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Keine Panik! Urlaubsanspruch in den Ländern

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat zum 31. Dezember 2012 die bestehende Urlaubsregelung gekündigt. Das ist ein normaler Vorgang und kein Grund zur Panik. Mit der Kündigung der TdL wird das Thema „Urlaub“ Teil der Einkommensrunde 2013.

 Hier gilt:

Welches Ergebnis in diesen Verhandlungen erzielt wird, hängt unmittelbar davon ab, mit welcher Kraft wir als DPolG unseren Forderungen Nachdruck verleihen können. Bis dahin gelten für alle vorhandenen Beschäftigten, die bereits zum 31. Dezember 2012 in Hamburg beschäftigt sind, wenigstens die bisherigen Regelungen auch im Urlaubsjahr 2013 fort.

An dieser Stelle ist es zu einiger Verwirrung gekommen, weil an manchen „Schwarzen Brettern“ Infos verkünden, dass nur für die Mitglieder einer bestimmten Gewerkschaft dies im Wege der Nachwirkung gelten würde. Richtig ist jedoch, dass diese Nachwirkung für die Mitglieder aller vertragsschließenden Gewerkschaften gilt, also selbstverständlich auch für die DPolG Hamburg.

Richtig ist, dass Tarifverträge grundsätzlich nur für die vertragsschließenden Parteien gelten. Durch eine Bezugnahme in den Arbeitsverträgen der einzelnen Beschäftigten gelten im vorliegenden Fall die Urlaubsregelungen auch für nicht gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte.

Für Beschäftigte, die nach dem 31. Dezember in den Landesdienst Hamburg eintreten gilt die Nachwirkung nicht, egal, ob sie Gewerkschaftsmitglied sind oder nicht.

Entscheidend ist und bleibt jedoch, in den Verhandlungen mit der TdL eine neue Regelung zu gestalten. Diese Regelung sollte den Vorstellungen der DPolG entsprechen. Dafür ist es tatsächlich wichtig, dass Du/Sie Mitglied der DPolG Hamburg sind, denn nur dann können wir gemeinsam den Vorstellungen der TdL kampfstark entgegen treten.

Deshalb: DPolG-Mitglied werden! Jetzt!

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Bremen macht es vor! – Bremer Senat beschließt: Freie Heilfürsorge bleibt erhalten

Bremen kann es! Am vergangenen Dienstag folgten mehrere Tausend Hamburger Polizistinnen und Polizisten dem Aufruf der DPolG Hamburg und demonstrierten u. a.  für die Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge und die Gleichbehandlung aller Polizistinnen und Polizisten. Jetzt zeigt das „arme“ Bremen dem Hamburger Senat wie es geht. Eine vom Bremer Senat geplante Eigenbeteiligung an der Heilfürsorge wurde jetzt in Bremen vom Tisch gefegt.

Der Bremer Polizeipräsident Lutz Müller setzte sich engagiert mit den Polizeigewerkschaften für den Erhalt der „freien Heilfürsorge“ ein und gemeinsam war man erfolgreich! Wir fragen uns: Wo bleibt das Engagement von Herrn Kopitzsch gemeinsam mit den Polizeigewerkschaften wenigstens die derzeitige Ungleichbehandlung zu beenden und die Wiedereinführung der Heilfürsorge für alle zu realisieren? Ist es nicht langsam an der Zeit, dass sich auch der Hamburger Polizeipräsident mit den drei Gewerkschaften an einen Tisch setzt und wir gemeinsam den Senator „überzeugen“? Die DPolG Hamburg steht für ein gemeinsames „Aktionsbündnis“ bereit!

Haarsträubend ist, dass gerade das „arme“ Bremen – ein Bundesland mit SCHUFA-Eintrag – seinen Polizistinnen und Polizisten die Wertschätzung entgegenbringt, die sie auch verdienen. Ein „Nehmerland“ des Länderfinanzausgleichs, hält trotz finanzieller Schieflage zu seinen Staatsdienern. Daran sollte sich das „reiche“ Hamburg mal ein Beispiel nehmen. Als ‚Geberland‘ kümmert sich der Hamburger Senat mehr um andere, als um diejenigen, die die Sicherheit Hamburgs jeden Tag aufs Neue unter Einsatz ihres Lebens sicherstellen. Es ist beschämend, ungerecht und nicht nachvollziehbar, dass der Hamburger Senat, allen voran Bürgermeister Olaf Scholz, seine Polizistinnen und Polizisten die kalte Schulter zeigt!

Der Landesvorstand                                                                     Hamburg, den 23.11.12

Download der Mitteilung des Bremer Polizeipräsidenten

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Aufruf zur Großdemonstration am 20. November 2012

 „Egal wer regiert, die Polizei verliert!“

  Kein weiterer Sozialabbau bei der Polizei – keine Stellenstreichungen – Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge – Beförderungsgerechtigkeit – kein Spardiktat für die Polizei – Perspektiven für alle Polizeimitarbeiter – keine durch ProMod 2012 verursachten zusätzlichen Aufgaben für den Vollzug wie z.B. die Dezentralisierung des Erkennungsdienst – Tarifrunde 2013: Endlich spürbare Erhöhungen für alle Polizeimitarbeiter!!!

                                                                                                                                                    

 Die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG) ruft alle Kolleginnen und Kollegen der Polizei Hamburg auf, ihre berechtigten Forderungen nach einer gerechten Bewertung und Bezahlung ihrer beruflichen Tätigkeit – unüberhörbar für den Hamburger Senat und die Bürgerschaft – auf die Straße zu bringen!

 Seid solidarisch! Kommt alle! Kommt in Uniform! (Hinweis für Uniformträger: ohne Waffe!)

WO? WANN?

 Am Dienstag, 20. November 2012

 Beginn: ca. 15.00 Uhr, unmittelbar nach dem Ende der Personalversammlung der Polizei Hamburg im CCH

 Die Demonstration startet am Congress Center Hamburg, führt über den Stephansplatz zum Gänsemarkt und endet auf dem Rathausmarkt! (geplant)

 Es spricht: Joachim Lenders, Landesvorsitzender DPolG Hamburg

 Seid solidarisch! Kommt alle! Kommt in Uniform! Seid solidarisch! Kommt alle! Kommt in Uniform!

 Der Landesvorstand                                                                                                        22. Oktober 2012

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DPolG-Tagesseminar „Zukunft der Zivilfahndung“

Projekt „Modernisierung der Polizei“ (ProMod 2012) und die Folgen

Wohin steuert die Zivilfahndung?

Die DPolG Hamburg lädt alle interessierten Zivilfahnder (DPolG-Mitglieder) zu einem Tagesseminar ein.

 

Themenschwerpunkte: Regionalisierung − Arbeits- und finanzielle Rahmenbedingungen − Wertschätzung der polizeilichen Arbeit

 

Wann?                      Mittwoch, 16. Januar 2013, 09.00 bis 16.00 Uhr

Wo?                           Landesgeschäftsstelle der DPolG Hamburg, Holzdamm 18

Das Tagesseminar ist sonderurlaubsfähig. Wer Sonderurlaub benötigt, teilt dieses bitte bei der Anmeldung mit.

Anmeldungen: In der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg unter Tel.: 040 254026-0

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Der Landesvorstand                                                                              14. November 2012

Altersdiskriminierende Besoldung?

Auswirkungen der Entscheidungen des Europäischen

Gerichtshofes (EuGH) vom 8. September 2011

Am 1. Februar 2010 wurde das Hamburgische Besoldungsgesetz rechtswirksam. Die Dienstaltersstufen wurden durch sogenannte Erfahrungsstufen ersetzt. Die vor diesem Zeitraum gültige Besoldung nach Dienstaltersstufen kann, nach derzeitiger Rechtsprechung, eine nicht gerechtfertigte Altersdiskriminierung darstellen.

Eine Vielzahl von Verwaltungsgerichten hat Klagen hinsichtlich einer möglichen Altersdiskriminierung abgewiesen. Nur zwei Verwaltungsgerichte (Halle und Frankfurt) haben den Klagen stattgegeben. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig, daher ist auch der Ausgang dieser Verfahren noch nicht absehbar. Der dbb Hamburg bewertet einen möglichen Klageerfolg als gering.

Dessen ungeachtet ist es notwendig, einen Widerspruch gegen die Festsetzung des Grundgehalts für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Januar 2010 einzulegen, um persönliche Ansprüche zu wahren!

Das Personalamt wartet die höchst richterliche Entscheidung ab. Bis dahin erfolgt durch die zuständigen Personalabteilungen eine Ruhestellung des Widerspruchverfahrens. Dadurch wird gewährleistet, dass den Antragstellern keine Kosten entstehen.

Da Besoldungs- und Versorgungsansprüche nach drei Jahren verjähren, müssen eventuelle Widersprüche bis spätestens zum 31. Dezember 2012 bei den Personalabteilungen eingegangen sein.

Ein Musterwiderspruch kann über die Landesgeschäftsstelle der DPolG Hamburg abgefordert werden (Tel.: 254026-0 – E-Mail: dpolg@dpolg-hh.de).

Der Landesvorstand                                                                                                                                      18.10.2012

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ACHTUNG! Fristen zur neuen Entgeltordnung laufen ab!

Seit dem 1. Januar 2012 gilt die neue Entgeltordnung des TV-L für Tarifbeschäftigte. Es gibt derzeit 3 verschiedene Antragsfristen die dabei dringend zu beachten sind:

–       Alle Kolleginnen und Kollegen, denen aufgrund eines aus dem BAT hervorgehenden Zeit-, Fall- oder Bewährungsaufstieg bis zum 31.10.2012  zugestanden hätten (gem. § 8 TVÜ-L), müssen diesen per Antrag geltend machen. Der Antrag muss bis zum 31.10.2012 beim Arbeitgeber vorliegen!

–       Für alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 2 bis 8 und kurzen Aufstiegen bis zu 6 Jahren (gem. § 29a TVÜ-L), für Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 mit „schwierigen Tätigkeiten“, sowie einigen anderen Fallkonstellationen läuft die Antragsfrist zum 31.12.2012 aus.

–       Für die „Beschäftigten in der Informationstechnik“ endet diese Antragsfrist erst am 31.08.2013.

Bei weiteren Fragen dazu, möchten wir auf die jeweiligen Tarifinformationen verweisen.

 Selbstverständlich könnt Ihr Euch auch direkt an folgende Kolleginnen und Kollegen wenden:

                        Beate Petrou                          0177 – 288 18 82

                       Michael Adomat                     0172 – 403 80 78

                        Andy Metzlaff                        0152 – 086 64 087

 Download des Flugblattes                Download der „DPolG Tarifinfo“

„Zukunftsfähiges Beförderungssystem für die Polizei“? – DPolG: Senat muss zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellen!

Am 28. September hat Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch offiziell das Projekt „Zukunftsfähiges Beförderungssystem für die Polizei“ eingesetzt. Das Projekt ist ihm direkt unterstellt und wird von LPD Kuno Lehmann, dem designierten Personalchef der Hamburger Polizei, geleitet. Das Projekt hat den konkreten Auftrag ein neues Beförderungssystem für die Polizei Hamburg zu entwickeln, dass im Laufe des Jahres 2014 umgesetzt werden kann. Bis zum Inkrafttreten des neuen Beförderungsmodells soll ein Übergangsverfahren, das die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte berücksichtigt, geschaffen werden und rechtmäßige Ernennungsverfahren gewährleisten. Das Grobkonzept des neuen Modells soll bereits im Dezember 2012 vorliegen.

  • Das neue Beförderungsmodell soll den rechtlichen Anforderungen entsprechen, eine angemessene Eingangsbesoldung und Besoldungsgerechtigkeit (!) sicherstellen!

 In der Einsetzungsverfügung heißt es unter anderem:

  •  „Das Beförderungsmodell soll retrograde Maßnahmen zur Egalisierung von Beförderungsengpässen wie zum Beispiel Hebungsprogramme etc. überflüssig machen.“
  • „Unter Erhalt des Arbeitsmarktsegments‚ ‚Eignung für den bisherigen mittleren Dienst’ ist ein Übergang in die zweigeteilte Laufbahn in die Überlegungen einzubeziehen.“
  • „Es ist zu prüfen, ob eine Sonderlaufbahn Polizei, unter Umständen mit der Reduktion von Statusämtern pro Funktion umsetzbar wäre.“
  • „Die Besoldungsstruktur soll Führungsfunktionen und besondere Fähigkeiten/Kenntnisse berücksichtigen. Funktionen und Statusamt sind in Einklang zu bringen, eine ‚Technische Laufbahn-Variante’ ist zu prüfen.“

 Des Weiteren soll das Projekt sicherstellen, dass zukünftig Vorgesetzte und Spezialisten besser bezahlt werden, als nachgeordnete beziehungsweise universell einsetzbare Mitarbeiter.

Besoldungsgerechtigkeit, zweigeteilte Laufbahn, Sonderlaufbahn Polizei, Technische Laufbahn…und dann folgt schlagartig die Ernüchterung − der Kostenrahmen wird vom gültigen Haushalt 2013/14 gesetzt. „Übergangsregelung und Systemvorschlag sind auf Basis des Haushalts 2013/14 zu kalkulieren.“

Geld spielt keine Rolle, denn wir haben keins! Es ist gut und richtig, dass hinsichtlich eines neu zu schaffenden Beförderungsmodells neue Wege beschritten werden, dass es vielfältige Überlegungen zur Ausgestaltung des neuen Beförderungssystems geben soll. Aber: Ohne zusätzliche (!) Finanzmittel ist jedes Modell zum Scheitern verurteilt, bleibt Makulatur und wird den Kolleginnen und Kollegen nicht gerecht. Besoldungsgerechtigkeit?

Die DPolG Hamburg hat es vor wenigen Monaten aufgedeckt, der SPD-Senat plant, die für das Laufbahnverlaufsmodell zusätzlich zur Verfügung stehenden Gelder zu streichen und die entsprechende Drucksache aus 2007 ersatzlos zu kassieren. Beförderungen können dann nur noch nach Maßgabe freier Stellen erfolgen!

Wie glaubwürdig und „zukunftsfähig“ kann ein Projekt sein, wenn es über keine finanziellen Ressourcen und Spielräume verfügt? Wie fühlen sich die „universell einsetzbaren“ Kolleginnen und Kollegen, wenn sie lesen, dass die Vorgesetzten und Spezialisten mehr Geld bekommen sollen, sie es aber bezahlen müssen (durch noch längere Wartezeiten?), denn irgendwo muss das Geld ja herkommen.

Die „universell einsetzbaren“ Kolleginnen und Kollegen sind das Rückgrat der Hamburger Polizei – sie versehen ihren Dienst auf den Polizeikommissariaten, bei der Bereitschaftspolizei, in den Einsatzzügen, der Verkehrsdirektion…! Sie sind die „Allrounder“ ohne die „Polizei“ nicht funktionieren kann. Und ausgerechnet sie sollen keine gerechte Chance auf Beförderung bekommen? Ihnen soll keine berufliche Perspektive geboten werden? Das machen wir als DPolG Hamburg nicht mit!

Das Projekt soll ein Beförderungsmodell entwickeln, ohne ausreichenden finanziellen Background. Diese Aufgabe gleicht der Quadratur des Kreises, sollte sie gelingen, wäre das neue Beförderungssystem der Polizei Hamburg als sogenanntes Lehmann-Modell deutschlandweit bekannt. Die Finanzminister und -senatoren sind in gespannter Erwartung. Wir auch!

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 12.10.2012

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„Abgerechnet wird zum Schluss!“ DPolG: Unhaltbare Zustände in der VT 63

Die VT 63 versinkt im Chaos! Unsere Kolleginnen und Kollegen leiden unter langen Bearbeitungszeiten und müssen monatelang auf ihr Geld warten. Notwendige Anschlussheilbehandlungen oder Kuren werden nicht oder nur schleppend bearbeitet.

Kostenträger wie Ärzte oder Physiotherapeuten warten ebenfalls über Monate auf die Erstattung ihrer Rechnungen und drohen zum Teil schon mit der Abweisung von heilfürsorgeberechtigten Patienten. Die Folgen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sind verheerend.

Aus Sicht der DPolG ist neben internen organisatorischen Problemen, der stetige Personalwechsel bei der VT 63 hauptverantwortlich für diese völlig inakzeptablen Missstände. Eine kontinuierliche Personalplanung im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sieht anders aus! Fehlendes Personal übergangsweise mit Vollzugsbeamten oder fachfremden Angestellten und Beamten zu ersetzen, kann keine Dauerlösung sein. Die notwendige Fachlichkeit kann so auf jeden Fall nicht erreicht werden.

Und was macht die Leitung? Nachfragen werden mit den Worten abgetan, die Mitarbeiter der VT 63 tun ihr Möglichstes, die aufgelaufenen Halden abzuarbeiten. Doch seit Monaten passiert nichts. Die Mitarbeiter der VT 63 werden ihrem Schicksal überlassen. Ein schlüssiges Konzept liegt nicht vor. Auch Kolleginnen und Kollegen, die diese unhaltbaren Zustände Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch persönlich mitteilten, mussten sich mit hinhaltenden Antworten abfinden.

Aus den bekannten Defiziten ergibt sich ein weiteres Problem: Wer zahlt aufgrund der langen Wartezeiten, Mahngebühren und Versäumniszuschläge? Sollen wieder einmal die Kolleginnen und Kollegen für die desaströse Zahlungsmoral des Dienstherrn in Haftung genommen werden?

Die DPolG Hamburg fordert die Dienststelle auf, diese Missstände unverzüglich abzustellen. Der derzeitige Zustand ist weder für die antragstellenden Kolleginnen und Kollegen noch für die Mitarbeiter der VT 63 tragbar. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind keine Bittsteller! Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass die in Vorkasse getretenen Kolleginnen und Kollegen, so schnell als möglich zu ihrem Geld kommen!

 

Der Landesvorstand                                                                                                              Hamburg, 26.09.2012

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ProMod 2012 – Deputation entscheidet über Grundgerüst

Im Rahmen der gestrigen Deputationssitzung ist das Gerüst zur Umstrukturierung der Polizei Hamburg beschlossen worden. Die Dienststelle wird voraussichtlich jetzt die Feingliederung der einzelnen Organisationsbereiche vornehmen.

Aus Sicht der DPolG Hamburg besteht bei den folgenden Vorschlägen des Polizeipräsidenten noch dringender Handlungsbedarf: Es darf keine Polizeikommissariate erster und zweiter Klasse geben. Zur Weiterentwicklung einer bürgernahen Polizei ist es z.B. unabdingbar, die straßenverkehrsbehördlichen Ansprechpartner an jedem Polizeikommissariat zu belassen.

Eine Zerschlagung des zurzeit bestehenden Jugendschutzes von drei auf acht Standorte widerspricht den personellen und fachlichen Anforderungen in diesem Bereich und wird von der DPolG Hamburg abgelehnt.

Die Dezentralisierung und Verlagerung des Erkennungsdienstes an die örtlichen Dienststellen, stellt eine erhebliche Mehrbelastung dar und führt die politische Aussage im Vollzug keine Stellen zu streichen, ad absurdum. Die Aufgaben der durch die Verlagerung gestrichenen Tarif- und Verwaltungsstellen muss der Vollzug übernehmen. Dabei ist der qualitative Anspruch an die ED-Behandlung noch gar nicht berücksichtigt.

Ein weiterer Knackpunkt für die DPolG Hamburg ist unter anderem auch die Regionalisierung der Zivilfahnder. Geplant ist, dem Leiter der Regionalwache die Entscheidung über die örtliche oder regionale Anbindung der Zivilfahnder zu überlassen. Diese Vorgehensweise lehnt die DPolG Hamburg entschieden ab und fordert eine Belassung der Zivilfahnder an den örtlichen Polizeikommissariaten.

Die inhaltliche Ausgestaltung wird auch weiterhin mit aller Entschlossenheit durch die DPolG Hamburg begleitet.

 

Der Landesvorstand                                          Hamburg, den 12.09.2012

 

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