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Covid-19 Vorsorge und Nachsorge:

Dienstunfall? Personalamt: „Unwahrscheinlich!“

Eine Erkrankung an Covid-19 verläuft leider nicht für jeden folgenlos. Ja, 80% der Erkrankungen sind eher harmlos – aber was ist mit den 20%?

Viele haben – teils unentdeckte – Vorerkrankungen oder Angehörige, deren Gesundheit auf dem Spiel steht!

Aber auch wenn man persönlich alles Erdenkliche unternimmt, um eine Ansteckung mit dem Corona-Virus für sich zu minimieren, so hat man als Polizist leider oftmals nicht die Wahl. Auf dem Streifenwagen, in den Wachräumen, in den Büros und nicht zuletzt im Einsatz ist die eigentlich erforderliche Distanz zu Kollegen und anderen Personen oft reine Theorie!

Hier muss – wie bereits mehrfach von der DPolG Hamburg gefordert – zuallererst der Gesundheitsschutz ernst genommen und den Kollegen adäquater Schutz auch in Form von Gesichtsmasken zum Schutz der anderen Kollegen zur Verfügung stehen!

Und wenn es dann doch zu einer Infektion kommt?

Dann muss schnell und entschlossen gehandelt werden! Es kann nicht sein, dass erst langwierig die BGV Kontaktwege verfolgt, bevor Kollegen präventiv in die Freistellung geschickt werden!

Das Personalamt hat zwar kürzlich klargestellt, dass auch „Beschäftigte, die Kontakt zu einer nachgewiesen an COVID-19 erkrankten Person hatten, jedoch vom Gesundheitsamt (noch) nicht unter Quarantäne gestellt wurden“, wie Reiserückkehrer in die Freistellung nach Hause geschickt werden sollen.

Hier fehlt es aber nicht nur an der Umsetzung sondern auch an der Bewertung des „Kontakt-Kriteriums“: Wenn sich ein Kollege nachweislich infiziert hat, dann aber immer noch die Kollegen aus dem unmittelbaren Umfeld im Dienst verbleiben, nur weil nicht 100% gesichert ist, dass diese „über 15 Minuten den 1,5m-Mindestabstand unterschritten haben“, ist dies zumindest fragwürdig und fahrlässig! Bei der Nähe, die der Dienst teilweise erfordert, ist das Haarspalterei auf Kosten der Kollegen!

Infizieren sich in der Folge weitere Kollegen, stehen sie nämlich wieder ganz schnell allein da, denn ein Nachweis über den Infektionsweg ist nicht zuletzt wegen der verzögerten oder ganz ausgebliebenen Maßnahmen nahezu ausgeschlossen!

Das Mindeste wäre, eine umfassende und unverzügliche Testung sämtlicher Kollegen aus dem Umfeld der Infizierten! Die offenbar noch vorhandenen Kapazitäten der „Teststrecke“ an der AK müssen hierfür freigegeben und genutzt werden!

Auf der einen Seite müssen sich die Kollegen dem unstrittig erhöhten Risiko im Dienst aussetzen und auf der anderen Seite windet sich die Dienststelle bei einer Infektion, die ja durchaus weitreichende Folgen haben kann und stiehlt sich aus der Verantwortung!

Die DPolG Hamburg fordert deshalb die Dienststelle auf, ohne Wenn und Aber hinter den Kollegen zu stehen: Sie mit angemessenen Schutzmitteln auszustatten, auch im Zweifelsfall schnell zu testen und zu separieren – und im Falle einer Ansteckung bei der die Wahrscheinlichkeit überwiegt, dass diese im Dienst erfolgt ist, auch die Verantwortung zu übernehmen und die Erkrankung als Dienstunfall anzuerkennen!

Der Landesvorstand , Hamburg, 13.04.2020

Flugblatt zum Download

Corona-Virus: Nur warme Worte? Schutz für die Belegschaft!

Bereits im Januar hatte die DPolG Hamburg Maßnahmen und Informationskonzepte zum Schutz der Kollegen eingefordert. Schon damals schien es, als sei in der Innenbehörde der Ernst der Situation nicht wirklich erkannt worden. Während der Informationsfluss mittlerweile angelaufen ist, sieht es leider bei den Maßnahmen vielerorts immer noch ganz anders aus!

Dieses wurde mit dem heutigen Dankes-Schreiben des Innensenators an die Kolleginnen und Kollegen nochmals klar: Warme Worte helfen nur begrenzt – für die Kollegen konkret hilfreiche Maßnahmen sind weiterhin Mangelware!

Beispielhaft sei hier die Besetzung von Streifenwagen mit den nun an den Wachen zahlreich eintreffenden Praktikanten erwähnt – wie soll mit drei oder gar vier Kollegen auf dem Streifenwagen der Schein eines Gesundheitsschutzes gewahrt bleiben? Was sollen die Kollegen den besorgten Bürgern antworten, die auf die Begrenzung auf eine Begleitperson hinweisen? Hier ist eine ganzheitliche, lehrplankonforme Lösung gemeinsam mit der Akademie angezeigt!

Andernorts wurden kürzlich ganz konkret Fälle bekannt, bei denen nach positiv verlaufenen Testungen von Kollegen nur sehr mangelhafte oder gar keine Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter aus der unmittelbaren Umgebung der Getesteten getroffen wurden. Präventive Quarantäne oder Desinfektion von gemeinschaftlich genutzten Räumen? Fehlanzeige!

Auch der Umgang mit Kollegen, die als Vorerkrankte einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, ist alles andere als befriedigend!  Wenn diese nicht im geschützten Heimbereich arbeiten können, muss  schnell und unbürokratisch eine Freistellung ermöglicht werden!

Wobei hier in Hamburg leider entgegen des Vorgehens anderer Bundesländer oder der Bundespolizei die Zauberformel „Die Sollarbeitszeit gilt als geleistet“ noch vollkommen unbekannt ist!

Gleiches gilt übrigens auch für Kollegen, die vor der oft unlösbaren Aufgabe der Abwägung zwischen Dienst und Betreuungspflichten stehen! Auch wenn wenige Tage Sonderurlaub sicherlich nicht alle Probleme lösen können, so wären diese eine große Erleichterung – und ein Zeichen, dass man zusammensteht!

Offenbar ist in vielen Köpfen der Führung immer noch ein tief verwurzeltes Misstrauen vorhanden, dass die Situation ausgenutzt werden könnte. Hier muss ein Umdenken einsetzen, dass zuallererst das Wohl und die Gesundheit der Betroffenen im Fokus hat!

Der Landesvorstand                                                        Hamburg, 27.03.2020

Flugblatt zum Download

Polizeiführung hat entschieden! Aufsteigerstudium beginnt am 01.04.20!

Uns erreichen derzeit viele Anfragen zum Aufstiegsstudium April 2020. Unsicherheit macht sich breit, da die Entscheidung getroffen wurde, dass die ausgewählten Kolleginnen und Kollegen ab dem 01.04.2020 an ihren Dienststellen verbleiben sollen.

Am heutigen Tag hat die Polizeiführung richtigerweise entschieden, dass der Beginn des Studiums nicht verschoben werden soll. Am 01.04.2020 erfolgt die Immatrikulation und somit sind die ausgewählten Kolleginnen und Kollegen Studenten an der Akademie der Polizei Hamburg.

Allerdings verbleiben die neuen Studenten ab April an ihren jetzigen Dienststellen. Grund ist hierfür jedoch nicht allein – wie man annehmen könnte – die besondere Lage bedingt durch das Corona-Virus. Vielmehr platzt hier ein weiteres Problem auf: Die desolate IT-Struktur an der Akademie!! Seit Jahren ist die digitale Struktur an der AK trotz steigender Einstellungszahlen nicht mitgewachsen. Um am Studium teilnehmen zu können ist es zwingend erforderlich, dass den Studierenden an der AK das digitale Lernen ermöglicht wird. Und dieses ist unter anderem, aufgrund der nicht vorhandenen und des zu geringen, dafür aber nötigen, Personalkörpers nicht möglich und führt nun dazu, dass die Studenten ab dem 01.04.20 nicht an ihren Lehrveranstaltungen teilnehmen, sondern erstmal an ihren Dienststellen „geparkt“ werden!

Es ist geplant, dass die Studenten ab dem 14.04.2020 mit ihren Lehrveranstaltungen an der Akademie beginnen, egal ob analog oder digital. Ein späterer Zeitpunkt wäre nicht möglich, da der Lehrveranstaltungsstau zu groß wäre, so dass eine komplette Verschiebung des Studienbeginns auf den 01.10.2020 vollzogen werden müsste.

Die DPolG Hamburg mahnt seit Jahren die desaströsen Zustände in der IT-Abteilung an! Nun haben wir eine Situation, in der digitale Lehrveranstaltungen unausweichlich sind und die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Das gemeinsame Ziel kann aus Sicht der DPolG Hamburg nur sein, dass so schnell wie möglich, allerdings bis spätestens 14.04.2020, die technischen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die ausgewählten Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig mit ihren dringend benötigten Lehrveranstaltungen beginnen können. Während Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD) dafür sorgt, dass seine Finanzinspektorenanwärter, die an der Nordakademie studieren, ihr persönliches iPad erhalten, hinkt die Polizei mit Innensenator Andy Grote (SPD) der digitalen Welt hinterher.

Der Landesvorstand                                                                 Hamburg, 26.03.2020

Download des Flugblattes

Überleitung der Beschäftigten aus der bisherigen EG 9 in die neue EG 9a und 9b

Worauf nach dem Tarifabschluss zu achten ist

Der Änderungstarifvertrag zur Einführung der Entgeltgruppen 9a und 9b im
TVL ist erst Ende September 2019 nach langen Redaktionsverhandlungen
unterschrieben worden, ein Indiz für die Komplexität der Überleitung. Nach
Auskunft des Personalamtes soll die Überleitung bis Ende März 2020 durch
KoPers erfolgen. Dabei ist unbedingt auf die richtige Zuordnung der Stufenlaufzeit zu achten.

Kollegen, die bereits in einer individuellen Endstufe 6 sind, erhalten eine
neue individuelle Endstufe, d. h. sie erhöht sich um 3,01 Prozent.
Die Änderung im Einzelnen:

Für Kollegen der bisherigen EG 9 (z.B. Fg 1 und 2), also der großen bzw.
regulären Entgeltgruppe 9 soll rückwirkend zum 1.1.2019 eine
automatische Überleitung in die EG 9b erfolgen. Änderungen ergeben sich
für diesen Personenkreis nicht, die Zuordnung erfolgt stufengleich und unter 
Mitnahme der bisher in der Stufe verbrachten Zeit.

Für Kollegen der bisherigen EG 9s (z.B. Fg 3), also der bisherigen
kleinen Entgeltgruppe 9 mit den besonderen Stufenlaufzeiten erfolgt die
Zuordnung rückwirkend zum 1.Januar 2019 automatisch in die neue
Entgeltgruppe 9a mit sechs Stufen und regulären Stufenlaufzeiten:

Beate Petrou 
Fachbereichsvorsitzende Verwaltung                                         Hamburg, 25.02.2020

Das Flugblatt zum Download

Angebot für Mitglieder der Deutschen Polizeigewerkschaft – TRU Fitness

Die DPolG Hamburg hat eine Kooperationsvereinbarung mit TRU Fitness geschlossen und bietet ihren Mitgliedern (unter Vorlage des Mitgliedsausweises) sowie deren Ehegatten oder Lebenspartnern besondere Konditionen an.

Das Angebot ist gültig für den neuen Lifestyle Club TRU Fitness – Krüsisstraße 7 – 22305 Hamburg.

Folgende Konditionen bekommen unsere Mitglieder:

  • Mitgliedschaft 24 Monate mtl. Beitrag 55 € (statt 60 €) + 1 Freimonat & Bonus bei Studiowechsel
  •  Mitgliedschaft 12 Monate mtl. Beitrag 65 € (statt 70 €)
  •  Sonderkündigungsrecht bei Umzug im Umkreis von 3 km vom Club Barmbek

 Startpaket 50 € (Rucksack, Trinkflasche, Handtuch, Mitgliedskarte, TRU Fitness Checks) statt 100 €.

Kontakt & Anmeldung: info@trufitness.de

Der Landesvorstand                                            Hamburg, 11.02.2020

Das Flugblatt zum Download

Angebot für Mitglieder der Deutschen Polizeigewerkschaft – Heruth Reisemobile

Die DPolG Hamburg hat eine Kooperationsvereinbarung mit Heruth Reisemobile geschlossen.

Heruth Reisemobile bietet unseren Mitgliedern viele Vorteile (unter Vorlage des Mitgliedsausweises)
und einen Sonderrabatt von 5% auf jede bestätigte Buchung bei Vermietung oder den Kauf eines Wohnwagen / Wohnmobils an.

Folgende Vorteile und Serviceleistungen bekommen unsere Mitglieder:

  •  unbegrenzte Kilometer
  •  individuelle und ausführliche Beratung
  •  neue und moderne Fahrzeuge
  •  ausführliche Einweisung
  •  Support auch unterwegs

 Nähere Informationen findet ihr unter: www.heruth-reisemobile.de oder telefonisch unter 04101 – 538 33 69.

Der Landesvorstand                                            Hamburg, 10.02.2020

Das Flugblatt zum Download

Sportbootführerschein

See oder Binnen

DPolG-Mitglieder: 80,00 € (Kosten je Schein)

Nichtmitglieder: 120,00 € (Kosten je Schein)

Sparangebot!

See- und Binnenschein

DPolG Mitglieder: 130,00 €

Nichtmitglieder: 160,00 €

Alle Kosten zzgl. der zurzeit externen Prüfungsgebühren!

Infotreff am 18. März 2020, 16:00 Uhr (Dauer: ca. 75 – 90 Min. Holzdamm 18, 20099 Hamburg

Bei Rückfragen: Tobias Markert 01520-1549988

Anmeldung bis zum 12. März 2020 bitte per Mail
unter dpolg@dpolg-hh.de

Der Landesvorstand                                                            Hamburg, 29.01.2020

Zum Download

Infektionsgefahr: DPolG fordert Maßnahmen

Panik und Aufregung sind keine guten Ratgeber bei Bedrohungslagen.

Ein Aussitzen der aktuellen Bedrohung durch den „Corona“-Virus kommt jedoch ebenfalls nicht in Frage!

Die DPolG Hamburg fordert die Dienststelle deshalb auf, den Schutz der Mitarbeiter ernst zu nehmen und unverzüglich für eine verlässliche und umfassende Information zu sorgen.

Konkrete Maßnahmen, wie die zeitnahe Ausstattung von besonders bedrohten Einsatzkräften – z.B. der Kollegen der Wasserschutzpolizei oder am Flughafen beim Erstkontakt mit Personen aus dem asiatischen Raum – mit adäquater Schutzausrüstung und belastbaren Informationen sind unabdingbar!

Halbherziges Herangehen – wie z. B. in der Vergangenheit bei ähnlichen Lagen das Ausrüsten mit Baumarkt-Schutzmasken – ist hier nicht akzeptabel! Eine ernsthafte Einbindung des AMD oder des Robert-Koch-Instituts und der Kollegen ist dringend angezeigt!

Die DPolG Hamburg fordert deshalb auch den Personalrat auf, hier tätig zu werden und die Dienststelle dazu zu bewegen, unverzüglich Maßnahmen und Informationskonzepte auf den Weg zu bringen!

Der Landesvorstand                                            Hamburg, 29.01.2020

Das Flugblatt zum Download

DPolG wirkt: Zusätzliche Smartphones kommen!

Mitte Dezember hatte die DPolG Hamburg noch ein vielbeachtetes Flugblatt veröffentlicht, in dem wir unter anderem auf die in Frage gestellte Anschaffung weiterer Smartphones im Rahmen des Projektes „MobiPol“ hinwiesen.

Offenbar wurde dies von den richtigen Entscheidern zur richtigen Zeit wahrgenommen, denn wie die DPolG Hamburg nun erfuhr, ist jetzt in der Innenbehörde entschieden worden, dass zusätzlich zu den bereits im Vorlauf befindlichen 1.400 iPhones nochmals 1.400 solcher Geräte beschafft werden.

Auch wenn dies nicht den erkannten Bedarf von insgesamt 4.000 Geräten abdeckt, ist hier ein entscheidender Schritt getan! Nicht nur die Ausstattung der Grundlasten an den Polizeikommissariaten wird so gesichert, sondern auch die von zahlreichen weiteren Dienststellen.

Die DPolG Hamburg begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich! Nun muss dieser Weg konsequent weiter gegangen und auch die Handbremse bei der Entwicklung der Anwendungen gelöst werden, damit die Fahrt aus der Vergangenheit in die Gegenwart endlich losgehen kann!

Der Landesvorstand                                                        Hamburg, 22.01.2020

 

Das Flugblatt zum Download

Hamburgs PERLE – eine Glaskugel?

Oder: Bleibt die „neue“ PEZ eine Fata Morgana?

Nachdem man nun jahrelang geplant und gerechnet hat, schien der Neubau für die dringend
modernisierungsbedürftige Polizeieinsatzzentrale (PEZ) schon fast in greifbarer Nähe.
Wie der DPolG Hamburg jetzt jedoch bekannt wurde, ist die entscheidende neue
Bürgerschaftsdrucksache, die die finanziellen Mittel auf den Weg bringen sollte, im letzten
Moment in der Behördenabstimmung gestoppt worden!

Vor Findung eines neuen Senates nach der anstehenden Bürgerschaftswahl sei mit
keinen Entscheidungen zu rechnen. Und wie diese aussehen wird, steht in den Sternen!
Die Einführung des Nachfolgers für das auslaufende HELS-System ist dabei trotzdem möglich
– ein „Update“ in den bestehenden Räumlichkeiten ist ja als „Interimslösung“ schon geplant und
könnte nun ganz schnell zu einer Dauerlösung mutieren.

Eine Dauerlösung könnte somit auch das Merkbuch werden – denn zusammen mit den Kosten für den
Leitstellenneubau wurden auch die Kosten für die immer wieder in Aussicht gestellte Mann-Ausstattung
mit adäquaten mobilen Endgeräten erst einmal gestoppt! Ein weiteres IT-Kern-Projekt – „MobiPol“ –
wird somit erneut in Frage gestellt!

Wird die Polizei zum „kleinen Gallischen Dorf“ in der groß mündig angepriesenen
„Digitalen Stadt“ Hamburg? Ist das der Weg, wie Hamburg „die Chancen für
Wirtschaftskraft, Kommunikation und öffentliche Dienstleistung“ durch „Digitalisierung
der großen Stadt“ umsetzen will – wie es auf der entsprechenden offiziellen Internetseite
angepriesen wird?

Die kommende Bürgerschaft wird sich hieran messen lassen müssen! Zukunft oder Merkbuch?
Werden hier PERLEn vor die Säue geworfen?

„Smart City“ und „Digital First“ bleiben für die Polizei reine Worthülsen! Mit anderen Worten:
Senatsversagen auf ganzer Linie!

Sicher ist: Die DPolG Hamburg wird weiter den Finger in die klaffende Wunde legen!

Der Landesvorstand                                                           Hamburg, 11.12.2019

Hier das Flugblatt zum Download