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Bundesverwaltungsgericht: Urteil zu Altersdiskriminierung

DPolG: Jüngere Beamtinnen und Beamte können auf Entschädigung hoffen 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat sich gestern mit dem Thema Altersdiskriminierung bei Beamten und Soldaten befasst und ein richtungsweisendes Urteil gefällt.  

Jüngere Beamte von Bund und Ländern können unter bestimmten Umständen auf eine Entschädigungszahlung wegen Altersdiskriminierung hoffen. Das ergibt sich aus einem Urteil des BVG. Hintergrund ist die inzwischen in Hamburg und in einer Reihe weiterer Bundesländer korrigierte Besoldungseinstufung nach Lebensalter. Dadurch verdienten jüngere Kolleginnen und Kollegen automatisch weniger als ältere Kollegen.

Das BVG hat nun entschieden, dass diese Praxis einer seit 2006 geltenden EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf widerspricht. Jüngere Beamte hätten daher unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung. Das Gericht begrenzte diesen Anspruch allerdings auf 100 Euro im Monat und zeitlich auf die Spanne zwischen dem Inkrafttreten der Richtlinie und der Korrektur der Besoldungsrichtlinien in den jeweiligen Ländern. Zur Erinnerung: Das Hamburgische Besoldungsgesetz – HmbBesG –

(Erfahrungsstufen) ist am 1. Februar 2010 in Kraft getreten. 

Der zweite Senat verhandelte mehrere Klagen von Beamten aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie von drei Soldaten. In dem Streitfall mit dem längsten Zeitraum stehen dem Kläger nun 5.500 Euro zu. Einige Klagen wurden auch als unberechtigt abgewiesen. 

geldscheine

Das BVG-Urteil hat grundsätzliche Bedeutung. Bei den Verwaltungsgerichten sind eine Vielzahl ähnlicher Fälle anhängig. Die Maßstäbe des BVG sind jetzt Vorbild auch für diese Entscheidungen. 

Personalamt, Behördenleitung und Dienststelle sind nun aufgefordert, das BVG-Urteil unverzüglich zu prüfen, daraus resultierende Folgen rechtswirksam umzusetzen und die Kolleginnen und Kollegen zeitnah zu informieren.

Wir werden weiter berichten!

 

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 31.10.2014

 

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Einladung zu einem Tagesseminar „Rechte und Pflichten im Arbeitskampf“

Die DPolG Hamburg Fachbereich Verwaltung möchte alle interessierten Kolleginnen und Kollegen zu einem Tagesseminar „Rechte und Pflichten im Arbeitskampf“ einladen.

In diesem Seminar wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung das Thema Rechte und Pflichten im Arbeitskampf, sowie die geplante Einführung des Tarifeinheitsgesetzes umfassend behandelt.

 

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Wann?               Mittwoch, der 3. Dezember 2014

                                    9.00 bis 16.00 Uhr 

 

Wo?                 Polizeipräsidium Hamburg,               

                 Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg

                                Gr. Sitzungssaal 

Als Referenten haben unter anderem zugesagt: 

– Willi Russ, Fachvorstand Tarifpolitik Zweiter Vorsitzender des dbb

– Joachim Lenders, Stv. Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender der DPolG Hamburg 

Die Veranstaltung ist sonderurlaubsfähig. Anmeldungen werden ab sofort unter der Telefonnummer: 040/254026-0 in der DPolG-Geschäftsstelle entgegengenommen.

 

Fachbereich Verwaltung                                                                    Hamburg, 22.10.2014

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Einladung zu einem Abrechnungsworkshop SPX bei DE 14

Die DPolG Hamburg Fachbereich Verwaltung möchte alle interessierten Kolleginnen und Kollegen der DE 14 zu einem Abrechnungsworkshop einladen.

 Ziel ist es, ein tragfähiges und rechtmäßiges sowie verständliches Abrechnungssystem mit SPX zu erarbeiten. 

Wann?        Mittwoch, der 12. November 2014

                                   9.00 bis 16.00 Uhr

Wo?             DPolG-Geschäftsstelle, Holzdamm 18 (Nähe Hauptbahnhof)

Dazu eingeladen sind:

  • Herr Kuhring, Personalamt, Leiter Abteilung Dienst- und Tarifrecht
  • Herr Schürmann , PERS 13 (SPX)
  • Fr. Will und Fr. Holsten von PERS 31 (Grundsatz)
  • Ein Kollege aus dem Polizeivollzug, um das dortige Stundenabrechnungssystem zu erläutern
  • Zeitwirtschaftler SPX

 Bitte formuliert Eure Fragen zur Abrechnungsproblematik und sendet diese per E-Mail an: beate.petrou@dpolg-hh.de

 Die Veranstaltung ist sonderurlaubsfähig. Anmeldungen werden ab sofort unter

Tel.: 040.254026-0 in der DPolG-Geschäftsstelle entgegengenommen.

  

Fachbereich Verwaltung                                                             Hamburg, 25.09.2014

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DPolG Hamburg setzt Forderungen nach Ausschöpfung der Beförderungsmöglichkeiten durch!

Beförderungen im Vollzug –Entscheidung getroffen

Die DPolG Hamburg hatte in ihren Flugblättern vom 10.07. und 26.08.2014 die Dienststelle und Behördenleitung unmissverständlich aufgefordert, dass alle Beförderungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden und die bereit stehenden Gelder ohne „Wenn“ und „Aber“ auszugeben sind! Es war aus unserer Sicht völlig inakzeptabel, dass in einigen Statusämtern lediglich Beförderungen im Bereich des Prädikats „A“ und nur teilweise im Prädikat „B“ vorgesehen waren.

Nach zahlreichen Gesprächen und Diskussionsrunden konnte sich die DPolG Hamburg mit ihren Forderungen jetzt durchsetzen. Die beharrliche Durchsetzungsfähigkeit einer starken DPolG Hamburg, insbesondere auch im Personalrat, zahlt sich aus:

Nach Informationen der DPolG Hamburg, plant die Dienststelle jetzt insgesamt ca. 615Beförderungen in die Statusämter A 8, A 9 und A 10. Des Weiteren wird es voraussichtlich 172 Ausschreibungen nach A11 geben.

A 7 nach A 8                   = 80 Beförderungen
 A 8 nach A 9                   = 136 Beförderungen
 A 9 nach A 10                 = 399 Beförderungen

Für das Statusamt A 7 bedeutet dies, dass vom Prädikat “A” bis einschließlich Prädikat “C” Ernennungen durchgeführt werden können.

Für das Statusamt A 8 bedeutet es, dass vom Prädikat „A“ bis einschließlich Prädikat „B“ Ernennungen vorgenommen werden können.

Für das Statusamt A 9 bedeutet es, dass vom Prädikat „A“ bis in das Prädikat „C“ hinein Ernennungen vorgenommen werden können. Insgesamt werden somit Beförderungen von A 8 bis A 11 in einer Größenordnung von ca. 787 Beförderungen möglich.

Diese Anzahl an Beförderungen ist ein Erfolg der DPolG Hamburg, die zu recht auf so genannte Taschenspielertricks hingewiesen hatte, wie zum Beispiel die Finanzierung der zusätzlichen Einstellungsklasse im Februar 2015 aus dem Finanztopf der Beförderungsmöglichkeiten oder das taktische Ansparen! Unsere Kolleginnen und Kollegen haben das Recht jetzt befördert zu werden und wir setzen es durch– ohne „Wenn“ und „Aber“!

Es ist beabsichtigt die 172 A 11 Stellen bis Ende 2014 auszuschreiben.

Die DPolG Hamburg begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und fordert die Dienststelle auf, schnellstmöglich die Ausschreibung für die A 11-Stellen zu veranlassen.

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, 8.9.2014

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Gemeinsame Aktion: HSV Handball und die DPolG Hamburg !

Der HSV Handball und die DPolG Hamburg sagen Danke. In einer gemeinsamen Aktion möchte sich ein namentlich nicht genannter Sponsor des HSV Handball bei all denjenigen bedanken, die Tag für Tag, Nacht für Nacht die Sicherheit dieser Stadt gewährleisten.

Denn auch der HSV Handball profitiert davon. Mit uns, der Polizei, können die Spiele geordnet ausgetragen werden. Ein nicht unwesentlicher Bestandteil.

Eine Mitgliedschaft in der DPolG Hamburg lohnt sich:

Ab sofort können jeweils zwei Freikarten in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg reserviert (Tel: 040/254026-0) und abgeholt (Holzdamm 18) werden. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der DPolG Hamburg! Ausgabe erfolgt nach Reihenfolge und nur so lange der Vorrat reicht!

FREIKARTEN!

für das

Handball Bundesliga-Spiel

 

HSV Hamburg – HSG Wetzlar

am Samstag, 13.09.2014

Anpfiff: 15.00 Uhr

Einlass: 13.00 Uhr

in der O 2 World

 

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, August 2014

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Beurteilungsmaßstab 2014 veröffentlicht!

DPolG: Alle Beförderungsmöglichkeiten ausschöpfen!

Die Dienststelle hat den diesjährigen Beurteilungsmaßstab für die Statusämter A7 mittlerer Dienst bis einschließlich A12 gehobener Dienst für alle Laufbahnzweige des Polizeivollzugsdienstes veröffentlicht und im IntraPol eingestellt.

Ab sofort können den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Beurteilungen eröffnet werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach der Erstellung von Ranglisten (Rangreihung) und der Mitbestimmung des Personalrats können die Ernennungsvorschläge vorbereitet werden. Erste Beförderungen sind deshalb im Dezember 2014 zu erwarten.

Des Weiteren werden zusätzliche Auswahlverfahren und damit weitere Beförderungsmöglichkeiten nach A 11 vorbereitet. Hier darf es nach Auffassung der DPolG keine Verzögerungen geben!

Am 8. September wird die Lenkungsgruppe ProBest unter dem Vorsitz des Staatsrats der Behörde für Inneres und Sport (BIS), Volker Schiek, zusammentreffen und die diesjährigen Beförderungen (Anzahl, Verteilung innerhalb der verschiedenen Statusämter) beschließen.

Wieviel Geld steht eigentlich zur Verfügung?

Ursprünglich, und so von Senat und Bürgerschaft beschlossen, sollten zusätzliche fünf Millionen Euro als Anschubfinanzierung für ein neues Beförderungssystem und für eine Übergangsregelung bis zum Systemstart (voraussichtlich: 2016) verwandt werden.

Aktuell wurden bereits 1,8 Millionen Euro für die Beförderungen aus 2013 eingesetzt und mit weiteren 1,2 Millionen Euro soll die Einstellung einer weiteren Klasse mittlerer Dienst finanziert werden (Hintergrund sind viele Kündigungen und das Wegbewerben in andere Bundesländer). Diese Finanzierung ist aus Sicht der DPolG Hamburg fragwürdig, da das Geld ja tatsächlich vorhanden sein muss, denn ohne diese Kündigungen wären sowohl die Anwärter als auch die Ausbildung bezahlt worden. Diesen Widerspruch konnten bisher weder Behördenleitung noch Polizeiführung aufklären!

Es stehen also mindestens weitere 2 Millionen Euro für die aktuelle Beförderungsrunde zur Verfügung! Die DPolG Hamburg fordert, dass alle Beförderungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden und die bereit stehenden Gelder ohne „Wenn“ und „Aber“ ausgegeben werden!

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 26.08.2014

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Kursus zum Erwerb des amtlichen Sportboot-Führerschein

See oder Binnen

 Kosten je Schein

 DPolG-Mitglieder:    75,00 €

Nichtmitglieder:      115,00 €

Für den Ehepartner (und solche, die es werden wollen), Auszubildende, Schüler und Studenten halber Beitrag!

 Sparangebot!

 See- und Binnenschein

 DPolG Mitglieder:   125,00 €

Nichtmitglieder:     155,00 €

Alle Kosten zzgl. der z. Zt. externen Prüfungsgebühren!

 Infotreff am 10. September 2014, 16:30 Uhr
In der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg,
Holzdamm 18, 20099 Hamburg (ggü. Hotel Atlantic)

Anmeldung bis zum 08. September 2014

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DPolG-Informationsveranstaltung zur Heilfürsorge – Fragen und Antworten zum Wechsel

Die DPolG Hamburg lädt alle betroffenen und interessierten Kolleginnen und Kollegen, die ab dem 1. Oktober dieses Jahres die Möglichkeit haben in die neue Heilfürsorge zu wechseln, zu einer Info-Veranstaltung ein!

  • WANN?       Donnerstag, 28. August 2014, ab 16.00 Uhr
     
  • WO?              PAZ, Raum 505/506

                                     und am 

  • Wann?         Dienstag, 2. September 2014, ab 16.00 Uhr
     
  • Wo?              Polizeipräsidium, Großer Sitzungssaal

 Eingeladen wurden:

 Polizeioberrat Andreas Klahn (PERS 10) und für spezielle Fragen Vertreter unserer Kooperationspartner DBV und Debeka.

 Um Anmeldung unter 040/25 40 26 – 0 oder per Mail: dpolg@dpolg-hh.de

wird gebeten.

 

Der Landesvorstand                                                                     Hamburg, 05.08.2014

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Die 5 Millionen Euro-Lüge…

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…oder das Märchen von Beförderungen

Wir erinnern uns: Überraschend gab Innensenator Michael Neumann kurz nach der Personalversammlung im Januar 2014 bekannt, dass der Senat nach den gewaltsamen Übergriffen auf Hamburger Polizeibeamte zum Ende des vergangenen Jahres kurzfristig der Polizei zusätzliche 10 Millionen Euro zur Verfügung stellt: 5 Mio. für die Ausstattung und Überstunden sowie 5 Mio. für Beförderungen.

Das Kalkül des Senates ging auf! Die durch Beförderungsungerechtigkeiten aufgeheizte Stimmung bei den Polizisten und die nach den Gewalttätigkeiten erboste Öffentlichkeit beruhigten sich.

Die Anschaffung von Ausrüstung lief zügig und problemlos an. Und die Beförderungsgelder, ausdrücklich so auch von der Hamburger Bürgerschaft beschlossen? Aus Sicht der Behördenleitung wohl auch kein Problem.

Und aus unserer Sicht? „Mogelpackung“ ist noch die harmloseste Bezeichnung für das, was zwischenzeitlich bekannt geworden ist. Nachdem endlich klar war, dass das Geld nicht strukturell zur Verfügung steht, hat man schnell andere Ausgabemöglichkeiten gefunden.

1,9 Mio. Euro wurden erst einmal kurzer Hand dafür benutzt, die Beförderungen aus 2013, die in großer Anzahl aber erst im Januar 2014 erfolgten, zu bezahlen. Die Einstellung einer zusätzlichen Klasse mD soll weitere 1,1 Mio. Euro kosten.

Und – upps – schon sind 3 Mio. Euro weg! Und keine einzige zusätzliche Beförderung!

Und wer jetzt glaubt, dass dann ja immerhin noch 2 Mio. Euro übrigbleiben, wird wohl auch getäuscht werden. Da für den kommenden Haushalt lediglich 1,5% für Gehaltssteigerungen eingeplant werden, der Tarifabschluss im kommenden Jahr aber tatsächlich höher ausfallen könnte, wird möglicherweise jeder weitere Euro für diesen Zweck angespart.

BDK und DPolG fragen:
Weiß die Bürgerschaft, mit welchen Taschenspielertricks der Senat mit ihren Beschlüssen umgeht? Weiß der Erste Bürgermeister, was hier in Innenbehörde und Polizei gespielt wird? Die Polizisten dieser Stadt fühlen sich auf jeden Fall um 5 Mio. Euro für ihre Beförderungen betrogen!

So nicht mit uns! Wir lassen uns nicht belügen!

Die Landesvorstände von BDK und DPolG                        Hamburg, 29. Juli 2014

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