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Der Pensions-Trick für den neuen Polizei-Chef – Wie der Senat dem Präsidenten den Ruhestand versüßt

Alles nur Zufall, oder doch tiefroter Filz? Die Opposition hat bei der Bestellung des neuen Polizeipräsidenten Wolfgang Kopitzsch (63, SPD) einen erstaunlichen Aspekt entdeckt, der diese Frage aufwirft. Denn: Ex-Bezirksamtsleiter Kopitzsch wurde exakt an seinem 63. Geburtstag von seinem Parteifreund, Innensenator Michael Neumann, ins Amt gehievt. Heißt: Exakt an seinem 65. Geburtstag, dem möglichen Pensionsantritt wird die Zweijahresfrist ablaufen, die für eine deutlich höhere Pension notwendig ist.

Als Bezirksamtsleiter mit rund 7100 Euro brutto im  Monat erhielte Kopitzsch eine Pension von rund 5000 Euro brutto. Als Polizeipräsident (Besoldung B6, rund 8000 Euro) kommt er auf eine Pension von 5700 Euro. Aufs Jahr gerechnet das 8400 Euro mehr! CDU-Urgestein Karl-Heinz Warnholz: „Zwei Jahre vor der regulären Pensionierung jemanden zu befördern, ist eine bewusste Verschwendung von Steuermitteln, um einen Genossen eine höhere Pension zu verschaffen.“ Joachim Lenders, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft: „In diesem Zusammenhang hat die Personalie Kopitzsch ein Geschmäckle.“

Zur Erinnerung: Innensenator Neumann hatte schon im Frühsommer 2011 erkennen lassen, dass er mit Werner Jantosch (parteilos) unzufrieden war. Zum Rauswurfgespräch rief er Jantosch zwischen Weihnachten und Silvester zu sich. Hatte man erkannt, dass es eilt, um Kopitzsch den Ruhestand zu versüßen? SPD-Fraktionschef Andreas Dressel weist die Vorwürfe zurück. Es sei durchaus möglich, dass Kopitzsch über seinen 65. Geburtstag im Amt bleibe.

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Polizeigewerkschaft sieht „verheerendes“ Signal

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Staatsanwaltschaft zieht überraschend Revision gegen ein Urteil zu Angriffen auf Beamte in Neuwiedenthal zurück. Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers führt schriftliche Urteilsbegründung an, die zu dem Rückzieher geführt habe.

Der Fall hatte Entsetzen ausgelöst, das Urteil auch: Im Juni 2010 griff ein aufgebrachter Mob in Neuwiedenthal Polizisten an. Mehrere Beamte wurden verletzt, einer schwebte sogar kurzzeitig in Lebensgefahr. Doch das Urteil gegen einen der Angeklagten lautete Freispruch, die Staatsanwaltschaft ging daraufhin in Revision. Doch die wurde jetzt klammheimlich zurückgezogen, angeblich wegen mangelnder Erfolgsaussichten. Die Entscheidung dürfte das mittlerweile durch einige andere Vorgehensweisen zerrüttete Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei weiter verschlechtern.

Der Angeklagte Amor S. (32), der einen Polizisten schwer verletzt haben soll, hatte den Gerichtssaal im vergangenen Jahr als freier Mann verlassen. Der Hauptbelastungszeuge, ein Polizist, hatte zwar gegenüber der Richterin den Mann eindeutig als Täter identifiziert, dann aber gegenüber der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung von seinem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch gemacht. Er selbst war auch angezeigt worden. Dieses Zeugnisverweigerungsrecht wäre ihm zu Unrecht gewährt worden, ist die Einschätzung von Rechtsanwalt Walter Wellinghausen, der die Nebenklage vertritt. Diese Meinung vertrat auch die Staatsanwaltschaft während des Verfahrens und bei Einreichung der Revision. „Ich bin mir sicher, dass das Urteil vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand hat“, sagt Wellinghausen. Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile eine andere Sicht. Laut Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers war es die Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung, die zu dem Rückzieher geführt hat. „Das war eine sehr bewusste Entscheidung“, sagt Wellinghausen, der seine Revision aufrechterhält.

„Es ist schon erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft nach Monaten zu so einem Schluss kommt“, sagt dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Was ihn verwundert, ist der Umstand, dass seiner Ansicht nach andersherum bei Verfahren, die sich gegen Polizisten richten, die Hamburger Staatsanwaltschaft derzeit eine ganz harte Linie fährt. „Die Vorgehensweise ist merkwürdig“, sagt Lenders. „Man hat das Gefühl, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.“

Mehrfach waren zuletzt Verfahren gegen Polizisten wieder aufgenommen worden, für die der bearbeitende Staatsanwalt nach Kenntnis Lenders‘ bereits die Einstellung empfohlen hatte. Konkret geht es um einen Beamten, der bei einer Demonstration in Moorburg beim Vorgehen gegen einen Protestierer gefilmt wurde, und einen weiteren Bereitschaftspolizisten, der bei einer Demonstration einen Mann zu Boden brachte, der kurz zuvor einen Polizisten mit einem Faustschlag attackiert haben soll. Dann ist da noch der Fall eines Beamten der Wache 26, der einen Festgenommenen in eine Zelle zog, was als Körperverletzung gewertet worden war. In keinem Fall gab es Anzeigen gegen Beamte. Es soll sogar Entschuldigungsschreiben geben, in denen sich die von der Staatsanwaltschaft als „Opfer“ eingestuften Personen entschuldigten. Den Beamten half das nicht. Sie bekamen stattdessen das Angebot einer Geldbuße oder als Alternative „langwierige Ermittlungen“. „Für die betroffenen Kollegen ist das eine reine Rechenaufgabe gewesen“, sagt Lenders – während eines langwierigen Verfahrens werden sie nicht befördert.

DPolG-Mitgliederinformation

Das Beförderungssystem der Polizei ist kollabiert!

Die Beförderungsauswahl 2012 ist gescheitert – ein weiter so, kann es nicht geben

Seit mehreren Wochen waberte es durch die Hamburger Polizei, bei den Beförderungen bleiben wir in „B“ stecken, „C“ wird gar nicht befördert. Der am 6. Februar 2012 von der ZP veröffentlichte Infobrief, mit den Auswahlergebnissen zum Leistungsträgerfeststellungsverfahren (LT-Verfahren), bestätigte nun die schlimmsten Befürchtungen.

Lediglich 335 Kolleginnen und Kollegen wurden im Zuge des LT-Verfahrens für eine Ernennung ausgewählt. In den Statusämtern A8 nach A9 mittlerer Dienst und A9 gehobener Dienst nach A10 blieben viele Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Prädikat „B“ beurteilt wurden, unberücksichtigt. Nur 20 Minuten nach der Veröffentlichung des ZP-Infobriefes war der Landesbezirksvorstand der GdP Hamburg mit einem Flugblatt auf dem Markt. Das GdP-Flugblatt „LVM mit Volldampf an die Wand!“ hätte richtigerweise „LVM mit Volldampf an die Wand! – Wir haben alles dafür getan“ heißen müssen. Das Flugblatt ist ein Sammelsurium von gezielter Desinformation, Halbwahrheiten, Diffamierungen und ehrverletzenden Behauptungen. Frei nach dem Motto: „Wenn ich schon nicht im Bilde bin, dann falle ich wenigstens aus dem Rahmen!“, wird via Flugblatt (siehe Anlage 1) und Presseerklärung (Auszug, siehe Anlage 2) zum beleidigenden personellen Rundumschlag ausgeholt. Das Nachkarten und Nachtreten gegenüber einem gerade in den Ruhestand verabschiedeten Polizeipräsidenten, ist dabei die allerunterste Schublade.

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Wintermütze endlich erlaubt

 

Das Polizei-Outfit in Hamburg ist um ein winterliches Accessoire reicher: Seit gestern dürfen die Beamten auch zur offiziellen Uniform eine Wintermütze tragen. Bisher war die Kopfbedeckung nur zum Einsatzanzug erlaubt, wie Polizeisprecher Holger Vehren berichtete. Der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft in Hamburg, Joachim Lenders, sprach von einer „Mützenposse“. Nach Jahren der „gebetsmühlenartigen Wiederholung“ des Mützenverbots sei die Polizeiführung nun einsichtig .

Warme Mützen! Polizisten kriegen was auf die Ohren

Jetzt bekommen Hamburgs Polizisten was auf die Ohren!

Seit Jahren kämpft die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) darum, dass die Hamburger Beamten im Winter eine Strickmütze aufsetzen dürfen. Doch die Polizeiführung entschied stets, dass eine Strickmütze nicht zum Erscheinungsbild passt.

Der neue Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch (63, seit 15 Tagen im Amt) hat die Mützen jetzt sofort erlaubt!

Sie kosten 2,62 Euro pro Stück.

Kuschelige Zeiten für die Polizei

Nach langem Streit: Beamte dürfen Dienstmützen im Winter gegen Wollhaube tauschen

Bei Wollmützen verstand Hamburgs Ex-Polizeipräsident Werner Jantosch keinen Spaß. Er mochte sie nicht. Zur blauen Uniform gehörte die Schirmmütze-basta! Die Gewerkschaften liefen dagegen Sturm, ohne Erfolg. Jetzt lenkte die Polizeiführung endlich ein. Es war eine der ersten Amtshandlungen von Jantosch-Nachfolger Wolfgang Kopitzsch (seit 2 Wochen im Amt). Der neue Polizeichef bereitete der unsäglichen „Mützenposse“ ein Ende. Von nun an dürfen seine Beamten das, was ihre Kollegen in München, Berlin, Hannover oder Kiel schon seit Jahren tun: eine schwarze Wollmütze mit gesticktem Polizeistern und der Aufschrift „Polizei“ (Preis 5,77 Euro) tragen. Unter Jantosch war –egal, bei welcher Temperatur – nur die klassische blaue Schirmmütze erlaubt. Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft: „Während man im Präsidium entspannt das Thermostat von 4 auf 5 drehte, froren sich unsere Kollegen, die Ohren vom Stamm. Es wurde Zeit, dass die Gesundheit wieder im Vordergrund steht.“

Hamburger Polizisten dürfen Wintermützen tragen

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„Mützenposse“ hieß der jahrelange Streit über die passende Winter-Kopfbedeckung für Hamburgs Ordnungshüter.

Bislang war die dienstlich gelieferte Wintermütze aus Wolle für die Peterwagenbesatzungen tabu. Sie durfte nicht zur normalen Uniform getragen werden, so der Befehl von oben. Der neue Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch sieht das anders.

So können ab sofort auch die Beamten der Wachen und Verkehrsstaffeln ihre Ohren mit der Wollmütze als Teil ihrer Uniform wärmen. Die Beschaffung ist nicht schwierig. Über das Logistikzentrum in Niedersachsen sind die Mützen in wenigen Tagen zu bekommen. Viele Beamte werden sie auch schon im Spind haben.

Beifall kommt von der Deutschen Polizeigewerkschaft. Joachim Lenders, Landesvorsitzender: „Endlich. Es wurde auch Zeit, dass die Gesundheit der Kollegen und nicht persönliche Geschmäcker im Vordergrund stehen. Nach Jahren der „gebetsmühlenartigen Wiederholung“ sei die Polizeiführung nun einsichtig geworden, erklärte Lenders. „Während man im Polizeipräsidium entspannt und leger das Thermostat von „4“ auf „5“ drehte, froren sich unsere Kolleginnen und Kollegen – salopp gesagt – die Ohren vom Stamm.“

Langjährige DPolG-Forderung erfüllt: Sofortige Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen

Endlich: Nach mehreren Jahren der gebetsmühlenartigen Wiederholung war die Polizeiführung endlich einsichtig und hat die Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen beschlossen.

„Plötzlich“ und „unerwartet“ wird es kalt und das mitten im Winter. Die Abfolge der Jahreszeiten kommt für viele immer wieder überraschend. Das war auch für die Polizeiführung ein immer wieder „spannendes“ Erlebnis und so wiederholte sich die „Mützenposse“ bei der Hamburger Polizei Jahr um Jahr.

Seit Jahren weigerte sich die Hamburger Polizei die wärmende Wollmütze als „offizielle“ Kopfbedeckung für alle Kolleginnen und Kollegen einzuführen. Mit stoischer Gelassenheit und einem unzweideutigen „Basta“ wurde jegliche Diskussion im Keim erstickt und auf die Trageanweisung verwiesen.

Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Während man im Polizeipräsidium entspannt und leger das Thermostat von „4“ auf „5“ drehte, froren sich unsere Kolleginnen und Kollegen salopp gesagt die Ohren vom Stamm. Es wurde endlich Zeit, dass die Gesundheit meiner Kolleginnen und Kollegen wieder im Vordergrund steht. Gut, dass wir jetzt das nächste sibirische Kältehoch nicht „Wolfgang“ taufen müssen.“

Für Rückfragen: Landesvorsitzender Joachim Lenders

                                      Tel.: 0172 / 56 96 280

Langjährige DPolG-Forderung erfüllt: Sofortige Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen

Endlich: Nach mehreren Jahren der gebetsmühlenartigen Wiederholung war die Polizeiführung endlich einsichtig und hat die Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen beschlossen.

 „Plötzlich“ und „unerwartet“ wird es kalt und das mitten im Winter. Die Abfolge der Jahreszeiten kommt für viele immer wieder überraschend. Das war auch für die Polizeiführung ein immer wieder „spannendes“ Erlebnis und so wiederholte sich die „Mützenposse“ bei der Hamburger Polizei Jahr um Jahr. Seit Jahren weigerte sich die Hamburger Polizei die wärmende Wollmütze als „offizielle“ Kopfbedeckung für alle Kolleginnen und Kollegen einzuführen. Mit stoischer Gelassenheit und einem unzweideutigen „Basta“ wurde jegliche Diskussion im Keim erstickt und auf die Trageanweisung verwiesen.

 Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Während man im Polizeipräsidium entspannt und leger das Thermostat von „4“ auf „5“ drehte, froren sich unsere Kolleginnen und Kollegen salopp gesagt die Ohren vom Stamm. Es wurde endlich Zeit, dass die Gesundheit meiner Kolleginnen und Kollegen wieder im Vordergrund steht. Gut, dass wir jetzt das nächste sibirische Kältehoch nicht „Wolfgang“ taufen müssen.“

 Der Landesvorstand                                                                                                              Hamburg, 01.02.2012