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Kursus zum Erwerb des amtlichen Sportboot-Führerschein

Kursus zum Erwerb des amtlichen Sportboot-Führerschein

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Kosten je Schein    

DPolG-Mitglieder: 70,00 €

Nichtmitglieder:  110,00 €

Für den Ehepartner (und solche, die es werden wollen), Auszubildende, Schüler und Studenten halber Beitrag!

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DPolG-Mitgliederinformation

Das Beförderungssystem der Polizei ist kollabiert!

Die Beförderungsauswahl 2012 ist gescheitert – ein weiter so, kann es nicht geben

Seit mehreren Wochen waberte es durch die Hamburger Polizei, bei den Beförderungen bleiben wir in „B“ stecken, „C“ wird gar nicht befördert. Der am 6. Februar 2012 von der ZP veröffentlichte Infobrief, mit den Auswahlergebnissen zum Leistungsträgerfeststellungsverfahren (LT-Verfahren), bestätigte nun die schlimmsten Befürchtungen.

Lediglich 335 Kolleginnen und Kollegen wurden im Zuge des LT-Verfahrens für eine Ernennung ausgewählt. In den Statusämtern A8 nach A9 mittlerer Dienst und A9 gehobener Dienst nach A10 blieben viele Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Prädikat „B“ beurteilt wurden, unberücksichtigt. Nur 20 Minuten nach der Veröffentlichung des ZP-Infobriefes war der Landesbezirksvorstand der GdP Hamburg mit einem Flugblatt auf dem Markt. Das GdP-Flugblatt „LVM mit Volldampf an die Wand!“ hätte richtigerweise „LVM mit Volldampf an die Wand! – Wir haben alles dafür getan“ heißen müssen. Das Flugblatt ist ein Sammelsurium von gezielter Desinformation, Halbwahrheiten, Diffamierungen und ehrverletzenden Behauptungen. Frei nach dem Motto: „Wenn ich schon nicht im Bilde bin, dann falle ich wenigstens aus dem Rahmen!“, wird via Flugblatt (siehe Anlage 1) und Presseerklärung (Auszug, siehe Anlage 2) zum beleidigenden personellen Rundumschlag ausgeholt. Das Nachkarten und Nachtreten gegenüber einem gerade in den Ruhestand verabschiedeten Polizeipräsidenten, ist dabei die allerunterste Schublade.

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Langjährige DPolG-Forderung erfüllt: Sofortige Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen

Endlich: Nach mehreren Jahren der gebetsmühlenartigen Wiederholung war die Polizeiführung endlich einsichtig und hat die Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen beschlossen.

 „Plötzlich“ und „unerwartet“ wird es kalt und das mitten im Winter. Die Abfolge der Jahreszeiten kommt für viele immer wieder überraschend. Das war auch für die Polizeiführung ein immer wieder „spannendes“ Erlebnis und so wiederholte sich die „Mützenposse“ bei der Hamburger Polizei Jahr um Jahr. Seit Jahren weigerte sich die Hamburger Polizei die wärmende Wollmütze als „offizielle“ Kopfbedeckung für alle Kolleginnen und Kollegen einzuführen. Mit stoischer Gelassenheit und einem unzweideutigen „Basta“ wurde jegliche Diskussion im Keim erstickt und auf die Trageanweisung verwiesen.

 Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Während man im Polizeipräsidium entspannt und leger das Thermostat von „4“ auf „5“ drehte, froren sich unsere Kolleginnen und Kollegen salopp gesagt die Ohren vom Stamm. Es wurde endlich Zeit, dass die Gesundheit meiner Kolleginnen und Kollegen wieder im Vordergrund steht. Gut, dass wir jetzt das nächste sibirische Kältehoch nicht „Wolfgang“ taufen müssen.“

 Der Landesvorstand                                                                                                              Hamburg, 01.02.2012

Auswirkungen der bereinigten Entgeltordnung ab 1. Januar 2012 für Tarifbeschäftigte

Der TV-L ersetzt seit dem 1.November 2006 den BAT und MTArb, es gab allerdings bisher noch keine Tarifeinigung hinsichtlich der Eingruppierung gem. §§ 12 und 13 TV-L. Nach lang andauernden Verhandlungen ist es nun gelungen, eine „bereinigte  Entgeltordnung“ zu schaffen, die unter bestimmten Umständen Auswirkungen auf die Eingruppierung hat.

Aus dem BAT/MTArb übergeleitete und zwischen dem 01.11.2006 und dem 31.12.2011 neu unter dem TV-L eingestellte Tarifbeschäftigte werden unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe zum 01.01.2012 automatisch in die Entgeltordnung (EGO) zum TV-L übergeleitet. Dabei gilt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen für übergeleitete Beschäftigte und für Eingruppierungen ab dem 01.11.2006 mit Stichtag 31.12.2011 als Eingruppierung.

Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien wird es keine pauschale Überprüfung und Neufestsetzung aller Eingruppierungen geben. Daher kommt weder eine automatische Herabgruppierung noch automatische Höhergruppierung in Frage. Das bedeutet, dass die Beschäftigten ihre bisherige Entgeltgruppe grundsätzlich behalten.

Ergibt sich nach der Entgeltordnung für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit jedoch eine höhere Entgeltgruppe als die bisherige, werden die neueingestellten und umgruppierten Beschäftigten auf ihren Antrag hin (Ausschlussfrist binnen einen Jahres bis zum 31.12.2012) in die höhere Entgeltgruppe übergeleitet. Eine Beratungspflicht des Arbeitgebers hierzu besteht jedoch nicht.

Nach jetzigem Kenntnisstand der DPolG Hamburg und des BDK Hamburg hat die EGO für die Tarifbeschäftigten im Wesentlichen folgende Auswirkungen:

  • Beschäftigte mit Eingruppierung ab dem 1.November 2006 in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit „kurzen Aufstiegen“ (bis zu 6 Jahren) können nach entsprechender Antragsstellung ggf. in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert werden.
  • Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 könnten nach entsprechender Antragstellung durch die Neudefinition der „schwierigen Tätigkeit“ eventuell der Entgeltgruppe 4 oder aufgrund einer dreijährigen Berufsausbildung der Entgeltgruppe 5 zugeordnet werden, wenn die Tätigkeit eine solche Berufsausbildung vorschreibt.
  • Für Beschäftigte aus dem Überlappungsbereichen (Vorher Arbeiter und für die es Tätigkeitsmerkmale im Lohngruppenverzeichnis und in der Vergütungsordnung gab –z.B. Hausmeister-) könnten nach entsprechender Antragsstellung eine höhere Entgeltgruppe erhalten.
  • Für Beschäftigte als Ingenieure könnte sich nach entsprechender Antragsstellung aufgrund der Drittelmerkmale eine höhere Entgeltgruppe ergeben
  • Beschäftigte, die keine Vergütungszulagen im Besitzstand erhalten und ein Tätigkeitsmerkmal mit einer Entgeltgruppenzulage erfüllen, könnten diese nach entsprechender Antragsstellung erhalten.
  • Beschäftigte der Entgeltgruppe 2 Ü könnten nach entsprechender Antragsstellung eventuell in die Entgeltgruppe 3 eingruppiert werden.
  • Beschäftigte in der Entgeltgruppe 13 mit Zulage („langer“ Aufstieg BAT IIa/Ib) werden stufengleich ohne Antrag der Entgeltgruppe 14 zugeordnet.

Die Entgeltordnung hat keine Auswirkung auf

  • Beschäftige in der Datenverarbeitung, hier gilt der Abschnitt B der Vergütungsordnung weiter, bis auch hier eine Einigung erzielt werden konnte. Derzeit laufen Tarifverhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung im Bereich Dataport AöR, die vielleicht wegweisend sind.
  • Beschäftigte der Entgeltgruppen 9 bis 15 (mit Ausnahme der vorgenannten Fälle), da hier die Aufstiegskonstellationen bei der Entgeltgruppenzuordnung bereits berücksichtigt wurden.
  • Beschäftigte in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit „langen Aufstiegen“  von mehr als sechs Jahren.

Die Entscheidung über die Antragsstellung und die Risikoabwägung hinsichtlich einer möglichen Absenkung der Jahressonderzahlung bei Höhergruppierung aus der Entgeltgruppe 8 oder eines wegfallenden Strukturausgleiches durch den zu erwartenden Höhergruppierungsgewinn oder durch Wegfall einer dynamischen Endstufe oder durch Wegfall einer Vergütungsgruppenzulage liegt ausschließlich bei den Beschäftigten.

Der Arbeitgeber ist aufgrund der Fürsorgepflicht jedoch gehalten, bestimmte Auskünfte über den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstieges, über ggf. noch ausstehenden Besitzstand, über einen Strukturausgleich und Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung zu geben.

Die DPolG Hamburg und der BDK Hamburg haben hierzu entsprechende Anträge entwickelt.

Beide Gewerkschaften haben sich in der Thematik neuen Entgeltordnung schulen lassen und sind deshalb in der Lage, eine Hilfestellung bei der Entscheidung zu geben. Deshalb wendet euch in diesen Angelegenheiten an folgende Kolleginnen und Kollegen:

Beate Petrou                                   

Meral Cakar                         

Michael Adomat                  

Andy Metzlaff                      

Unabhängig von der Entgeltordnung können individuelle Aufstiege nach § 8 TVÜ-Länder  und Vergütungsgruppenzulagen nach § 9 TVÜ-Länder nach entsprechender Antragstellung in der Regel bis zum 31.Oktober 2012 gewährt werden. Auch hierzu können über die o.g. Gewerkschaftskollegen entsprechende Anträge abgefordert werden.

Mit kollegialen Grüßen

Beate Petrou                                                                         Meral Cakar

Fachbereichsvorsitzende DPolG                                          Tarifpolitische Sprecherin BDK

Was Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch jetzt anpacken muss!

(Bild: Da geht`s lang. Innensenator Michael Neumann (SPD) und Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch am Tag der Amtseinführung (v.l).)

Heute wurde der neue Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch in sein Amt eingeführt und tritt damit offiziell die Nachfolge von Werner Jantosch an. Die DPolG Hamburg wünscht Wolfgang Kopitzsch einen erfolgreichen Start in sein schwieriges Amt.

Als mitgliederstärkste Polizeigewerkschaft wird die DPolG Hamburg konstruktiv, vertrauensvoll und sachorientiert mit Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch zusammenarbeiten, um weitere Verschlechterungen für unsere Kolleginnen und Kollegen abzuwenden, soziale Verbesserungen zu erreichen und bewährte Strukturen zu erhalten!

Wir werden uns auch weiterhin kämpferisch und mit Enthusiasmus für die berechtigten Interessen aller Polizeibeschäftigten einsetzen! Dabei gehört es zu unserem gewerkschaftlichen Selbstverständnis, uns hart in der Sache, jedoch fair im Umgang mit der Polizeiführung und der Behördenleitung auseinanderzusetzen. Diese Prämisse zeichnet die DPolG Hamburg aus und unterscheidet uns von anderen!

 Die DPolG Hamburg erwartet von Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, die Einbindung in strukturelle Entscheidungsprozesse und eine offensive Informationskultur. Gerade in Zeiten der ständigen knappen Kassen, des Sparzwangs und klammer Haushalte braucht die Hamburger Polizei einen starken Polizeipräsidenten, um die Interessen der Polizei gegenüber der Behördenleitung zu vertreten und durchzusetzen.

Forderungen der DPolG Hamburg an den neuen Polizeipräsidenten:

 Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge

  • Schaffung eines gerechten Beförderungssystems, mit einer für alle

Kolleginnen und Kollegen nachvollziehbaren Karriereperspektive

  • Erhalt des bewährten Prinzips „Deeskalation durch Stärke“ bei Großeinsätzen
  • Mittlerer Dienst: Sofortige Einweisung in das Einstiegsamt A8

(Polizeiobermeister/-in) nach der Laufbahnprüfung I

  • Erhöhung der Einstellungszahlen für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst
  • Dauerhafte Erhöhung der Anzahl der Studienplätze für Aufsteiger
  • Erhalt der besonderen Altersgrenze von 60 Jahren für Polizeivollzugsbeamte
  • Verbleib der Verantwortung für die Aus- und Fortbildung bei der Polizei
  • Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit der KED
  • Erhöhung der polizeirelevanten Zulagen (z. B. DuZ) im Zusammenhang mit der vom Senat geplanten Hamburger Erschwerniszulagenverordnung
  • Entwicklung eines neuen Stellenhebungsprogramms A12 und A13
  • Keine weiteren Stellenstreichungen in der Polizeiverwaltung
  • Kein Outsourcing der Personalabteilung der Polizei
  • Einrichtung eines Betriebskindergartens für Polizei und Feuerwehr

 

 Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 18.01.2012

DPolG Hamburg und dbb hamburg informieren:

Einladung zur Informationsveranstaltung

(nur für Mitglieder der DPolG und anderer dbb-Gewerkschaften)

„Hamburgs Beamte verklagen die Stadt!“

Chancen und Risiken der Musterklageverfahren zur amtsangemessenen Alimentation und der Kürzung bzw. Streichung der Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“

Wann?: Mittwoch, 1. Februar 2012, 16.00 Uhr

Wo?: Geschäftsstelle des dbb hamburg, Mönkedamm 11, 20457 Hamburg

Es referieren: Rechtsanwältin Barbara Lause, dbb-Dienstleistungszentrum

                        Rudolf Klüver, Landesvorsitzender des dbb hamburg

Rechtsanwältin Barbara Lause vertritt Kollegen, die in Absprache mit der DPolG Hamburg Widerspruch eingelegt haben:

Rechtsanwältin

Barbara Lause informiert:

–          Zum Sachstand der Musterklagen des dbb hamburg, dem Ablauf des Widerspruchsverfahrens und dem Einreichen der Klageschriften

–          Bereits anhängige Vorlagebeschlüsse beim Bundesverfassungsgericht

–          Vergleich zu anderen Bundesländern

 

Der Landesvorstand                                                                     Hamburg, 16.01.2012

WSPR 4 Cuxhaven bleibt eigenständig!!!

Innensenator spannt „Rettungsschirm“ für das Cuxhavener Revier

Auf der heutigen Personalversammlung der Polizei hat der Präses der Behörde für Inneres und Sport (BIS), Senator Michael Neumann (SPD), erklärt, dass das Wasserschutzpolizeirevier 4 Cuxhaven seine Eigenständigkeit behält!

Damit sind die Pläne, das WSPR 4 Cuxhaven zu einer Außenstelle des WSPK 1 zu machen vom Tisch. Senator Michael Neumann reagierte mit seiner Aussage auf eine direkte Forderung des Personalrates der Polizei, die Eigenständigkeit des WSPR 4 Cuxhaven nicht mehr in Frage zu stellen und von den Plänen einer Außenstelle Cuxhaven Abstand zu nehmen.

Die DPolG Hamburg begrüßt ausdrücklich, die von der Behördenleitung getroffene Entscheidung. Es ist gut und richtig, dass sich letztendlich fachliche Erwägungen gegenüber vermeintlichen Sparzielen durchgesetzt haben. Die Beibehaltung der Eigenständigkeit ist auch eine Anerkennung, für die gute und erfolgreiche Arbeit der Cuxhavener Kolleginnen und Kollegen.

  

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 11.11.2011

„Behördenkindergärten“

Behörde für Inneres und Sport (BIS) plant Umfrage

Eine Forderung der DPolG Hamburg wird jetzt von der Behörde für Inneres und Sport (BIS) aufgegriffen. Nach Informationen aus der Innenbehörde wird zurzeit eine Umfrage zur Bedarfserhebung für sogenannte Behördenkindergärten erarbeitet.

Diese Umfrage soll dann im Intrapol veröffentlicht werden, sodass sich alle Kolleginnen und Kollegen daran beteiligen können. Die DPolG Hamburg fordert bereits seit Jahren die Einführung der „Behördenkindergärten“ mit dienstangepassten Betreuungszeiten, um die Unterbringung der Kinder unserer Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss mehr in den Fokus gestellt werden, da die Anzahl der jungen Familien, in der beide Elternteile berufstätig sind beziehungsweise sein wollen, ständig ansteigt. Eine angemessene Dienstausübung in Vollzeit und Schichtdienst, ist nur bei ausreichenden und qualitativ angemessenen Betreuungseinrichtungen möglich.

Gerade bei adhoc-Großeinsätzen ist eine schnelle und kindgerechte Unterbringung schwierig. Vor allem, wenn beide Elternteile bei der Polizei oder der Feuerwehr beschäftigt sind. Auch wenn der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Umfrage noch nicht bekannt ist, begrüßt die DPolG Hamburg diesen Schritt und fordert alle betroffenen

Kolleginnen und Kollegen auf, sich an der Umfrage zu beteiligen.

 

Der Landesvorstand                                                                     Hamburg, 08.11.2011

Die DPolG fordert für Wechselschichtdienstleistende eine Gleichbehandlung mit dem Tagesdienst

Änderung der PDV 350 – Urlaubsregelung an den Wochenenden

Mit der Entscheidung des Personalamtes (Oberste Dienstbehörde) von 1992 darf der Wechselschichtdienst im Polizeivollzugsdienst den Urlaub in drei Abschnitte teilen. Die PDV 350 führt dazu aus:

„Für Vollzugsbeamte im Schichtendienst ist beim Berechnen der Urlaubsdauer gemäß Ziff. 700.006130 grundsätzlich die Fünftagewoche mit den allgemeinen Dienststunden von montags bis freitags als Arbeitstage zugrunde zu legen. Sonnabende und Sonntage sowie auf Werktage fallende Feiertage sind nicht als Urlaubstage zu berechnen, es sei denn, es wird hierfür ein Freizeitausgleich gewährt.

Gemäß Entscheidung des Personalamtes aus dem Jahr 1992 dürfen Polizeivollzugsbeamte im Wechselschichtdienst ihren Urlaubsanspruch in drei Abschnitte teilen.

Bei Vollzugsbeamten, die ständig Wechselschichtdienst leisten, soll von den planmäßig zu leistenden Diensten abgesehen werden

  • am letzten Arbeitstag nach 16 Uhr
  • am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub in der Zeit von 00:00 Uhr bis 07:30 Uhr
  • an gesetzlichen Feiertagen, Sonnabenden, Sonntagen und einem Wochenende vorhergehenden oder sich anschließenden gesetzlichen Feiertagen unmittelbar vor und nach dem Urlaub,

sofern dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen und dies von dem Beamten gewünscht wird.

Tatsächlich geleistete Dienste werden mit der monatlichen Sollarbeitszeit verrechnet.

Bei einer Teilung des Urlaubs kann diese Regelung vor und nach dem Urlaub höchstens zweimal im Urlaubsjahr in Anspruch genommen werden.“

Die DPolG Hamburg ist der Auffassung, dass der Satz in der Regelung „bei einer Teilung des Urlaubs kann diese Regelung vor und nach dem Urlaub höchstens zweimal im Urlaubsjahr in Anspruch genommen werden“ unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwingend gestrichen werden muss. Der schichtdienstleistende Polizeivollzugsbeamte wird im Vergleich zum Tagesdienst – ohne Verschulden – deutlich schlechter gestellt.

Die DPolG Hamburg fordert deshalb Polizeipräsident Werner Jantosch auf, ohne, dass die zu erbringende Arbeitszeit von 40 Stunden dadurch berührt wird, eine Änderung der PDV 350 herbeizuführen. Zukünftig muss es für Schichtdienstleistende möglich sein, dass die Wochenenden vor und nach dem dritten Urlaubsabschnitt analog zum Tagesdienst freigenommen werden können.

 

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, 31.10.2011

Sicherheit vor digitaler Schnelligkeit

DPolG Hamburg: Technische Mängel gefährden die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen

Der Digitalfunk: Das Vorzeigeprojekt der Hamburger Innenbehörde befindet sich seit 2004 in der Planung und hat bislang 53 Millionen Euro gekostet. Aktuell wird der neue Digitalfunk an den Polizeikommissariaten 37, 38, 42, 43, 44, 46 und 47 sowie bei der Wasserschutzpolizei getestet.

Trotz der bisherigen Investitionen sind in der Testphase gravierende Mängel bekannt geworden. Sonnenschein macht die Geräte unbrauchbar, mysteriöse Phantomanrufe blockieren nicht nur den Funkverkehr, sondern auch den Notruf!

Zivilfahnder beklagen die Qualität des Zubehörs und bei eingeschalteter Tastensperre, lässt sich die Lautstärke nicht regeln. Sodass insbesondere beim Tragen des Schutzhelms eher das Trommelfell platzt, als dass die Lautstärke mal schnell runter geregelt werden kann.

Die DPolG Hamburg fordert, dass der Testbetrieb nur dann weiterhin erfolgen darf, wenn eine Gefährdung unserer Kolleginnen und Kollegen ausgeschlossen ist. Hier geht Sicherheit ausdrücklich vor Schnelligkeit und „digitalen“ Erfolgsmeldungen!

Wenn das System nicht läuft, muss es abgestellt werden, bis es funktioniert!!!

Die DPolG Hamburg wird das Projekt Digitalfunk weiterhin akribisch beobachten.

Die Schwächen müssen abgestellt werden, bevor man den Digitalfunk weiter aus-

baut und hamburgweit einführt!

 

Der Landesvorstand                                                                     Hamburg, 31.10.2011