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„Abgerechnet wird zum Schluss!“ DPolG: Unhaltbare Zustände in der VT 63

Die VT 63 versinkt im Chaos! Unsere Kolleginnen und Kollegen leiden unter langen Bearbeitungszeiten und müssen monatelang auf ihr Geld warten. Notwendige Anschlussheilbehandlungen oder Kuren werden nicht oder nur schleppend bearbeitet.

Kostenträger wie Ärzte oder Physiotherapeuten warten ebenfalls über Monate auf die Erstattung ihrer Rechnungen und drohen zum Teil schon mit der Abweisung von heilfürsorgeberechtigten Patienten. Die Folgen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sind verheerend.

Aus Sicht der DPolG ist neben internen organisatorischen Problemen, der stetige Personalwechsel bei der VT 63 hauptverantwortlich für diese völlig inakzeptablen Missstände. Eine kontinuierliche Personalplanung im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sieht anders aus! Fehlendes Personal übergangsweise mit Vollzugsbeamten oder fachfremden Angestellten und Beamten zu ersetzen, kann keine Dauerlösung sein. Die notwendige Fachlichkeit kann so auf jeden Fall nicht erreicht werden.

Und was macht die Leitung? Nachfragen werden mit den Worten abgetan, die Mitarbeiter der VT 63 tun ihr Möglichstes, die aufgelaufenen Halden abzuarbeiten. Doch seit Monaten passiert nichts. Die Mitarbeiter der VT 63 werden ihrem Schicksal überlassen. Ein schlüssiges Konzept liegt nicht vor. Auch Kolleginnen und Kollegen, die diese unhaltbaren Zustände Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch persönlich mitteilten, mussten sich mit hinhaltenden Antworten abfinden.

Aus den bekannten Defiziten ergibt sich ein weiteres Problem: Wer zahlt aufgrund der langen Wartezeiten, Mahngebühren und Versäumniszuschläge? Sollen wieder einmal die Kolleginnen und Kollegen für die desaströse Zahlungsmoral des Dienstherrn in Haftung genommen werden?

Die DPolG Hamburg fordert die Dienststelle auf, diese Missstände unverzüglich abzustellen. Der derzeitige Zustand ist weder für die antragstellenden Kolleginnen und Kollegen noch für die Mitarbeiter der VT 63 tragbar. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind keine Bittsteller! Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass die in Vorkasse getretenen Kolleginnen und Kollegen, so schnell als möglich zu ihrem Geld kommen!

 

Der Landesvorstand                                                                                                              Hamburg, 26.09.2012

 Download des Flugblattes

Oppositionsführer sieht Genossen-Filz am Werk

 

In der Polizei werden zahlreiche Führungsaufgaben neu besetzt – und dabei kommen auch SPD-Mitglieder in bessere Positionen (die „Welt“ berichtete). Das veranlasste den CDU-Fraktionschef Dietrich Wersich zu kritischen Worten: „Die politische Bereinigung der Polizeiführung durch den SPD-Senat zeigt: Hamburger passt auf! Der unverschämte und ungehemmte rote Filz ist zurück!“ Ähnlich äußerte sich CDU-Innenpolitiker Kai Voet van Vormizeele. Er bezeichnete Polizeipräsident Kopitzsch als“Filzbeauftragten der SPD.“

Polizeipräsident (SPD) befördert Suff-Fahrer (SPD)

 

 

 

Bei der Hamburger Polizei dreht sich das Personalkarussell.

Doch nicht alle Entscheidungen von Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch (63, SPD) sind unumstritten. Frank Fock, Chef des Reviers Eimsbüttel, wechselt ans Leitkommissariat  Bergedorf. Trotz einer Trunkenheitsfahrt, bei der er erwischt wurde! Das berichtete die „Welt“. Nach BILD-Informationen hatte das SPD-Mitglied deutlich mehr als ein Promille im Blut, als Kollegen ihn stoppten. Jetzt wird Fock zum Polizeidirektor befördert.

Und: der bisherige Chef des Reviers 16 (Schanze), Stefan Schneider, wird als neuer Bereitschaftspolizei-Chef sogar leitender Direktor. Mehr Geld kann er gebrauchen: Schneider hatte nach BILD-Informationen vor Jahren eine Privatinsolvenz angemeldet. Polizeisprecher Mirko Streiber: „Bei beiden Beamten handelt es sich um Polizeiführer mit großer Erfahrung, an deren Kompetenz für die kommenden Aufgaben kein Zweifel besteht.“

Polizei stellt sich neu auf – Polizeipräsident Kopitzsch stößt mit Personalentscheidungen auf Kritik: Unliebsame Beamte werden entmachtet, Genossen befördert – moniert jedenfalls die Gewerkschaft

  Joachim Lenders: „Die Versetzung des bisherigen Leiters der Bereitschaftspolizei passt zu der Einsatzphilosophie  des   Polizeipräsidenten. Ich sehe darin einen Rückschritt in die Richtung vor 2001“.

Hamburgs Polizei stehen unruhige Zeiten bevor: In den kommenden Wochen werden zahlreiche Führungspositionen neu besetzt. Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch (SPD) nutzt die Gelegenheit offenbar auch dazu, unliebsame Polizisten zu entmachten und einige SPD-Genossen in gute Positionen zu bringen. Unter anderem will der Polizeipräsident einem Beamten eines der neuen Leit-Kommissariate anvertrauen, der versetzt worden war, nachdem ihm wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Bei der Bereitschaftspolizei wird die Führungsspitze ausgewechselt. Kritiker befürchten, dass damit eine Rückkehr zu einer weicheren Polizeihaltung bei Demonstrationseinsätzen verbunden sein könnte.

Gradlinig und ein Mann offener Worte – so wird der bisherige Leiter der Hamburger Bereitschaftspolizei, Hartmut Dudde, intern beschrieben. Im Einsatz bedeutete das auch: Wo gegen Regeln verstoßen wurde, ließ er seine Hundertschaften durchgreifen. Jetzt wird der Leitende Polizeidirektor umgesetzt. Gleichzeitig muss auch sein Stellvertreter Andreas Buttmann seinen Posten räumen. Beide bekommen andere Leitungsfunktionen in der Direktion Einsatz, die von Peter Born geführt wird. Born wird seine Pensionierung auf Anfang 2014 verschieben. Neu an die Spitze der Bereitschaftspolizei rückt Stefan Schneider. Er gilt als SPD-nah und war früher schon einmal stellvertretender Chef der Bereitschaftspolizei.

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ProMod 2012 – Deputation entscheidet über Grundgerüst

Im Rahmen der gestrigen Deputationssitzung ist das Gerüst zur Umstrukturierung der Polizei Hamburg beschlossen worden. Die Dienststelle wird voraussichtlich jetzt die Feingliederung der einzelnen Organisationsbereiche vornehmen.

Aus Sicht der DPolG Hamburg besteht bei den folgenden Vorschlägen des Polizeipräsidenten noch dringender Handlungsbedarf: Es darf keine Polizeikommissariate erster und zweiter Klasse geben. Zur Weiterentwicklung einer bürgernahen Polizei ist es z.B. unabdingbar, die straßenverkehrsbehördlichen Ansprechpartner an jedem Polizeikommissariat zu belassen.

Eine Zerschlagung des zurzeit bestehenden Jugendschutzes von drei auf acht Standorte widerspricht den personellen und fachlichen Anforderungen in diesem Bereich und wird von der DPolG Hamburg abgelehnt.

Die Dezentralisierung und Verlagerung des Erkennungsdienstes an die örtlichen Dienststellen, stellt eine erhebliche Mehrbelastung dar und führt die politische Aussage im Vollzug keine Stellen zu streichen, ad absurdum. Die Aufgaben der durch die Verlagerung gestrichenen Tarif- und Verwaltungsstellen muss der Vollzug übernehmen. Dabei ist der qualitative Anspruch an die ED-Behandlung noch gar nicht berücksichtigt.

Ein weiterer Knackpunkt für die DPolG Hamburg ist unter anderem auch die Regionalisierung der Zivilfahnder. Geplant ist, dem Leiter der Regionalwache die Entscheidung über die örtliche oder regionale Anbindung der Zivilfahnder zu überlassen. Diese Vorgehensweise lehnt die DPolG Hamburg entschieden ab und fordert eine Belassung der Zivilfahnder an den örtlichen Polizeikommissariaten.

Die inhaltliche Ausgestaltung wird auch weiterhin mit aller Entschlossenheit durch die DPolG Hamburg begleitet.

 

Der Landesvorstand                                          Hamburg, den 12.09.2012

 

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Polizeigewerkschaft unschuldig

 Schlappe für den Senat! Er muss zurückrudern und klarstellen, dass die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) nicht Nutznießer von möglichen Unregelmäßigkeiten in der Polizeiküche war. Genau das war aber in einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage behauptet worden. Die DPolG war daraufhin vor das Verwaltungsgericht gezogen.

Senat muss Antwort auf Kleine Anfrage zur Polizeiküche korrigieren – Verwaltungsgericht schützt Persönlichkeitsrecht der DPolG Hamburg

In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage zu angeblichen strafrechtlichen Verstößen durch Mitarbeiter der Küche der Bereitschaftspolizei hatte der Senat u.a. die DPolG als Nutznießer solcher Verstöße „geoutet“. Der Senat berief sich dabei auf den angeblichen Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg.

 Das entsprach jedoch nicht der Wahrheit. Die DPolG war niemals Nutznießer dieser angeblichen Verstöße. Sie hat niemals Leistungen der Polizeiküche in Anspruch genommen.

 Darauf hatte die DPolG ausdrücklich den Senat aufmerksam gemacht und den Senat zur Klarstellung seiner Antwort an die Hamburgische Bürgerschaft aufgefordert. Das verweigerte der Senat.

 Die DPolG hat das Verwaltungsgericht angerufen und um Persönlichkeitsschutz nachgesucht.

 Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Senat darauf hingewiesen, dass es auf der Grundlage der Rechtsordnung und der Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts durch die Senatsantwort die Persönlichkeitsrechte der DPolG verletzt sieht.

 Die DPolG hat den Senat nach Einsicht in die Akten, die dem Senat bei seiner Beantwortung der Kleinen Anfrage vorlagen, darauf hingewiesen, dass er mit seinen Behauptungen von den Feststellungen der Staatsanwaltschaft Hamburg abweiche. Tatsächlich gab es gar keinen Ermittlungsstand der Staatsanwaltschaft über die angebliche „Nutznießung“ der DPolG. Es gab lediglich eine Behauptung des Anzeigeerstatters der Strafanzeige, die aber von der Staatsanwaltschaft überhaupt noch nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft worden war.

 So kann und darf der Senat in seinen Antworten an die Bürgerschaft nicht mit der Unschuldsvermutung der Bürger, der natürlich auch für Gewerkschaften gilt, umgehen. Es kann und muss von ihm eine hohe Sorgfalt bei Antworten an das Parlament erwartet werden. Mindestens daran hat es hier gemangelt. Es hätte dem Senat auch gut angestanden, sogleich nach Hinweis auf seine falsche Antwort an das Parlament, seine Antwort zu korrigieren. Das verweigerte er aus nicht nachvollziehbaren Gründen.

 Nachdem der Senat seine Antwort klargestellt und auch vereinbarungsgemäß dieses in einem Schreiben an die Bürgerschaftspräsidentin mitgeteilt hat, haben der Senat und die DPolG den Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht für erledigt erklärt. Der Senat hat die Gerichtskosten zu tragen.

 Die DPolG erwartet vom Senat Respekt vor der Unschuldsvermutung der Bürger und mehr Sorgfalt bei seinen Äußerungen. 

Bei Rückfragen:

 Joachim Lenders, Landesvorsitzender

Tel.: 0172-5696280

Vier Verletzte nach Schanzenfest

Vier Verletzte und 13 Festnahmen nach Krawallen im Schanzenviertel. Anwohner vertreiben Randalierer. 29-Jähriger erleidet mehrere Stichwunden und liegt im Krankenhaus

Auch in diesem Jahr endete das Schanzenfest mit gewalttätigen Auseinandersetzungen. Traurige Höhepunkte waren zwei Messerangriffe, bei denen ein 27-Jähriger leicht und ein 29 Jahre alter Mann schwer verletzt wurden. Am Ende musste die Polizei Wasserwerfer einsetzen, um 300 Krawallmacher in den Griff zu bekommen, die Einsatzkräfte mit Steinen und Flaschen beworfen hatten.

Dabei hatte der Abend auffallend ruhig begonnen – da hoffte die Einsatzführung der Polizei noch darauf, dass das Schanzenfest in diesem Jahr endlich einmal ohne Krawalle ausklingt. Die Zeichen dafür standen im Vorfeld durchaus gut. Es hatte keine so intensive Mobilisierung in der Szene wie in den vergangenen Jahren gegeben, die Tage vor dem Fest waren unaufgeregt. Am Abend selbst fuhren die Sicherheitsbehörden dann auch einen „Schmusekurs“ – die Einsatzkräfte hielten sich zurück. Selbst als erste Straftaten wie Brandstiftungen begangen wurden, überließ die Polizei das Eingreifen den Bewohnern. Die lieferten sich Rangeleien mit den Krawallmachern. Dabei kam es, so Augenzeugen, zu Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppen.

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Zweigeteilte Laufbahn? Ja, aber richtig!

Die Einführung und konsequente Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei gehört seit vielen Jahren zu den gewerkschaftspolitischen Kernforderungen der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bund und Ländern. Es ist eine der vornehmsten Aufgaben einer Polizeigewerkschaft für die sozialen Interessen ihrer Mitglieder und aller anderen Kolleginnen und Kollegen einzutreten, und unter anderem für eine gerechte Bewertung und Bezahlung des Polizeiberufes zu kämpfen. Gleiches gilt für die Beamtinnen und Beamten der Polizeiverwaltung und unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Dieses naheliegende Selbstverständnis bedarf keiner weiteren Erörterung.

Selbstverständlich hat sich auch die DPolG Hamburg für die Einführung der zweigeteilten Laufbahn bei der Hamburger Polizei ausgesprochen, zuletzt 2008 auf dem 23. Landeskongress der DPolG Hamburg – dem höchsten Beschlussorgan unserer Gewerkschaft. Die DPolG Hamburg hat dabei immer (!), die Einführung des „Funktions- und leistungsorientierten Laufbahnverlaufsmodells (LVM) als bedeutsamen Zwischenschritt hin zu einer zweigeteilten Laufbahn bewertet. Das LVM ist „zerklagt“ worden! Das aktuelle Beförderungsmodell der Polizei bestätigt die Auffassung der DPolG, dass die Klagen Einzelner ein System beendet haben, von dem die überwiegende Anzahl sowohl der Kolleginnen und Kollegen des mittleren aber auch des gehobenen Dienstes profitiert haben bzw. hätten. Wie wertvoll feste Verweilzeiten und planbare, regelhafte Beförderungen für die große Masse der Kolleginnen und Kollegen des Polizeivollzuges waren und sind, wird jetzt augenfällig. Das LVM bei der Hamburger Polizei ist Geschichte.

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Weniger Polizisten im Einsatz

                

Anders als in den vergangenen Jahren rechnet Polizeigewerkschafter Joachim Lenders 2012 mit einer ruhigen Lage rund um das Hamburger Schanzenfest. Bisher gebe es keine Hinweise darauf, dass es am Sonnabend zu Ausschreitungen kommen könnte, sagte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Gewöhnlich finde vor dem Fest in Internetforen eine Mobilisierung in der linksautonomen Szene statt. Einen solchen Aufruf gebe es nicht. Folglich plant die Polizei mit weniger Einsatzkräften.