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BILD: Bauwagen-Platz wird geräumt

Gericht weist Klage ab

Rückendeckung für Bezirkschef

Genugtuung für Mitte-Bezirkschef Markus Schreiber (SPD): Das Verwaltungsgericht wehrt die Klage der Bauwagen-Besetzer gegen ihre Räumung ab –  und die Politik solidarisiert sich mit ihm gegen ihre Räumung ab – und die Politik solidarisiert sich mit ihm gegen Anfeindungen aus dem linksautonomen Lager.

Am Wochenende war die Situation auf einer Demo eskaliert. Chaoten hängten eine Schreiber-Puppe am Galgen auf (BILD berichtete). Empörung überall! Schreibers Eimsbütteler Amtskollege Torsten Sevecke (SPD): „Unfassbar, wie politische Debatten inzwischen personalisiert werden.“

„Die geschmacklosen Drohungen gegen Markus Schreiber sind inakzeptabel. Sachliche Kritik darf niemals in persönliche Bedrohungen umschlagen“, so FDP-Fraktionschefin Katja Suding.

Joachim Lenders, Chef der Polizeigewerkschaft DPolG: „Schreiber setzt sich für Recht und Ordnung ein. Ich stelle mich an seine Seite.“

GAL-Fraktionschef Jens Kerstan: „Auch wenn ich die politischen Ansichten von Schreiber in vielen Punkten nicht teile, halte ich Drohgebärden, die sich gegen Familie richten, für inakzeptabel.“ Kurz nachdem das Verwaltungsgericht gestern den Eilantrag gegen die Räumungsverfügung abschmetterte, legte die Gruppe Beschwerde ein. Gerichtssprecherin Susanne Walter: „Jetzt ist das Oberverwaltungsgericht dran.“

Nur die Linke ignoriert das Gerichtsurteil, wirft Schreiber weiter „Ausgrenzung und Vertreibung“ vor und fordert seinen Rücktritt. Die Abgeordnete Heike Sudmann: „Das wäre die nachhaltigere Problemlösung.

„Zum Abschuss freigegeben“

Nach Freispruch liegen bei der Polizei die Nerven blank

Mit Fassungslosigkeit hat nicht nur die Deutsche Polizeigewerkschaft auf das am 3. November gefällte Urteil des Bundesgerichtshofes reagiert, mit dem ein Mitglied der Rockerbande „Hells Angels“ aufgrund irrtümlich angenommener Notwehr freigesprochen worden ist. Der Rocker hatte im März 2010 einen Beamten durch eine geschlossene Tür erschossen und war danach zunächst zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Harburg. „Offensichtlich geht die Justiz davon aus, dass beim Zusammentreffen rivalisierender Rockerbanden der Einsatz brutalster Gewalt an der Tagesordnung und von den Richtern gedeckt ist“, sagt Klaus Vöge, stellvertretender Vorsitzender der Hamburger Polizeigewerkschaft. Vöge unterstrich gestern im HAN-Gespräch, dass in der Gesellschaft offenbar ein zunehmender Werteverlust stattfinde: „Der Respekt gegenüber der Staatsmacht Polizei tendiert mittlerweile gegen Null“, sagt der 52-Jährige, der sich um die Belange der uniformierten Kollegen in den Polizeikommissariaten im gesamten Süderelbe-Raum und in Bergedorf kümmert.

Seiner Meinung nach waren Polizisten früher Autoritäten. „Doch die Distanz und der Respekt sind verloren gegangen“, so Vöge. Trotz der guten Ausbildung der Beamten führe diese Entwicklung zu einem höheren Risiko bei den Einsätzen. Vöge: „Stichwort Reeperbahn – trotz großer Polizeipräsenz ist die Aggressivität einzelner Personen unglaublich.“

Während auf der einen Seite die Bedingungen im Job immer schwieriger werden – Stichworte: Stellenabbau, Bezahlung und Einsatzzeiten -, seien „Skandal-Urteile“ – zu denen für ihn auch der Freispruch für „Beamtentreter“ Amor S. aus Neuwiedenthal zählt – mittlerweile an der Tagesordnung. Vöge: „Diese Urteile senden ein schlimmes Signal an die Polizei und die Bürger in Deutschland. Unsere Polizisten fühlen sich einmal mehr zum Abschuss freigegeben.“

Seine Forderung: „Grundsätzlich keine härteren Strafen, sondern das vorhandene Strafmaß ausschöpfen. Bei Gewaltdelikten gegen Polizei und andere Staatsdiener sollte das Strafmaß aber verschärft werden.“ Bei derartigen Delikten – hierzu gehören auch Angriffe auf die Feuerwehr, die bei Einsätzen behindert und sogar angegriffen wurde – sollten die Täter härter bestraft werden als ein gewöhnlicher Ladendieb: „Denn das ist derzeit nicht der Fall.“ Des Weiteren spricht sich Vöge dafür aus, dass von der Festnahme eines Täters bis zu seiner Verurteilung nicht so viel Zeit verloren gehen dürfe. „Wünschenswert wären schnelle und zeitnahe Verfahren. Der Justizapparat muss schneller arbeiten.“

Ein weiterer Knackpunkt für Vöge sind die Einsparungen bei der Personalstärke: „Die Polizei ist heute eine reine Einsatzpolizei – Kriminalitäts-Abschreckung durch Präsenz spielt heute keine Rolle mehr“, sagt Vöge, und: „Wenn einer aggressiven Jugendgang zwei Polizisten gegenüberstehen, werden wir doch nur ausgelacht. Deshalb lautet eine unserer Forderungen: Mehr Personal für die Polizei!“ Die Täter hätten außerdem keine Angst, gefasst zu werden, weil die Anfahrtswege oft viel zu lang seien: „Wenn die Wache 20 Minuten vom Einsatzort entfernt liegt, sind die Täter oft schon über alle Berge, wenn die Beamten eintreffen.“

Eine Patentlösung hat Vöge auch nicht parat. Allerdings: „Die Weichen für das spätere Leben werden im Elternhaus gestellt. Bereits hier müssen die Kinder die richtige moralisch-soziale Einstellung vermittelt bekommen.“

„Behördenkindergärten“

Behörde für Inneres und Sport (BIS) plant Umfrage

Eine Forderung der DPolG Hamburg wird jetzt von der Behörde für Inneres und Sport (BIS) aufgegriffen. Nach Informationen aus der Innenbehörde wird zurzeit eine Umfrage zur Bedarfserhebung für sogenannte Behördenkindergärten erarbeitet.

Diese Umfrage soll dann im Intrapol veröffentlicht werden, sodass sich alle Kolleginnen und Kollegen daran beteiligen können. Die DPolG Hamburg fordert bereits seit Jahren die Einführung der „Behördenkindergärten“ mit dienstangepassten Betreuungszeiten, um die Unterbringung der Kinder unserer Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss mehr in den Fokus gestellt werden, da die Anzahl der jungen Familien, in der beide Elternteile berufstätig sind beziehungsweise sein wollen, ständig ansteigt. Eine angemessene Dienstausübung in Vollzeit und Schichtdienst, ist nur bei ausreichenden und qualitativ angemessenen Betreuungseinrichtungen möglich.

Gerade bei adhoc-Großeinsätzen ist eine schnelle und kindgerechte Unterbringung schwierig. Vor allem, wenn beide Elternteile bei der Polizei oder der Feuerwehr beschäftigt sind. Auch wenn der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Umfrage noch nicht bekannt ist, begrüßt die DPolG Hamburg diesen Schritt und fordert alle betroffenen

Kolleginnen und Kollegen auf, sich an der Umfrage zu beteiligen.

 

Der Landesvorstand                                                                     Hamburg, 08.11.2011

Das sagen Polizisten zu dem Skandal-Urteil

Ganz Deutschland diskutiert über den Freispruch für den Polizisten-Killer – und auch in den deutschen Polizeipräsidien gibt es derzeit kaum ein anderes Thema. BILD sprach mit fünf Kommissaren über das Urteil, dokumentiert ihre Meinungen.

„Das Urteil gibt uns zum Abschuss frei!“

Polizeikommissar Thomas Jungfer (40, Mitglied der DPolG) aus Hamburg: „Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht. Es ist, als würden wir Polizisten zum Abschuss freigeben! Was wäre gewesen, wenn es nicht der SEK-Mann, sondern ein Nachbar oder Postbote gewesen wäre?!“

 „Vermutlich wird künftig ähnlich entschieden“

Polizeihauptkommissar Hermann Lentfort (53) aus Münster (NRW): „Das Urteil halte ich persönlich für sehr bedenklich. Es ist zu befürchten, dass künftig ähnlich entschieden wird. Aber wie sollen wir Polizisten wissen, dass sich das Gegenüber in einer Notwehr- Situation glaubt?“

„Wir können alle in eine solche Situation kommen“

Erster Polizeihauptkommissar Timo Principi (42) aus Stuttgart: „Die sogenannte Putativ-Notwehr gibt es sehr wohl. Aber hier scheint es so, als ob ohne Rücksicht auf Verluste wie im US-Krimi durch die Tür geschossen wurde. Das Urteil bestürzt uns, weil wir alle in eine solche Situation kommen können.“

„Jetzt kann sich ja jeder auf Notwehr berufen“

Walter Einwag, 63, Polizeihauptkommissar aus Ebern (Bayern): „Nach diesem Urteil kann sich ja künftig jeder auf Notwehr berufen! Es ist demotivierend und frustrierend. Ich weiß nicht, ob man da im Dienst noch etwas riskiert. Man weiß doch nie, in welche Situation man kommt.“

„Das Gericht musste so handeln“

Mirko Petters (35), Polizeioberkommissar aus Dresden: „In erster Linie mag das Urteil unverständlich erscheinen. Obwohl es schrecklich ist, was passierte, ist die ausformulierte Begründung des BGH dennoch nachvollziehbar. Das Gericht konnte zu keinem anderen Urteil gelangen.“

Die Welt: Zomia-Sympathisanten drohen der Stadt mit Gewalt

Neue Ausweichfläche für Bauwagen im Gespräch – Polizei rechnet mit Krawallen bei Demo am Wochenende

Vor einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts lässt Bezirkschef Schreiber den Platz nicht räumen

Der Konflikt um den Bauwagenplatz Zomia droht kurz vor dem Ablauf der Räumungsfrist zu eskalieren. Autonome Gruppen rufen im Internet für den Tag der Räumung zu schweren Gewalttaten auf. Für die Polizei ist es ein einmaliger Fall. Auf einer Karte haben die unbekannten Täter 44 potenzielle Anschlagsziele in Wilhelmsburg und auf der Veddel eingezeichnet. Polizei- und Feuerwehrwachen, Dienststellen des Zolls finden sich darunter ebenso wie die beiden S-Bahnhöfe und Einrichtungen an Gleisanlagen. Auch zahlreiche Firmen, Einrichtungen der Bauausstellung, der Internationalen Gartenschau sowie drei SPD-Büros, darunter die von Bürgerschaftsabgeordneten, finden sich in der Liste. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Allein für die Veröffentlichung der Karte im Netz drohen den Verantwortlichen bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe.

Die Frist für die Bauwagenbewohner, die das Gelände am Ernst-August-Kanal im Dezember 2010 besetzt hatten, läuft eigentlich bereits an diesem Donnerstag ab. Der zuständige Bezirk Mitte hatte die dauerhafte Einrichtung eines Wagenplatzes an dieser Stelle abgelehnt. Bezirksamtsleiter Markus Schreiber (SPD) ist entschlossen, das Gelände räumen zu lassen, und hält daran auch ungeachtet der neuen Drohungen fest. Allerdings ist derzeit noch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Die Räumungsanordnung ist sofort vollziehbar, dagegen hatte der Zomia-Anwalt geklagt.

Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird Schreiber nicht räumen lassen. „Wir leben in einem Rechtsstaat und werden keine vollendeten Tatsachen schaffen“, sagte Bezirksamtssprecherin Sorina Weiland am Mittwoch. Gerechnet wird damit, dass die Richter Mitte November entscheiden könnten.

Die Stadtentwicklungsbehörde spricht mit den Bewohnern über alternative Plätze für die Bauwagen. Nach Informationen der „Welt“ ist eine Fläche in Altona im Gespräch. Die Verhandlungen darüber sollen schon sehr weit fortgeschritten sein. Bei einer Zustimmung der Bewohner wäre eventuell schon Ende der Woche ein Umzug möglich. Flächen in Niendorf und am Volksdorfer Grenzweg in Hoisbüttel hatte eine Zomia-Sprecherin als ungeeignet abgelehnt. Die Wilhelmsburger Fläche, auf der die Bewohner für eine Überwinterung geduldet wurden, ist als Vorhaltefläche für einen Autobahnausbau verplant.

Schon vor der möglichen Räumung rufen Sympathisanten der Zomia-Bewohner zu einer Demonstration auf. Am Sonnabend wollen sie sich nach dem Spiel des FC St. Pauli um 15 Uhr am Millerntorplatz versammeln. Ort und Termin sind absichtsvoll gewählt. Nach dem St.-Pauli-Spiel schließen sich meist auch ansonsten eher unpolitische Fußballfans Protestkundgebungen an. Zudem jährt sich morgen die Räumung des Wagenplatzes Bambule. Das hatte vor neun Jahren zu heftigen Krawallen geführt. „Für die Szene sind das genau die Anlässe, die sie für eine Mobilisierung braucht“, so ein Beamter. Der Anmelder geht von 1800 Teilnehmern aus. „Diese Zahl ist durchaus realistisch. Es könnten sogar ein paar mehr sein“, so ein Beamter. Bei den Sicherheitsbehörden geht man davon aus, dass kaum bürgerliche Klientel unter den Teilnehmern sein wird. Die Polizei rechnet mit Krawall. Sechs Hundertschaften allein aus anderen Bundesländern sind angefordert. Im Internet geben sich die Bauwagenbewohner martialisch: „Wir werden es nicht akzeptieren, dass es in der Stadt keinen Platz für uns geben soll“, heißt es da. Wenn nichts Unvorhergesehenes geschehe, könne der Zomia-Bauwagenplatz Ende November Geschichte sein, wird Bezirkschef Schreiber zitiert. „Na dann!“, so die Replik. „Lassen wir das Unvorhergesehene geschehen.“

„Der Versuch, die Stadt unter Druck zu setzen und zu erpressen, darf auf keinen Fall Wirkung zeigen“, sagt Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Hier muss ganz klar Kante gezeigt werden.“ Laut Polizeisprecher Mirko Streiber nehmen die Sicherheitsbehörden die Karte und einen dazu in Umlauf gebrachten Flyer ernst, auf dem angekündigt wird, dass bei einer Räumung des Bauwagenplatzes „die Luft brennen wird“ und man „mit allen Mitteln“ die Polizei bekämpfen werde. Von einer neuen Stufe der Eskalation will er nichts wissen. „So eine Karte ist in der Form zwar noch nicht dagewesen“, sagt er. „Sie wird aber in der Szene sehr kontrovers diskutiert. Viele Meinungen spiegeln wider, dass man es nicht für den richtigen Weg hält.“

Die DPolG fordert für Wechselschichtdienstleistende eine Gleichbehandlung mit dem Tagesdienst

Änderung der PDV 350 – Urlaubsregelung an den Wochenenden

Mit der Entscheidung des Personalamtes (Oberste Dienstbehörde) von 1992 darf der Wechselschichtdienst im Polizeivollzugsdienst den Urlaub in drei Abschnitte teilen. Die PDV 350 führt dazu aus:

„Für Vollzugsbeamte im Schichtendienst ist beim Berechnen der Urlaubsdauer gemäß Ziff. 700.006130 grundsätzlich die Fünftagewoche mit den allgemeinen Dienststunden von montags bis freitags als Arbeitstage zugrunde zu legen. Sonnabende und Sonntage sowie auf Werktage fallende Feiertage sind nicht als Urlaubstage zu berechnen, es sei denn, es wird hierfür ein Freizeitausgleich gewährt.

Gemäß Entscheidung des Personalamtes aus dem Jahr 1992 dürfen Polizeivollzugsbeamte im Wechselschichtdienst ihren Urlaubsanspruch in drei Abschnitte teilen.

Bei Vollzugsbeamten, die ständig Wechselschichtdienst leisten, soll von den planmäßig zu leistenden Diensten abgesehen werden

  • am letzten Arbeitstag nach 16 Uhr
  • am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub in der Zeit von 00:00 Uhr bis 07:30 Uhr
  • an gesetzlichen Feiertagen, Sonnabenden, Sonntagen und einem Wochenende vorhergehenden oder sich anschließenden gesetzlichen Feiertagen unmittelbar vor und nach dem Urlaub,

sofern dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen und dies von dem Beamten gewünscht wird.

Tatsächlich geleistete Dienste werden mit der monatlichen Sollarbeitszeit verrechnet.

Bei einer Teilung des Urlaubs kann diese Regelung vor und nach dem Urlaub höchstens zweimal im Urlaubsjahr in Anspruch genommen werden.“

Die DPolG Hamburg ist der Auffassung, dass der Satz in der Regelung „bei einer Teilung des Urlaubs kann diese Regelung vor und nach dem Urlaub höchstens zweimal im Urlaubsjahr in Anspruch genommen werden“ unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwingend gestrichen werden muss. Der schichtdienstleistende Polizeivollzugsbeamte wird im Vergleich zum Tagesdienst – ohne Verschulden – deutlich schlechter gestellt.

Die DPolG Hamburg fordert deshalb Polizeipräsident Werner Jantosch auf, ohne, dass die zu erbringende Arbeitszeit von 40 Stunden dadurch berührt wird, eine Änderung der PDV 350 herbeizuführen. Zukünftig muss es für Schichtdienstleistende möglich sein, dass die Wochenenden vor und nach dem dritten Urlaubsabschnitt analog zum Tagesdienst freigenommen werden können.

 

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, 31.10.2011

Sicherheit vor digitaler Schnelligkeit

DPolG Hamburg: Technische Mängel gefährden die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen

Der Digitalfunk: Das Vorzeigeprojekt der Hamburger Innenbehörde befindet sich seit 2004 in der Planung und hat bislang 53 Millionen Euro gekostet. Aktuell wird der neue Digitalfunk an den Polizeikommissariaten 37, 38, 42, 43, 44, 46 und 47 sowie bei der Wasserschutzpolizei getestet.

Trotz der bisherigen Investitionen sind in der Testphase gravierende Mängel bekannt geworden. Sonnenschein macht die Geräte unbrauchbar, mysteriöse Phantomanrufe blockieren nicht nur den Funkverkehr, sondern auch den Notruf!

Zivilfahnder beklagen die Qualität des Zubehörs und bei eingeschalteter Tastensperre, lässt sich die Lautstärke nicht regeln. Sodass insbesondere beim Tragen des Schutzhelms eher das Trommelfell platzt, als dass die Lautstärke mal schnell runter geregelt werden kann.

Die DPolG Hamburg fordert, dass der Testbetrieb nur dann weiterhin erfolgen darf, wenn eine Gefährdung unserer Kolleginnen und Kollegen ausgeschlossen ist. Hier geht Sicherheit ausdrücklich vor Schnelligkeit und „digitalen“ Erfolgsmeldungen!

Wenn das System nicht läuft, muss es abgestellt werden, bis es funktioniert!!!

Die DPolG Hamburg wird das Projekt Digitalfunk weiterhin akribisch beobachten.

Die Schwächen müssen abgestellt werden, bevor man den Digitalfunk weiter aus-

baut und hamburgweit einführt!

 

Der Landesvorstand                                                                     Hamburg, 31.10.2011

Bild: Gewerkschafts-Boss Rose und die Angst vor klarer Kante

Ver.di-Landeschef und SPD-Abgeordneter Wolfgang Rose hat gekniffen. Bei der Abstimmung der Bürgerschaft über die Kürzung des Weihnachtsgelds für die Beamten verweigerte er die Stimmabgabe. Kurz vorher hatte der Gewerkschaftsboss noch erklären lassen: „Der Senat missbraucht das Instrument des Beamtenrechts zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung.“ Rose hatte sich seine Nicht-Teilnahme an der Abstimmung von der SPD-Fraktionsspitze absegnen lassen. Der SPD-Abgeordnete Arno Münster, HHLA-Konzernbetriebsvorsitzender und wie Rose Ver.di-Mitglied, dagegen musste der Weihnachtsgeldkürzung zustimmen, ebenso wie 16 weitere SPD-Abgeordnete, die ebenfalls bei Ver.di sind. Hätten sie wie Rose die Hintertür genommen, wäre die Weihnachtsgeldkürzung gekippt. Sicher ist richtig, dass im letzten Jahr der schwarz-grüne Senat beschlossen hatte, das Weihnachtsgeld ganz zu streichen. Aber damals waren noch sinkende Steuereinnahmen befürchtet worden. Der seit März allein regierende SPD-Senat aber kann sich jetzt über rund 700 Millionen Euro Mehreinnahmen freuen. Da hätte Rose schon etwas mehr Druck machen können, wenn er gewollt hätte. Aber als Gewerkschaft aufheulen und als Chef dieser Gewerkschaft in der SPD abtauchen, geht nicht. Joachim Lenders, der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, war 2003 als CDU-Abgeordneter in einer ähnlichen Lage. Damals beschloss die Bürgerkoalition (CDU, Schill, FDP) erstmals eine Kürzung des Weihnachtsgelds für Beamte. Lenders stimmte als einziger Koalitionsabgeordneter dagegen. Die Standhaftigkeit kostete ihn die politische Karriere. Auch Wolfgang Rose muss sich entscheiden, ob er Gewerkschaftsvorsitzender bleiben oder eine Polit-Karriere machen will. Die rund 95 000 Hamburger Ver.di-Mitglieder werden sich seinen Wackelkurs nicht lange ansehen, zumal sie mit ihren Beiträgen sein Gehalt bezahlen.

MOPO: Ver.di-Boss Rose am SPD-Pranger

Gewerkschafter fordern seinen Rücktritt

Genossen gegen Genossen: Die Gewerkschaften sind sauer auf die SPD. Die hat Mittwochabend die Gehaltskürzungen bei Beamten abgenickt- und kassiert jetzt wüste Attacken. Ver.di-Chef Wolfgang Rose (SPD) ließ sich von der Abstimmung befreien. Jetzt wird er zum Rücktritt aufgefordert.

„Sie sollten sich überlegen, warum sie noch Mitglied einer Gewerkschaft sind!“ beschimpft der Beamtenbund (dbb) die Gewerkschafter in der SPD. Andrè Schulz, Bundeschef im Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert Roses Rücktritt: „Hätte er Mumm gehabt, hätte Rose gegen die Kürzungen gestimmt. Ich erwarte, dass er sein Amt zur Verfügung stellt.“

Wie man sich in einer solchen Situation fühlt, weiß Joachim Lenders, Chef der Polizeigewerkschaft DPolG. Vor acht Jahren stimmte er als CDU-Abgeordneter gegen Kürzungen beim Weihnachtsgeld- und gegen seine Fraktion. Im Gegenzug wurde er von der Partei nicht wieder aufgestellt. Lenders: „Aber ich bin nicht ausgewichen, habe nicht gekniffen. Ich wusste, wo ich stehe. Nur muss man in Kauf nehmen, keine Diäten mehr zu beziehen. “

Die MOPO fragte Rose wie er zu der Kritik steht:

MOPO: Herr Rose, einfacht nicht abstimmen, was sollte das denn?

Rose: Ich habe maßgeblich dazu beigetragen, dass mehr als die Hälfte der ursprünglich geplanten Kürzungen zurückgenommen wurden, und zwar in meiner Rolle als ver.di-Landesvorsitzender. Mehr war nicht möglich. Deshalb habe ich gesagt, dass ich als Abgeordneter nicht an der Abstimmung teilnehmen kann.

Sie hatten doch eine Meinung?

Klar, aber meine gewerkschaftliche Funktion stand hier im Vordergrund.

Kann der Wähler nicht erwarten, dass Politiker gemäß ihrer Meinung abstimmen?

Im Prinzip ja. Aber Beispiele von Befangenheit gibt es viele, oft wirtschaftlicher Natur. In diesem Fall sind sie organisatorischer Natur.

Wie war denn Ihre Meinung?

Als Gewerkschafter war ich gegen den Beschluss. Die Abkopplung der Beamtenbesoldung von den Tarifabschlüssen ist ein Missbrauch des Beamtenrechts.

Jetzt gibts Rücktrittsforderungen.

Das geht an der Sache völlig vorbei. Ich habe mit dafür gesorgt, dass die Einschnitte zu großen Teilen zurückgenommen wurden. Der BDK sollte sich mit den wirklichen Gegener auseinandersetzen.

 

 

Keine Widersprüche notwendig

DPolG/dbb bereiten nach Vereinbarung mit dem

Personalamt Musterklagen zur amtsangemessenen Alimentation vor

Der dbb hamburg hat für alle seine Fachgewerkschaften folgende Vereinbarung getroffen:

Aufgrund der nachteiligen Auswirkungen des am 26.10.2011 verabschiedeten Gesetzes (Streichung/Kürzung des sog. Weihnachtsgeldes) für die Beamtinnen und Beamten wird der dbb in den Fachgewerkschaften über ihre Mitglieder gerichtliche Musterverfahren führen. Sollten die Klägerinnen und Kläger in diesen Musterverfahren obsiegen, wird die Freie und Hansestadt Hamburg in Vergleichsfällen die endgültige gerichtliche Entscheidung auf alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen anwenden und auf die Einrede der Verjährung verzichten. Insoweit bedarf es keines Antrages und keines Rechtsbehelfs (Widerspruch, Klage) gegen die in diesem Gesetz festgelegte Höhe der Besoldung. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird von sich aus über den endgültigen Abschluss der Musterverfahren zeitnah informieren und bittet daher, von Nachfragen bezüglich des Verfahrensstandes, der Fundstellen von Veröffentlichungen usw. abzusehen.

Bereits im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung, hat der dbb hamburg Gespräche mit demLeiter des Personalamtes geführt und die jetzige Vorgehensweise abgestimmt.

Dieses vereinfachte Verfahren findet die Unterstützung der DPolG Hamburg. Keine Kollegin und kein Kollege muss einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen!

Ungeachtet dessen bleiben die individuellen Ansprüche jedes aktiv oder sich im Ruhestand befindlichen Beamten gewahrt und verjähren nicht.

Die DPolG Hamburg wird über den weiteren Fortgang der Musterklageverfahren informieren.

 

Der Landesvorstand                                                                                                     Hamburg, den 28. Oktober 2011