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WSPR 4 Cuxhaven bleibt eigenständig!!!

Innensenator spannt „Rettungsschirm“ für das Cuxhavener Revier

Auf der heutigen Personalversammlung der Polizei hat der Präses der Behörde für Inneres und Sport (BIS), Senator Michael Neumann (SPD), erklärt, dass das Wasserschutzpolizeirevier 4 Cuxhaven seine Eigenständigkeit behält!

Damit sind die Pläne, das WSPR 4 Cuxhaven zu einer Außenstelle des WSPK 1 zu machen vom Tisch. Senator Michael Neumann reagierte mit seiner Aussage auf eine direkte Forderung des Personalrates der Polizei, die Eigenständigkeit des WSPR 4 Cuxhaven nicht mehr in Frage zu stellen und von den Plänen einer Außenstelle Cuxhaven Abstand zu nehmen.

Die DPolG Hamburg begrüßt ausdrücklich, die von der Behördenleitung getroffene Entscheidung. Es ist gut und richtig, dass sich letztendlich fachliche Erwägungen gegenüber vermeintlichen Sparzielen durchgesetzt haben. Die Beibehaltung der Eigenständigkeit ist auch eine Anerkennung, für die gute und erfolgreiche Arbeit der Cuxhavener Kolleginnen und Kollegen.

  

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 11.11.2011

„Behördenkindergärten“

Behörde für Inneres und Sport (BIS) plant Umfrage

Eine Forderung der DPolG Hamburg wird jetzt von der Behörde für Inneres und Sport (BIS) aufgegriffen. Nach Informationen aus der Innenbehörde wird zurzeit eine Umfrage zur Bedarfserhebung für sogenannte Behördenkindergärten erarbeitet.

Diese Umfrage soll dann im Intrapol veröffentlicht werden, sodass sich alle Kolleginnen und Kollegen daran beteiligen können. Die DPolG Hamburg fordert bereits seit Jahren die Einführung der „Behördenkindergärten“ mit dienstangepassten Betreuungszeiten, um die Unterbringung der Kinder unserer Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss mehr in den Fokus gestellt werden, da die Anzahl der jungen Familien, in der beide Elternteile berufstätig sind beziehungsweise sein wollen, ständig ansteigt. Eine angemessene Dienstausübung in Vollzeit und Schichtdienst, ist nur bei ausreichenden und qualitativ angemessenen Betreuungseinrichtungen möglich.

Gerade bei adhoc-Großeinsätzen ist eine schnelle und kindgerechte Unterbringung schwierig. Vor allem, wenn beide Elternteile bei der Polizei oder der Feuerwehr beschäftigt sind. Auch wenn der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Umfrage noch nicht bekannt ist, begrüßt die DPolG Hamburg diesen Schritt und fordert alle betroffenen

Kolleginnen und Kollegen auf, sich an der Umfrage zu beteiligen.

 

Der Landesvorstand                                                                     Hamburg, 08.11.2011

Die DPolG fordert für Wechselschichtdienstleistende eine Gleichbehandlung mit dem Tagesdienst

Änderung der PDV 350 – Urlaubsregelung an den Wochenenden

Mit der Entscheidung des Personalamtes (Oberste Dienstbehörde) von 1992 darf der Wechselschichtdienst im Polizeivollzugsdienst den Urlaub in drei Abschnitte teilen. Die PDV 350 führt dazu aus:

„Für Vollzugsbeamte im Schichtendienst ist beim Berechnen der Urlaubsdauer gemäß Ziff. 700.006130 grundsätzlich die Fünftagewoche mit den allgemeinen Dienststunden von montags bis freitags als Arbeitstage zugrunde zu legen. Sonnabende und Sonntage sowie auf Werktage fallende Feiertage sind nicht als Urlaubstage zu berechnen, es sei denn, es wird hierfür ein Freizeitausgleich gewährt.

Gemäß Entscheidung des Personalamtes aus dem Jahr 1992 dürfen Polizeivollzugsbeamte im Wechselschichtdienst ihren Urlaubsanspruch in drei Abschnitte teilen.

Bei Vollzugsbeamten, die ständig Wechselschichtdienst leisten, soll von den planmäßig zu leistenden Diensten abgesehen werden

  • am letzten Arbeitstag nach 16 Uhr
  • am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub in der Zeit von 00:00 Uhr bis 07:30 Uhr
  • an gesetzlichen Feiertagen, Sonnabenden, Sonntagen und einem Wochenende vorhergehenden oder sich anschließenden gesetzlichen Feiertagen unmittelbar vor und nach dem Urlaub,

sofern dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen und dies von dem Beamten gewünscht wird.

Tatsächlich geleistete Dienste werden mit der monatlichen Sollarbeitszeit verrechnet.

Bei einer Teilung des Urlaubs kann diese Regelung vor und nach dem Urlaub höchstens zweimal im Urlaubsjahr in Anspruch genommen werden.“

Die DPolG Hamburg ist der Auffassung, dass der Satz in der Regelung „bei einer Teilung des Urlaubs kann diese Regelung vor und nach dem Urlaub höchstens zweimal im Urlaubsjahr in Anspruch genommen werden“ unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwingend gestrichen werden muss. Der schichtdienstleistende Polizeivollzugsbeamte wird im Vergleich zum Tagesdienst – ohne Verschulden – deutlich schlechter gestellt.

Die DPolG Hamburg fordert deshalb Polizeipräsident Werner Jantosch auf, ohne, dass die zu erbringende Arbeitszeit von 40 Stunden dadurch berührt wird, eine Änderung der PDV 350 herbeizuführen. Zukünftig muss es für Schichtdienstleistende möglich sein, dass die Wochenenden vor und nach dem dritten Urlaubsabschnitt analog zum Tagesdienst freigenommen werden können.

 

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, 31.10.2011

Sicherheit vor digitaler Schnelligkeit

DPolG Hamburg: Technische Mängel gefährden die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen

Der Digitalfunk: Das Vorzeigeprojekt der Hamburger Innenbehörde befindet sich seit 2004 in der Planung und hat bislang 53 Millionen Euro gekostet. Aktuell wird der neue Digitalfunk an den Polizeikommissariaten 37, 38, 42, 43, 44, 46 und 47 sowie bei der Wasserschutzpolizei getestet.

Trotz der bisherigen Investitionen sind in der Testphase gravierende Mängel bekannt geworden. Sonnenschein macht die Geräte unbrauchbar, mysteriöse Phantomanrufe blockieren nicht nur den Funkverkehr, sondern auch den Notruf!

Zivilfahnder beklagen die Qualität des Zubehörs und bei eingeschalteter Tastensperre, lässt sich die Lautstärke nicht regeln. Sodass insbesondere beim Tragen des Schutzhelms eher das Trommelfell platzt, als dass die Lautstärke mal schnell runter geregelt werden kann.

Die DPolG Hamburg fordert, dass der Testbetrieb nur dann weiterhin erfolgen darf, wenn eine Gefährdung unserer Kolleginnen und Kollegen ausgeschlossen ist. Hier geht Sicherheit ausdrücklich vor Schnelligkeit und „digitalen“ Erfolgsmeldungen!

Wenn das System nicht läuft, muss es abgestellt werden, bis es funktioniert!!!

Die DPolG Hamburg wird das Projekt Digitalfunk weiterhin akribisch beobachten.

Die Schwächen müssen abgestellt werden, bevor man den Digitalfunk weiter aus-

baut und hamburgweit einführt!

 

Der Landesvorstand                                                                     Hamburg, 31.10.2011

Keine Widersprüche notwendig

DPolG/dbb bereiten nach Vereinbarung mit dem

Personalamt Musterklagen zur amtsangemessenen Alimentation vor

Der dbb hamburg hat für alle seine Fachgewerkschaften folgende Vereinbarung getroffen:

Aufgrund der nachteiligen Auswirkungen des am 26.10.2011 verabschiedeten Gesetzes (Streichung/Kürzung des sog. Weihnachtsgeldes) für die Beamtinnen und Beamten wird der dbb in den Fachgewerkschaften über ihre Mitglieder gerichtliche Musterverfahren führen. Sollten die Klägerinnen und Kläger in diesen Musterverfahren obsiegen, wird die Freie und Hansestadt Hamburg in Vergleichsfällen die endgültige gerichtliche Entscheidung auf alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen anwenden und auf die Einrede der Verjährung verzichten. Insoweit bedarf es keines Antrages und keines Rechtsbehelfs (Widerspruch, Klage) gegen die in diesem Gesetz festgelegte Höhe der Besoldung. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird von sich aus über den endgültigen Abschluss der Musterverfahren zeitnah informieren und bittet daher, von Nachfragen bezüglich des Verfahrensstandes, der Fundstellen von Veröffentlichungen usw. abzusehen.

Bereits im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung, hat der dbb hamburg Gespräche mit demLeiter des Personalamtes geführt und die jetzige Vorgehensweise abgestimmt.

Dieses vereinfachte Verfahren findet die Unterstützung der DPolG Hamburg. Keine Kollegin und kein Kollege muss einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen!

Ungeachtet dessen bleiben die individuellen Ansprüche jedes aktiv oder sich im Ruhestand befindlichen Beamten gewahrt und verjähren nicht.

Die DPolG Hamburg wird über den weiteren Fortgang der Musterklageverfahren informieren.

 

Der Landesvorstand                                                                                                     Hamburg, den 28. Oktober 2011

Aufruf zur Demo am 26.10.2011

Am Mittwoch, den 26. Oktober 2011 wird sich die Hamburger Bürgerschaft erstmalig mit der Neuregelung des Hamburger Sonderzahlungsgesetzes und der Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2011/12 befassen. Geplant ist, dass sogenannte Weihnachtsgeld auf 1.000,- Euro abzusenken! Pensionäre sollen zukünftig mit 500,- Euro abgespeist werden!

Diese beabsichtigte Senats-Sparmaßnahme ist nichts anderes als eine gesetzlich verordnete Gehaltskürzung! Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg ruft alle Kolleginnen und Kollegen auf, ihren Protest erneut unüberhörbar auf die Straße zu bringen!  Zeigen WIR dem Senat und der Bürgerschaft, was WIR und unsere Familien von diesem Gehaltsdiebstahl per Dekret halten! Seid solidarisch und kommt alle zur Protestdemonstration.

 WO? WANN?

 26.10.11,   16.00 Uhr Auftaktkundgebung Jungfernstieg/Ecke Ballindamm

Es sprechen: Uwe Grund (DGB), Rudi Klüver (dbb)

 16.30 Uhr Demo-Aufzug rund um die Bannmeile des Hamburger Rathauses

 17.30 Uhr Abschlusskunggebung Jungfernstieg

Es sprechen: Klaus Bullan (GEW), Joachim Lenders (DPolG)

 

DPolG im Gespräch mit Innensenator Michael Neumann

Der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Joachim Lenders, und die Vorsitzende des Fachbereiches Verwaltung, Beate Petrou, kamen am 29. August mit Innensenator Michael Neumann (SPD) zu einem Gespräch zusammen. Themenschwerpunkt des Meinungs- und Informationsaustausches waren die Situation der Angestellten im Polizeidienst (AiP) und die Personalentwicklung innerhalb der Polizeiverwaltung.

 

 

 

 – Berufsbild AiP

Vor dem Hintergrund der notwendigen Entlastung des Polizeivollzuges und der Aufgabenvielfalt im Angestelltenbereich stand u.a. für den Bereich der AiP/AiA das Berufsbild AiP im Fokus des Gespräches. Des Weiteren wurden Perspektiven für die AiP außerhalb des Objektschutzes hinterfragt.

Die Eingruppierungsklagen der DPolG wurden thematisiert, ebenso die Stundenbelastung, die Größe der Dienstgruppen, die Gruppenführer und die Eigensicherung beim Verkehrsordnungsdienst. Außerdem wurde die unzureichende AiA- und AiP-Besetzung an den PK bemängelt, die über ein großes Aufgabenspektrum verfügen, aber aus Personalmangel nicht erfüllen können!

  Allgemeine Polizeiverwaltung

Der Fachbereich berichtet

Aufgrund der vom Senat angekündigten Sparmaßnahmen wurden die Möglichkeiten erörtert, motivierte Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei einzustellen bzw. zu halten. Stellenhebungen durch langwierige, auf Eigeninitiative beruhende Arbeitsplatzüberprüfungen, dürfen nicht die einzige Lösung sein!

 Die DPolG wies daraufhin, dass die Möglichkeiten der Mitarbeitermotivation, die der TV-L jetzt schon bietet, auch genutzt werden müssen. Der Aufbau einer „operativen“ Personalentwicklung (PE) im Verwaltungsbereich, also die „richtige Frau/den richtigen Mann“ auf die richtige Stelle zu bringen, muss stärker ausgebaut werden!

Kursus zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheins

Kursus zum Erwerb des amtlichen

Sportboot-Führerschein

 

–     See

     –     Binnen

 

Kosten je Schein

 

DPolG-Mitglieder: 70,00 €

Nichtmitglieder:  110,00 €

 

Für den Ehepartner (und solche, die es werden wollen), Auszubildende, Schüler und Studenten halber Beitrag!

 

Sparangebot:

 

See- und Binnenschein

 

DPolG Mitglieder: 120,00 €

Nichtmitglieder:    150,00 €

Alle Kosten zzgl. der z. Zt. externen Prüfungsgebühren!

 

 

 

Infotreff am 01. September 2011, 16:30 Uhr

In der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg

Holzdamm 18, 20099 Hamburg (ggü. Hotel Atlantic)

 

Anmeldung bitte bis zum 29. August 2011

(Telefon: 0 40 – 25 40 26-0 / Fax: 0 40 – 25 40 26 10 / E-Mail: dpolg@dpolg-hh.de)

ENDLICH: Politischer Irrweg beendet!

Hochschule der Polizei (HdP) 

ENDLICH: Politischer Irrweg beendet! 

DPolG-Initiative erfolgreich: Wiedereinführung der Alimentierung zum 1. Oktober dieses Jahres

Im Entwurf der Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Polizei (HmbLVO-Pol) plant der Senat, künftig den Vorbereitungsdienst von zwei Jahren und vier Monaten auf drei Jahre auszuweiten. Im Klartext bedeutet dies, dass das Studium an der HdP zukünftig wieder vom ersten Tag an alimentiert wird. Geplant ist die Wiedereinführung der Alimentierung zum 1. Oktober dieses Jahres. Studenten erhalten dann ab Studienbeginn monatlich 954,01 Euro.

Weit vor dem Wegfall der Alimentierung während des Grundstudiums hat die DPolG Hamburg kritisch darauf hingewiesen, dass eine Nichtalimentierung u. a. zu einem Bewerberverlust ungeahnten Ausmaßes führen kann. Die Dienststelle stellt mittlerweile selber fest, dass geeignete Bewerber häufig das Studium bei anderen Polizeien vorziehen oder aufgrund der Alimentierung im Laufbahnabschnitt I beginnen. Offenbar haben die Argumente der DPolG in den Gesprächen mit Senator Michael Neumann (SPD) überzeugt.

Im Rahmen der Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Polizei (HmbAPOPol) konnte die DPolG Hamburg einen weiteren Erfolg erzielen. Einen enormen Kritikpunkt der Studierenden stellten die mangelnden theoretischen Kenntnisse vor dem Beginn des Praktikums dar.

Die berechtigte Kritik wurde von der DPolG aufgegriffen und hat jetzt eine Veränderung der Abfolge des Hauptstudiums zur Folge. Auch hier wurde der Argumentation der DPolG gefolgt (siehe hierzu: „Polizeispiegel“ Mai/2011).

Zukünftig werden die fachtheoretischen Semester im dritten und fünften, die berufspraktischen im vierten und sechsten Semester stattfinden. So werden die Kolleginnen und Kollegen im Studium künftig gut auf die berufspraktischen Semester vorbereitet und können ihre dann erlangten Kenntnisse auf der Straße unter Beweis stellen.

 

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, 03.08.2011

Tagesseminar des Fachbereiches Wasserschutzpolizei

 

Tagesseminar des Fachbereiches Wasserschutzpolizei

 

Am Mittwoch, den 31. August 2011 findet in der Zeit von 09.00 bis 16.00 Uhr ein Seminar

des Fachbereiches Wasserschutzpolizei in unserer Geschäftsstelle, im Holzdamm 18,

statt. Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten wird um rechtzeitige Anmeldung gebeten.

Die Einladungen werden dann von der Geschäftsstelle umgehend versandt. Wer Sonderurlaub

benötigt, teilt dies bitte ebenfalls mit.

Als Referenten wurden u. a. eingeladen:

·

LKD Frank-Martin Heise, WSPL

 

· Dr. Kai Trümpler, BSH Hamburg

Des Weiteren ist ein Besuch des Deutschen Wetterdienstes (DWD/vormals Seewetteramt)

geplant.

 

JETZT ANMELDEN!

Anmeldungen: Tel.: 254026-0, Fax: 254026-10, E-Mail: dpolg@dpolg-hh.de

Fachbereich Wasserschutzpolizei                                       Hamburg, 28.07.2011