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Als hätten sie sonst nichts zu tun!

Wachhabende übernehmen Aufgaben der Verkehrsermittler

DPolG: Schluss mit der weiteren Belastung des Vollzuges

Im Januar 2013 erhielt eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von PD Sellmann vom damaligen ZDL den Auftrag, in Anlehnung an den ProMod-Prozess den Aufgabenbereich der Verkehrsermittler an den PK zu untersuchen, um Doppelarbeit zu minimieren, Schnittstellen zu verringern, die Nutzung von fachlichen Synergieeffekten vorzunehmen und Personal für andere Aufgaben freizusetzen. So lautete der Auftrag, der von ZDL an die AG VKE erteilt wurde.

Im April 2013 legte die Arbeitsgruppe einen Abschlussbericht mit verschiedenen Empfehlungen vor. So wurde neben den Vorschlägen, Mängelmeldungen abschließend durch die Wachdienstgruppen zu bearbeiten und Anschriftenermittlungen künftig durch die BFS vorzunehmen u. a. empfohlen, die Qualitätssicherung von Verkehrsunfällen im Bereich 5V und 4V mit Zuständigkeiten bei den Ermittlern der Verkehrsdirektionen an den PK, nur noch durch den WH vorzunehmen und nicht mehr an die VKE der PK weiterzuleiten. Also, auf die Qualitätssicherung durch die VKE der PK zu verzichten!

Die nun nur noch durch die WH vorgenommene Qualitätssicherung am PK führt zu einer deutlich spürbaren Mehrarbeit für die Wachhabenden. Neben der intensiveren Prüfung der Verkehrsunfälle müssen die WH jetzt zusätzlich die Vorgänge ausdrucken, zu Akten zusammenstellen und entsprechend abverfügen. Bei festgestellten Qualitätsmängeln durch die weiterbearbeitenden Stellen wie z. B. E6, DPV 023 oder VKE der VD werden die Vorgänge als Rückläufer wieder bei den WH ankommen, um nachbearbeitet zu werden!

Schließlich übt das leitzeichenführende PK „die Fachaufsicht für die fehlerfreie Sachbearbeitung und Übersendung des Vorganges an nachstehende Stellen aus und ist für die Fehlerbeseitigung zuständig.“ Vorstehende Textstelle entstammt einer entsprechenden Vollzugsinformation zum Aktenlauf bei Berichten zur VU-Aufnahme vom 29.08.2013, die die PK am 30.08.2013 erreichte und am 01.09.2013 bereits in Kraft trat.

Somit werden die Verkehrsunfälle nicht nur einmal auf den Tischen der WH ankommen, die Arbeitsgruppe VKE hat in ihrem Abschlussbericht zu erwartende Qualitätsverluste prognostiziert und nimmt diese zugunsten der aus Sicht der AG zu erwartenden, aber aus Sicht der DPolG nicht eintretenden Präsenzgewinne in Kauf.

Wieder einmal wird auf dem Rücken des Primärvollzuges und hier explizit der Wachhabenden eine Aufgabenverlagerung „nach unten durchgereicht“. Die WH an den PK haben bereits jetzt genug Aufgaben durchzuführen – nachzulesen in der PDV 350 – und die „Spardose“ „Dezentralisierung des Erkennungsdienstes“ zu Lasten der Schichten steht schon in den Startlöchern.

Die DPolG Hamburg fordert eine Rücknahme der Mehrbelastung der WH und einen Stopp aller weiteren beabsichtigten Maßnahmen, die den ohnehin schon an der Leistungsgrenze stehenden Primärvollzug noch mehr belasten!

 

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 30.09.2013

 

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Weihnachtsmärchen 2013

„Dornröschen“

im Ernst Deutsch Theater

 Sonntag, 15. Dezember 2013, 13:30 Uhr

 Preise: 5,00 € bis 9,00 € p. P.

 (inklusive Garderobe/Weihnachtstüte/Weihnachtsmann)

Die Eintrittskarte gilt gleichzeitig als Fahrkarte im HVV-Bereich!

 Kartenreservierung und Kartenverkauf ab sofort

in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg * Telefon: 254026-0

 

ACHTUNG: Die Karten müssen bis 14 Tage nach Bestellung in der DPolG Geschäftsstelle, Holzdamm 18, abgeholt werden, sonst erfolgt ein Weiterverkauf!

September 2013

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Als ehemaliger Angestellter doch Anspruch auf Strukturausgleich?

Wie in der Tarifinfo der DPolG Hamburg im November 2008 mitgeteilt, gab es ein anhängiges Gerichtsverfahren in Sachen Strukturausgleichzahlung für Angestellte bei der Überleitung vom BAT in den TV-L.

Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass Beschäftigte einen Strukturausgleich auch dann erhalten, wenn sie zum Stichtag 1.11.2006 in einer Vergütungsgruppe eingruppiert waren, aus der zum Zeitpunkt der Überleitung kein (weiterer) Aufstieg in eine andere Vergütungsgruppe möglich war. Es ist unerheblich, ob eine am 1.11.2006 erreichte Vergütungsgruppe bereits durch Aufstieg erlangt worden ist oder nicht, es also nicht auf die „originäre“ Eingruppierung ankommt. (BAG vom 18.10.2012 – 6 AZR 261/11).

Für welche Vergütungsgruppen der Strukturausgleich mit welchen Konstellationen (Aufstieg, Ortszuschlagsstufe und Lebensaltersstufe) überhaupt in Frage kommt, kann aus der Anlage 3 Strukturausgleich zum TVÜ entnommen werden. Dieses findet ihr auf der DPolG Hamburg Seite, Fachbereich Verwaltung im Internet.

Die Personalabteilung der Polizei wertet zur Zeit alle in Frage kommenden Mitarbeiter aus und wird dann den Anspruch auf Strukturausgleich prüfen, zunächst für die Kolleginnen und Kollegen die seinerzeit einen Antrag gestellt haben, so wie es in der DPolG Hamburg Tarifinfo vorgesehen war. Die Ansprüche sind dann bei positivem Ergebnis  im Rahmen der Antragsfrist zu erfüllen.

Ohne individuelle Antragsstellung sind die Ansprüche jeweils rückwirkend sechs Monate ab Urteil, also rückwirkend bis April 2012 zu erfüllen.

Da es sich hier um eine komplexe Einzellfallprüfung handelt, wird dieses einige Zeit in Anspruch nehmen. Wie der Leiter von PERS 30 mitteilte, sei vor Ende des Jahres 2013 nicht mit einem Ergebnis zu rechnen.

Grundsätzliche Auskünfte dazu erteilen euch die Tarifexperten der DPolG Hamburg:

 

Beate  Petrou                       und                            Michael Adomat.

Tel:     4286 56601                                                 Tel:     4286 56604

Mobil: 0177 288 1882                                            Mobil: 0172 403 8078.

 

Hamburg, den 13.09.2013                                               Fachbereich Verwaltung

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Der erste Schritt in die richtige Richtung?

Aktionsbündnis „Freie Heilfürsorge“

Der erste Schritt in die richtige Richtung? 

Auf der Personalversammlung am 29.08.2013 machte Innensenator Michael Neumann nachfolgenden Vorschlag zur Wiedereinführung der Heilfürsorge für mehr als 1.050 Kolleginnen und Kollegen der Polizei und Feuerwehr, die sich derzeit in der Beihilfe befinden:

a)    Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V (Kassenleistungen)

b)   1,4 Prozent Eigenbeteiligung

c)    Einmaliges Wahlrecht zwischen Verbleib in der Beihilfe oder Eintritt in die Heilfürsorge

Für die bisherigen Heilfürsorgeberechtigten ändert sich nichts.

Am 05.09.2013 traf sich das Aktionsbündnis in der BIS mit der Behördenleitung, um eine „Zwei-Klassen-Heilfürsorge“ abzuwenden.

Erstmals wurde durch Staatsrat Schiek eine eigene „Berechnung“ vorgelegt, deren Grundlage für uns nicht nachvollziehbar ist.

Das Aktionsbündnis forderte den Senator auf, die Berechnungsgrundlagen der BIS transparent zu machen und diese in einem nächsten Treffen zu erläutern.

 

Die Landesvorstände                                                                   Hamburg, 10.09.2013

BdK, Landesverband Hamburg

DPolG, Landesverband Hamburg

GdP, Landesbezirk Hamburg

BV Feuerwehr, Landesverband Hamburg

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Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2013/2014

Gestern hat die Bürgerschaft einen fraktionsübergreifenden „Nachantrag“ zur Bürgerschaftssitzung zugelassen. Um 20.05 Uhr votierten die Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft einstimmig in erster und zweiter Lesung für das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014.

Die Nachzahlung soll bereits zum 01. Oktober 2013 erfolgen. Die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2014 kann demzufolge pünktlich zum 01. Januar 2014 erfolgen.

 

Der Landesvorstand                                                                                                           Hamburg, 29.08.2013

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Kursus zum Erwerb des amtlichen Sportboot-Führerschein

See oder Binnen

Kosten je Schein

 DPolG-Mitglieder:     75,00 €

Nichtmitglieder:       115,00 €

 Für den Ehepartner (und solche, die es werden wollen), Auszubildende, Schüler und Studenten halber Beitrag!

Sparangebot!

 See- und Binnenschein

 

DPolG Mitglieder:   125,00 €

Nichtmitglieder:       155,00 €

 Alle Kosten zzgl. der z. Zt. externen Prüfungsgebühren! 

Infotreff am 10. September 2013, 17:00 Uhr

In der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg,

Holzdamm 18, 20099 Hamburg (ggü. Hotel Atlantic)

 

Anmeldung bis zum 06. September 2013

unter dpolg@dpolg-hh.de oder o. a. Telefonnummer

  August 2013

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DPolG: Nachzahlung der Besoldungserhöhung zum 1. November!

Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2013/2014

Der Erste stellv. Landesvorsitzende der DPolG Hamburg und dbb-Landesvize, Thomas Jungfer, hat am 13.08.2013 an einer Inforunde im Personalamt teilgenommen. Dabei teilte die Leiterin des Personalamtes, Bettina Lentz, mit, dass die Besoldungserhöhung für alle Hamburger Beamtinnen und Beamten mit den November-Bezügen rückwirkend zum 1. Januar 2013 ausgezahlt wird.

Offenbar bewirkte das beständige „Generve“ der Gewerkschaften ein Umdenken der Senatskanzlei, denn ursprünglich war der 1. Dezember dieses Jahres als Auszahlungstermin für die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2013/14 vorgesehen. Je schneller, je besser, aber aus Sicht der DPolG Hamburg kein Grund zum Jubeln, denn lange genug hat es gedauert, bis der Senat seine Absicht, der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten, umgesetzt hat.

Des Weiteren ist laut Personalamt sichergestellt, dass die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2014 (monatlich 2,75 Prozent) pünktlich zum 1. Januar 2014 erfolgt.

Novellierung der Erholungsurlaubsverordnung (Beamte)

Die neue ErholungsurlaubsVO wird noch in diesem Jahr in Kraft treten, ein genaues Datum steht allerdings noch nicht fest. Das bedeutet, dass jüngere Beamtinnen und Beamte ihre zusätzlichen Urlaubstage (also insgesamt bis zu acht zusätzliche Arbeitstage) bis zum 30. September 2014 abgelten können bzw. müssen.

 

Der Landesvorstand                                                                                                                       Hamburg, 14.08.2013

 

 

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Freie Heilfürsorge für alle!

Acht Jahre – Viele Worte – Keine Taten

 Schon seit Jahren forcieren die Berufsverbände von Feuerwehr und Polizei die Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge für alle Kolleginnen und Kollegen des Polizeivollzugsdienstes und des feuerwehrtechnischen Dienstes – ab dem 11. Juni 2013 nun auch gemeinsam mit dem BV Feuerwehr im Rahmen des Aktionsbündnisses „Freie Heilfürsorge“.

Unter dem Deckmantel der Haushaltskonsolidierung wurde die Freie Heilfürsorge Ende des Jahres 2004 abgeschafft und damit einhergehend die Eigenbeteiligung an den Kosten eingeführt. Für die neuen Beamtinnen und Beamte, zwischenzeitlich mehr als 1.000 betroffene Kolleginnen und Kollegen, wurde die Heilfürsorge gänzlich gestrichen. Ob die Beihilfe kostengünstiger ist als die Heilfürsorge konnte weder damals noch in jüngster Vergangenheit durch die verantwortlichen Politiker nachgewiesen werden.

Das Aktionsbündnis erstellte eigene Berechnungen mit dem Ergebnis, dass die Heilfürsorge günstiger ist als die Beihilfe und legte diese der Behördenleitung bereits am 06. Juni 2013 vor.

Mehrkosten in Höhe von mindestens 200.000 € pro Jahr entstehen gegenüber einer Abrechnung über die Heilfürsorge für die über tausend Beamtinnen und Beamte im Rahmen der Beihilfe. Bei Übernahme in die Heilfürsorge und Beibehaltung der Eigenbeteiligung, würden mindestens weitere 370.000 € zur Verfügung stehen, so die Berechnungen des Aktionsbündnisses.

Dem gegenüber stehen Berechnungen der Behördenleitung, die von nebulösen Zahlenwerken bis hin zu der Aussage, gar keine konkreten Zahlen vorlegen zu können, reichen.

Auf eine Reaktion des Innensenators auf die Berechnungen des Aktionsbündnisses warten wir bis heute. Bis dahin finanzieren die Freie und Hansestadt Hamburg und mehr als tausend Beamtinnen und Beamte gemeinsam weiter die horrenden Abrechnungen der Privatärzte und die Beiträge zu den privaten Krankenversicherungen, die im Jahr zusammen weit über 2,5 Millionen Euro jährlich betragen.

Die Situation ist für die betroffenen Beamtinnen und Beamten indes eine permanente finanzielle Belastung – im Schnitt müssen zur Absicherung der eigenen Gesundheit etwa 200 € monatlich aufgewendet werden. Bedingt durch lange Bearbeitungszeiten der Beihilfe, müssen Arztrechnungen, die nicht selten über 1.000€ liegen, oft vorgestreckt werden. Ein Zustand, der nicht hinnehmbar ist und mit Fürsorge nichts zu tun hat!

„Nicht nur klatschen, auch was tun!“

So, Herr Neumann, war ihre Forderung am 13. Dezember 2004 an die applaudierende CDU-Fraktion, als ihr Parteifreund Dr. Andreas Dressel im Rahmen der Debatte zur Abschaffung der Freien Heilfürsorge den Polizisten und Feuerwehrleuten für ihren gefährlichen Einsatz dankte. Zwei Legislaturperioden später haben nun Sie die Möglichkeit den Kolleginnen und Kollegen die eingeforderte Wertschätzung entgegen zu bringen.

Wir erwarten deshalb unverzüglich Ihre Reaktion auf die von uns vorgelegten Berechnungen!

 

Die Landesvorstände                                                                         Hamburg, 06.08.2013

BDK, Landesverband Hamburg

DPolG, Landesverband Hamburg

GdP, Landesbezirk Hamburg

BV Feuerwehr, Landesverband Hamburg

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Beförderungen noch in 2013?

Wie der DPolG Hamburg heute bekannt wurde, plant die Dienststelle noch in diesem Jahr Beförderungen in die Statusämter A8, A9 und A10 durchzuführen. Als Grundlage werden hier die frei werdenden Stellen, z.B. durch Pensionierungen, dienen.

Für die hierfür notwendigen finanziellen Mittel, die ohnehin im Personalhaushalt berücksichtigt sein müssten, soll es vom Innensenator eine Freigabe geben.

 Der Maßstabsprozess ist bereits in Gang gesetzt worden. Bis Mitte September soll dieser abgeschlossen sein. Daran schließt sich dann das mehrere Wochen dauernde Auswahlverfahren an. Wenn alles nach Plan läuft, könnten noch in diesem Jahr, spätestens aber zu Beginn des Jahres 2014, die Beförderungen durchgeführt werden.

 Gleichzeitig findet eine Definition der zukünftigen A11-Wertigkeiten statt. Die Festlegung wird sich an dem ehemaligen Funktionskreis 3 orientieren. Die Dienststelle hofft, in den nächsten Monaten dann auch Ausschreibungen nach A11, A12, A13 und A15 durchführen zu können. Aufgrund der langwierigen Auswahlverfahren in diesen Statusämtern werden die Beförderungen voraussichtlich erst 2014 erfolgen können.

 Über die Anzahl der Beförderungen konnte mit Stand heute keine verbindliche Angabe gemacht werden. Es sollen aber bis zu 500 Beförderungen bei der Berücksichtigung sämtlicher Statusämter möglich sein.

 Die DPolG Hamburg begrüßt die Entscheidung des Innensenators, endlich nach der Maßgabe frei werdender Stellen zu befördern. Allerdings war diese Entscheidung überfällig. Die Kolleginnen und Kollegen werden seit Monaten hingehalten!

 Da das Projekt „Zukunftsfähiges Beförderungssystem für die Polizei“ Anfang Juni von Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch lautlos beerdigt wurde, ist es dringend geboten, neben den selbstverständlichen Nachbesetzungen der frei werdenden Stellen, zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten zu schaffen!

 Spätestens auf der Personalversammlung im August 2013 müssen der Innensenator Michael Neumann und der Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch für ihr zögerliches Handeln Rede und Antwort stehen!

 

Der Landesvorstand                                                                                            Hamburg, 23. Juli 2013

 

 

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DPolG lehnt GPS-Überwachung ab!

„Kein digitaler Leinenzwang für Polizisten!“ 

Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch will trotz aller Widerstände und

Bedenken, die GPS-Totalüberwachung aller Funkstreifenwagen einführen

Wie der DPolG Hamburg bekannt wurde, soll die hamburgweite GPS-Standort-datenübermittlung für FuStw, Polizeikräder, Busse und Dienstboote am 1. August eingeführt werden. Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch will diese Entscheidung, trotz aller Vorbehalte der DPolG, des Personalrates und der Mehrheit der betroffenen Kolleginnen und Kollegen des Polizeivollzuges, durchsetzen.

Alle Vermittlungsversuche, diese zusätzliche Nutzungsmöglichkeit im digitalen Funkbetrieb nur auf den akuten Bedarfsfall (zum Beispiel: Not- und Katastrophenfälle, Raubtaten, Geiselnahmen…) zu begrenzen und damit unter anderem eine Überfrachtung des Polizeifunks zu vermeiden, sind gescheitert.

Polizeikelle

Die Dienststelle hatte dem Personalrat der Polizei eine Dienstvereinbarung zur Nutzung der GPS-Standortdatenübermittlung vorgelegt. Der Personalrat hat diese Dienstvereinbarung am 14. Mai 2013 aufgrund der bestehenden Vorbehalte der Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen nicht unterzeichnet. Die Dienststelle war weder kompromiss- noch verhandlungsbereit und beharrte auf ihrer Position des „Alles“ oder „Nichts“.

Nach Auffassung der DPolG werden durch die starre Haltung der Dienststelle Mitbestimmungsrechte des Personalrates und damit auch die Rechte der Kolleginnen und Kollegen bewusst und gewollt außer Acht gelassen.

In einer konspirativen Generalprobe wurde das neue System gestern im Polizeipräsidium einem Testlauf unterzogen. Anstatt erst einmal dafür zu sorgen, dass der Digitalfunk flächendeckend in Hamburg störungsfrei funktioniert, wird ein neues technisches „Spielzeug“ installiert – Hauptsache irgendwo blinkt was!

Das passt ins allgemeine Lagebild des gegenwärtigen, unsäglichen „Modernisierungsprozesses“ der Hamburger Polizei! Gibt es auch einmal positive Nachrichten?

Für Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch mag die GPS-Überwachung ein Schritt in die Moderne sein, für die DPolG Hamburg und die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen ist das System ein digitaler „Leinenzwang“ und eine elektronische Kontroll- und Überwachungsinstanz. Was kommt als Nächstes? Der GPS-Chip am Uniformhemd oder der Barcode unter den Sohlen der Dienstschuhe?

Das System kann eine sinnvolle Ergänzung bei Notfällen und besonderen Einsatzlagen sein, im polizeilichen Alltagsgeschäft ist es überflüssig und wird von der DPolG abgelehnt!

Der Landesvorstand                                                                                                 19.07.2013

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