Sache, jedoch fair im Umgang mit der Polizeiführung und der Behördenleitung auseinanderzusetzen. Diese Prämisse zeichnet die DPolG Hamburg aus und unterscheidet uns von anderen!

 Die DPolG Hamburg erwartet von Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, die Einbindung in strukturelle Entscheidungsprozesse und eine offensive Informationskultur. Gerade in Zeiten der ständigen knappen Kassen, des Sparzwangs und klammer Haushalte braucht die Hamburger Polizei einen starken Polizeipräsidenten, um die Interessen der Polizei gegenüber der Behördenleitung zu vertreten und durchzusetzen.

Forderungen der DPolG Hamburg an den neuen Polizeipräsidenten:

 Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge

  • Schaffung eines gerechten Beförderungssystems, mit einer für alle

Kolleginnen und Kollegen nachvollziehbaren Karriereperspektive

  • Erhalt des bewährten Prinzips „Deeskalation durch Stärke“ bei Großeinsätzen
  • Mittlerer Dienst: Sofortige Einweisung in das Einstiegsamt A8

(Polizeiobermeister/-in) nach der Laufbahnprüfung I

  • Erhöhung der Einstellungszahlen für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst
  • Dauerhafte Erhöhung der Anzahl der Studienplätze für Aufsteiger
  • Erhalt der besonderen Altersgrenze von 60 Jahren für Polizeivollzugsbeamte
  • Verbleib der Verantwortung für die Aus- und Fortbildung bei der Polizei
  • Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit der KED
  • Erhöhung der polizeirelevanten Zulagen (z. B. DuZ) im Zusammenhang mit der vom Senat geplanten Hamburger Erschwerniszulagenverordnung
  • Entwicklung eines neuen Stellenhebungsprogramms A12 und A13
  • Keine weiteren Stellenstreichungen in der Polizeiverwaltung
  • Kein Outsourcing der Personalabteilung der Polizei
  • Einrichtung eines Betriebskindergartens für Polizei und Feuerwehr

 

 Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 18.01.2012

DPolG Hamburg zur Amtseinführung von Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch

DPolG-Chef Joachim Lenders: „Wir brauchen einen starken Polizeipräsidenten!“

 Heute wurde der neue Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch in sein Amt eingeführt und tritt damit offiziell die Nachfolge von Werner Jantosch an. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) wünscht Wolfgang Kopitzsch alles Gute und das Glück, das ein Polizeipräsident haben muss, um erfolgreich arbeiten zu können.

 Dazu der Landesvorsitzende der DPolG, Joachim Lenders: „Ich wünsche Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch einen erfolgreichen Start in sein schwieriges Amt. Wir werden als mitgliederstärkste Hamburger Polizeigewerkschaft konstruktiv und vertrauensvoll mit Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch zusammenarbeiten, um weitere Verschlechterungen für unsere Kolleginnen und Kollegen abzuwenden. Schnellschüsse, wie die sogenannte 100er-Liste, um zusätzliches Personal auf die Straße zu bringen, brauchen wir nicht. Was wir brauchen, ist eine durchgreifende Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufes. Das dramatische Wegbrechen der Bewerberzahlen spricht eine deutliche Sprache. Die Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge, die Schaffung eines gerechten Beförderungssystems, mit einer nachvollziehbaren Karriereperspektive und die Erhöhung der Einstellungszahlen sollten erste, wichtige Schwerpunkte des Polizeipräsidenten sein. Dazu gehört auch, die Beibehaltung des bewährten Prinzips „Deeskalation durch Stärke“ bei Großeinsätzen.“

 Die DPolG Hamburg erwartet von Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, die Einbindung in strukturelle Entscheidungsprozesse und eine offensive Informationskultur.

 Dazu der Landesvorsitzende der DPolG, Joachim Lenders: „Gerade in Zeiten des Sparzwangs und eines klammen Hamburger Haushalts, braucht die Polizei einen starken Polizeipräsidenten, um die Interessen der Polizei gegenüber dem Innensenator zu vertreten und durchzusetzen. Ich hoffe, dass Wolfgang Kopitzsch der Spagat zwischen politischer Weisungsgebundenheit und den Erwartungen der Polizei gelingt.“

 

 Der Landesvorstand

Für Rückfragen: Landesvorsitzender Joachim Lenders

                                                 Tel. 0172 / 56 96 280