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Endlich einführen: CO-Warngeräte für den Polizeivollzug!

DPolG: Einsatzkräfte immer öfter unbewusst in Lebensgefahr!

Einsätze wie am vergangenen Sonntagabend (08.12.2019) in Bahrenfeld machen es
deutlich: Die Einsatzkräfte des Primärvollzuges begeben sich immer öfter
unbewusst und ahnungslos in lebensgefährliche Einsätze, in denen Kohlenmonoxid
auftreten kann. Suizide mittels Einweggrill, polizeiliches Einschreiten in Shisha-Bars oder
defekte Heizungsanlagen bergen ungeahnte Gefahren für die eingesetzten Kolleginnen
und Kollegen.

Das farb-, geruch- sowie geschmacklose Gas wird kaum wahrgenommen und kann durch
Wände in andere Räume diffundieren. Es verteilt sich aufgrund seiner Dichte nahezu
gleichmäßig in der Umgebungsluft und blockiert im Körper die Aufnahme von Sauerstoff
im Blut. Bereits in der März-Ausgabe des „POLIZEISPIEGEL“ berichtete die DPolG
Hamburg über diese Problematik. Die Feuerwehr verfügt an ihren Einsatztaschen bereits
über Dosiswarngeräte. Verlässliche Geräte für den Primärvollzug der Polizei, die einer
Garantie und regelmäßigen Wartungsintervallen unterliegen, kosten ab 200 Euro aufwärts.

Die von Ronald Helmer, Vorsitzender des Fachbereichs Schutzpolizei und
Personalratsmitglied auf der diesjährigen Personalversammlung an den Innensenator
gerichtete Frage nach dem Unterschied zwischen Polizei und Feuerwehr in der
Ausstattung mit Dosiswarngeräten blieb leider unbeantwortet.

Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Andy Grote (SPD) auf, unverzüglich
Dosiswarngeräte für die Vollzugskräfte der Polizei Hamburg einzuführen!

Fachbereiche SCH und WSP                    Hamburg, 10.12.2019

Hier das Flugblatt zum Download

 

Höhergruppierungen und Garantiebeträge

Worauf nach dem Tarifabschluss 2019 zu achten ist!

Seit dem 2. März 2019 ist der Tarifabschluss rückwirkend zum 1. Januar 2019 wirksam. Die
Tarifvertragsparteien haben bis Ende Juli diesen Jahres Redaktionsverhandlungen geführt. Jetzt
formuliert die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die wichtigen Durchführungshinweise.
Auch das Personalamt Hamburg arbeitet mit Hochtouren an der Ausarbeitung.
Auf einige wichtige Aspekte möchte die DPolG Hamburg bereits hinweisen, deshalb werden
wir in loser Abfolge über die Besonderheiten des Tarifabschlusses berichten:
Solltet ihr seit dem 1. Januar 2019 für eine höherwertige Stelle ausgewählt worden sein, dann
bekommt ihr erfreulicherweise mehr Geld. Leider ist es (noch) kein stufengleicher Aufstieg
geworden, aber dafür sind die Garantiebeträge spürbar angehoben worden:

In der EG 1 bis EG 8 von zuletzt 32,02 Euro auf 100 Euro und in der EG 9 bis EG 15 von
zuletzt 64,01 Euro auf 180 Euro.

Eine Höhergruppierung über mehrere Gruppen erfolgt immer über den nächsthöheren Betrag in
der nächsthöheren Entgeltgruppe. Bei Erreichen der Zielentgeltgruppe muss dann ein
Höhergruppierungsgewinn von 100 Euro bzw. 180 Euro erzielt worden sein. Dies gilt auch für
Kolleginnen und Kollegen, die bereits einen Garantiebetrag aus den Vorjahren erhalten haben.
Es gibt allerdings noch eine Deckelung, der Garantiebetrag ist begrenzt auf den
Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.

Nun hat die DPolG Hamburg festgestellt, dass es in mehreren Fällen nicht zur Auszahlung des
zustehenden Garantiebetrages gekommen ist. Zwar sind die Beträge im ZPD noch nicht
maschinell angepasst, aber es werden noch nicht mal die alten Garantiebeträge gezahlt. Deshalb
wird die DPolG Hamburg mit der Personalabteilung in Kontakt treten.
Solltet ihr also höhergruppiert worden sein, so schaut euch die Abrechnung genau an bzw.
meldet euch bei Eurer Gewerkschaft, der DPolG Hamburg:

michael.adomat@dpolg-hh.de oder beate.petrou@dpolg-hh.de
mobil: 0172-4038078                          mobil: 0177-2881882

Hinsichtlich der sechsmonatigen Ausschlussfrist werden wir als DPolG Hamburg das Gespräch
mit der Personalabteilung suchen, um Lösungen zu finden.

Als Anlage haben wir einige Beispiele aufgeführt. Wir werden weiter berichten.

Der Fachbereich Verwaltung, 27.11.2019

Hier das Flugblatt zum Download

 

Erfolgreiches Seminar für Stadtteilpolizisten

Am gestrigen Tag fand in den Räumlichkeiten der DPolG Hamburg ein wieder gut besuchtes BFS-Seminar statt. Im außerordentlich konstruktiven Austausch untereinander und mit den Leitern der SP, LPD Hartmut Dudde, und von PERS, LPD Torsten Bödeker, konnten zahlreiche Themen bewegt werden.

Ein aktueller Kernbereich war erwartungsgemäß die Fragestellung nach der Abgrenzung zwischen „normalen“ Betreuungsbereichen und solchen mit „besonderen Anforderungen“ und den damit verbunden Wertigkeiten. Hierbei wurde sehr schnell deutlich, dass aus Sicht der Teilnehmer wie auch der DPolG Hamburg die grundsätzliche A11-Wertigkeit der Tätigkeit Stadtteilpolizist zwingend ist. Auf dieser Grundlage wird eine ehrliche und möglichst flexible Bewertung der Betreuungsbereiche erwartet, die an den bestehenden Strukturen ausgerichtet ist. Und dass – wie bereits mehrfach von der DPolG Hamburg eingefordert – keinesfalls nur nach Kassenlage bewertet werden darf!

Auch wenn hierzu noch keine konkreten Antworten gegeben werden konnten, so bestätigte SPL Dudde, dass intensiv im Interesse der Betroffenen an einer möglichst flexiblen Umsetzung gearbeitet werde, die mindestens den Status Quo bewahren oder verbessern soll. Ein „BFS-Tourismus“ zwischen Betreuungsbereichen soll, so die Aussage, verhindert werden. Hierzu sei eine Arbeitsgruppe in der SP eingerichtet worden, die von der DPolG Hamburg selbstverständlich ebenfalls intensiv und konstruktiv begleitet werden wird.

Als weiteres Anliegen, dass den Teilnehmern am Herzen lag, wurde der einhellige Wunsch an SPL Dudde herangetragen, von der allzu generischen Bezeichnung „Bürgernaher Beamter“ abzurücken und statt dessen den deutlich treffenderen und wertschätzenderen Begriff „Stadtteilpolizist“ nicht nur im Sprachgebrauch sondern auch förmlich einzuführen. SPL Dudde sagte die wohlwollende Prüfung zu. Auch dieses wird die DPolG Hamburgweiter verfolgen.

Der Fachbereich Schutzpolizei, 8.11.2019

Hier das Flugblatt zum Download

 

Weihnachtsmärchen „Hans im Glück“

Ernst Deutsch Theater: „Hans im Glück“
15.12.2019 / 13:30 Uhr

Preise: 6,- €* p.P. / 10,- € p. P.
(*Reihen 9-11 im Rang)

(inkl. Garderobe/Weihnachtstüte/Weihnachtsmann / Die Eintrittskarte gilt als Fahrkarte im HVV-Gesamtbereich)

Reserv./Verkauf ab 7.10.2019 in der Geschäftsstelle der DPolG
Tel: 25 40 26 – 0 oder dpolg@dpolg-hh.de
Die Ausgabe der Weihnachtsmärchen-Tüten, am Ende der Aufführung,
erfolgt mit freundlicher Unterstützung
der Debeka und der HUK!

                                                                                                                                            30.09.2019

Flugblatt zum Download

 

DPolG Hamburg weist die haltlosen und interessengeleiteten Polizeigewalt-Vorwürfe gegen unsere Kolleginnen und Kollegen im Zusammenhang mit der „Fridays for Future“-Demo auf das Schärfste zurück!

Nach Angaben der Polizei haben am vergangenen Freitag (20.09.2019) rund 70.000 Menschen friedlich für den Klimaschutz und die Einhaltung der Ziele des Pariser Klimaabkommens in der Hamburger Innenstadt demonstriert. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben diese Demonstrationslage – wie bereits viele andere zuvor – professionell bewältigt. Allerdings begannen Personengruppen vor dem offiziellen Versammlungsende, Straßen und Kreuzungen zu blockieren.

Die Hamburger Polizei hat diese rechtswidrigen Straßenblockaden, dann unter anderem auch durch den Einsatz unmittelbaren Zwangs, beendet. Die Anwendung einfacher körperlicher Gewalt erfolgte jedoch immer erst dann, wenn sich die Blockierer unkooperativ verhielten und den Anweisungen der Polizei nicht Folge leisteten.

Durch das sogenannte Aktionsbündnis Sitzenbleiben!, zudem auch die vom Verfassungsschutz beobachtete linksextreme Interventionistische Linke (IL) gehört, wurden dann Videosequenzen mit der Aussage „Richtig üble Schmerzgriffe!“ über die sozialen Medien verbreitet, die die Vorwürfe rechtswidriger Polizeigewalt durch unsere Kolleginnen und Kollegen „beweisen“ sollten.

Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:

„Die Vorwürfe rechtswidriger Polizeigewalt als Ergebnis von hemmungslos agierenden Polizeibeamtinnen und -beamten, laufen nach dem immer gleichen Muster ab. Linksradikale und linksextremistische Gruppierungen, wie Ende Gelände und die Interventionistische Linke, begnügen sich nicht mit friedlichem Protest. Sie wollen das ‚System‘, auch durch die Ausübung von Gewalt gegen Menschen und Sachen, überwinden. Das Diskreditieren und Verleumden von Polizeibeamten sind dafür in ihren Augen probate Mittel. Meine Kolleginnen und Kollegen sind Träger des staatlichen Gewaltmonopols und mit dieser besonderen Verantwortung gehen sie rechtskonform, verhältnismäßig und besonnen um, wie sie es bei dieser Großdemonstration erneut unter Beweis gestellt haben.

Wenn interessensgeleitete Gruppierungen, für die das Grundgesetz und das Versammlungsrecht noch nicht einmal empfehlenden Charakter haben, unhaltbare und diffamierende Vorwürfe gegen die Polizei erheben, dann ist das ein durchsichtiges Manöver. Es soll lediglich dazu dienen, friedliche Protestformen zu radikalisieren und das gesellschaftliche Klima zu vergiften. Ich weise die Polizeigewaltvorwürfe im Zusammenhang mit der „Fridays for Future“-Demonstration gegen meine Kollegen auf das Schärfste zurück! Diese abenteuerlichen und diffamierenden Vorwürfe sind haltlos und verfolgen offensichtlich wieder nur ein Ziel: jegliche Art eines friedlichen und engagierten Protests zu radikalisieren und für die eigenen Zwecke zu missbrauchen.“

Presseerklärung zum Download

 

Es ist wieder soweit: Belastung durch AAH an der Grenze!

Fußball, Demos, Großveranstaltungen… Gründe gibt es offenbar genug und keiner scheint zu gering, um nicht noch mal die AAH aufzurufen!

Wie die DPolG Hamburg während und nach G20 bereits mehrfach angemahnt hat, ist die AAH keine beliebige Verfügungsmasse zum Auffangen der Personalnot in der LBP – oder damit die Kosten für Fremdkräfte oder
externe Dienstleister eingespart werden können!                                        

Jetzt scheint es aber wieder so weit zu sein – kaum eine Woche, in der nicht zumindest die Vorplanungen für einen AAH-Aufruf laufen!
Eigentlich ist dazu alles schon – mehrfach – gesagt, aber offenbar nicht überall gehört worden. Lassen wir hier deshalb noch einmal das Personalamt zu Wort kommen (Auszug aus den Ausführungen zur Ausnahmegenehmigung für den Alarmdienst I vom 26.5.2017):

„Die Dienstplanung muss daher gewährleisten, dass auch in hohen Belastungszeiten die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der Ausgleich im vorgesehenen Bezugszeitraum sichergestellt ist, und die Dienststelle muss flankierend Maßnahmen zur schnellstmöglichen Reduzierung der Belastung ergreifen, beispielsweise durch Personalverstärkung von anderen Dienstherrn, Beauftragung externer Dienstleister sowie interne Aufgabenkritik.“

Die Belastung der Kollegen – sowohl derer, die direkt in der AAH eingebunden sind, als auch derer, die aus anderen Bereichen in den dann brach liegenden Grundlasten aushelfen oder liegen gebliebene Arbeit zusätzlich erledigen müssen – ist wieder zum Bersten angespannt!

Aus diesem Grund suchte der Fachbereich Schutzpolizei am heutigen Tage das Gespräch mit Polizeipräsident Ralf Martin Meyer und verdeutlichte hierbei nochmals eindringlich die angespannte Situation an den Dienststellen vor Ort.

Der Polizeipräsident stimmte der Einschätzung grundsätzlich zu und nahm das Gespräch zum Anlass, weiterhin bei geplanten Aufrufen der AAH Alternativen innerhalb der Polizeiführung zu hinterfragen.

Die DPolG Hamburg und der Fachbereich Schutzpolizei werden die Situation selbstverständlich weiter konstruktiv kritisch begleiten und weiter den Finger in die Wunde legen!

Der Fachbereich Schutzpolizei                                                                                     Hamburg, 18.09.2019

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Wahlerfolg für DPolG/komba – Ergebnis mehr als verdoppelt –

Die Personalratswahlen im Landesbetrieb Verkehr (LBV) sind am 6. September 2019 mit der öffentlichen Auszählung im Untergeschoss des LBV Mitte beendet worden. Nach Bekanntgabe des vorläufigen Endergebnisses durch den Wahlvorstand hat die Liste der DPolG Hamburg /komba hamburg einen herausragenden Wahlerfolg erringen können.
„Durch die hervorragende Arbeit unserer Mitglieder und der Unterstützung durch die Fachbereichsvorsitzende Verwaltung, Beate Petrou, konnten wir unser bisheriges Ergebnis mehr als verdoppeln“, so Landesvorsitzender Joachim Lenders.

Das Ergebnis im Einzelnen

Für die Gruppe der Beamten:

1 Sitz DPolG/komba
1 Sitz ver.di

Für die Gruppe der Angestellten:

2 Sitz DPolG/komba
5 Sitze GdP

Dieses Wahlergebnis ist für uns Ansporn und Motivation, auch in den nun vor uns liegenden 2 ½ Jahren bis zur nächsten Personalratswahl die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Verkehr, mit Engagement und Kompetenz zu vertreten.

Wir bedanken uns bei allen Wählerinnen und Wählern für das uns entgegengebrachte Vertrauen!                                                        

Der Landesvorstand                                                                                       Hamburg, 06.09.2019

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Besoldungs- und Versorgungsanpassung im Haushaltsausschuss beschlossen

Der Haushaltsausschuss der Hamburger Bürgerschaft hat in seiner Sitzung am 27. August einstimmig eine Beschlussempfehlung zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz an die Hamburger Bürgerschaft verabschiedet. Die entsprechende Gesetzesvorlage soll in der Bürgerschaftssitzung am 11. September 2019 endgültig beschlossen werden.

Beabsichtigt ist, die Aus- und Nachzahlungen rückwirkend zum 01. Januar 2019 mit den Dienstbezügen im Oktober zu überweisen.

Hier nochmals die in den Tarifverhandlungen erzielten Ergebnisse:

  • Rückwirkend zum 01.01.2019 = 3,0 Prozent
  • ab dem 01.01.2020 = 3,2 Prozent
  • ab dem 01.01.2021 = 1,4 Prozent
  • Anwärterinnen und Anwärter erhalten rückwirkend zum 01.01.2019 eine Erhöhung der Anwärterbezüge um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro
  • ab dem 01.01.2020 eine weitere Erhöhung um einen Festbetrag in Höhe von ebenfalls 50,00 Euro

Darüber hinaus wird im Jahre 2019 letztmalig ein Betrag von 0,2 Prozent für die Versorgungslücke von der Besoldungserhöhung abgezogen.

                                                            

Der Landesvorstand                                                                                       Hamburg, 28.08.2019

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Das lange Warten auf den ersten Spatenstich

                                                                   – Akademie der Polizei –
Ausgelagerte Dienststellen, Raumnot, Platzmangel, renovierungsbedürftige Dienstgebäude sowie Dusch- und Umkleidecontainer prägen nach wie vor das Bild, das sich den Nachwuchskräften der Polizei tagtäglich bietet. Studium und Ausbildung junger Menschen für eine moderne Großstadtpolizei in einer deutschen Metropolregion des Jahres 2019 (?) – für Auszubildende, Studierende und das Lehrpersonal nicht erkennbar.

Thomas Jungfer, Erster stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Hamburg, hat diese Zustände erneut öffentlich thematisiert. Gegenüber NDR 90,3 kritisierte Thomas Jungfer, dass der im vergangenen Jahr von Innensenator Andy Grote (SPD) auf der Personalversammlung der Polizei angekündigte erste Spatenstich für das Ersatzgebäude immer noch auf sich warten lasse. Erst wenn das Ersatzgebäude steht, kann das Hörsaalgebäude II abgerissen werden. Auch die dreigeschossige Aufstockung des Polizeitrainingszentrums (PTZ) ist laut einer Drucksache der Hamburger Bürgerschaft aus dem Februar 2018 kurz vor der Vollendung – allerdings nur auf dem Papier, tatsächlich ist nichts passiert.

Welchen Wert hat die Ausbildung unserer polizeilichen Nachwuchskräfte?
Warum vergehen Monate um Monate, Jahre um Jahre und erkannte Probleme werden nicht konstruktiv und mit Dynamik angegangen, sondern schlichtweg konserviert und auf Wiedervorlage gelegt?

Die DPolG Hamburg fordert die Behördenleitung nochmals mit Nachdruck auf, nicht mehr auf Zeit zu spielen und Improvisation zum Maßstab politischen Handelns zu machen! Unsere jungen Kolleginnen und Kollegen haben Rahmenbedingungen verdient, die ihnen eine optimale Ausbildung für den Polizeiberuf ermöglichen und zwar ohne Wenn und Aber! #AKforfuture

Der Landesvorstand                                                                                       Hamburg, 15.08.2019

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Mehrzweckwesten: Finanzierung der Funktionskleidung sicherstellen!

Die DPolG Hamburg berichtete bereits im Juli von den bevorstehenden weiteren Auslieferungen der
Mehrzweckweste und forderte eindringlich, die zusätzliche Kostenübernahme für die Funktionskleidung durch die Dienststelle.

Leider werden die Kollegen aber buchstäblich im Regen stehen gelassen: Die für den Einsatzwert der Weste
unverzichtbare Funktionskleidung (Polo- und Langarmshirts sowie Wetterschutzjacke) soll nach Erkenntnissen der DPolG Hamburg den Kollegen voraussichtlich nicht zusätzlich zum bereits jetzt knappen jährlichen Kleidergeldkontingent bereit gestellt werden!

Bei den mittlerweile erheblichen Kosten bereits für herkömmliche Uniformteile, sind die Konten allerdings nicht mehr unerschöpflich – allein ein Paar Schuhe können schon mal deutlich mehr als die Hälfte des Jahresbudgets beanspruchen.

Und so ist es in mehr als Einzelfällen bereits dazu gekommen, dass Kollegen das Poloshirt – das mehr als doppelt so viel wie ein Hemd kostet – nicht vom Kleider- sondern vom privaten Konto bezahlt haben! Unglaublich! Sind wir tatsächlich soweit, dass Kollegen sich Uniformteile von ihrem eigenen Geld kaufen müssen?

Die DPolG Hamburg fordert die Dienststelle nochmals eindringlich auf, die Finanzierung der gesamten Mehrzweckweste – inklusive der Funktionskleidung – sicherzustellen und die Kleiderkonten zeitgemäß an die Preise des LZN anzupassen und aufzustocken!

Der Landesvorstand                                                                                       Hamburg, 09.08.2019

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