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DPolG informiert: Innensenator stellt Rahmen zur Wiedereinführung der Heilfürsorge vor!!!

Am 17.01.2014 hat der Präses der Behörde für Inneres und Sport (BIS), Michael Neumann, auf der Teilpersonalversammlung Vollzug, einen aktuellen Sachstand zum Thema Wiedereinführung der Heilfürsorge vorgetragen. Seine Ausführungen beinhalteten folgende Punkte:

 Bestandsschutz für bisherige Heilfürsorgeempfänger (bleibt unverändert)

  • Neue Heilfürsorge für die seit 2005 in der Beihilfe befindlichen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten
  • Entscheidung voraussichtlich ab 01.10.14 innerhalb von 18 Monaten
  • Leistungen in Anlehnung an Schleswig-Holstein (GKV+)
  • Keine Medikamentenzuzahlung
  • Doppelter Festzuschuss für Brillen und Zahnersatz
  • Kein Eigenanteil für Beamte auf Widerruf
  • In drei Jahren: Überprüfung (durch unabhängige Institution)

 Zurzeit wird diesbezüglich eine Drucksache erstellt. Diese soll noch vor der Sommerpause in der Bürgerschaft verabschiedet werden.

 Aus Sicht der DPolG Hamburg gilt es unter anderem noch folgende Fragen zu klären:

  • Besteht für die Anwärter, die am 01.08.2014 ihre Ausbildung beenden, die sofortige Wahlmöglichkeit zwischen Heilfürsorge oder Beihilfe? Oder müssen sie den Zeitraum bis zum 01.10.2014 mit einer privaten Krankenversicherung überbrücken?
  • Sind nur Medikamente von der Zuzahlung ausgenommen oder sind alle im SGB V vorgesehenen Zuzahlungen durch Eigenbeteiligung in Höhe von 1,4 % abgegolten? 

Sobald der Drucksachenentwurf vorliegt, plant die DPolG Hamburg eine Informationsveranstaltung für alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen durchzuführen. Hierzu werden wir die entsprechenden Fachdienststellen und Versicherer (DEBEKA, DBV, etc.) einladen. Wir wollen dieses Forum nutzen, um allen „Rückkehrern“ einen möglichst reibungslosen Wiedereinstieg zu ermöglichen.

  

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, den 24.01.2014

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DPolG-Protest erfolgreich: Senat beschließt Konjunkturprogramm für die Polizei!

10 Millionen Euro für die Polizei!!!

Für ein neues Beförderungssystem werden sofort 5 Millionen Euro bereitgestellt!

Der Hamburger Senat hat gestern (21.01.2014) beschlossen, der Hamburger Polizei sofort zusätz-lich zehn Millionen Euro für den Personal- und Sachhaushalt zur Verfügung zu stellen.

  •  5 Millionen Euro für ein neues Beförderungssystem im Polizeivollzug

  • 3 Millionen Euro für den Sachmittelhaushalt (Ausstattung)

  •  2 Millionen Euro für die Auszahlung von Übertsunden 

Die DPolG Hamburg begrüßt diesen Senatsbeschluss ausdrücklich, nach allzu vielen Monaten der Negativmeldungen, Verschlechterungen und Rückschlägen, endlich eine gute Nachricht aus dem Rathaus! Durch die sofortige Bereitstellung von 5 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für ein neues Beförderungssystem, zeigt der Hamburger Senat und insbesondere der Erste Bürgermeister, Olaf Scholz, dass er die desolate und demotivierende Beförderungssituation bei der Hamburger Polizei erkannt hat und gewillt ist, der Polizei wieder die Wertschätzung zukommen zu lassen, die sie verdient.

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Selbstverständlich geht die DPolG Hamburg davon aus, dass ab sofort alle durch Ruhestand frei werdenden Stellen nachbesetzt werden und Innensenator Michael Neumann, die faktische Halbierung der Beförderungsmöglichkeiten beendet.

Die DPolG Hamburg hat ihren Protest gegen die unberechtigten Sparmaßnahmen seit Monaten auf die Straße getragen. Demonstrative Aktionen, Mahnwachen und die ständige Bereitschaft der DPolG zum Dialog mit dem Senat und der Opposition haben jetzt zum Erfolg geführt. Darauf sind wir stolz und freuen uns für unsere Kolleginnen und Kollegen!

Dazu der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Joachim Lenders: „Dieses Sofortprogramm des Senats für die Polizei haben sich meine Kolleginnen und Kollegen redlich ver-dient. Gerade in den letzten Wochen und Monaten haben Hamburgs Polizistinnen und Polizisten gezeigt, wie unverzichtbar sie für die innere Sicherheit in unserer Stadt sind. Die zusätzlichen Finanzmittel für Ernennungen verschaffen der Polizei endlich ‚Luft‘, um ein verlässliches und nachvollziehbares Beförderungsmodell zu schaffen und damit allen Polizei-beamten eine berufliche Perspektive bieten zu können. Die DPolG wird sich konstruktiv an der Entwicklung eines neuen Beförderungssystems beteiligen. Mein Dank gilt Bürgermeister Olaf Scholz, der, seit der von der DPolG initiierten Mahnwache am Neujahrsmorgen, die Hamburger Polizei zur Chefsache gemacht hat und nun persönlich für die Abkehr von einer Sparpolitik einsteht, die innerhalb der Hamburger Polizei zu nicht hinnehmbaren sozialen Ungerechtigkeiten geführt hat!“

Der Landesvorstand Hamburg, 22.01.2014

Flugblatt zum Download hier

Allgemeine Gleitzeitregelung in der Polizei

Seit März 2010 gibt es eine Vereinbarung zur Neuregelung der Gleitzeit, abgeschlossen von den Spitzenorganisationen in einer sogenannten 94er Regelung nach dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz. Die Vereinbarung gilt nicht unmittelbar für die Polizei, sondern hierzu sind Dienstvereinbarungen für die einzelnen Bereiche zwischen dem Personalrat und der Dienststelle abzuschließen.

Hier noch einmal eine kurze Übersicht über die wesentlichen Änderungen zur bisherigen Gleitzeitregelung:

·Arbeitszeitrahmen: Ausweitung auf 6.00 bis 20.00 Uhr

·Kernarbeitszeit bleibt gleich

·Funktionszeiten sind neu, umfasst die Kernzeit und weitere 5 bis 6 festzulegende Stunden

·Zeitkonto: Ausweitung auf 40 Minus- und 80 Plusstunden

·Ansparung von 220 Stunden, um 5 Wochen auszugleichen, im

Einvernehmen möglich

·Anzahl der 12-Uhr Tage oder Gleittage nicht mehr begrenzt

Es gab bisher verschiedene Gründe, dass es noch nicht zur Umsetzung der neuen Gleitzeitregelungen gekommen ist.

 Nach Informationen der DPolG Hamburg wird nun das Thema Anfang des Jahres 2014 in der Polizei wieder bewegt werden.

Die DPolG Hamburg begrüßt es sehr, dass unter dem Thema Flexibilisierung der Arbeitszeit und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine bessere Balance von beruflichen und privaten Belangen erreicht werden kann.

Fachbereich Verwaltung 08.01.2014

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DPolG Hamburg fordert Aktionsplan für die Polizei

(Das Flugblatt zum Download)

Die erschreckenden Gewaltattacken gegen Polizisten/innen in den letzten Tagen und Wochen haben die Politik und insbesondere den Senat aufgerüttelt. Zu der von der DPolG Hamburg initiierten Mahnwache am Neujahrsmorgen kamen  500 Menschen, um ihre Solidarität zum Ausdruck zu bringen.  Darunter Politiker, Polizisten und viele Hamburger Bürger, die ein Zeichen gegen Gewalt setzen wollten. Bürgermeister Olaf Scholz kam ebenfalls vor das Rathaus um seine Solidarität zu bekunden.

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UNSER PROTEST GEHT WEITER!

DPolG: Aufruf zur „Polizei-Mahnwache“ zum Neujahrsempfang vor dem Hamburger Rathaus

Hamburgs Polizistinnen und Polizisten sind wütend. In den letzten Wochen und Monaten hat sich wieder einmal gezeigt, welchen Stellenwert die Polizei im Hamburger Senat (SPD) besitzt.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG) ruft alle Hamburger Polizeibeamtinnen und -beamten auf, gegen die jüngsten Sparbeschlüsse der Innenbehörde öffentlich zu protestieren und dem Ersten Bürgermeister, Olaf Scholz (SPD), ihre berechtigte Wut, Verärgerung und Enttäuschung über den aktuellen Umgang mit der Polizei und unseren Kolleginnen und Kollegen zu zeigen.
Dazu Freddi Lohse, stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG): „Es ist erschreckend, was die Polizistinnen und Polizisten in Hamburg alles ertragen müssen. Erst ‚verdient‘ der Innensenator mal eben 900.000 Euro durch die Streichung von Beförderungen bei der Polizei, im Gegenzug dürfen aber genau diese Polizeibeamten ihren Kopf hinhalten, wenn es darum geht marodierende Gewalttäter im Schanzenviertel und auf St. Pauli unter Kontrolle zu bringen. 158 verletzte Kolleginnen und Kollegen sind das Ergebnis. Und was macht der Innensenator? Der vergnügt sich während der Gewaltexzesse bei einem Fußballspiel des HSV.“
Wertschätzung sieht anders aus! Insbesondere dann, wenn es sich um die schwersten Ausschreitungen der letzten Jahre handelt. Polizistinnen und Polizisten sind bekanntermaßen nicht die Großverdiener dieser Stadt, sie arbeiten an Wochenenden, Weihnachten, Silvester und Feiertagen, beschützen Politiker und müssen immer dann einspringen, wenn die Politik, wie bei der Flora, versagt.
„Die Kolleginnen und Kollegen sind wütend, fühlen sich missbraucht und als Dank streicht der Innensenator (SPD) die Hälfte aller möglichen Beförderungen. Mit dieser Mahnwache wollen wir ein deutliches Zeichen in Richtung des Ersten Bürgermeisters setzen. Olaf Scholz muss dieser Sparwut endlich ein Ende setzen und als oberster Dienstvorgesetzter der Innenbehörde klare Anweisungen geben, dass der Bogen überspannt wurde! Es bleibt, wie es war, egal, wer regiert, die Polizei verliert und gegen diese Senatspolitik werden wir nicht müde zu protestieren“, so Freddi Lohse weiter.

„Polizei-Mahnwache“ WO? WANN?
Am Mittwoch, dem 1. Januar 2014, um 12.00 Uhr, vor dem Hamburger Rathaus
(Rathausmarkt).

 

Der Landesvorstand Hamburg, den 27.12.2013

Das Flugblatt zum Downlad hier

Betriebliches-Eingliederungs-Management (BEM) NEU: ab 2014

Was ändert sich am BEM-Verfahren zum 1.Januar 2014?

Die wichtigste Neuerung in diesem Verfahren ist, dass sich die Ansprechpartner für das Führen von BEM-Gesprächen ändern. Bisher stand allein der Vorgesetzte in der Verantwortung, ein BEM-Gespräch zu führen.

Nun wird der Kreis erweitert: Entweder der Vorgesetzte oder ein Personalratsmitglied oder der Schwerbehindertenvertrauensmann oder die Gleichstellungsbeauftragte oder ein für BEM Zuständiger in der Personalabteilung oder Personalentwicklung.

Die Betroffenen werden angeschrieben und können frei wählen, mit wem sie das Fürsorgegespräch führen möchten. Ziel ist es, dem Mitarbeiter zu helfen wieder gesund zu werden oder Maßnahmen zu treffen, damit er/sie nicht wieder krank wird. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, das Gespräch abzulehnen.

Die DPolG Hamburg begrüßt es außerordentlich, dass diese Änderung, die eigentlich schon seit dem 1.1.2013 gilt, nun auch bei der Polizei eingeführt wird. Durch eine so genannte 94er Regelung, bei der die DPolG Kollegen über den dbb Hamburg mit dem Personalamt das BEM-Verfahren angepasst hat, sind die Interessen der Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt worden.

Der Landesvorstand 17.12.2013

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Endlich eine dienstliche Arbeitsgruppe AiP

Die Themen sind vielfältig:

Berufsbild AiP, Eingruppierung, Berufsperspektiven im demografischen Wandel, Personalbedarfsberechnung, Stellennachbesetzung, Organisation der Dienststelle, Dienstzeitmodell, Dienstanweisung AiP.

Die Arbeitsgruppe AiP der DPolG hat sich mehrfach mit diesen Themen befasst und sie mit Dienststellenleitung, Polizeiführung und Verwaltung besprochen. Nun ist es endlich so weit, es wurden zwei dienstliche Arbeitsgruppen AiP gegründet:

Arbeitsgruppe Dienstzeitregelung 2014:

Hier sind Kollegen aus allen Schichten und Gewerkschaften beteiligt, es soll die größtmögliche Transparenz geben, die Mitarbeiter vor Ort werden durch die AG Mitglieder beteiligt. Der Personalrat wird umfangreich beteiligt und bei Bedarf steht die

DPolG Hamburg selbstverständlich mit ihrem Fachwissen zur Verfügung

Arbeitsgruppe Aufgaben und Berufsbild AiP

Hier prüft die Dienststelle Polizei Aufgaben und mögliche Erweiterungsmöglichkeiten (Berufsbild AiP). Der Personalrat ist in die Information eingebunden und auch hier wird die

 DPolG Hamburg ihre Erfahrungen einbringen.

Die DPolG Hamburg begrüßt es außerordentlich, dass nun endlich die Themen der AiP in der Polizei weiter bewegt werden.

Fachbereich Verwaltung 17.12.2013

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Ruhepausen für Zivilfahnder endgültig abgelehnt

Arbeitszeitrechtliche Bestimmungen werden weiter ignoriert

 Im Januar 2013 hat die DPolG Hamburg den Personalrat der Polizei gebeten, die Dienststelle initiativ aufzufordern, die für den Wechselschichtdienst und die Einsatzzüge geltende Pausenregelung (Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit) für die Kolleginnen und Kollegen der Zivilfahndung an den PK/WSPK auszuweiten.

Das Ziel der DPolG ist es, den besonderen Belastungen der ZF gerecht zu werden und den tatsächlichen Einsatzbedingungen (ständige Dienstbereitschaft) und dem Selbstverständnis der Kolleginnen und Kollegen Rechnung zu tragen.

Die Dienststelle Polizei hat im Juni 2013 den Initiativantrag des Personalrates geprüft und die Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit für die ZF abgelehnt sowie einen entsprechenden Antrag an das Personalamt verworfen.

In den vergangenen Monaten führte Bernd Haß (Beisitzer für Zivilfahndung im Fachbereich Schutzpolizei der DPolG Hamburg) wiederholt Gespräche mit dem Polizeipräsidenten und der Leitung der DPV und brachte sein Anliegen auf der letzten Personalversammlung anschaulich den Gästen und Teilnehmern nahe.

Trotz alledem und trotz des Verständnisses des Polizeipräsidenten und Teilen der PfR wurde auf der letzten PfR-Sitzung endgültig entschieden, den Ausnahmeantrag an das Personalamt nicht zu stellen. Die von der DPolG Hamburg vorgebrachten rechtlichen Bedenken wurden beiseite gewischt.

Aus Sicht der DPolG Hamburg ist dies der nächste Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen. Obwohl die arbeitsrechtlichen Bestimmungen klar für die Fahnder sprechen und Amts- aber auch Behördenleitung die ständige Arbeitsbereitschaft erwarten, bleibt man stur!

Die DPolG Hamburg wollte mit dem Werben um Einsicht eine unnötige Klage vor dem Verwaltungsgericht abwenden. Die Entscheidung des Polizeipräsidenten lässt jetzt aber keinen anderen Weg mehr zu!

Auf der Internetseite der DPolG Hamburg können interessierte Zivilfahnder einen Musterwiderspruch herunterladen. Der Widerspruch muss bis zum 31.12.2013 schriftlich bei PERS 3 eingegangen sein, um mögliche Ansprüche, die sich aus diesem Klageverfahren ergeben, sicherzustellen.

 

www.dpolg-hh.de

 

Der Landesvorstand                                                                                      Hamburg, 11.12.2013

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+++Wichtige Information der DPolG Hamburg+++

EuGH: Altersdiskriminierende Besoldung

DPolG: Rechtsansprüche wahren – Widerspruch einlegen!

 Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat sich im Rechtsstreit des VG Berlin zur Besoldung nach dem Lebensalter positioniert und festgestellt, dass ein Besoldungssystem nach dem Alter von Beamtinnen und Beamten gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Gilt grundsätzlich und nicht nur für Berlin!

Die Überleitungsregelungen, Umwandlung von Altersstufen in sogenannte Erfahrungsstufen – wie in Hamburg geschehen, verstoßen ebenfalls gegen das Altersdiskriminierungsverbot, da die Umwandlung der Besoldungstabelle ab Februar 2010 nach Erfahrungsstufen auf dem letzten Grundgehalt basierte und somit auf dem Lebensalter der Kolleginnen und Kollegen.

geldscheineIm Regelfall folgt der EuGH der Rechtsposition des Generalanwalts. Mit einer Entscheidung ist in drei bis sechs Monaten zu rechnen. Daher ist es notwendig, dass alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen Widerspruch einlegen, um ihre Ansprüche sicherzustellen.

Wer ist betroffen? 

Alle Beamtinnen und Beamten, die bereits vor dem 1. Februar 2010 Beamte waren und nach der bis zum 31. Januar 2010 gültigen Besoldungstabelle besoldet wurden und sich noch nicht in der letzten Dienstaltersstufe befunden haben!

Was ist zu tun?

Einfach den Musterwiderspruch der DPolG Hamburg ausfüllen, mit den eigenen Daten personalisieren und an die Personalabteilung (PERS 3) senden!

 Der Musterwiderspruch ist auf der Homepage der DPolG Hamburg

www.dpolg-hh.de eingestellt!

 

 

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 10.12.2013

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Klage wegen Urlaubsberechnung im Wechselschichtdienst

DPolG Hamburg hat Rechtsmittel eingelegt

Der Musterkläger der DPolG Hamburg hat nach Beratung mit dem Fachbereich Verwaltung Rechtsmittel eingelegt, es geht also in die zweite Instanz.

Ausschlaggebend war einerseits die Auffassung der DPolG Hamburg, dass die Dienststelle Polizei die Freischichten nicht korrekt einsetzt bzw. die Auszählung der geleisteten Arbeitstage nicht richtig vornimmt.

Der Arbeitsrichter hat mehrfach versucht, die gegnerischen Seiten zu einer Einigung zu bewegen, die Freischichten für ein Jahr verbindlich zu erklären. Dies trifft nach Auffassung der DPolG Hamburg jedoch nicht den Kern der Sache, da damit der Urlaubszeitraum von 30 Tagen nur mit Hilfe von Urlaubsfreischichten mitten im Urlaub zu erreichen ist.

Eine grundsätzliche Faktorisierung erklärte der Richter jedoch als rechtmäßig.

Der Richter verwies auf ein EuGH Urteil, nachdem Bedenken bestehen, den Urlaub im laufenden Jahr zu verändern. Das Personalamt Hamburg ist derzeit dabei, dieses Urteil für die Praxis zu bewerten. Die DPolG Hamburg prüft mit der Anwältin, ob hier Anträge der Beschäftigten gestellt werden müssen, wir werden weiter berichten.

Bedenklich fand der Richter den Umstand, dass am Anfang des Urlaubsjahres nicht genau feststeht, wie viel Urlaubsanspruch tatsächlich besteht, da der Urlaub vorläufig auf Grundlage des vorherigen Jahres berechnet wird.

Alles in allem heißt es weiterhin Geduld haben, bis das Landesarbeitsgericht Hamburg entschieden hat. Im Falle des Obsiegens sind die Ansprüche gewahrt, da die DPolG Hamburg eine Musterprozessvereinbarung für alle Kolleginnen und Kollegen mit der Dienststelle abgeschlossen hat.

 

Fachbereich Verwaltung                                                                                     09.12.2013

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