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Hamburger Wasserschutzpolizei muss Lauenburger Station räumen

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Elbe-Abkommen: In Zukunft betreut Niedersachsen den Abschnitt von Geesthacht bis Schnackenburg

Wasserschutzpolizei: Zehn Beamte müssen wechseln

„Fluchtartig“, wie Thomas Jungfer, stellvertretender Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft in Hamburg, kritisiert. Bereits am kommenden Montag werden sie die Dienststelle neben der Jugendherberge Zündholzfabrik an der Elbstraße 2 räumen. Ihre neuen Aufgabengebiete finden sie in verschiedenen Stationen im Hamburger Hafen.

Hintergrund: Im Dezember vergangenen Jahres wurde das neue Unter- und Mittelelbeabkommen von Innensenator Michael Neumann (Hamburg), Innenminister Uwe Schünemann (Niedersachsen) und Innenminister Andreas Breitner (Schleswig-Holstein) unterzeichnet. Es regelt die polizeiliche Zuständigkeit im Bereich der Mittelelbe neu und ist am 1. Juli in Kraft getreten. Hamburgs Wapo wurde darüber allerdings erst am 2. Juli offiziell informiert. Als „peinliche und unwürdige Nacht-und-Nebel-Aktion“ empfindet Jungfer die praktizierte Informationspolitik und fordert sozialverträgliche Umsetzungen der Mitarbeiter.

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Tag X ist da – WSP-Außenstelle Lauenburg aufgelöst

Peinlich und unwürdig: Hamburger WSP-Kollegen müssen ihre Dienststelle „fluchtartig“ verlassen – DPolG fordert: Sozialverträgliche Umsetzungen der betroffenen Mitarbeiter und kritisiert überflüssige „Nacht-und-Nebel-Aktion“

Am 2. Juli 2013 wurde die Wasserschutzpolizei Hamburg offiziell darüber informiert, dass das neue Unter- und Mittelelbeabkommen zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist.

Hintergrund: Im Dezember vergangenen Jahres wurden die Abkommen von Innensenator Michael Neumann (Hamburg), Innenminister Uwe Schünemann (Niedersachsen) und Innenminister Andreas Breitner (Schleswig-Holstein) unterzeichnet. Im Ergebnis wurde u. a. die polizeiliche Zuständigkeit im Bereich der Mittelelbe neu geregelt.

Hamburg zieht sich aus der Betreuung der Mittelelbe von Geesthacht bis Schnackenburg zurück und löst die Außenstelle Lauenburg (WSPK 35) auf. Auf der Mittelelbe übernimmt Niedersachsen die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben Schleswig-Holsteins. Hamburg bleibt bis zur Schleuse Geesthacht zuständig.

Lauenburg

Das neue Vertragswerk löst das Elbe-Abkommen von 1974 ab. Der bisherige Elbe-Vertrag galt über Jahrzehnte als das Vorzeige-Modell eines „kooperativen Föderalismus“! Was die Vertragspartner jedoch nicht daran hinderte, immer wieder über die anteiligen Kosten zu streiten.

Unsere Lauenburger Kollegen wussten also, „WAS“ auf sie kommt! Was sich jedoch keiner vorstellen konnte, ist die Art und Weise, „WIE“ die Außenstelle Lauenburg nun abgewickelt wird!

Ohne Zeitplan, ohne eine vorherige polizeiliche und organisatorische Übergabe muss, aufgrund ministerieller, nicht nachvollziehbarer Entscheidungen, die Außenstelle ad hoc von der WSP Hamburg geräumt werden. Am 8. Juli gehen unsere Kollegen von Bord und die Hamburger Wasserschutzpolizei ist nur noch Teil der Lauenburger Stadtchronik.

Die Kollegen der Dienststelle Lauenburg haben in den vergangenen Jahrzehnten, zunächst als eigenständige Dienststelle, dann als Außenstelle des WSPK 3, eine hervorragende und von allen Seiten anerkannte Arbeit geleistet. Diesen „Abschied“ haben sie nicht verdient!

Der Fachbereich Wasserschutzpolizei der DPolG Hamburg fordert die Dienststelle erneut auf, die sozialen Belange und Verwendungswünsche der Lauenburger Kollegen hinreichend zu berücksichtigen!

 

Fachbereich Wasserschutzpolizei                                                    Hamburg, 05.07.2013

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Vorbereitung Auswahl LA II zur Eignungsuntersuchung beim ZAF

Wann: 

Mittwoch, 24.07.2013 um 16.00 Uhr

sowie

Montag, 29.07.2013 um 16.00 Uhr

Wo:

Geschäftsstelle DPolG

Holzdamm 18 

Anmeldung unter 040 / 25 40 26 – 0

bis zum 22. Juli 2013

  

Der Landesvorstand                                                                                   Hamburg, 03.07.2013

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Tropfen auf dem heißen Stein!!!

Wie die DPolG Hamburg aus der Innenbehörde erfuhr, darf die Polizei Hamburg nach Maß-gabe freiwerdender Stellen wieder befördern. Ausgenommen sind Stellen, die dem PROMOD-Vorbehalt unterliegen.

Damit können bereits freie bzw. die in Folge der Kaskadierung frei werdenden Stellen ausgeschrieben werden.

Hierzu ist es erforderlich, einen Maßstabsprozess einzuleiten. Ein Auftrag dazu ist erteilt. Nach unserer Einschätzung können im Herbst die ersten Ernennungen erfolgen. Es bleibt abzuwarten, wie viel Beförderungen insbesondere im mittleren Dienst ermöglicht werden.

Die DPolG Hamburg begrüßt, dass diese Selbstverständlichkeit endlich umgesetzt wird.

Die DPolG Hamburg fordert den Polizeipräsidenten Wolfgang Kopitzsch auf, endlich seine Hinhaltetaktik aufzugeben und für Klarheit über die Ernennungsmöglichkeiten zu sorgen.

Die DPolG Hamburg findet es unerträglich, dass sich der Polizeipräsident ständig in Schweigen hüllt. Das Amt gebietet ihm, die Kolleginnen und Kollegen zu informieren. Wie uns bekannt geworden ist, hat seine destruktive Informationspolitik zu Spannungen in der Polizeiführung geführt.

Die DPolG Hamburg fordert den Senat auf, über die jetzigen wenigen Beförderungsmöglichkeiten hinaus, Finanzmittel für eine verlässliche Karriereplanung aller Beamtinnen und Beamten zur Verfügung zu stellen.

Wir werden weiter berichten.

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 26.06.2013

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Täter sind oft Banden aus Osteuropa

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Durchschnittlich rund 50 Einbrüche ereigneten sich täglich (!) im ersten Quartal in Hamburg (BILD berichtete).

Die große Angst: Einbrecher plündern unsere Wohnungen, Keller und Büros!

Wer sind die Täter?

Neben Profi-Einbrechern und Junkies, die mit den Taten ihre Sucht finanzieren, sind es oft osteuropäische Banden, die nach dem Wegfall der Visumspflicht ungehindert nach Hamburg anreisen. Ein Ermittler: „Die Täter hebeln meist am Tage Fenster und Türen auf. Sie nehmen mit, was leicht zu transportieren ist: Schmuck, Handys, Laptops, Digitalkameras und Bargeld. Die Täter nehmen sogar das Risiko, entdeckt zu werden, in Kauf.“ Aktueller Fall: Ein Maskenmann drang gegen 16 Uhr in der Niendorfer Thüreystraße in eine Erdgeschoss-Wohnung ein. Er bedrohte im Flur die Mieterin (52) mit einem Messer. Als sie ihm kein Geld geben konnte, flüchtete der Täter. Stunden später musste die Polizei nach einem Einbruch in der Nähe erneut anrücken! Allein im ersten Quartal gab es die immer noch hohe Zahl von 4462 Einbrüchen (-636 zu 2012)

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Aufklärungsquote geht gegen null

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Kapituliert Hamburg vor den Einbrechern?

Die Zahlen machen Angst. Und sie machen wütend!

Gerade mal 5,6 Prozent der 4462 Einbrüche im ersten Quartal 2013 konnte die Polizei aufklären. Nur jede 20. Tat! Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2012 waren es wenigstens noch 7,7 Prozent (bei 17 339 Taten).

Heißt auch: Der Sinkflug geht weiter. Vor zehn Jahren lag die Aufklärungsquote zum Beispiel noch bei 10,2 Prozent.

Besonders düster sieht‘s im Moment in Harburg aus. Da wurde 2012 wenigstens noch jeder zehnte Einbruch aufgeklärt. Jetzt ist es nur jeder vierzigste.

KAPITULIERT DIE STADT VOR DER EINBRUCHS-MAFIA?

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Polizeipräsident ist beratungsresistent

Erkennungsdienst und Gefangenentransport sollen umstrukturiert werden

Die DPolG Hamburg hat in der Vergangenheit gegenüber der Dienststelle und dem Polizeipräsidenten wiederholt und unmissverständlich deutlich gemacht, dass aus fachlichen Gründen Aufgabenverlagerungen vom Erkennungsdienst und Gefangenentransport nicht zielführend sind. Trotzdem hält die Dienststelle weiter an ihrer Vorgehensweise fest.

Bereits im Mai 2013 wurde die Dienststelle von der DPolG Hamburg aufgefordert, die seit 2008 andauernden Visionen endgültig einzustellen und die vakanten Stellen beim ED und beim DGT zu besetzen. Der DGT ist darüber hinaus personell so auszustatten, dass alle erkennungsdienstlich zu behandelnden Personen  sofort (unverzüglich) dem PP überstellt werden können.

Die fachlichen Aspekte, wie z.B. die Kosten der Technikausstattung (pro Standort ca. 25.000 € plus Unterhaltungskosten), die Raumnot an den Dienststellen, den jährlichen Fortbildungsbedarf von mindestens 60 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beim Kriminaldauerdienst und die Deeskalation bei der ED Behandlung durch Nicht-Uniformträger, sind nicht berücksichtigt worden.

Auch die bisher hohe Qualität, die deutschlandweit anerkannt ist, interessiert den Polizeipräsidenten nicht.

Die Ausführung von Amts- und Vollzugshilfe für andere Behörden (bis jetzt durch LKA 133/DGT und ZD 673) wird ebenfalls, ohne konkrete Fallzahlen,  mit einem Federstrich verlagert.

Reale Einkommensverluste bei den Tarifbeschäftigen von jährlich bis zu 4.000 € verbunden

mit Existenzängsten erscheinen für die Dienststelle auch zweitrangig.

Augenscheinlich ist jedoch, dass bei den Tarifbeschäftigten vom Erkennungsdienst und Gefangenentransport sozialer Kahlschlag betrieben wird. Stellen werden gestrichen, um den Einsparverpflichtungen der Hamburger Behörden / des Senats nachzukommen.

Dass dies zu Lasten der Schutzpolizei und des Kriminaldauerdienstes geht und zu erheblichen und unzumutbaren Arbeitsverdichtungen führt, ist offensichtlich sekundär.

Personalwirtschaftliche Konzepte für die Betroffenen sind offensichtlich ebenfalls schon in den Schreibtischen vorhanden. 

Hierbei sind die Belange und die persönliche Betroffenheit unwichtig und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nur noch flexible Marionetten, die ein Spielball der Einsparverpflichtungen sind.

Die DPolG Hamburg fordert den Polizeipräsidenten erneut auf, den Erkennungsdienst und den Gefangenentransport in seiner bisherigen Form zu erhalten. Es ist unverantwortlich die Kollegen beim Kriminaldauerdienst und an den Polizeikommissariaten mit weiteren zusätzlichen Aufgaben zu belasten.

Der Landesvorstand                                                                                       Hamburg, 18.06.2013

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Polizei lehnt Anrechnung der Ruhepausen für Zivilfahnder ab

DPolG: Dienststelle verneint ständige Dienstbereitschaft der Zivilfahnder!

Im Januar 2013 hat die DPolG Hamburg den Personalrat der Polizei gebeten, die Dienststelle initiativ aufzufordern, die für den Wechselschichtdienst und die Einsatzzüge geltende Pausenregelung (Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit) für die Kolleginnen und Kollegen der Zivilfahndung an den PK/WSPK auszuweiten.

Das Ziel der DPolG ist es, den besonderen Belastungen der ZF gerecht zu werden und den tatsächlichen Einsatzbedingungen (ständige Dienstbereitschaft) und dem Selbstverständnis der Kolleginnen und Kollegen Rechnung zu tragen.

Die Dienststelle Polizei hat den Initiativantrag des Personalrates geprüft und die Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit für die ZF abgelehnt sowie einen entsprechenden Antrag an das Personalamt verworfen.

In der Begründung der Polizeiführung heißt es unter anderem:

„Aufgrund der geringeren Anzahl der Einsätze, die zu einem unvorhergesehenen Abbruch von Pausen führen, besteht für Zivilfahnder nicht die gleiche regelhafte Abrufbereitschaft wie bei den Beamten im ständigen Wechselschichtdienst.“

Eine Mischung aus Pause und ein bisschen Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsverpflichtung oder Bereithalten ist aber rechtlich nicht möglich. Somit kann eine Ruhepause auch gar nicht unterbrochen werden. Es kann also nur heißen: Pause und damit Freizeit oder Bereithalten und dadurch Arbeitszeit.

Die DPolG Hamburg fordert den Polizeipräsidenten auf, die rechtlichen Bestimmungen sowie die Erwartungshaltung der ständigen Dienstbereitschaft seitens der Dienstvorgesetzten zu berücksichtigen und umgehend die Ausnahmeregelung beim Personalamt zu beantragen!

Wenn dies in naher Zukunft nicht erfolgt, empfiehlt die DPolG Hamburg allen Kolleginnen und Kollegen, die als Zivilfahnder tätig sind, ihre Ruhepausen wahrzunehmen, sich dienstlich abzumelden, den Einsatzort bzw. ihre Dienststelle zu verlassen, Funkgeräte und Diensthandys auszuschalten bzw. an der Dienststelle zu belassen und während ihrer Ruhepause nicht erreichbar zu sein, denn eine ständige Dienst- und Einsatzbereitschaft wird ja von der Polizeiführung nicht erwartet!

Es ist ganz einfach! Pausen sind mitgebrachte Freizeit und in seiner Freizeit kann jeder tun und lassen was er/sie will!

Die DPolG Hamburg lässt sich mit der jetzigen Entscheidung durch PL nicht abspeisen und wird gegen diese im Rahmen einer Musterklage vorgehen!

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 18.06.2013

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Musterprozessabrede zwischen der Polizei und der DPolG Hamburg vereinbart

In Sachen Urlaubsgewährung für Tarifbeschäftigte in Schicht- und Wechselschichtdienst hat die DPolG Hamburg mit der Personalabteilung der Polizei eine Musterprozessabrede vereinbart.

Die Parteien streben eine rechtskräftige Entscheidung an und möchten Klarheit über die rechtliche Würdigung  der gegenteiligen Argumente schaffen.

Das Ergebnis des  Musterprozesses findet bei einer rechtskräftigen Entscheidung Anwendung auf alle betroffenen  Kolleginnen und Kollegen der DPolG Hamburg, wenn diese es wünschen.

Die Personalabteilung beabsichtigt dieses auf Wunsch und aus Gründen der Gleichbehandlung auf alle Wechselschicht- oder Schichtarbeit leistende Tarifbeschäftigten der Polizei zu übertragen.

Am 24.07.2013 um 10:00 Uhr wird der Prozess vor dem Arbeitsgericht Hamburg fortgesetzt, die DPolG Hamburg wird berichten.

Fachbereich Verwaltung                                                       Hamburg, 12.06.2013

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Laufen für einen guten Zweck

 

 

Laufen für einen guten Zweck!

Am 8. Juni 2013 fand der HSH Nordbank Run 2013 in der Hafen City statt.

HSH Nordbank Run

 

Für die DPolG Hamburg organisierte Kollege Andy Metzlaff ein Läufer-Team bestehend aus Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Verwaltung. Für die Teilnehmer war es eine Herzensangelegenheit, diese Veranstaltung und die dadurch erbrachten Spenden zu unterstützen. Dafür DANKE! LautVeranstalter kamen über 1 Million Euro an Spendengeldern zusammen. Diese Spende kommt jetzt bedürftigen Kindern zu Gute.

 

 Fachbereich Verwaltung                                           Hamburg, 11.06.2013