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Pressemitteilung

24.07.2024

Bewohnerparkzonen: Wie egal sind dem Hamburger Senat schichtdienstleistende Polizeibeschäftigte?

Verwaltungsgericht Hamburg gibt Klage des Altonaer Kinderkrankenhauses statt. Bewohnerparkzone rund um das Krankenhaus ist rechtswidrig. Bereits im Juni dieses Jahres hatte das Gericht eine Bewohnerparkzone am Grindel gekippt. Sind den verantwortlichen Behörden die Sorgen und Nöte der städtischen Beschäftigten egal? Wie lange will sich der grüne Verkehrssenator Anjes Tjarks noch wegducken?

Seit Jahren fordert die DPolG Hamburg eine pragmatische Lösung für Kolleginnen und Kollegen, deren Polizeidienststellen sich innerhalb von Bewohnerparkzonen befinden oder dort angrenzen. Gerade die Dienststellen in der Innenstadt sind hier besonders betroffen. Das geht soweit, dass sich Kolleginnen und Kollegen mehrfach überlegen dort Dienst zu verrichten. Das ist hausgemachter Personalmangel, weil sich der Senat weigert, Ausnahmeregelungen für Schichtdienstleistende zu finden. Merkwürdigerweise klappt das in Berlin, dort gibt es solche speziellen Regelungen. Tausende Berliner Beschäftigte von Feuerwehr, Polizei und Justiz sind betroffen und können eine Ausnahmeparkgenehmigung beantragen.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg:

„Viele meiner Kolleginnen und Kollegen sind im Schicht- und Wechselschichtdienst tätig und müssen jederzeit mit Alarmierungen rechnen. Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Polizei, die oftmals im Hamburger Umland und darüber hinaus wohnen, ist der ÖPNV keine Alternative – sie sind zwingend auf ihr Auto angewiesen. Ich fordere Verkehrssenator Anjes Tjarks (Bündnis 90/Die Grünen) erneut dringend auf, sich pragmatischen Lösungen nicht länger zu verweigern und die berechtigten Anliegen der Polizeibeschäftigten endlich ernst zu nehmen und zu berücksichtigen. Mit Dankesworten ist die Politik schnell dabei, wenn es darum geht, die Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen zu würdigen. Wenn es aber konkret wird, kann das Schweigen des Senats gar nicht laut genug sein.“

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

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Pressemitteilung

24.06.2024

DPolG: Angriffe auf Vollstreckungsbeamte eskalieren

Hamburgs Justiz völlig überlastet und unterbesetzt! – Rechtsstaat am Limit?

Die erschreckenden Zahlen sprechen für sich: Seit 2021 explodieren die Anzahl der Widerstände und tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Hamburg! Wo soll das enden?

Ein alarmierender Anstieg in drei Jahren:

– 2021: 1.752 Verfahren gegen 1.860 Beschuldigte

– 2022: 1.823 Verfahren gegen 1.996 Beschuldigte

– 2023: 2.312 Verfahren gegen 2.470 Beschuldigte

– 2024 (bis Juni): 747 Verfahren gegen 776 Beschuldigte

Die Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte nimmt besorgniserregend zu. Trotz dieser alarmierenden Entwicklung bleibt die Reaktion der Staatsanwaltschaft absolut unverständlich! Schockierend ist nicht nur der Anstieg, sondern auch was die Hamburger Judikative daraus macht beziehungsweise eigentlich nicht daraus macht: 2.039 Anklagen wurden erhoben, 1.044 Strafbefehle erlassen, 843 Einstellungen gemäß § 153 (1) StPO (geringe Schuld des Täters), 477 Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO (Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts). Die heillose Überlastung der Justiz auch und gerade in Hamburg darf kein Freifahrtschein für Tatverdächtige sein.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg:

„Es ist grotesk und inakzeptabel, dass die Staatsanwaltschaft in Hunderten von Fällen kein öffentliches Interesse an der Verfolgung dieser Straftaten sieht. Noch beunruhigender ist die hohe Anzahl von Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO, obwohl die Täter bei diesen Delikten in der Regel bekannt sind! Wir fordern ein Umdenken! Selbstverständlich wissen wir als Polizeigewerkschaft von der dramatischen Überlastung der Justiz.

Die Hilferufe der Staatsanwaltschaft und wie vor wenigen Tagen zum wiederholten Male zu lesen war auch der Amtsgerichte, sind auch für uns unüberhörbar. Die Arbeitsbelastung und der Personalmangel in der Justiz dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Verfahren eingestellt werden, die im Ergebnis dazu führen können, dass Tatverdächtige unzureichend verfolgt werden.

Unser Rechtsstaat darf kein Papiertiger sein, der durch hausgemachte Probleme und mangelnden Gestaltungswillen der Politik ausgehöhlt wird. Die DPolG Hamburg fordert dringend eine Änderung der Verfahrenspraxis bei nachgewiesenen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Es muss endlich Schluss sein mit überbordender Nachsicht!

Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen einen besseren Schutz und eine konsequente Strafverfolgung von Tatverdächtigen!“

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

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Pressemitteilung

22.03.2024

Teil-Legalisierung von Cannabis

„Nichts wird besser, aber vieles wird schlechter werden.“

Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident Sachsen, Bundesrat, 22.03.2024

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetzesvorhaben einer Teil-Legalisierung von Cannabis abgelehnt. Damit kann das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) zum 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses war die letzte Chance wesentliche Änderungen vorzunehmen und die berechtigte Kritik insbesondere der Innen- und Justizminister aus den Bundesländern sowie der Polizeigewerkschaften aufzunehmen.

Das bereits vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossene Cannabis-Gesetz sieht vor, dass Erwachsene in Zukunft bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen dürfen und drei Cannabis-Pflanzen zu Hause aufziehen können. Außerdem sollen Cannabis-Clubs mit bis zu 500 Mitgliedern gemeinschaftlich Cannabis anbauen dürfen.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:

„Der Bundesrat war die letzte, leider vergebliche, Hoffnung ein Gesetz zu verhindern oder so zu verändern, dass sich in naher Zukunft als Irrweg herausstellen wird. Das Cannabis-Gesetz ist entgegen der parteiübergreifenden Auffassung der Innen- und Justizminister der Länder auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Die Bedenken wurden vom Tisch gewischt und für die Justiz wird das Gesetz nichts als ein vom Bundestag verordnetes, organisiertes Chaos bedeuten.

Ich gehe davon aus, dass zukünftig mehr Menschen Cannabis konsumieren. Der Cannabis-Markt wird größer und die Organisierte Kriminalität wird Wege finden, ihr Cannabis an die Konsumenten zu bringen. Mit dem Gesetz kann die Organisierte Kriminalität hervorragend leben und sich auch auf Kinder und Jugendliche konzentrieren, die keinen Zugang zu Cannabis bekommen werden.

Der Schwarzmarkt wird belebt und nicht ausgetrocknet. Bei Dealern dürften heute die Korken knallen, denn in wenigen Wochen darf jeder Erwachsene mit 25 Gramm Cannabis unterwegs sein – herrliche Zeiten für Dealer und ihr Geschäft.

Für meine Kolleginnen und Kollegen wird sich konkret nichts ändern, ganz im Gegenteil. Der Kontrollaufwand wird sehr kleinteilig, zeitintensiv und überbordend werden. Das Gesetz ist in der jetzigen Form nichts als ideologiegetriebener Murks.“

Den nachfolgenden Worten von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) ist nichts hinzuzufügen:

„Die Polizisten werden auf der Straße sein und feststellen müssen: Ist das legaler Handel, ist das illegaler Handel, wurden drei Gramm zu viel angebaut, haben die noch ‚ne Oma zu Hause, die auch noch anbauen durfte? Ich sage Ihnen, ich habe keine Lust, meine Polizisten mit so einem Scheiß zu beschäftigen.“ ARD, 23.02.2024

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

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DPolG Hamburg fordert die unverzügliche flächendeckende Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG)

Seit Jahren fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg die Elektroschockpistolen in die Fläche zu bringen. Mit einem Distanz-Elektroimpulsgerät – umgangssprachlich besser als Taser bekannt – sollen Hamburgs Polizistinnen und Polizisten die Möglichkeit haben, einen Störer aus kurzer Distanz außer Gefecht zu setzen, ohne das Risiko einer tödlichen Verletzung einzugehen. Generell soll der Taser nur in statischen Lagen gebraucht werden – und zwar, wenn ein potenzieller Angreifer steht, aber zum Widerstand entschlossen ist.

Die Elektroschockpistolen sollen die Lücke zwischen den Einsatzmitteln Pfefferspray, Schlagstock und dem Einsatz der Dienstwaffe schließen. Beispiel NRW: Von Januar bis Anfang Dezember 2023 haben Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen 1.245-mal einen Taser gezogen. In den meisten Fällen hat allein die Ankündigung gereicht, den Taser auszulösen, um die Einsatzlage zu beruhigen. Wirklich eingesetzt wurde der Taser nur in jedem fünften Fall.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:

„Nachdem nun auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein beschlossen hat, die Distanz-Elektroimpulsgeräte flächendeckend bei der Landespolizei einzuführen, fordere ich den Senat auf, endlich dafür zu sorgen, dass die Taser hamburgweit zum Einsatz kommen. Es wurde meines Erachtens genug getestet und jetzt ist Innensenator Grote (SPD) am Zug eine Entscheidung im Sinne meiner Kolleginnen und Kollegen zu treffen.

Die zunehmende, oft auch anlasslose Aggressivität und Gewaltbereitschaft gegenüber den Kolleginnen und Kollegen macht es notwendig, dass die Einsatzkräfte über die Ausstattung verfügen, die unter anderem zur schnellen Deeskalation der Lage beitragen kann. Ohne Zweifel ist der Taser ein solches Einsatzmittel und in Verbindung mit einer Bodycam ergeben sich weitere einsatztaktische Vorteile, wie zum Beispiel eine automatische Standortmeldung und Aufzeichnung der Einsatzsituation.

Natürlich ist der Taser nicht gänzlich ungefährlich und es kann beim polizeilichen Gegenüber zu Stürzen oder anderen Verletzungen kommen. Ein solches Restverletzungsrisiko kann bei der Anwendung von anderen Zwangsmitteln jedoch auch nicht ausgeschlossen werden, zumal es beim Gebrauch von Schusswaffe oder Schlagstock deutlich größer ist.“

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

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Tarifverhandlungen der Länder

Einkommensrunde 2023

DPolG Hamburg ruft am kommenden Donnerstag (23.11.2023) zum WARNSTREIK und Großdemonstration auf!

dbb Hamburg und DPolG Hamburg haben alle Tarifbeschäftigten von Polizei, Landesbetrieb Verkehr (LBV) und anderen Hamburger Behörden am 23. November 2023 zum Warnstreik und Großdemonstration aufgerufen.

Unmittelbar nach der am selben Tag, um 09.00 Uhr beginnenden Personalversammlung der Polizei im CCH, werden Hamburgs Polizeibeschäftigte, gemeinsam mit Mitarbeitenden anderer Hamburger Behörden ihren Protest ab 13.30 Uhr am Dag-Hammarskjöld-Platz auf die Straße tragen. Der Protestmarsch endet am Millerntorplatz.

Nachdem es die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) unter dem Vorsitz von Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD) in den bisherigen Verhandlungsrunden nicht für nötig hielt, dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di ein Verhandlungsangebot für die Beschäftigten der Länder zu unterbreiten, sehen sich die Gewerkschaften gezwungen, ihren berechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg:

 „Wir sorgen dafür, dass Deutschland funktioniert – und zwar „Rund-um-die-Uhr“ an sieben Tagen die Woche und 365 Tagen im Jahr. Dafür verdienen wir nicht nur Respekt und Wertschätzung, sondern selbstverständlich auch eine faire Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand. Denn der wäre ohne den Einsatz der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht denkbar.

Die Inflation ist immer noch auf einem hohen Niveau, die Lebenshaltungskosten steigen weiter, Löhne und Gehälter können schon lange nicht mehr mit den exorbitanten Mieten mithalten. Die Antwort des Dienstherrn? Wachsende Arbeitsbelastung und Arbeitsverdichtung! Dazu ein eklatanter Arbeits- und Fachkräftemangel. Daran müssen wir etwas ändern. Ein wichtiger Baustein sind die aktuell laufenden Tarifverhandlungen. Allerdings stockt es gerade, weil sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verweigert und blockiert! Respekt und Wertschätzung (?) – Fehlanzeige! Wir fordern Geld zum Leben, kein Schmerzensgeld zum Überleben!“

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

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DPolG fordert die Zahlung einer Angriffsentschädigung

„Gewalt gegen Polizeibeamte darf nicht zum Berufsbild gehören.“

Diese Aussage gilt selbstverständlich für alle Polizeibeschäftigten, denn unsere Kolleginnen und Kollegen handeln alle im gesetzlichen Auftrag, setzen das Recht um und treffen Maßnahmen, die notwendig sind, um unserer Rechtsordnung Geltung zu verschaffen. Polizeibeschäftigte sind als Teil der Exekutive, der personifizierte demokratische Rechtsstaat – nicht mehr, nicht weniger!

Der polizeiliche Alltag unserer Kolleginnen und Kollegen, ist aber immer öfter geprägt von Beschimpfungen, Bedrohungen, Nötigungen und auch gewalttätigen Angriffen. Die Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sprechen eine eindeutige Sprache: Widerstandshandlungen und tätliche Angriffe gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte verharren auf einem hohen Niveau oder steigen weiter an.

Im Jahr 2021 gab es 770 tätliche Angriffe gegen Polizei und Rettungskräfte (2022: 830), dazu kamen 610 Widerstandshandlungen im Jahr 2021 (2022: 660). Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte werden immer häufiger Opfer, in den Jahren 2019 bis 2022 wurde ein kontinuierlicher Anstieg verzeichnet.

Dazu der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg Thomas Jungfer:

„Jeder Angriff auf einen Beschäftigten der Polizei, ist ein Angriff auf den Staat! Ich fordere den Hamburger Senat auf, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei eine sogenannte Angriffsentschädigung zu zahlen, wenn sie Opfer eines tätlichen, rechtswidrigen Angriffs werden und daraufhin einen Dienst- beziehungsweise Arbeitsunfall erleiden.

Die Angriffsentschädigung soll eine zusätzliche, einkommenssteuer- und pfändungsfreie Unfallfürsorgeleistung des Dienstherrn sein und mindestens in einer Höhe von 2.000 Euro ausbezahlt werden – dabei ist die Schwere der Verletzung von der Zahlung unabhängig.

Die Angriffsentschädigung ist seit dem Jahr 2021 gelebte Praxis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen. Die dortige Landesregierung hat erkannt, dass sich Fürsorge und Wertschätzung auch in Euro bemessen. Das sollte auch der Maßstab für Hamburg sein.

Ich fordere den Ersten Bürgermeister, Peter Tschentscher (SPD), sowie Innensenator Andy Grote (SPD) ausdrücklich auf, sich im Senat für die Einführung einer Angriffsentschädigung einzusetzen!“

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

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Falk Schnabel wird neuer Polizeipräsident in Hamburg

DPolG wünscht gutes Gelingen

Lange Zeit wurde viel spekuliert, wer der Nachfolger für den jetzigen Polizeipräsidenten Ralf Martin Meyer, der im Herbst in den Ruhestand gehen wird, werden wird.

Am heutigen Tag wurde von der Innenbehörde bekannt gegeben, dass ein Nachfolger gefunden worden ist.

Falk Schnabel (54), bisher Polizeipräsident von Köln und gelernter Jurist, wird die Nachfolge antreten.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg:

„Mit Falk Schnabel hat die Innenbehörde zumindest keinen Blinden gefunden, der von der Farbe spricht.

Trotzdem ist es ein Unterschied Polizeipräsident in einem Stadtstaat zu werden oder einer unter vielen zu sein.

In Hamburg gibt es einige Herausforderungen, die zu meistern sind. Sei es die steigende Kriminalität rund um den Hauptbahnhof oder das Problem der Nachwuchsgewinnung und der damit verbundenen Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes Polizei.

Die DPolG Hamburg steht für Gespräche jederzeit zur Verfügung, wünscht Herrn Schnabel gutes Gelingen und wird sich seine Arbeit genau angucken.“

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

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LBV-Geschäftsführer Oltrogge torpediert Gewerkschaftsarbeit und der Verkehrssenator Tjarks guckt zu! – Ist das die neue Senatslinie im Umgang mit Gewerkschaften?

Am 11. und 12. Mai 2023 fand der 31. Landesgewerkschaftstag des Deutschen Beamtenbundes und Tarifunion Hamburg (dbb) statt. Der Landesgewerkschaftstag ist das höchste Beschlussgremium und tagt alle fünf Jahre. An beiden Tagen kamen 160 Delegierte aus allen Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes zusammen, um unter anderem den Landesvorstand zu wählen und die Leitlinien der gewerkschaftlichen Arbeit zu beschließen. Zu den Delegierten sollten auch zwei DPolG-Mitglieder des Landesbetriebes Verkehr (LBV) zählen. Tatsächlich durfte nur ein Kollege teilnehmen, obwohl beide Sonderurlaub beantragten. Begründung des LBV-Geschäftsführers Dr. Oltrogge: Personalmangel! Für die Geschäftsleitung ein ausreichender Grund – für die DPolG Hamburg eine glasklare Behinderung von Gewerkschaftsarbeit mit Ansage!

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg:

„Es ist mir vollkommen schleierhaft, wie man als Geschäftsführer eines nachgeordneten Landesbetriebes auf die Idee kommen kann, einem Gewerkschafter und Personalratsmitglied die Teilnahme an einem Gewerkschaftstag mit vorgeschobenen Argumenten unmöglich zu machen.

Als Affront empfinde ich darüber hinaus, die Ignoranz von Verkehrssenator Anjes Tjarks (Bündnis 90/Die Grünen). Anstatt unserer Beschwerde und unserem Unverständnis nachzugehen und die Brisanz dieses Vorgangs zu erkennen, überlässt der Senator dem Geschäftsführer des Landesbetriebes Verkehr (LBV), Dr. Jörg Oltrogge, die Deutungshoheit und duckt sich weg. Ist das die neue Senatslinie?

Wenn in Hamburg Personalmangel das entscheidende Ausschlusskriterium für die Genehmigung von Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke wird, dann können wir ab sofort die Gewerkschaftsarbeit in Behörden, Ämtern und Landesbetrieben einstellen, denn mittlerweile ist die personelle Unterdeckung Alltag im öffentlichen Dienst. Gilt dieses ‚neue Verfahren‘ auch für die Teilnahme von städtischen Bediensteten an Hamburger Landesparteitagen und Tagungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen oder soll es nur die Mitglieder einer von der Verkehrsbehörde als zu ‚laut‘ empfundenen Polizeigewerkschaft treffen?

Als Landesvorsitzender, der mit Abstand mitgliederstärksten Hamburger Polizeigewerkschaft, erwarte ich eine offizielle Klarstellung und die Beantwortung der Frage, wie im Landesbetrieb Verkehr zukünftig mit Sonderurlaubsanträgen für gewerkschaftliche Zwecke umgegangen werden soll!

Der stellvertretende SPD-Landesvorsitzende, Mithat Capar, war Gast der Öffentlichkeitsveranstaltung des Gewerkschaftstages und sagte: „Wir brauchen starke Gewerkschaften.“

Stimmt Herr Capar, dazu muss aber die Politik ihre eigenen Statements ernst nehmen!

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

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Amoktat in Hamburg

Spezialeinheiten müssen massiv aufgestockt werden

DPolG gedenkt den Opfern und ihren Angehörigen

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:

„Ich bin entsetzt über diese verabscheuenswürdige Tat. Meine Kolleginnen und Kollegen haben,     wie so oft zuvor gezeigt , dass sie schnelle und hochprofessionelle Arbeit in extremen Einsatzlagen leisten. Es zeigt sich wieder einmal, unsere Kolleginnen und Kollegen riskieren im täglichen Dienst Gesundheit und Leben zum Schutz anderer Menschen. Nur aufgrund des schnellen Eingreifens konnte Schlimmeres verhindert werden. Diese Leistung verdient Respekt und Anerkennung.

Dieser Einsatz zeigt auch, wie wichtig es ist, speziell ausgebildete Einsatzkräfte rund um die Uhr zur Verfügung zu haben. Die Spezialeinheiten müssen massiv aufgestockt und durch finanzielle Anreize attraktiver gemacht werden.

Ich danke allen eingesetzten Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen der Polizei Hamburg, sowie den Einsatzkräften der Feuerwehr Hamburg. Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Angehörigen, bei den verletzten Personen und Gemeindemitgliedern.“

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

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DPolG fordert Behördenleitung dringend auf, sich bis auf Weiteres gegen die geplante Einführung des Anwohnerparkens im Umfeld der polizeilichen Liegenschaft Alsterdorf auszusprechen!

Mit schöner Regelmäßigkeit werden die Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Polizei von der Behördenleitung mit Dankesworten in mündlicher und schriftlicher Form bedacht. Insbesondere zum Jahreswechsel, aber auch nach kräfte- und nervenzehrenden polizeilichen Großeinsätzen, werden die Einsatzkräfte gelobt und die besondere Leistungsbereitschaft unserer Kolleginnen und Kollegen wird als beispielgebend hervorgehoben. Das ist so auch völlig in Ordnung und das haben sich alle Polizeibeschäftigten aller Organisationseinheiten der Polizei Hamburg auch redlich verdient.

Schön wäre es allerdings, wenn sich politisches Verständnis und Unterstützung auch in der pragmatischen Bewältigung von Alltagsproblemen unserer Kolleginnen und Kollegen niederschlagen würde. Interessant wird es nämlich immer dann, wenn es konkret wird!

In wenigen Monaten soll auch im Bereich der Liegenschaft Alsterdorf das Anwohnerparken eingeführt werden. Was sich völlig unspektakulär anhören mag, hat für viele unserer Kolleginnen Kollegen erhebliche Konsequenzen.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „In vielen Hamburger Stadtteilen und Wohngebieten sehen sich Autofahrer als Anwohner, Gewerbetreibende oder Anlieger einem enormen Parkdruck ausgesetzt. Der Senat versucht im Rahmen der sogenannten Verkehrswende teilweise Abhilfe zu schaffen und weist vermehrt Bewohnerparkgebiete aus. Das soll im Frühjahr des kommenden Jahres auch im Bereich der Polizeiliegenschaft Alsterdorf passieren. Teile von Winterhude und Alsterdorf sind jedoch Standorte für das Polizeipräsidium, die Landesbereitschaftspolizei, die Polizeiverwaltung, der Polizei-IT und der Akademie der Polizei. Der bereits jetzt nur begrenzt zur Verfügung stehende Parkraum wird durch zukünftige Baumaßnahmen weiter dezimiert.

Viele meiner Kolleginnen und Kollegen sind im Schicht- und Wechselschichtdienst tätig und müssen darüber hinaus jederzeit mit Alarmierungen rechnen. Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die oftmals im Hamburger Umland wohnen, ist der ÖPNV keine Alternative – sie sind zwingend auf ihr Auto angewiesen. Sollte das Anwohnerparken im Bereich Alsterdorf wie geplant umgesetzt werden, kommen auf viele Kolleginnen und Kollegen der Polizei erhebliche Probleme zu. Auch in anderen Stadtteilen wurde bereits das Parken für die Polizeibeschäftigten durch die Einrichtung des Anwohnerparkens erheblich erschwert.

Ich fordere Innensenator Andy Grote (SPD) dringend auf, sich endlich den berechtigten Anliegen der Polizeibeschäftigten anzunehmen und im Dialog mit Verkehrssenator Anjes Tjarks (Bündnis 90/Die Grünen) eine Lösung herbeizuführen. Das wäre eine praktische und wirklich wertschätzende Unterstützung für die Polizei.“

Bei Rückfragen:

Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

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