Zum Hauptinhalt springen

Gewerkschafter wirft Polizei „Nepp“ vor

Logo Welt

 

 

Es ist ein Schildbürgerstreich, was sich die Polizei mit ihrem Nachwuchs in Sachen Wohnraum leistet – findet jedenfalls Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Konkret geht es um das Polizeiwohnheim. Vor allem Polizeischüler, die am Anfang ihrer Berufslaufbahn rund 900 Euro pro Monat bekommen, greifen gern auf die mit 202,50 Euro günstige Unterkunft zurück. Jetzt wurden die Mietverträge befristet. Und zwar auf sechs Monate.

Hintergrund ist laut Lenders die hohe Nachfrage nach diesen Apartments. Man möchte potenziellen Bewerbern auf dem heiß umkämpften Wohnungsmarkt eine attraktive Lösung bieten. Für Lenders ist das jetzt nur noch ein reines „Lockangebot“, das gut unter das Motto „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ passt. „Es ist unverantwortlich, die Polizeischüler zu ’shanghaien‘ und sich anschließend um deren soziale Probleme nicht mehr zu kümmern“, findet Lenders. Zudem meint der Polizeigewerkschafter, dass sich die Masche zu einem Bumerang entwickelt. „So etwas spricht sich schnell herum. Das wird die Attraktivität der Hamburger Polizei nach zahlreichen anderen Einschnitten noch einmal absenken“, so Lenders.

Weiterlesen

DPolG begrüßt Entscheidung des BAG

Altersabhängiger Urlaub im öffentlichen Dienst ist diskriminierend!

Das Bundesarbeitsgericht hat am 20.03.2012 (9-AZR-529/10) entschieden, dass jüngeren Beschäftigten, für die der TVöD wirksam ist, mehr Urlaub als die bisherigen 26 bzw. 29 Arbeitstage zusteht. Die bislang vom Alter abhängige Urlaubsdauer diskriminiert dem Urteil zufolge die jüngeren Beschäftigten und muss deshalb „nach oben“ auf einheitlich 30 Kalendertage angepasst werden. Die DPolG Hamburg begrüßt dieses Urteil und fordert die Polizei auf, dieses Urteil sofort für alle Beschäftigten der Polizei Hamburg umzusetzen, da der TVöD nahezu inhaltsgleich mit dem TV-L  ist.

 Die DPolG Hamburg fordert den Senat auf, dass auch die Hamburgische Erholungsurlaubsverordnung (HmbEUrlVO), die für alle Beamtinnen und Beamte in Hamburg gilt, unverzüglich angepasst wird. Beamte sind ebenso Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, da kann es nicht sein, dass wieder mit unterschiedlichem Maß gemessen wird.

 Download des Flugblattes

SPD lehnt Warnschussarrest ab

Nach der Entscheidung der Bundesregierung, die Inhaftierung jugendlicher Straftäter trotz Bewährung zu erlauben, ist in Hamburg eine heftige Debatte darüber entbrannt

SPD-Justizsenatorin Jana Schiedek äußert erhebliche Zweifel am Abschreckungseffekt des Arrestes

CDU und Polizeigewerkschaft begrüßen die Entscheidung – sie hatten das Instrumentarium seit Jahren gefordert

Ist der Warnschussarrest, den die Bundesregierung einführen will, ein notwendiger Schuss vor den Bug für die Jugendlichen oder doch eher ein Schuss in den Ofen, weil die Maßnahme die Erwartungen nicht erfüllen kann? Diese Frage beschäftigt nach der Ankündigung aus Berlin die Hamburger Politik.

Weiterlesen

Digitalfunk kaputt – Für diesen Einsatz musste die Polizei selbst 110 anrufen

Es ist das Vorzeigeprojekt der Innenbehörde – der neue Digitalfunk für Polizei und Feuerwehr. Kosten: 53 Millionen Euro. Doch immer wieder gibt es Pannen, die für die Beamten gefährlich werden können. Jetzt wieder!

Am Enckeplatz beschwerten sich Nachbarn um 23.15 Uhr über laute Musik aus einer Wohnung. Polizisten klingelten bei Günther F. (28). Als der Mieter öffnete, quoll Marihuana-Geruch aus der Bude. Weil Günther F. dann auf die Polizisten losging, riefen sie Beamten über Digitalfunk Verstärkung. Doch die Einsatzzentrale („Michel 1“) konnte die Beamten nicht verstehen. Nach BILD-Informationen wählten die Polizisten deshalb per Handy den Notruf 110 und konnten erst dann eine Lagemeldung durchgeben. Mittlerweile rückten mehrere Streifenwagen zur Unterstützung an. Günther F. konnte überwältigt und musste an Händen und  Füßen gefesselt aus dem Haus getragen werden, weil er sich wie wild wehrte. Ein Beamter wurde bei dem Einsatz verletzt. Polizeisprecher Andreas Schöpflin: „Es gab am Einsatzort Kommunikationsschwierigkeiten. Wie werden das Problem prüfen.“

Thomas Jungfer, Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft: „Wir haben von Schwierigkeiten beim Digitalfunk gehört. Wenn Beamte gefährdet werden, dann muss das untersucht werden. Sollten weiter Probleme auftreten, dann muss auf den alten Funk zurückgegriffen werden.“

Möchtegern-Polizisten sind dümmer, als die Polizei erlaubt

97% fallen beim Eignungstest durch

Die Schirmmütze aufsetzen, das Wappen am Ärmel spüren. Und mit Blaulicht auf Ganovenjagd gehen! Junge Hamburger träumen vom Leben als Polizist – 5600 bewarben sich für das laufende Ausbildungsjahr. Trotzdem geht den Ordnungshütern der Nachwuchs aus. Denn die meisten Kandidaten sind dümmer, als die Polizei erlaubt.

Nur jeder Dreißigste (!) bestand in den vergangenen Jahren den Eignungstest der Polizei. Zudem schnappten andere Bundesländer Hamburg in letzter Sekunde Bewerber weg. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht von einer „Katastrophe“ bei der Rekrutierung. Und Joachim Lenders von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) klagt: „Gute Kandidaten werden von den Ausbildungsbedingungen bei der Hamburger Polizei abgeschreckt.“

Weiterlesen

Der Pensions-Trick für den neuen Polizei-Chef – Wie der Senat dem Präsidenten den Ruhestand versüßt

Alles nur Zufall, oder doch tiefroter Filz? Die Opposition hat bei der Bestellung des neuen Polizeipräsidenten Wolfgang Kopitzsch (63, SPD) einen erstaunlichen Aspekt entdeckt, der diese Frage aufwirft. Denn: Ex-Bezirksamtsleiter Kopitzsch wurde exakt an seinem 63. Geburtstag von seinem Parteifreund, Innensenator Michael Neumann, ins Amt gehievt. Heißt: Exakt an seinem 65. Geburtstag, dem möglichen Pensionsantritt wird die Zweijahresfrist ablaufen, die für eine deutlich höhere Pension notwendig ist.

Als Bezirksamtsleiter mit rund 7100 Euro brutto im  Monat erhielte Kopitzsch eine Pension von rund 5000 Euro brutto. Als Polizeipräsident (Besoldung B6, rund 8000 Euro) kommt er auf eine Pension von 5700 Euro. Aufs Jahr gerechnet das 8400 Euro mehr! CDU-Urgestein Karl-Heinz Warnholz: „Zwei Jahre vor der regulären Pensionierung jemanden zu befördern, ist eine bewusste Verschwendung von Steuermitteln, um einen Genossen eine höhere Pension zu verschaffen.“ Joachim Lenders, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft: „In diesem Zusammenhang hat die Personalie Kopitzsch ein Geschmäckle.“

Zur Erinnerung: Innensenator Neumann hatte schon im Frühsommer 2011 erkennen lassen, dass er mit Werner Jantosch (parteilos) unzufrieden war. Zum Rauswurfgespräch rief er Jantosch zwischen Weihnachten und Silvester zu sich. Hatte man erkannt, dass es eilt, um Kopitzsch den Ruhestand zu versüßen? SPD-Fraktionschef Andreas Dressel weist die Vorwürfe zurück. Es sei durchaus möglich, dass Kopitzsch über seinen 65. Geburtstag im Amt bleibe.

Kursus zum Erwerb des amtlichen Sportboot-Führerschein

Kursus zum Erwerb des amtlichen Sportboot-Führerschein

–     See

–     Binnen

Kosten je Schein    

DPolG-Mitglieder: 70,00 €

Nichtmitglieder:  110,00 €

Für den Ehepartner (und solche, die es werden wollen), Auszubildende, Schüler und Studenten halber Beitrag!

Weiterlesen

Polizeigewerkschaft sieht „verheerendes“ Signal

Logo Welt

Staatsanwaltschaft zieht überraschend Revision gegen ein Urteil zu Angriffen auf Beamte in Neuwiedenthal zurück. Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers führt schriftliche Urteilsbegründung an, die zu dem Rückzieher geführt habe.

Der Fall hatte Entsetzen ausgelöst, das Urteil auch: Im Juni 2010 griff ein aufgebrachter Mob in Neuwiedenthal Polizisten an. Mehrere Beamte wurden verletzt, einer schwebte sogar kurzzeitig in Lebensgefahr. Doch das Urteil gegen einen der Angeklagten lautete Freispruch, die Staatsanwaltschaft ging daraufhin in Revision. Doch die wurde jetzt klammheimlich zurückgezogen, angeblich wegen mangelnder Erfolgsaussichten. Die Entscheidung dürfte das mittlerweile durch einige andere Vorgehensweisen zerrüttete Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei weiter verschlechtern.

Der Angeklagte Amor S. (32), der einen Polizisten schwer verletzt haben soll, hatte den Gerichtssaal im vergangenen Jahr als freier Mann verlassen. Der Hauptbelastungszeuge, ein Polizist, hatte zwar gegenüber der Richterin den Mann eindeutig als Täter identifiziert, dann aber gegenüber der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung von seinem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch gemacht. Er selbst war auch angezeigt worden. Dieses Zeugnisverweigerungsrecht wäre ihm zu Unrecht gewährt worden, ist die Einschätzung von Rechtsanwalt Walter Wellinghausen, der die Nebenklage vertritt. Diese Meinung vertrat auch die Staatsanwaltschaft während des Verfahrens und bei Einreichung der Revision. „Ich bin mir sicher, dass das Urteil vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand hat“, sagt Wellinghausen. Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile eine andere Sicht. Laut Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers war es die Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung, die zu dem Rückzieher geführt hat. „Das war eine sehr bewusste Entscheidung“, sagt Wellinghausen, der seine Revision aufrechterhält.

„Es ist schon erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft nach Monaten zu so einem Schluss kommt“, sagt dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Was ihn verwundert, ist der Umstand, dass seiner Ansicht nach andersherum bei Verfahren, die sich gegen Polizisten richten, die Hamburger Staatsanwaltschaft derzeit eine ganz harte Linie fährt. „Die Vorgehensweise ist merkwürdig“, sagt Lenders. „Man hat das Gefühl, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.“

Mehrfach waren zuletzt Verfahren gegen Polizisten wieder aufgenommen worden, für die der bearbeitende Staatsanwalt nach Kenntnis Lenders‘ bereits die Einstellung empfohlen hatte. Konkret geht es um einen Beamten, der bei einer Demonstration in Moorburg beim Vorgehen gegen einen Protestierer gefilmt wurde, und einen weiteren Bereitschaftspolizisten, der bei einer Demonstration einen Mann zu Boden brachte, der kurz zuvor einen Polizisten mit einem Faustschlag attackiert haben soll. Dann ist da noch der Fall eines Beamten der Wache 26, der einen Festgenommenen in eine Zelle zog, was als Körperverletzung gewertet worden war. In keinem Fall gab es Anzeigen gegen Beamte. Es soll sogar Entschuldigungsschreiben geben, in denen sich die von der Staatsanwaltschaft als „Opfer“ eingestuften Personen entschuldigten. Den Beamten half das nicht. Sie bekamen stattdessen das Angebot einer Geldbuße oder als Alternative „langwierige Ermittlungen“. „Für die betroffenen Kollegen ist das eine reine Rechenaufgabe gewesen“, sagt Lenders – während eines langwierigen Verfahrens werden sie nicht befördert.

DPolG-Mitgliederinformation

Das Beförderungssystem der Polizei ist kollabiert!

Die Beförderungsauswahl 2012 ist gescheitert – ein weiter so, kann es nicht geben

Seit mehreren Wochen waberte es durch die Hamburger Polizei, bei den Beförderungen bleiben wir in „B“ stecken, „C“ wird gar nicht befördert. Der am 6. Februar 2012 von der ZP veröffentlichte Infobrief, mit den Auswahlergebnissen zum Leistungsträgerfeststellungsverfahren (LT-Verfahren), bestätigte nun die schlimmsten Befürchtungen.

Lediglich 335 Kolleginnen und Kollegen wurden im Zuge des LT-Verfahrens für eine Ernennung ausgewählt. In den Statusämtern A8 nach A9 mittlerer Dienst und A9 gehobener Dienst nach A10 blieben viele Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Prädikat „B“ beurteilt wurden, unberücksichtigt. Nur 20 Minuten nach der Veröffentlichung des ZP-Infobriefes war der Landesbezirksvorstand der GdP Hamburg mit einem Flugblatt auf dem Markt. Das GdP-Flugblatt „LVM mit Volldampf an die Wand!“ hätte richtigerweise „LVM mit Volldampf an die Wand! – Wir haben alles dafür getan“ heißen müssen. Das Flugblatt ist ein Sammelsurium von gezielter Desinformation, Halbwahrheiten, Diffamierungen und ehrverletzenden Behauptungen. Frei nach dem Motto: „Wenn ich schon nicht im Bilde bin, dann falle ich wenigstens aus dem Rahmen!“, wird via Flugblatt (siehe Anlage 1) und Presseerklärung (Auszug, siehe Anlage 2) zum beleidigenden personellen Rundumschlag ausgeholt. Das Nachkarten und Nachtreten gegenüber einem gerade in den Ruhestand verabschiedeten Polizeipräsidenten, ist dabei die allerunterste Schublade.

  Download komplette Mitgliederinformation

Wintermütze endlich erlaubt

 

Das Polizei-Outfit in Hamburg ist um ein winterliches Accessoire reicher: Seit gestern dürfen die Beamten auch zur offiziellen Uniform eine Wintermütze tragen. Bisher war die Kopfbedeckung nur zum Einsatzanzug erlaubt, wie Polizeisprecher Holger Vehren berichtete. Der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft in Hamburg, Joachim Lenders, sprach von einer „Mützenposse“. Nach Jahren der „gebetsmühlenartigen Wiederholung“ des Mützenverbots sei die Polizeiführung nun einsichtig .