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Beförderungen noch in 2013?

Wie der DPolG Hamburg heute bekannt wurde, plant die Dienststelle noch in diesem Jahr Beförderungen in die Statusämter A8, A9 und A10 durchzuführen. Als Grundlage werden hier die frei werdenden Stellen, z.B. durch Pensionierungen, dienen.

Für die hierfür notwendigen finanziellen Mittel, die ohnehin im Personalhaushalt berücksichtigt sein müssten, soll es vom Innensenator eine Freigabe geben.

 Der Maßstabsprozess ist bereits in Gang gesetzt worden. Bis Mitte September soll dieser abgeschlossen sein. Daran schließt sich dann das mehrere Wochen dauernde Auswahlverfahren an. Wenn alles nach Plan läuft, könnten noch in diesem Jahr, spätestens aber zu Beginn des Jahres 2014, die Beförderungen durchgeführt werden.

 Gleichzeitig findet eine Definition der zukünftigen A11-Wertigkeiten statt. Die Festlegung wird sich an dem ehemaligen Funktionskreis 3 orientieren. Die Dienststelle hofft, in den nächsten Monaten dann auch Ausschreibungen nach A11, A12, A13 und A15 durchführen zu können. Aufgrund der langwierigen Auswahlverfahren in diesen Statusämtern werden die Beförderungen voraussichtlich erst 2014 erfolgen können.

 Über die Anzahl der Beförderungen konnte mit Stand heute keine verbindliche Angabe gemacht werden. Es sollen aber bis zu 500 Beförderungen bei der Berücksichtigung sämtlicher Statusämter möglich sein.

 Die DPolG Hamburg begrüßt die Entscheidung des Innensenators, endlich nach der Maßgabe frei werdender Stellen zu befördern. Allerdings war diese Entscheidung überfällig. Die Kolleginnen und Kollegen werden seit Monaten hingehalten!

 Da das Projekt „Zukunftsfähiges Beförderungssystem für die Polizei“ Anfang Juni von Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch lautlos beerdigt wurde, ist es dringend geboten, neben den selbstverständlichen Nachbesetzungen der frei werdenden Stellen, zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten zu schaffen!

 Spätestens auf der Personalversammlung im August 2013 müssen der Innensenator Michael Neumann und der Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch für ihr zögerliches Handeln Rede und Antwort stehen!

 

Der Landesvorstand                                                                                            Hamburg, 23. Juli 2013

 

 

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DPolG lehnt GPS-Überwachung ab!

„Kein digitaler Leinenzwang für Polizisten!“ 

Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch will trotz aller Widerstände und

Bedenken, die GPS-Totalüberwachung aller Funkstreifenwagen einführen

Wie der DPolG Hamburg bekannt wurde, soll die hamburgweite GPS-Standort-datenübermittlung für FuStw, Polizeikräder, Busse und Dienstboote am 1. August eingeführt werden. Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch will diese Entscheidung, trotz aller Vorbehalte der DPolG, des Personalrates und der Mehrheit der betroffenen Kolleginnen und Kollegen des Polizeivollzuges, durchsetzen.

Alle Vermittlungsversuche, diese zusätzliche Nutzungsmöglichkeit im digitalen Funkbetrieb nur auf den akuten Bedarfsfall (zum Beispiel: Not- und Katastrophenfälle, Raubtaten, Geiselnahmen…) zu begrenzen und damit unter anderem eine Überfrachtung des Polizeifunks zu vermeiden, sind gescheitert.

Polizeikelle

Die Dienststelle hatte dem Personalrat der Polizei eine Dienstvereinbarung zur Nutzung der GPS-Standortdatenübermittlung vorgelegt. Der Personalrat hat diese Dienstvereinbarung am 14. Mai 2013 aufgrund der bestehenden Vorbehalte der Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen nicht unterzeichnet. Die Dienststelle war weder kompromiss- noch verhandlungsbereit und beharrte auf ihrer Position des „Alles“ oder „Nichts“.

Nach Auffassung der DPolG werden durch die starre Haltung der Dienststelle Mitbestimmungsrechte des Personalrates und damit auch die Rechte der Kolleginnen und Kollegen bewusst und gewollt außer Acht gelassen.

In einer konspirativen Generalprobe wurde das neue System gestern im Polizeipräsidium einem Testlauf unterzogen. Anstatt erst einmal dafür zu sorgen, dass der Digitalfunk flächendeckend in Hamburg störungsfrei funktioniert, wird ein neues technisches „Spielzeug“ installiert – Hauptsache irgendwo blinkt was!

Das passt ins allgemeine Lagebild des gegenwärtigen, unsäglichen „Modernisierungsprozesses“ der Hamburger Polizei! Gibt es auch einmal positive Nachrichten?

Für Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch mag die GPS-Überwachung ein Schritt in die Moderne sein, für die DPolG Hamburg und die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen ist das System ein digitaler „Leinenzwang“ und eine elektronische Kontroll- und Überwachungsinstanz. Was kommt als Nächstes? Der GPS-Chip am Uniformhemd oder der Barcode unter den Sohlen der Dienstschuhe?

Das System kann eine sinnvolle Ergänzung bei Notfällen und besonderen Einsatzlagen sein, im polizeilichen Alltagsgeschäft ist es überflüssig und wird von der DPolG abgelehnt!

Der Landesvorstand                                                                                                 19.07.2013

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Übernahme der Tariferhöhung für Beamte erst zum 1. Dezember 2013

Beamtinnen und Beamte: Klotz am Bein des Hamburger Senats

Schamlose Taschenspielertricks des Ersten Bürgermeisters!!!

Die DPolG Hamburg hat zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Erhöhung der Besoldung und Versorgung sowie die rückwirkende Nachzahlung aus dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 erst zum Dezember 2013 erfolgen soll.

Hier entsteht ein nicht unerheblicher Zinsgewinn für die Freie und Hansestadt Hamburg, ein Taschenspielertrick des Ersten Bürgermeisters und seines Staatsrates Dr. Krupp. Hier wird auf Kosten der Beschäftigten der Polizei gespart, Vorgehensweisen, die an die Bankenkrise und die Kaltschnäuzigkeit der dortigen Manager erinnert.

Für die DPolG Hamburg ist es nicht nachvollziehbar, warum der Erste Bürgermeister und sein Staatsrat Dr. Krupp, nicht in der Lage sind, einen seit Langem vorliegenden Gesetzentwurf umzusetzen? Hinhaltetaktik mit Kalkül?

Wer als Dienstherr von „seinen“ Polizistinnen und Polizisten die volle Hingabe zum Beruf erwartet, sollte wenigstens die Grundregeln der Fairness beachten und nicht beständig Foul spielen!

Als wenn es in der Polizei nicht schon genug Probleme geben würde, mit uns kann man es ja machen. Probleme in der Grundlast (wir berichteten), die hohe Arbeitsbelastung, Einsparung im Verwaltungsbereich, Hinhaltetaktik bei der Einführung der „Freien Heilfürsorge“ und und und…!

Wie lange soll das noch so gehen?

Es zieht sich wie ein roter Faden durch die Historie. Transparenz und Information scheinen keine Rolle zu spielen. Oder warum erfahren die Mitarbeiter mal wieder als Letztes von dem geplanten Termin? Was wusste Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch darüber?

 Wie ein Polizeipräsident sich vor seine „Mannschaft“ stellt, zeigte unlängst der Polizeipräsident von Bremen, Lutz Müller. Auf einer Personalversammlung übte er offen Kritik an der Bremer Sparpolitik! Herr Kopitzsch, genau das erwarten wir auch von Ihnen! Die DPolG Hamburg fordert, stellen Sie sich vor und nicht hinter die Mitarbeiter der Polizei Hamburg!

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 15.07.2013

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DPolG verurteilt exzessive „Altona-Randale“ gegen unsere Kolleginnen und Kollegen auf das Schärfste!

Polizisten kein Freiwild für frustrierte, gelangweilte und aggressionsgeladene Jugendliche

DPolG Hamburg: Gewalt und Bedrohungen gegen Polizeibeamte gehören auch in Hamburg zur Alltagskultur krimineller Jugendlicher und Heranwachsender!

Am Donnerstag Abend (11.07.2013) wurden im Umfeld der Holstenstraße, in Hamburg-Altona, 16 Personen vorläufig festgenommen. Den zumeist jugendlichen beziehungsweise heranwachsenden Beschuldigten werden Landfriedensbruch, Widerstand gegen Polizeibeamte, Körperverletzungsdelikte und Sachbeschädigungen vorgeworfen.

Bereits seit längerer Zeit kommt es im sogenannten Stolperviertel in Altona vermehrt zu Straftaten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Gestern „brachen dann alle Dämme“, nachdem die Polizei gegen diese Personen, aufgrund von Laserpointer-Attacken auf Verkehrsteilnehmer, einschreiten musste. Während der polizeilichen Überprüfung wurden unsere Kolleginnen und Kollegen in exzessiver Weise angegriffen, bedroht und beleidigt! Des Weiteren versuchten andere Jugendliche, Festgenommene zu befreien und skandierten polizeifeindliche, aggressive Parolen.

Dazu Thomas Jungfer, Erster stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Ich verurteile die körperlichen und verbalen Angriffe auf meine Kolleginnen und Kollegen auf das Schärfste. Wer Polizistinnen und Polizisten attackiert und wie im ‚Stolperviertel’ geschehen, mit dem Tode bedroht, stellt sich selbst an den Rand der Gesellschaft. Hier muss jedes Verständnis und jede Dialogbereitschaft enden und der Staat klare Kante zeigen. Gewalt und Bedrohungen gegen Polizeibeamte gehören auch in Hamburg zur Alltagskultur krimineller Jugendlicher und Heranwachsender! Diese ‚Grenzüberschreitungen’ sind völlig inakzeptabel. Wer Polizisten angreift, muss Null-Toleranz und gesellschaftliche Ächtung erfahren.“

Die DPolG Hamburg fordert die Hamburger Justiz auf, konsequent und durchgreifend zu handeln! „Eine spürbare Strafe muss auf dem Fuße folgen. Normverdeutlichende Gespräche mit dem erhobenen Zeigefinger sind bei diesen Vorwürfen und Verhaltensweisen nicht angezeigt“, so Thomas Jungfer weiter

 

Der Landesvorstand                                                                              Hamburg, 12.07.2013

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Sparen durch die Hintertür!

Verkehrte Welt: Polizeivollzug entlastet Verwaltung

DPolG: Endlich AiP-Stellen nachbesetzen

Wie bereits berichtet, gibt es nicht nur im Bereich der Grundlast an den Polizeikommissariaten personelle Probleme, auch die LBP (DE 3) und die Einsatzzüge (DE 36) werden über Gebühr beansprucht und können somit ihren originären Aufgaben nicht mehr nachkommen.

In den letzten 2 Monaten mussten Kolleginnen und Kollegen der LBP und der Einsatzzüge bis zu 200 Mal die Ersatzgestellung für die Bewachung der Liegenschaft Alsterdorf übernehmen. Personal, das auf der Straße fehlt. Die Züge werden dadurch enorm ausgedünnt, Polizeikommissariate werden weniger unterstützt und Freiwünsche sind noch weniger möglich.

Hinzu kommt, dass die LBP und die Einsatzzüge die Aufgaben des DGT übernehmen, wenn dieser kurzfristig im Bereich des Erkennungsdienstes aushelfen muss. Hier verstößt das LKA eindeutig gegen die bestehenden Regularien, die vorsehen, dass das LKA im eigenen Bereich für einen Ersatz des DGT verantwortlich ist.

Warum ist das so und welche Lösungen hat die DPolG Hamburg?

Seit etwa einem Jahr liegt in der Innenbehörde die Freigabe für die Nachbesetzung von 31 Angestelltenstellen vor. Personal, das dringend benötigt und die beschriebenen personellen Defizite vorläufig beheben würde.

Der Haushaltsbeauftragte der Innenbehörde scheint zum Erfüllungsgehilfen der Finanzbehörde aufgestiegen zu sein. Mit allen Mitteln werden hier Ausschreibungen verzögert bzw. gestoppt – was mit dem vorhandenen Geld passiert, weiß keiner so genau!

Im Kern werden hier Stelleneinsparungen im Primärvollzug durch die Hintertür vollzogen!

Die DPolG Hamburg fordert den Haushaltsbeauftragten der Innenbehörde auf, endlich die 31 Stellen freizugeben und somit die Kolleginnen und Kollegen der Polizeikommissariate, der LBP, der Einsatzzüge, der DE 14, des DGT und des Erkennungsdienstes zu entlasten.

Ein weiterer Baustein um die innere Sicherheit dieser Stadt zu demontieren, der Erste Bürgermeister und der Innensenator lassen dies sehenden Auges zu.

Dieser Umstand kann und muss zu einem Aufschrei der oppositionellen Innenpolitiker führen.

 

 

Der Landesvorstand                                                                                    Hamburg, 11.07.2013

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Tag X ist da – WSP-Außenstelle Lauenburg aufgelöst

Peinlich und unwürdig: Hamburger WSP-Kollegen müssen ihre Dienststelle „fluchtartig“ verlassen – DPolG fordert: Sozialverträgliche Umsetzungen der betroffenen Mitarbeiter und kritisiert überflüssige „Nacht-und-Nebel-Aktion“

Am 2. Juli 2013 wurde die Wasserschutzpolizei Hamburg offiziell darüber informiert, dass das neue Unter- und Mittelelbeabkommen zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist.

Hintergrund: Im Dezember vergangenen Jahres wurden die Abkommen von Innensenator Michael Neumann (Hamburg), Innenminister Uwe Schünemann (Niedersachsen) und Innenminister Andreas Breitner (Schleswig-Holstein) unterzeichnet. Im Ergebnis wurde u. a. die polizeiliche Zuständigkeit im Bereich der Mittelelbe neu geregelt.

Hamburg zieht sich aus der Betreuung der Mittelelbe von Geesthacht bis Schnackenburg zurück und löst die Außenstelle Lauenburg (WSPK 35) auf. Auf der Mittelelbe übernimmt Niedersachsen die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben Schleswig-Holsteins. Hamburg bleibt bis zur Schleuse Geesthacht zuständig.

Lauenburg

Das neue Vertragswerk löst das Elbe-Abkommen von 1974 ab. Der bisherige Elbe-Vertrag galt über Jahrzehnte als das Vorzeige-Modell eines „kooperativen Föderalismus“! Was die Vertragspartner jedoch nicht daran hinderte, immer wieder über die anteiligen Kosten zu streiten.

Unsere Lauenburger Kollegen wussten also, „WAS“ auf sie kommt! Was sich jedoch keiner vorstellen konnte, ist die Art und Weise, „WIE“ die Außenstelle Lauenburg nun abgewickelt wird!

Ohne Zeitplan, ohne eine vorherige polizeiliche und organisatorische Übergabe muss, aufgrund ministerieller, nicht nachvollziehbarer Entscheidungen, die Außenstelle ad hoc von der WSP Hamburg geräumt werden. Am 8. Juli gehen unsere Kollegen von Bord und die Hamburger Wasserschutzpolizei ist nur noch Teil der Lauenburger Stadtchronik.

Die Kollegen der Dienststelle Lauenburg haben in den vergangenen Jahrzehnten, zunächst als eigenständige Dienststelle, dann als Außenstelle des WSPK 3, eine hervorragende und von allen Seiten anerkannte Arbeit geleistet. Diesen „Abschied“ haben sie nicht verdient!

Der Fachbereich Wasserschutzpolizei der DPolG Hamburg fordert die Dienststelle erneut auf, die sozialen Belange und Verwendungswünsche der Lauenburger Kollegen hinreichend zu berücksichtigen!

 

Fachbereich Wasserschutzpolizei                                                    Hamburg, 05.07.2013

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Vorbereitung Auswahl LA II zur Eignungsuntersuchung beim ZAF

Wann: 

Mittwoch, 24.07.2013 um 16.00 Uhr

sowie

Montag, 29.07.2013 um 16.00 Uhr

Wo:

Geschäftsstelle DPolG

Holzdamm 18 

Anmeldung unter 040 / 25 40 26 – 0

bis zum 22. Juli 2013

  

Der Landesvorstand                                                                                   Hamburg, 03.07.2013

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Tropfen auf dem heißen Stein!!!

Wie die DPolG Hamburg aus der Innenbehörde erfuhr, darf die Polizei Hamburg nach Maß-gabe freiwerdender Stellen wieder befördern. Ausgenommen sind Stellen, die dem PROMOD-Vorbehalt unterliegen.

Damit können bereits freie bzw. die in Folge der Kaskadierung frei werdenden Stellen ausgeschrieben werden.

Hierzu ist es erforderlich, einen Maßstabsprozess einzuleiten. Ein Auftrag dazu ist erteilt. Nach unserer Einschätzung können im Herbst die ersten Ernennungen erfolgen. Es bleibt abzuwarten, wie viel Beförderungen insbesondere im mittleren Dienst ermöglicht werden.

Die DPolG Hamburg begrüßt, dass diese Selbstverständlichkeit endlich umgesetzt wird.

Die DPolG Hamburg fordert den Polizeipräsidenten Wolfgang Kopitzsch auf, endlich seine Hinhaltetaktik aufzugeben und für Klarheit über die Ernennungsmöglichkeiten zu sorgen.

Die DPolG Hamburg findet es unerträglich, dass sich der Polizeipräsident ständig in Schweigen hüllt. Das Amt gebietet ihm, die Kolleginnen und Kollegen zu informieren. Wie uns bekannt geworden ist, hat seine destruktive Informationspolitik zu Spannungen in der Polizeiführung geführt.

Die DPolG Hamburg fordert den Senat auf, über die jetzigen wenigen Beförderungsmöglichkeiten hinaus, Finanzmittel für eine verlässliche Karriereplanung aller Beamtinnen und Beamten zur Verfügung zu stellen.

Wir werden weiter berichten.

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 26.06.2013

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Polizeipräsident ist beratungsresistent

Erkennungsdienst und Gefangenentransport sollen umstrukturiert werden

Die DPolG Hamburg hat in der Vergangenheit gegenüber der Dienststelle und dem Polizeipräsidenten wiederholt und unmissverständlich deutlich gemacht, dass aus fachlichen Gründen Aufgabenverlagerungen vom Erkennungsdienst und Gefangenentransport nicht zielführend sind. Trotzdem hält die Dienststelle weiter an ihrer Vorgehensweise fest.

Bereits im Mai 2013 wurde die Dienststelle von der DPolG Hamburg aufgefordert, die seit 2008 andauernden Visionen endgültig einzustellen und die vakanten Stellen beim ED und beim DGT zu besetzen. Der DGT ist darüber hinaus personell so auszustatten, dass alle erkennungsdienstlich zu behandelnden Personen  sofort (unverzüglich) dem PP überstellt werden können.

Die fachlichen Aspekte, wie z.B. die Kosten der Technikausstattung (pro Standort ca. 25.000 € plus Unterhaltungskosten), die Raumnot an den Dienststellen, den jährlichen Fortbildungsbedarf von mindestens 60 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beim Kriminaldauerdienst und die Deeskalation bei der ED Behandlung durch Nicht-Uniformträger, sind nicht berücksichtigt worden.

Auch die bisher hohe Qualität, die deutschlandweit anerkannt ist, interessiert den Polizeipräsidenten nicht.

Die Ausführung von Amts- und Vollzugshilfe für andere Behörden (bis jetzt durch LKA 133/DGT und ZD 673) wird ebenfalls, ohne konkrete Fallzahlen,  mit einem Federstrich verlagert.

Reale Einkommensverluste bei den Tarifbeschäftigen von jährlich bis zu 4.000 € verbunden

mit Existenzängsten erscheinen für die Dienststelle auch zweitrangig.

Augenscheinlich ist jedoch, dass bei den Tarifbeschäftigten vom Erkennungsdienst und Gefangenentransport sozialer Kahlschlag betrieben wird. Stellen werden gestrichen, um den Einsparverpflichtungen der Hamburger Behörden / des Senats nachzukommen.

Dass dies zu Lasten der Schutzpolizei und des Kriminaldauerdienstes geht und zu erheblichen und unzumutbaren Arbeitsverdichtungen führt, ist offensichtlich sekundär.

Personalwirtschaftliche Konzepte für die Betroffenen sind offensichtlich ebenfalls schon in den Schreibtischen vorhanden. 

Hierbei sind die Belange und die persönliche Betroffenheit unwichtig und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nur noch flexible Marionetten, die ein Spielball der Einsparverpflichtungen sind.

Die DPolG Hamburg fordert den Polizeipräsidenten erneut auf, den Erkennungsdienst und den Gefangenentransport in seiner bisherigen Form zu erhalten. Es ist unverantwortlich die Kollegen beim Kriminaldauerdienst und an den Polizeikommissariaten mit weiteren zusätzlichen Aufgaben zu belasten.

Der Landesvorstand                                                                                       Hamburg, 18.06.2013

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Polizei lehnt Anrechnung der Ruhepausen für Zivilfahnder ab

DPolG: Dienststelle verneint ständige Dienstbereitschaft der Zivilfahnder!

Im Januar 2013 hat die DPolG Hamburg den Personalrat der Polizei gebeten, die Dienststelle initiativ aufzufordern, die für den Wechselschichtdienst und die Einsatzzüge geltende Pausenregelung (Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit) für die Kolleginnen und Kollegen der Zivilfahndung an den PK/WSPK auszuweiten.

Das Ziel der DPolG ist es, den besonderen Belastungen der ZF gerecht zu werden und den tatsächlichen Einsatzbedingungen (ständige Dienstbereitschaft) und dem Selbstverständnis der Kolleginnen und Kollegen Rechnung zu tragen.

Die Dienststelle Polizei hat den Initiativantrag des Personalrates geprüft und die Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit für die ZF abgelehnt sowie einen entsprechenden Antrag an das Personalamt verworfen.

In der Begründung der Polizeiführung heißt es unter anderem:

„Aufgrund der geringeren Anzahl der Einsätze, die zu einem unvorhergesehenen Abbruch von Pausen führen, besteht für Zivilfahnder nicht die gleiche regelhafte Abrufbereitschaft wie bei den Beamten im ständigen Wechselschichtdienst.“

Eine Mischung aus Pause und ein bisschen Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsverpflichtung oder Bereithalten ist aber rechtlich nicht möglich. Somit kann eine Ruhepause auch gar nicht unterbrochen werden. Es kann also nur heißen: Pause und damit Freizeit oder Bereithalten und dadurch Arbeitszeit.

Die DPolG Hamburg fordert den Polizeipräsidenten auf, die rechtlichen Bestimmungen sowie die Erwartungshaltung der ständigen Dienstbereitschaft seitens der Dienstvorgesetzten zu berücksichtigen und umgehend die Ausnahmeregelung beim Personalamt zu beantragen!

Wenn dies in naher Zukunft nicht erfolgt, empfiehlt die DPolG Hamburg allen Kolleginnen und Kollegen, die als Zivilfahnder tätig sind, ihre Ruhepausen wahrzunehmen, sich dienstlich abzumelden, den Einsatzort bzw. ihre Dienststelle zu verlassen, Funkgeräte und Diensthandys auszuschalten bzw. an der Dienststelle zu belassen und während ihrer Ruhepause nicht erreichbar zu sein, denn eine ständige Dienst- und Einsatzbereitschaft wird ja von der Polizeiführung nicht erwartet!

Es ist ganz einfach! Pausen sind mitgebrachte Freizeit und in seiner Freizeit kann jeder tun und lassen was er/sie will!

Die DPolG Hamburg lässt sich mit der jetzigen Entscheidung durch PL nicht abspeisen und wird gegen diese im Rahmen einer Musterklage vorgehen!

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 18.06.2013

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