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Ausstattung der AAH mit MK-Tec und Beinschützern – DPolG fordert deutliche Aufstockung der Stückzahlen

OSZE und G20-Gipfel werden die geschlossenen Einheiten der Hamburger Polizei in einen Zustand der dauerhaften Einsatzbereitschaft versetzen. Dass von Seiten des polizeilichen Gegenübers nicht mit Nachsicht, sondern eher mit einer gesteigerten Gewaltbereitschaft zu rechnen ist, haben nicht zuletzt die Anschläge und Aktionen im Vorwege von OSZE und G20-Gipfel gezeigt.

Dies macht einmalmehr deutlich, wie wichtig eine gute Ausrüstung mit entsprechender Schutzbekleidung für die Kolleginnen und Kollegen in der DE 3, aber auch in der AAH ist.

Doch wie sieht die Realität aus?

An den PK wird die Schutzbekleidung MK-Tec und Beinschützer als Pool in den Größen -XS- bis -XXL- vorgehalten. Vor jedem Einsatz läuft es dann nach dem Motto „Der frühe Vogel…“ und die Kolleginnen und Kollegen geraten in einen Wettlauf um die wenigen passenden MK-Tec!

Wer zu spät kommt, kann sehen, welche Größe für ihn übrig bleibt und mit welchem Tragekomfort er/sie in den Einsatz geht und diesen bewältigt, wenn die Schutzbekleidung sich überhaupt vollständig in der entsprechenden Tasche befindet und nichts fehlt.

Und wie sieht es nach dem Einsatz aus?

Der OSZE-Einsatz findet ja bekanntlich im Winter statt, aber G20 kommt im Juli und nach mehrmaligem Gebrauch bei hohen Temperaturen sind die MK-Tec entsprechend verschwitzt und müssten dringend gereinigt werden, da auch der nächste Nutzer einen berechtigten Anspruch auf Sauberkeit und Hygiene hat.

Die DPolG Hamburg fordert daher, eine Ausstattung aller PK mit MK-Tec und Beinschützern in ausreichender Zahl, um den Kolleginnen und Kollegen der AAH Schutzausrüstungen in ihrer Größe zur Verfügung zu stellen und die MK-Tec in regelmäßigen Abständen reinigen zu können.

 

Fachbereich Schutzpolizei                                                                    Hamburg, 14.10.2016

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Erneute Einstellungen von AiP bei der Polizei

Jahrelang war die Dienststelle DE 14 personell unterbesetzt, nun gab es die positive Entscheidung des Senators, dass die freien AiP-Stellen wieder nachbesetzt werden können. Dem voraus gingen mehrere Gespräche auf vielen Ebenen. Die DPolG Hamburg hatte dies zu einem ihrer wichtigsten Themen gemacht, denn es gibt Auswirkungen auf die gesamte Polizei.

Wie die DPolG Hamburg bereits am 8. Juli dieses Jahres durch ein Flugblatt informierte, wurde als Ergebnis entschieden, dass im nächsten Jahr 50 AiP eingestellt werden. Das Einstellungsverfahren für den ersten Lehrgang läuft derzeit.

Aufgrund von Perspektiven im LBV und Einwohnerzentralamt haben sich seit Anfang dieses Jahres jedoch rund 30 AiP nach Ausschreibungen dort erfolgreich durchsetzen können. Gehaltsperspektiven, die ihnen die Polizei Hamburg zurzeit nicht bieten kann.

Das hat nun nach mehreren Gesprächen wiederum dazu geführt, dass es zu weiteren AiP-Einstellungen kommen wird:

In 2017 wird zum 1.1., 1.4. und 1.8. jeweils eine Klasse mit 28 AiP eingestellt. Das bedeutet eine Einstellungszahl von 84 neuen Kolleginnen und Kollegen im AiP Bereich.

 Offen ist noch die Frage der Vollzugsentlastung, eines veränderten Aufgabengebietes, Perspektiven und Organisationsstruktur im AiP Bereich. Diese Themen gilt es demnächst zu bewegen, die DPolG Hamburg wird sich daran konstruktiv beteiligen und ist bereits im Dialog mit der Polizeiführung!

Fachbereich Verwaltung                                                               Hamburg, 16.09.2016

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Steigerung der Berufsattraktivität – so geht’s!

Polizeizulage ist wieder ruhegehaltsfähig!                                   …in NRW

Seit dem 1. Juli dieses Jahres ist die Polizeizulage in Nordrhein-Westfalen wieder ruhegehaltsfähig. Mit diesem Datum ist das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW (DRModG NRW) in Kraft getreten. Bereits 2013 hatte der nordrhein-westfälische Landtag auf Drängen der Polizeigewerkschaften eine entsprechende Entschließung verabschiedet. Auch die zwischenzeitlich in den Ruhestand gegangenen Kolleginnen und Kollegen kommen in den Genuss dieser Regelung. Rückwirkende Zahlungen wird es aber nicht geben.

Wieder einmal mehr hat NRW die Nase vorn, wenn es darum geht die Attraktivität des Polizeiberufes zu erhöhen bzw. erkannte Fehlentscheidungen zu korrigieren. Unsere Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein-Westfalen haben die zweigeteilte Laufbahn, die Freie Heilfürsorge und jetzt auch wieder eine ruhegehaltsfähige Polizeizulage.

WARUM IST DAS IN HAMBURG ANGEBLICH ALLES NICHT MÖGLICH?

Allerdings und das gehört zur Wahrheit dazu, liegt die Regelaltersgrenze für die Polizei in Nordrhein-Westfalen bei 62 Jahren!

DuZ wird auf 5 Euro erhöht!                                                                   …in Bayern

Vor der parlamentarischen Sommerpause haben unsere Freunde von der DPolG Bayern zahlreiche Gespräche mit Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mit dem Ziel geführt, die Nachtdienst-DuZ zu erhöhen. Jetzt zeichnet sich ab, dass die Nachtdienst-Stunden stufenweise erhöht werden:

  • 2017 →4 Euro        2018 →4,50 Euro         2019 →5 Euro

Gleichzeitig entfällt (wie in Hamburg geplant) die Wechselschichtzulage. Bayern investiert mit dieser Entscheidung einen zweistelligen Millionenbetrag in die Erhöhung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ). Übrigens: In Bayern wurde die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage nie angetastet!

Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Andy Grote (SPD) eindringlich auf, die von der BIS geplante Erhöhung der DuZ-Beträge mindestens auf bayerisches Niveau zu heben und sich im Senat ohne Wenn und Aber für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage einzusetzen! Aktuell beträgt die Polizeizulage nach einer Dienstzeit von zwei Jahren monatlich 127,38 Euro – die Streichung der Ruhegehaltsfähigkeit war ein Sonderopfer für Polizeibeamte. Dieser Fehler muss auch in Hamburg (wie jetzt in NRW) dringend korrigiert werden!

 

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 29.08.2016

 

Spendenaufruf

Am 15. August 2016 verstarb, aufgrund eines tragischen Verkehrsunfalls während des Dienstes, unser Freund und Kollege Ingo Hölscher im Alter von 51 Jahren. Der Tod hat ihn, unfassbar für uns alle, mitten aus dem Leben gerissen.

Für seine Familie und Kollegen war er ein liebenswerter und verlässlicher Mensch, der seinen Beruf liebte.

Ingo hinterlässt seine Lebenspartnerin und vier Kinder im Alter von vier bis 25 Jahren. Die DPolG Hamburg steht Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite, denn sie brauchen unsere Hilfe und Unterstützung.

Unter dem Stichwort „Ingo Hölscher“ bittet die DPolG Hamburg um Zuwendungen auf das nachstehende Spendenkonto:

Bestattungsinstitut Steinhauer Berger

IBAN: DE66 2405 0110 0002 0040 00

BIC: NOLADE21LBG

Sparkasse Lüneburg

 

Der Landesvorstand                                                                                18. August 2016

– Landesverband Hamburg –

 

Dein Leben- Deine Ausrüstung! – AG Schichtdienst

Am 14.7.2016 traf sich die AG Schichtdienst der DPolG Hamburg auf einem Tages-seminar, um über aktuelle Themen zu diskutieren und zu beraten.

Eines der vorherrschenden Themen war hierbei auch die Ausrüstungssituation des Kernvollzuges.

Nachdem wir bereits vor kurzem berichteten, werden nun auf Anregung der DPolG Hamburg die taktischen Überziehschutzwesten auch von der Polizeiführung intensiv bewegt und diskutiert. Es werden hierbei in Arbeitsgruppen ganz konkret alle Vor- und Nachteile beleuchtet – wobei die DPolG Hamburg darauf achten wird, dass eine Entscheidung im Sinne der tatsächlich betroffenen Kolleginnen und Kollegen ermöglicht wird!

Auf dem Weg in die Erprobung befinden sich die Spuckschutzhauben. Warum hier allerdings so zaghaft agiert wird, erschließt sich nicht. Es liegen seit geraumer Zeit Evaluationsergebnisse und Erfahrungen aus anderen Bundesländern vor. Trotzdem kann der Senator sich nicht zu einem Startschuss in Hamburg durchringen. Die DPolG Hamburg fordert eindringlich dazu auf, kurzfristig und breitflächig allen Betroffenen einen adäquaten Schutz zumindest in der Erprobung zur Verfügung zu stellen!

Ein flexibles und zeitnahes Agieren ist hier angesagt!

Weiterhin fordert die DPolG Hamburg insbesondere in Anbetracht der kommenden Groß-ereignisse dazu auf, sicherzustellen, dass ausreichend qualitativ hochwertiger Körperschutz auch für die Einsatzkräfte der AAH zur Verfügung steht! Die vielerorts gelebte Praxis des hygienisch bedenklichen MK-Tek-Sharings wird spätestens bei mehrtägigen Einsatzlagen die Grenzen der Toleranz überschreiten!

Die AG Schichtdienst wird weiter darauf achten, dass die Belange des Schichtdienstes im Fokus bleiben! Wir bleiben für Euch am Ball!

Der Landesvorstand                                                                          Hamburg, 19.7.2016

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Fachbereich Verwaltung informiert:

Was sind derzeit die dringendsten Probleme in der Polizeiverwaltung aus Sicht der DPolG Hamburg?

→AiP:

Schluss mit den Personaleinsparungen in der DE 14, zu den über 60 unbesetzten Stellen kommen monatlich durchschnittlich weitere zwei bis drei Abgänge. Die Abforderungen bei der DE 3 zur Unterstützung liegen täglich teilweise im zweistelligen Bereich. Die Motivation ist im Keller, die Belastungsgrenze ist fast erreicht. 50 AiP (zwei Lehrgänge) werden jetzt eingestellt, damit ist eine langjährige Forderung der DPolG Hamburg erfüllt!

→LBV:

Welche Auswirkungen hat die Teilaufgabenübertragung aus den AiA / AiP Bereichen der VD und den PK sowie ZVOD zum LBV? Unsichere Mitarbeiter, unsichere Zukunft? Die DPolG Hamburg ist im Gespräch mit den Verantwortlichen in der Polizei und im LBV und Kolleginnen und Kollegen und wird weiter berichten.

→Telearbeit:

Weitere Telearbeitsplätze bei der Polizei? Auch hier wird es in Kürze weitere Verhandlungen geben. Auch dies ist eine langjährige Forderung der DPolG Hamburg.

Personalentwicklung (PE):

Perspektiven auch für andere Bereiche der Verwaltung: Auch hier hat die Politik Zugeständnisse gemacht: Bis zu 125 Verwaltungsfunktionen, die derzeit von Polizisten wahrgenommen werden, sollen zukünftig wieder von der Verwaltung übernommen werden. Genaue Einzelheiten werden noch besprochen.

Perspektiven für Verwaltungsbeschäftigte und -beamte schaffen: Vorgezogene Stufenaufstiege, Überleitungsperspektiven für Beamte, individuelle Verwendungsmöglichkeiten, Talentförderung in der Verwaltung, jährliche Fortbildungsgespräche, attraktive Stellenbewertung, Personalgewinnung bei den Spezialisten, Schichtdienst bis 67?

Nach der erfolgreichen Teil-Personalversammlung Verwaltung im Februar dieses Jahres hat die Polizei eine Arbeitsgruppe PE Verwaltung ins Leben gerufen, die sich genau mit diesen Themen befasst. In dieser AG ist neben der Personalabteilung und der strategischen PE-Leitung auch der Personalrat vertreten.

Der Fachbereich Verwaltung der DPolG Hamburg hat sich mit dem Leiter der AG, Andreas Klahn (PERS 1), getroffen, um ihm die wichtigsten Themen aus der Verwaltung hinsichtlich der Personalentwicklung vorzutragen. Der Wille, etwas Positives für die Verwaltung zu erreichen ist vorhanden, dies wurde im Gespräch deutlich. Die von der DPolG angesprochenen Themen werden in der Arbeitsgruppe bewegt. Wir bleiben dran! Die DPolG Hamburg wird sich weiterhin mit den Verantwortlichen an einen Tisch setzen, um das Thema Personalentwicklung Verwaltung voranzubringen!

 

Fachbereich Verwaltung                                                                   Hamburg, 08.07.2016

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DPolG-Forderung erfüllt: Hamburg übernimmt Schmerzensgeldzahlungen für im Dienst verletzte Beamte

Es ist geschafft! Unbürokratische und schnelle Hilfe für im Dienst bei Übergriffen verletzte Einsatzkräfte ist nun zum Greifen nah: Innensenator Andy Grote verkündete heute eine weitgreifende Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes.

Hiernach wird in Zukunft die Leistung von Schmerzensgeldzahlungen an Beamtinnen und Beamte, die in Ausübung Ihres Dienstes Opfer tätlicher Angriffe geworden sind von der Stadt übernommen, wenn der verantwortliche Schädiger zahlungsunfähig ist.

Bislang kam es nicht selten vor, dass beim schädigenden Dritten mangels Liquidität keine Vollstreckung des Schmerzensgeldes möglich war und somit eine Entschädigung für die verletzten Kolleginnen und Kollegen ausblieb. Darum forderte die DPolG bereits 2015 den Dienstherrn auf, den Schmerzensgeldanspruch nach erfolgloser Vollstreckung gegenüber dem Dritten zu übernehmen.

Diese DPolG-Forderung wird nun umgesetzt!

Dazu der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg Joachim Lenders:

„Dieser Schritt ist richtig und wichtig für alle Kolleginnen und Kollegen, besonders bei der Polizei und Feuerwehr, die Tag für Tag für die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs den höchstmöglichen Einsatz, nämlich ihre Gesundheit, aufs Spiel setzen. Schmerzensgeld hat ja nicht nur materielle Funktion, sondern stellt eine Begleichung des immateriellen Schadens und nicht zuletzt auch eine gewisse Genugtuungsfunktion dar. Insofern ist es nur angemessen, dass der Dienstherr die Entschädigung für die Kolleginnen und Kollegen übernimmt, wenn der Verursacher zahlungsunfähig ist!“

Der Landesvorstand                                                         Hamburg, 28.06.2016

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Taktische Überziehwesten

Seit längerer Zeit beschäftigt sich die DPolG Hamburg intensiv mit den Vor- und Nachteilen der „taktischen Überziehweste“.

Von den betroffenen Kolleginnen und Kollegen der DE und der DPV ist dabei immer wieder der Wunsch nach einer Erprobung an die DPolG Hamburg herangetragen worden.

Jetzt beschäftigt sich nach Erkenntnissen der DPolG auch die Polizeiführung intensiver mit der Erprobung einer taktischen Überziehweste.

In den nächsten Tagen sollen hierüber auch  Vertreter der Gewerkschaften erstmalig von der Polizeiführung informiert werden.

Die Vorteile einer Überziehweste liegen auf der Hand: Eine flexible Trageweise unter Schonung der Gesundheit oder das schnelle Ablegen am PK bei warmen Temperaturen sind nur einige Punkte.

Auch muss das Rad nicht neu erfunden werden, denn die Erfahrung anderer Bundesländer, in der eine taktische Überziehweste bereits eingeführt wurde, kann eine wertvolle Starthilfe sein. Aber Vorsicht: Hierbei gilt es nicht nur die offensichtlichen Vorteile hervorzuheben, sondern alle Aspekte – auch die problematischen –­ zu berücksichtigen. Schnellschüsse zum Nachteil der Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen lehnen wir ab!

Die DPolG Hamburg begrüßt den Schritt der Polizeiführung, sich intensiver mit dem Thema zu befassen und wird auf eine zeitnahe Erprobung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen drängen. Wie werden den Prozess eng begleiten.

 

Der Landesvorstand                                                                Hamburg, 24.06.2016

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Druck auf die Innenbehörde wächst: DPolG-Forderung wird ansatzweise erfüllt, zusätzliche Stellen für den Kernvollzug

Die gebetsmühlenartig von der DPolG Hamburg geforderten zusätzlichen Stellen für den Primärvollzug scheinen in der Politik endlich Gehör gefunden zu haben.

Wie soeben bekannt wurde, reagiert  Innensenator Andy Grote auf die Forderung der DPolG Hamburg, weitere Stellen für den Kernvollzug zu schaffen und mit zusätzlichen Neu- einstellungen über das bisher geplante Volumen von bis zu 400 Stellen pro Jahr hinaus zu besetzen.

Ziel ist es, bis 2021 300 zusätzliche Polizeivollzugsbeamte einzustellen, sowie eine Entlastung des Polizeivollzugs z.B. bei Aufgaben des Objektschutzes durch die Einstellung von Angestellten.

Durch die in den letzten Jahren vorgenommenen Pensionierungen hatte sich – wie von der DPOlG Hamburg aufgedeckt, eine Vakanz von über 200 Fehlstellen in den Schichten der DPV und in den Zügen und Schichten der DE gebildet. Darüber hinaus sind über 170 Verwaltungsstellen zum jetzigen Zeitpunkt unbesetzt.

Dieser für die an den Polizeikommissariaten, in der Direktion Einsatz (DE) und im Verwaltungsbereich tätigen Kolleginnen und Kollegen unzumutbare und äußerst belastende Zustand wurde in diversen Gesprächen von Vertretern des DPolG-Vorstandes sowohl Bürgermeister Olaf Scholz und nicht zuletzt Innensenator Andy Grote immer wieder vorgehalten.

Nun scheint dieses unermüdliche „Finger in die Wunde legen“ endlich wahrgenommen und verstanden worden zu sein. Endlich scheint im Rathaus und der Innenbehörde jemand bemerkt zu haben, wie dringend erforderlich die geplanten Stellen im Kernvollzug benötigt werden, um die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen zu entlasten. Dies darf sich jedoch nicht zur Eintagsfliege entwickeln. Es muss jedem klar sein, hierbei handelt es sich nur um einen ersten Tropfen auf den heißen Stein.

Der Innensenator darf sich nicht zum Ankündigungsweltmeister entwickeln. Es bringt nichts, jährlich bis zu 500 Berufsanfänger einstellen zu wollen, letztlich aber keine geeigneten Bewerber zu finden. Insbesondere der Bereich der Akademie muss auf diese neue Situation vorbereitet werden.

Die DPolG Hamburg wird auch weiterhin nicht müde werden, die drängenden Problematiken in der Polizei Hamburg anzusprechen und auf den Tisch zu bringen, denn es zeigt sich auch hier, dass es sich lohnt, für Kolleginnen und Kollegen zu kämpfen – denn wer dies nicht tut, hat schon verloren.

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, den 22.06.2016

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ED-MOBIL: Weitere Schwächung der Grundlasten inakzeptabel!

Unter dem Vorwand, die Verwahrzeiten für die erkennungsdienstliche Behandlung reduzieren zu müssen, wird das Projekt „ED-Mobil“ weiter mit Vollgas und ungeachtet der verheerenden Personal-situation in die Grundlasten gedrückt!
Was bisher geschah:

Bereits 2008 und dann 2012 im Rahmen von „ProMod“ kamen Pläne auf, den Erkennungsdienst umzustruk-turieren. Dabei war schon im Vorfeld durch eine Verschärfung der ganz offensichtlich mangelhaften Perso-nalsituation der Beschäftigten beim ED und dem DGT ein künstlicher Handlungsdruck geschaffen worden, der nun durch eine Verlagerung der ED-Behandlung an die Wachen schöngerechnet werden soll.

Die DPolG Hamburg ließ sich jedoch nicht blenden und konnte die wunden Punkte der Pläne deutlich auf-zeigen – die Dienststelle fand aber kein Einsehen und verfolgt dieses Thema unbelehrbar bis heute weiter. Die Wand neben der offenen Tür hat schon spürbar Dellen bekommen, denn das Problem wäre keins, wür-de man ED und DGT personell angemessen ausstatten! Statt dessen sollen mal wieder die Kollegen aus den Grundlasten der PK herhalten und die ED-Behandlungen unterstützend gewährleisten.
Wie geht es weiter?

Die Politik kommt nicht zur Einsicht: Trotz der allgemein bekannten desolaten Personalsituation, besonders im Kernvollzug, kam es heute zu einer erneuten Vorlage beim Personalrat. Wieder werden Zahlen schönge-rechnet und Belastungs- sowie Einsatzspitzen im Vollzug ignoriert! Der Personalrat legt aber auch diesmal den Finger in die klaffende Wunde und stellte einen langen Katalog an unbequemen Fragen zusammen.

Die Beantwortung wird mit Spannung erwartet!

Denn klar ist: Die DPolG Hamburg steht Seite an Seite mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen im Reviervollzug, im ED, beim DGT und beim LKA, die die Pläne ausbaden müssen und lehnt jegli-che Mehrbelastung ausdrücklich ab!

Der Landesvorstand                                                                            Hamburg, 14.6.2016

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