Pressemitteilung
14.01.2025
„Das Runde ist im Eckigen“ – Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL) zurückgewiesen
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert, dass sich die Hamburger Profiklubs FC St. Pauli und HSV endlich an den Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligen müssen!
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat die Rechtmäßigkeit der Kostenbeteiligung von Fußballvereinen bei Polizeieinsätzen sogenannter Hochrisikospielen bestätigt. Bereits im März 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Bundesländer die zusätzlichen Polizeikosten bei Hochsicherheitsspielen grundsätzlich der Deutschen Fußball Liga (DFL) in Rechnung stellen dürfen. Das Land Bremen hat seitdem bereits Gebührenbescheide an die DFL verschickt. Die wurden von dort an Werder Bremen weitergeleitet und bis zur rechtlichen Klärung nicht beglichen.
Die Rechtmäßigkeit dieser Gebührenbescheide ist jetzt abschließend geklärt.
Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:
„Ich freue mich über das Urteil. Um es in der Fußballersprache auszudrücken, die DFL hat dem Bundesverfassungsgericht den Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt und das Gericht hat schnörkellos verwandelt. Jetzt ist es für die Politik an der Zeit zu handeln. Ich fordere den Hamburger Senat und insbesondere Innen- und Sportsenator Andy Grote (SPD) dringend auf, dem Bremer Beispiel endlich zu folgen und eine Hamburger Gebührenordnung für kommerzielle Hochrisiko-Veranstaltungen zu schaffen.
Jetzt ist die Rechtslage geklärt und es gibt keine Ausreden mehr. Es ist nicht einzusehen und vermittelbar, dass sich die Vereine aus der finanziellen Verantwortung nehmen und notwendige Sicherheitskosten alleine dem Staat und damit dem Steuerzahler überlassen.
Ich schließe mich ausdrücklich der Auffassung der Präsidenten der Landesrechnungshöfe und des Rechnungshofes des Bundes an. Sie halten es im Sinne der Allgemeinheit für richtig, Gebühren für zusätzliche Polizeikosten bei Hochrisikospielen in Fußballstadien zu verlangen. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Rechnungshöfe bereits vor Jahren. Der Hamburger Senat muss endlich tätig werden!“
Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287