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AAH 07.05.2024

18 Tage Dienst – 0 Tage Frei die Wachdienstgruppen vor dem KOLLAPS!!

Fußball, Demos, Großveranstaltungen… In der Sport- und Eventstadt Hamburg gibt es offenbar genug Gründe und keiner scheint zu gering zu sein, um nicht noch mal die AAH aufzurufen!

Wie die DPolG Hamburg schon während und nach G20 bereits mehrfach und anschließend über die Jahre immer wieder angemahnt hat, ist die AAH keine beliebige Verfügungsmasse zum Auffangen der desolaten Personalsituation in der LBP bzw. um Kosten für Fremdkräfte oder externe Dienstleister einsparen zu können!

Jetzt scheint es aber wieder so weit zu sein – kaum eine Woche, in der nicht zumindest die Vorplanungen für einen AAH-Aufruf laufen! Und die EM kommt erst noch!!

Eigentlich ist dazu alles schon – mehrfach – gesagt, aber offenbar nicht überall gehört worden. Lassen wir hier deshalb noch einmal das Personalamt zu Wort kommen (Auszug aus den Ausführungen zur Ausnahmegenehmigung für den Alarmdienst I vom 26.5.2017):

Die Dienstplanung muss daher gewährleisten, dass auch in hohen Belastungszeiten die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der Ausgleich im vorgesehenen Bezugszeitraum sichergestellt ist, und die Dienststelle muss flankierend Maßnahmen zur schnellstmöglichen Reduzierung der Belastung ergreifen, beispielsweise durch Personalverstärkung von anderen Dienstherrn, Beauftragung externer Dienstleister sowie interne Aufgabenkritik.“

Die Belastung der Kollegen und Kolleginnen, die direkt in der AAH eingebunden sind, als auch derer, die aus anderen Bereichen in den dann brachliegenden Grundlasten aushelfen oder liegengebliebene Arbeit zusätzlich erledigen müssen, ist wieder zum Bersten angespannt!

Die DPolG Hamburg fordert die Dienststelle auf, die vom Personalamt geforderten flankierenden Maßnahmen endlich umzusetzen und die Kollegen und Kolleginnen an den Wachen endlich und dauerhaft zu entlasten.

Der Fachbereich Schutzpolizei wird die Situation selbstverständlich weiter konstruktiv kritisch begleiten und weiter den Finger in die Wunde legen!

Fachbereich Schutzpolizei                                                                       Hamburg, 07.05.2024

Erhöhung der Polizeizulage kommt!

Schritt in die richtige Richtung!
DPolG-Forderung erfüllt: Erhöhung der Polizeizulage kommt

„Steter Tropfen…“ Die Durchsetzungskraft und der lange Atem der DPolG
Hamburg führten erneut zum Erfolg! Seit vielen Jahren kämpfen wir für eine
deutliche Anhebung der Polizeizulage und die Wiedereinführung der
Ruhegehaltsfähigkeit! Unser Engagement führte jetzt zu einem Teilerfolg!

Die DPolG Hamburg wurde heute von Innensenator Andy Grote (SPD)
informiert, dass die Anhebung der Polizeizulage auf den Weg gebracht
worden ist.

Das plant der Senat: Ab dem 01.08.2025 soll die Polizeizulage von
derzeit 127,38 Euro auf zunächst 170 Euro ansteigen und ein Jahr
später dann auf 180 Euro. Dabei soll die Polizeizulage zukünftig auch
der Dynamisierung unterliegen.

Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und von der Forderung der
DPolG Hamburg nach einer Erhöhung auf 250 Euro noch weit entfernt, aber
es ist endlich Bewegung in die Diskussion um eine Zulagenerhöhung
gekommen.

Die DPolG Hamburg wird weiterhin engagiert und mit Vehemenz für die
Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage kämpfen,
versprochen!

„Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat bereits verloren!“

Der Landesvorstand Hamburg, 30.04.2024

Vorbereitung auf den Ruhestand

DPolG-Tagesseminar: Vorbereitung auf den Ruhestand

Die DPolG Hamburg lädt alle interessierten verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, die in naher Zukunft ihren aktiven Polizeivollzugsdienst beenden, in den wohlverdienten Ruhestand gehen und Mitglied der DPolG sind, zu einem Tagesseminar ein.

Wir wollen mit und für euch wichtige Fragen rund um eure bevorstehende Pensionierung besprechen und Hinweise für die Zeit „danach“ geben.

Fragen und Problemfelder zu Beihilfe, privater Krankenversicherung, Nebentätigkeiten und Hinzuverdienst, Notfallordner, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung werden dabei im Vordergrund stehen. Auch zum speziellen Thema Erbrecht wird informiert.

Das Seminar ist sonderurlaubsfähig und für das leibliche Wohl wird selbstverständlich gesorgt.

  • WANN?
  • Donnerstag, 30. Mai 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr (AUSGEBUCHT)
  • Donnerstag, 25. Juli 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr
  • Donnerstag, 19. September 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr
  • Donnerstag, 24. Oktober 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr

 

  • WO?
  • DPolG-Geschäftsstelle, Holzdamm 18 (Nähe Hauptbahnhof)

Das Tagesseminar wird vom Seniorenbeauftragten der DPolG Hamburg, Freddi Lohse, geleitet.

Bitte meldet euch bevorzugt per E-Mail: dpolg@dpolg-hh.de oder telefonisch in der Geschäftsstelle unter Tel.: 040.2540260 an. Jetzt anmelden!

Der Landesvorstand                                                                                              Hamburg, 16.04.2024

 

Polizeizulage

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte auf der dbb Jahrestagung am 10. Januar 2022 in Berlin die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für die Bundespolizei als Form der Anerkennung und Wertschätzung der polizeilichen Arbeit an.

Am 13. Juli 2023 verkündete Innenministerin Faeser (SPD) die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für rund 56.000 Bundesbedienstete. In ihrer Rede betonte sie, „Die Polizeibeamtinnen und -beamten halten jeden Tag auf der Straße ihren Kopf für das hin, was in der Politik beschlossen und in der Gesellschaft diskutiert wird.“ Ein klares Zeichen der Wertschätzung. Doch wo bleibt diese Wertschätzung in Hamburg?

Auf der Personalversammlung 2022 betonte Innensenator Andy Grote (SPD), dass es an der Zeit ist, die Polizeizulage zu erhöhen und sich somit dem Bund anzunähern. Auf der Personalversammlung 2023 wiederholte er diese Zusage. Was ist seitdem passiert? N I C H T S!        N A D A!         N I E N T E!

Die Bundesregierung schafft es in 18 Monaten die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage durchzusetzen! Und in Hamburg, außer leerer Phrasen vor den Kolleginnen und Kollegen auf ihrer Personalversammlung, ist nichts passiert.

Wertschätzung des Senats insbesondere des Ersten Bürgermeisters, Peter Tschentscher (SPD), und des fachlich zuständigen Innensenators Andy Grote (SPD)? – Fehlanzeige!

Die Erhöhung der Polizeizulage und die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit führen unmittelbar zu einer sofortigen Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufs in Hamburg.

Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Grote eindringlich auf, endlich der Bundesinnenministerin zu folgen und die langjährigen Kernforderungen der DPolG Hamburg umzusetzen.

Fachbereich Schutzpolizei

Fachbereich Wasserschutzpolizei

Fachbereich Kriminalpolizei                                                                    Hamburg, 15.04.2024

 

Bezahlbarer Wohnraum

Bezahlbarer Wohnraum für Beschäftigte der FHH

SPD reagiert auf Forderung der DPolG Hamburg

Zur Steigerung der Attraktivität der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) als Arbeitgeber forderte die DPolG Hamburg wiederholt u. a. die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Nachwuchskräfte und Beschäftigte unterer und mittlerer Einkommensgruppen.

Nun scheint die Bedeutung dieses wichtigen Bausteins der Attraktivitätssteigerung in einigen Köpfen der Politik angekommen zu sein.

Die SPD Hamburg verabschiedete auf ihrem am 9. März in Hamburg durchgeführten Landesparteitag den Antrag an den Senat, zu prüfen, „ob sich mehr günstiger Wohnraum für Beschäftigte der Stadt schaffen lasse.“

Dazu der Landesjugendleiter der DPolG Hamburg, Nicholas Kriegk:

„Gerade für Nachwuchskräfte der Freien und Hansestadt Hamburg ist es zunehmend schwierig, bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu finden. Dies spiegelt sich auch in den Bewerberzahlen für einen Ausbildungsplatz z. B. bei der Polizei Hamburg im Vergleich zu anderen Metropolen wie Berlin oder München wieder, in denen eine Hauptstadt- oder Ballungsraumzulage gezahlt wird. Ich fordere den Senat auf, für die Beschäftigen der FHH eine Stadtstaatenzulage einzuführen.“

Die Zahlung einer entsprechenden Zulage oder die Schaffung von Dienstwohnungen ist nach Auffassung der DPolG Hamburg ein Schritt in die richtige Richtung, damit sich der Fachkräftemangel z. B. bei der Hamburger Polizei nicht noch weiter verschärft.

Der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Thomas Jungfer, macht deutlich:

„Fachkräfte Hamburger Behörden, die im Hamburger Umland bezahlbaren Wohnraum gefunden haben, neigen zu einem wohnortnahen Arbeitsplatz und wandern ab. Nicht zuletzt, weil mittlerweile im Hamburger Umland auch besser bezahlt wird. Ich fordere den Hamburger Senat auf, nun endlich Taten folgen zu lassen, die Attraktivität der FHH auch durch Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu steigern und den Beschäftigten der Stadt Hamburg sowie potentiellen Bewerbern auf einen Ausbildungsplatz eine vernünftige Perspektive zu bieten.“

Der Landesvorstand                                                                                  Hamburg, 14.03.2024

 

Die Polizei braucht Angestellte im Polizeidienst

Die Polizei braucht Angestellte im Polizeidienst

Zukunft gestalten jetzt!

Der demografische Wandel in Deutschland führt zu einer immer älter werdenden Gesellschaft und zu einem Mangel von Bewerberinnen und Bewerbern, auch in der Verwaltung der Polizei. Immer mehr Kolleginnen und Kollegen gehen in die wohlverdiente Rente, während die Bewerberzahl bei den AiP dramatisch zurückgeht. Aber nicht nur der Ruhestand sorgt für immer mehr freie Stellen, die besseren Arbeitsbedingungen und die deutlich bessere Bezahlung in den Kommunen sorgt für Abwanderungen der AiP, beispielsweise zum Kommunalen Ordnungsdienst in Kiel, Neumünster oder Lübeck. Derzeit haben wir insgesamt ca. 130 freie Stellen bei den Angestellten im Polizeidienst.

Auch Dank der Initiative der DPolG Hamburg bietet die Polizei Hamburg mittlerweile bessere Karriereperspektiven, doch aufgrund der aktuellen Tariflage ist die Tätigkeit als Angestellter im Polizeidienst offensichtlich immer noch nicht attraktiv genug.

Wir erkennen an, dass eine Überprüfung der Tarifverträge derzeit nicht erfolgen kann. Stattdessen fordern wir alternative Lösungen ein, um die Attraktivität der AiP-Stellen zu erhöhen. Gemeinsam mit der Dienststelle, dem Personalamt und dem Personalrat der Polizei gilt es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Anreize zu schaffen, damit die Besetzung offener Stellen im AiP-Bereich wieder zu vollen Lehrgängen führt.

Dazu gehört unserer Meinung nach die umgehende Ausschreibung der freien Objektführer Stellen und zusätzlicher Stellen im Bereich der DGOA Lokale Präsenz in EG 8 sowie der freien Stellen im Bereich der VD 1 in EG 6 und EG 8.

Eine kontinuierliche Ausbildung von neuen AiP für den Objektschutz und der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs ist unabdingbar.

Außerdem setzen wir uns für vereinfachte Einstellungsvoraussetzungen ein, um eine größere Vielfalt an Bewerberinnen und Bewerbern zu ermöglichen. Das bedeutet nicht, dass wir einen Kompromiss in der Qualität eingehen, sondern dass wir die Türen für Talente öffnen, die bisher übersehen wurden.

Die DPolG Hamburg steht für eine starke Polizei und eine sichere Gemeinschaft. Unsere Angestellten im Polizeidienst leisten täglich Großartiges für unsere Gesellschaft. Doch sie verdienen auch angemessene Bezahlung und wertschätzende Arbeitsbedingungen.

Genau dafür setzt sich die DPolG Hamburg ein, um den häufigen Personalwechsel zu reduzieren. Die Verantwortlichen sind gefordert, ein Umfeld zu schaffen, in dem die Angestellten im Polizeidienst wertgeschätzt werden und ihre Karriere langfristig planen können.

Beate Petrou                                                                                                          11. März 2024

Fachbereich Verwaltung                                                                                                 

 

Ingewahrsamnahmen

Auf der Suche nach Einnahmen hat sich der Hamburger Senat bereits Anfang 2023 dazu entschlossen, Gebühren für Ingewahrsamnahmen durch die Polizei Hamburg – fast ausnahmslos- kostenpflichtig zu machen.

Unter Vernachlässigung, dass es zu den hoheitlichen Aufgaben eines Staates gehört, für Recht und Ordnung zu sorgen, wurde eine minutiöse und detaillierte Gebührenverordnung an die Polizei erlassen.

Worum man sich nicht gekümmert hat, ist die Schaffung einer EDV-seitigen Lösung, welche es den sowieso schon überbelasteten Kolleginnen und Kollegen an den Wachen ermöglicht, diese zusätzliche Aufgabe in der Zeit zu bewältigen.

Nach alter Hamburger Sitte hat man einfach zusätzliche, nicht miteinander verknüpfte, vor Medienbrüchen strotzende Vordrucke eingeführt! Trauriger Standard also.

Und damit die „Vordruckkunde“ auch sofort stattfinden kann, wurde die retrograde Erstellung von Kostenberichten für den gesamten Januar gleich mit angeordnet.

Nach dieser Vorstellung soll die Polizei eine Million Euro generieren.

Unter den jetzigen Voraussetzungen stelle man sich mal „solvente“ Aktivisten oder Fußballfans vor, welche durch diese ausufernde Bürokratie die Möglichkeit hätten, die Einsatzkräfte so zu schwächen, dass der polizeiliche Auftrag gefährdet würde!? 

Die DPolG Hamburg fordert die umgehende Erstellung eines Kriterienkataloges, nach dem realistisch durchführbare und erfolgversprechende Kosten- bzw. Gebührenbescheide durch die Kolleginnen und Kollegen erstellt werden sollen.

Hierzu gehört vor allem auch, dass ComVor so ertüchtigt wird, dass eine tatsächliche COMputerunterstützte VORgangsbearbeitung gewährleistet ist.

Niemand, auch eine Weltstadt wie Hamburg sie sein will, kann es sich leisten, dass Ihre Polizei für den „Mülleimer“ oder „Umme“ arbeitet. Von dieser Arbeit haben wir zur Genüge.  

Fachbereich Schutzpolizei                                                                       Hamburg, 21.02.24

 

Durchbruch Bewohnerparken

Durchbruch beim Bewohnerparken – aber nur und ausgerechnet in Berlin.

Während in Hamburg noch halbherzig über die Möglichkeit zur Schaffung von Ausnahmegenehmigungen für Kolleginnen und Kollegen, deren Dienststellen im Bereich einer Bewohnerparkzone liegen, gehadert wird, geht die Berliner Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger (SPD), tatkräftig und tatsächlich wertschätzend voran:

„Es war ein Kraftakt, aber mit Beharrlichkeit und dem Ziel vor Augen, diejenigen zu unterstützen, die rund um die Uhr für unser aller Sicherheit sorgen, ist es uns gelungen, eine Lösung zu finden, die bei den besonderen Belastungen Entlastung schafft. Gemeinsam mit der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, meiner Kollegin Manja Schreiner, und ihrer Verwaltung haben wir als Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein Ergebnis erzielt, das sich sehen lassen kann.

Während Berlin schläft und der Betrieb des ÖPNV noch eingeschränkt ist, sind unsere Rettungs-und Einsatzkräfte im Dienst, werden alarmiert, müssen schnell zu ihren Dienststellen gelangen. Gerade Dienstkräften, die in den äußeren Bereichen der Hauptstadt oder in Brandenburg und darüber hinaus wohnen, bleiben dann kaum Alternativen zum Auto. Liegen ihre Dienststellen in Parkraumbewirtschaftungszonen kämen zu der ohnehin schon bestehenden körperlichen Belastung durch die Arbeits- und Einsatzzeiten auch noch finanzielle Lasten in nicht unerheblicher Höhe hinzu. Dank unserer Anstrengungen ist dem nun nicht so. Tausende von Beschäftigten der Feuerwehr, Polizei und Justiz sind hiervon betroffen und können eine Ausnahmeparkgenehmigung beantragen.“

Die von der Senatorin beschriebene Situation ist eine „Blaupause“ zur aktuellen Situation unserer Kolleginnen und Kollegen in Hamburg. Hier ist man aber von einer, wie von der DPolG Hamburg geforderten, pragmatischen Lösung weit entfernt.

Seit fast zwei Jahren mauert der Präses der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Senator Dr. Anjes Tjarks (B90/Die Grünen), und verweigert offenbar eine Entscheidung über ein generelles und kostenloses Ausnahmeverfahren im Sinne der Beschäftigten der Polizei Hamburg.

Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Herr Andy Grote (SPD) auf, dem Beispiel seiner Berliner Amtskollegin zu folgen und endlich eine Lösung herbeizuführen! Das ist konkrete Wertschätzung – Dankesworte haben wir schon genug.

Der Landesvorstand Hamburg, 26.01.2024