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+++ Schichtdienst stärken! +++

Schleswig-Holstein legt vor!

Die Polizei Hamburg ist auf dem besten Weg, sich einen der letzten Plätze im Vergleich mit anderen Länderpolizeien zu sichern! Selbst im Nehmerland des Länderfinanzausgleichs Schleswig-Holstein und ohne einen G-20-Gipfel im Nacken hat der dortige Innenminister Stefan Studt (SPD) die Zeichen der Zeit erkannt:

„Die Sicherheitslage und die damit einhergehenden Anforderungen an die Landespolizei haben sich im Laufe des vergangenen Jahres verändert. […] Ich bin mir bewusst, dass bei allem Engagement und aller Professionalität die Landespolizei auch über ausreichend Mittel, sei es personeller oder sachlicher Natur, verfügen muss.“

Und den Worten folgten Taten: Vor wenigen Tagen wurde dann ein Perspektiv- und Attraktivitätsprogramm für die Landespolizei vorgestellt, das diesen Namen auch verdient und besonders den Schichtdienst in den Fokus stellt. Schon die Eckpunkte deklassieren die Hamburger Polizei und machen es potentiellen Bewerbern recht leicht, sich für einen Dienstherren zu entscheiden:

  • Einführung der 2. Stufe der Erhöhung der Nachtzuschläge (DuZ)
  • Zusätzliche 500 Personalstellen für die Polizei bis 2023
  • Bereits jetzt befristete Einstellung von 50 Tarifbeschäftigten zur Entlastung des Vollzugs
  • Seit 1.1.2016 A8 (POM) als Eingangsamt im mittleren Dienst
  • Beförderung sämtlicher PM zum POM
  • Angestrebte Verkürzung der Stehzeit im Statusamt A8
  • Ausweitung des prüfungsfreien Aufstiegs vom mittleren in den gehobenen Dienst
  • Stabilisierung der Beförderungszeiten nach A 10 und A11
  • Perspektivische Reduzierung von 41 Wochenstunden auf 39 nach 10 Jahren Schichtdienst
  • Weitere Reduzierung auf 37 Stunden nach 20 Jahren Schichtdienst

Und in Hamburg? Nulllage! Fehlmeldung nicht mehr erforderlich!

Der Personalmangel, die beständig zunehmende Einsatzbelastung und Überstunden ohne Ende – dieser unrühmliche Dreiklang begleitet die Polizei nun seit Jahren. Dazu kommen eine absolut unbefriedigende Beförderungssituation und das massive Wegbrechen der Bewerberzahlen. Statt einer sachgerechten, seit Jahren überfälligen Aufgabenkritik, kommen immer mehr Aufgaben hinzu – so kann es nicht weitergehen!

Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg im Rahmen eines ersten Gesprächs des Landesvorstandes der DPolG Hamburg mit dem Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) und unter Hinweis auf Schleswig-Holstein: „Ich erwarte von Innensenator Andy Grote, dass sich die Rahmenbedingungen für die Hamburger Polizei, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage, endlich nachhaltig und durchgreifend verbessern.“

Wenn der Senat eine gesellschaftliche Willkommenskultur und eine ‚Wir-schaffen-das‘-Politik postuliert, dann muss er sich auch selbst in die Pflicht nehmen und die Schutzfunktion des Staates

gegenüber den Bürgern und Gästen priorisieren. Polizistinnen und Polizisten sind die Garanten der inneren Sicherheit, es ist an der Zeit, dass diese Botschaft auch im Hamburger Rathaus ankommt, verstanden wird und endlich politische Konsequenzen gezogen werden!

Nach der Bundespolizei hat nun auch Schleswig-Holstein die Zeichen der Zeit erkannt.

Wann zieht Hamburg nach?

Der Landesvorstand                                                                                            Hamburg, 3.3.2016

 

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Innenausschuss: 5 Euro sind dem Senat zu viel!

DPolG: Senat präsentiert kleinmütigen Vorschlag, der den besonderen Belastungen des Polizeiberufes nicht gerecht wird – Schichtdienst bleibt finanziell unattraktiv!

Zur Erinnerung: Die langjährige Forderung der DPolG Hamburg, die DuZ-Zulage (Dienst zu ungünstigen Zeiten) auf mindestens 5 Euro pro Stunde anzuheben, hatte im vergangenen November die Hamburgische Bürgerschaft erreicht. Landesvorsitzender Joachim Lenders, zugleich CDU-Bürgerschaftsabgeordneter und Mitglied des Innenausschusses, hatte federführend mit weiteren Abgeordneten der CDU-Fraktion, einen Antrag eingebracht, der die Hamburgische Bürgerschaft auffordert, den Senat zu ersuchen, die Sonn-, Feiertags- und Nachtdienststunden zukünftig einheitlich mit 5 Euro pro Stunde zu vergüten!

Die Hamburgische Bürgerschaft hatte daraufhin einstimmig beschlossen, den Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion an den fachlich zuständigen Innenausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zu überweisen.

Der Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat sich am 14. Januar mit dem DuZ-Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion (Drucksache 21/1962) befasst. Während der Beratung präsentierte Innensenator Michael Neumann (SPD), einen alternativ von der Polizei erarbeiteten, kostengünstigeren Vorschlag zur Änderung der Hamburgischen Erschwerniszulagenverordnung (HmbEZulVO). → Modell: Landespolizei Schleswig-Holstein

Der Senat beabsichtigt, die Erschwerniszulagenverordnung für die Polizei wie folgt zu ändern: Die Dienste an Sonn- und Feiertagen sowie die Nachtdienststunden in der Zeit von  20 Uhr bis 6 Uhr sollen mit 3,26 Euro vergütet werden. Allein die Nachtdienststunden am Freitag und Sonnabend sollen mit 4 Euro vergütet werden. Ab 2019 sollen die Beträge auf 3,50 Euro bzw. 4,50 Euro ansteigen.

WICHTIG: Die bisher pauschal gewährte Wechselschicht- und Schichtzulage wird bei diesem Vorschlag komplett entfallen!

Das bedeutet, es werden nur die Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt, die tatsächlich Dienst zu ungünstigen Zeiten verrichten. Das gilt selbstverständlich auch in den Fällen von Urlaub, Sonderurlaub, Kur, Fortbildung, Dienstunfall und Krankheit.

Der Senats-Vorschlag soll 2017 greifen, er bleibt dabei nicht nur weit hinter dem CDU-Antrag zurück, sondern liegt auch erheblich unter dem, was beispielsweise die Kollegen der Bundespolizei bereits heute erhalten!

Dazu der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Joachim Lenders: „Innensenator Michael Neumann hat einen halbherzigen Vorschlag präsentiert, der den gesundheitlichen Belastungen unserer Kolleginnen und Kollegen nicht gerecht wird. Terrorgefahr, Flüchtlingskrise, wegbrechende Bewerberzahlen. Wann, wenn nicht jetzt, will der Senat in die Innere Sicherheit investieren und die Attraktivität des Polizeiberufes durchgreifend verbessern? Die DPolG lehnt den Wegfall der Wechselschicht- und Schichtzulage, die in Hamburg sowieso nur zur Hälfte gezahlt wird, ab. Fünf Euro pro Stunde sind eine maßvolle, bezahlbare Forderung. Sollte es die Absicht des Senats sein, mehr Kollegen für den Schichtdienst bei der Polizei zu ‚begeistern’, so ist dieser Versuch, mit dem vorgelegten ‚Pfennigfuchser-Vorschlag’, bereits im Ansatz gescheitert.“

Der Innenausschuss wird sich weiterhin mit dem CDU-Antrag befassen. In einer der nächsten Sitzungen will die Behördenleitung ihren Vorschlag konkretisieren und die Finanzierung im Rahmen des geplanten Doppelhaushalts 2017/18 vorstellen. Wir werden weiter berichten!

Der Landesvorstand                                                                          Hamburg, 19.01.2016

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Hamburgische Bürgerschaft überweist DuZ-Antrag an den Innenausschuss

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(Landesvorsitzender Joachim Lenders mit dem innenpolitischen Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Dennis Gladiator, und Mitgliedern der Landesvorstandes sowie der AG Schichtdienst der DPolG)

Landesvorsitzender Joachim Lenders, zugleich CDU-Bürgerschaftsabgeordneter und Mitglied des Innenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft, hatte mit weiteren Abgeordneten der CDU-Bürgerschaftsfraktion, einen Antrag eingebracht, der die Hamburgische Bürgerschaft aufforderte, den Senat zu ersuchen, die Sonn-/Feiertags- und Nachtdienststunden zukünftig einheitlich mit fünf Euro je Stunde zu vergüten!

Mit der Drucksache (21/1962) „Polizei Hamburg: Endlich den Schichtdienst stärken – die Erschwerniszuschläge für den Polizeivollzugsdienst deutlich anheben“, haben sich nun die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft am 12. November befasst.

Joachim Lenders eröffnete die parlamentarische Debatte und begründete inhaltlich den Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Er verwies unter anderem auf die Gesundheitsgefährdung durch jahrzehntelange Schichtarbeit. Joachim Lenders machte deutlich, dass die geforderten fünf Euro eine Wertschätzung des schweren Dienstes vieler Kolleginnen und Kollegen der Polizei darstellen und absolut gerechtfertigt sind.

So sieht das auch der Bund und erhöhte vor kurzem die entsprechenden Zulagen für die Bundespolizei bis maximal 4,90 Euro. Direkt an die SPD gewandt, forderte Joachim Lenders die Regierungsfraktionen auf, die 5-Euro-Erhöhung als Schichtdienstmindestzulage zu verstehen und sich zur Polizei zu bekennen.

Im Ergebnis überwiesen die Abgeordneten den CDU-Antrag einstimmig an den Innenausschuss. Die DPolG bewertet die Überweisung an den fachlich zuständigen Innenausschuss als Zwischenerfolg.

Im Innenausschuss müssen sich die Innenpolitiker aller Parteien zum CDU-Antrag positionieren und Farbe bekennen.

Hinweis: Die Sitzungen des Innenausschusses sind öffentlich. Die DPolG ruft alle interessierten Kolleginnen und Kollegen auf, an der Ausschuss-Sitzung teilzunehmen. Der Sitzungstermin wird zeitgerecht bekannt gegeben.

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 19.11.2015

 

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Pdf Logo Drucksache(21/1962)

 

Landesvorstand im Gespräch mit Innenstaatsrat Bernd Krösser

Der Landesvorstand der DPolG Hamburg ist am 19. Oktober mit dem Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport (BIS), Bernd Krösser, zu einem Gespräch in der Innenbehörde zusammen gekommen. Am Informations- und Meinungsaustausch haben des Weiteren Büroleiter Björn Domroese und PD Torsten Bödeker (ProBeSt) teilgenommen.

ProBest 19.10.

Wesentliche Gesprächsinhalte waren das diesjährige Beförderungsauswahlverfahren und ProBeSt. Landesvorsitzender Joachim Lenders bewertete zunächst die Freigabe der Beförderungen bis A10 gD als richtige und dringend notwendige Entscheidung, um noch in diesem Jahr Ernennungen zu ermöglichen. Da die vom Personalrat angebrachte Kritik von der DPolG voll umfassend geteilt wird, forderte der Landesvorstand Staatsrat Krösser auf:

  • die Kolleginnen und Kollegen sind von ProBeSt umfassend und ohne Umschweife über die verbliebenen Beförderungsmodelle zu informieren
  • die Arbeit des Projekts muss gegenüber den Kolleginnen und Kollegen wieder transparenter gestaltet werden
  • das einst bis zum 30. April 2015 befristete Projekt, wieder zeitlich zu befristen
  • das Projekt auf seine eigentliche Aufgabe, nämlich ein zukunftsfähiges, verlässliches und ausfinanziertes Beförderungs-, Beurteilungs- und Stellensystem für die Polizei Hamburg zu entwickeln, zu beschränken
  • das Ein-Zugangs-Modell weiter zu entwickeln.

Aus Sicht der DPolG ist ProBeSt ein zusätzliches „Kontrollorgan“. Das widerspricht nach unserer Einschätzung, der von Staatsrat Schiek unterzeichneten Einsetzungsverfügung und führt zu internen Irritationen und unnötigen Problemen.

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, 28.10.2015

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5 Euro: DPolG-Forderung erreicht Hamburgische Bürgerschaft

Die Forderung der DPolG Hamburg, die DuZ-Zulage (Dienst zu ungünstigen Zeiten) auf mindestens 5 Euro pro Stunde anzuheben, hat jetzt die Hamburgische Bürgerschaft erreicht.

Landesvorsitzender Joachim Lenders, zugleich CDU Bürgerschaftsabgeordneter und Mitglied des Innenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft, hat mit den weiteren Abgeordneten der CDU-Bürgerschaftsfraktion, federführend einen Antrag eingebracht, der die Hamburgische Bürgerschaft auffordert, den Senat zu ersuchen, die Sonn-/Feiertags- und Nachtdienststunden zukünftig einheitlich mit 5 Euro je Stunde zu vergüten!

Die Drucksache (21/1962) „Polizei Hamburg: Endlich den Schichtdienst stärken – die Erschwerniszuschläge für den Polizeivollzugsdienst deutlich anheben“, obliegt nun der Befassung durch die Hamburgische Bürgerschaft (Sitzungstage: 11.und 12.11.2015). Die DPolG Hamburg freut und bedankt sich ausdrücklich, dass die Bürgerschaftsabgeordneten der CDU, die langjährige Forderung der DPolG aufgenommen haben und der Argumentation unseres Landesvorsitzenden, Joachim Lenders, gefolgt sind.

Jetzt ist Rot/Grün am Zug! Jetzt können die Bürgerschaftsabgeordneten der Regierungskoalition beweisen, wie ernst es ihnen mit der im Koalitionsvertrag versprochenen Stärkung des Schichtdienstes bei der Polizei tatsächlich ist. Wir sind gespannt!

Im Anhang veröffentlicht die DPolG Hamburg die Drucksache (21/1962).

Der Landesvorstand                                                  Hamburg, 19.10.2015

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Parlamentarische Initiative des Landesvorsitzenden Joachim Lenders zeigt Erfolg:

Regierungsfraktionen reichen Antrag zur „Fairen Regelung bei nicht durchsetzbaren Schmerzensgeldansprüchen“ ein!

Im Kern geht es darum:

Übergriffe gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, insbesondere gegen Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr, sind in Hamburg keine Seltenheit. Oftmals ergeben sich neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch privatrechtliche Schmerzensgeldansprüche von Kolleginnen und Kollegen aus der Polizei. Diese Ansprüche müssen häufig in zivilrechtlichen Verfahren erstritten werden. Nicht selten mangelt es dann an der Tatsache, dass die Täter mittellos sind und den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen können. Daher ist es nur fair und auch der Fürsorgepflicht des Dienstherrn geschuldet, dass die Stadt Hamburg das Hamburgische Beamtengesetz ergänzt und gegenüber ihren Bediensteten Schmerzensgeldansprüche erfüllt, wenn die Ansprüche nachweisbar nicht durchgesetzt werden können.

Was ist passiert?:

Aufgrund zweier Schriftlicher Kleiner Anfragen des Landesvorsitzenden der DPolG Hamburg und CDU-Bürgerschaftsabgeordneten, Joachim Lenders und dem innenpolitischen Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Dennis Gladiator,

 

siehe hierzu: Drs.: 21/1481 (Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen bei Gewalt gegen Polizeibeamte – wer sorgt für einen Ausgleich für erlittene Schmerzen, wenn eine Vollstreckung beim Schädiger scheitert?

 

siehe hierzu: Drs.: 21/1595 (Rechtsschutz durch den Dienstherrn)

 

wird es heute in der Konsequenz einen Antrag der Regierungsfraktionen in der Bürgerschaftssitzung geben, der die Verfahrensweise bei Schmerzensgeldansprüchen neu regeln soll. Eine Ergänzung des Landesbeamtengesetzes ist vorgesehen. Siehe hierzu: Drs.: 21/1772!

Die DPolG Hamburg begrüßt die Initiative unseres Landesvorsitzenden, Joachim Lenders, und die Einsicht von Rot/Grün, das endlich gehandelt werden musste! Schmerzensgeldansprüche sind kein „Privileg“, sondern das gute Recht im Dienst verletzter Kolleginnen und Kollegen. Dafür muss der Dienstherr aufkommen, wenn der Verursacher nicht zahlen kann!

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 14.10.2015

 

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Positionspapier der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG) zum Projekt „Zukunftsfähiges Beförderungs- und Stellensystem für die Polizei Hamburg“ (ProBeSt)

DPolG: ProBeSt…und (fast) alle Fragen offen!

„Sagen, was ist.“

(Rudolf Augstein)

  1. Vorbemerkung

Die Einführung und konsequente Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei gehört seit vielen Jahren zu den gewerkschaftspolitischen Kernforderungen der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bund und Ländern. Es ist eine der vornehmsten Aufgaben einer Polizeigewerkschaft für die sozialen Interessen ihrer Mitglieder und aller anderen Kolleginnen und Kollegen einzutreten, und unter anderem für eine gerechte Bewertung und Bezahlung des Polizeiberufes zu kämpfen.

Gleiches gilt für die Beamtinnen und Beamten der Polizeiverwaltung und unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Selbstverständlich hat sich auch die DPolG Hamburg für die Einführung der zweigeteilten Laufbahn bei der Hamburger Polizei ausgesprochen, zuletzt 2014 auf dem 24. Landeskongress der DPolG Hamburg – dem höchsten Beschlussorgan unserer Gewerkschaft.

Die gerechte Bewertung des Polizeiberufes muss für die Politik endlich an erster Stelle stehen. Hierzu sind die rechtlichen Möglichkeiten längst gegeben, da im Zuge der Föderalismusreform alle Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht „ihrer“ Landesbeamtinnen und -beamten vom Bund übernommen haben. Die Realität sieht jedoch völlig anders aus – seit mehr als drei Jahren (!) versuchen Behördenleitung und Polizeiführung ein „neues“, „gerechtes“, „zukunftsfähiges“ und „transparentes“ Beförderungssystem für die Polizei Hamburg zu entwickeln und einzuführen.

  1. Rückblick

Am 28. September 2012 hatte der damalige Polizeipräsident, Wolfgang Kopitzsch, offiziell das Projekt „Zukunftsfähiges Beförderungssystem für die Polizei“ eingesetzt. Das Projekt war ihm direkt unterstellt und wurde von LPD Kuno Lehmann geleitet. Das Projekt hatte den konkreten Auftrag ein neues Beförderungssystem für die Polizei Hamburg zu entwickeln, das bereits im Laufe des Jahres 2014 umgesetzt werden sollte.

Das neue Beförderungsmodell sollte den rechtlichen Anforderungen entsprechen, eine angemessene Eingangsbesoldung und Besoldungsgerechtigkeit sicherstellen!

In der Einsetzungsverfügung hieß es unter anderem:

–       Das Beförderungsmodell soll retrograde Maßnahmen zur Egalisierung von Beförderungsengpässen wie zum Beispiel Hebungsprogramme etc. überflüssig machen.“

–       „Unter Erhalt des Arbeitsmarktsegments‚ ‚Eignung für den bisherigen mittleren Dienst’ ist ein Übergang in die zweigeteilte Laufbahn in die Überlegungen einzubeziehen.“

–       „Es ist zu prüfen, ob eine Sonderlaufbahn Polizei, unter Umständen mit der Reduktion von Statusämtern pro Funktion umsetzbar wäre.“

–       „Die Besoldungsstruktur soll Führungsfunktionen und besondere Fähigkeiten/Kenntnisse berücksichtigen. Funktionen und Statusamt sind in Einklang zu bringen, eine ‚Technische Laufbahn-Variante’ ist zu prüfen.“

Des Weiteren sollte das Projekt sicherstellen, dass zukünftig Vorgesetzte und Spezialisten besser bezahlt werden, als nachgeordnete beziehungsweise universell einsetzbare Mitarbeiter. Besoldungsgerechtigkeit, zweigeteilte Laufbahn, Sonderlaufbahn Polizei, Technische Laufbahn…und dann folgte schlagartig die Ernüchterung − der Kostenrahmen wird vom gültigen Haushalt 2013/14 gesetzt.

Die DPolG Hamburg positionierte sich eindeutig:

(…) „Wie glaubwürdig und zukunftsfähig kann ein Projekt sein, wenn es über keine finanziellen Ressourcen und Spielräume verfügt? Wie fühlen sich die ‚universell einsetzbaren‘ Kolleginnen und Kollegen, wenn sie lesen, dass die Vorgesetzten und Spezialisten mehr Geld bekommen sollen, sie es aber bezahlen müssen (durch noch längere Wartezeiten?), denn irgendwo muss das Geld ja herkommen. Die ‚universell einsetzbaren‘ Kolleginnen und Kollegen sind das Rückgrat der Hamburger Polizei – sie versehen ihren Dienst auf den Polizeikommissariaten, bei der Bereitschaftspolizei, in den Einsatzzügen, der Verkehrsdirektion, im Landeskriminalamt…! Sie sind die Allrounder ohne die Polizei nicht funktionieren kann − und ausgerechnet sie sollen keine gerechte Chance auf Beförderung bekommen? Ihnen soll keine berufliche Perspektive geboten werden? Das machen wir als DPolG Hamburg nicht mit!“ (…)

(Quelle: „Polizeispiegel“ November 2012)

Nicht mitgemacht hat das auch die Innenbehörde, dort wurde die Reißleine gezogen und das Projekt schließlich gesichtswahrend in die Alltagsorganisation überführt. Was nichts anderes bedeutete, als es geräuschlos zu beerdigen und den Reset-Knopf zu drücken.

III. ProBeSt − Alles auf Anfang?

Das Projekt „Zukunftsfähiges Beförderungs- und Stellensystem für die Polizei Hamburg“ (ProBeSt) wurde im April 2014 vom damaligen Innenstaatsrat Volker Schiek eingesetzt, das ursprüngliche Zeitziel zur Vorlage eines neuen Beförderungs-, Beurteilungs- und Stellensystems für die Polizei war der 30. April dieses Jahres. Zwischenzeitlich wurde das Projekt unbefristet verlängert. Zum Projektleiter wurde der Chef der Hamburger Wasserschutzpolizei, LKD Frank-Martin Heise, berufen.

Die DPolG Hamburg hatte gleich zu Beginn ihre Position in einem Gespräch mit ProBeSt formuliert: „Landesvorsitzender Joachim Lenders betonte, dass aus Sicht der DPolG alle Entscheidungen begrüßt werden, die die unsägliche Beförderungssituation für alle Kolleginnen und Kollegen verbessert. Die DPolG wird sich zielführenden Vorschlägen nicht verschließen und sich aktiv am Diskussionsprozess beteiligen.

Beurteilungen müssen der tatsächlichen Leistung entsprechen, taktische Spielereien müssen der Vergangenheit angehören. Kolleginnen und Kollegen, die sich ‚bewegen‘ und Verwendungsbreite nachweisen, muss dies auch anerkannt werden. Berufserfahrung muss sich auszahlen und zwar im Wortsinn. Denkverbote darf es nicht geben. Sowohl die Einführung der zweigeteilten Laufbahn (Vorbild: NRW) als auch eine Sonderlaufbahn P müssen ernsthaft geprüft werden.“

(Quelle: „Polizeispiegel“ Juni 2014)

Zugleich war sich ProBeSt bewusst, dass es innerhalb der Polizei und der Gewerkschaften eine hohe Erwartungshaltung an das Projekt gäbe und die Kolleginnen und Kollegen selbstverständlich einen Anspruch darauf haben, ein neues Beförderungs- und Beurteilungssystem zu bekommen, das endlich langfristig und rechtssicher trägt sowie eine Grundzufriedenheit schafft.

Die Erwartungshaltung der Kolleginnen und Kollegen des Polizeivollzuges aller Laufbahnzweige an ProBeSt ist bis heute enorm. Das Projekt legte auch gleich los, zahlreiche Informations- und Diskussionsveranstaltungen befeuerten diese Erwartungshaltung und gaben vielen Kolleginnen und Kollegen das Gefühl, dass BIS und Polizei gewillt sind, endlich Nägel mit Köpfen zu machen und die Beförderungsdiskussion über das „Ob“ und „Wie“ in der Hamburger Polizei zu beenden.

Wie ist heute – knapp eineinhalb Jahre nach Projektstart – der Stand der Dinge?

Etwas öffentlich Vorzeigbares gibt es nicht! Die Sonderlaufbahn Polizei (sogenanntes progressives Modell) wird aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht weiter verfolgt (oder schlicht, weil es das Personalamt so will?). An einem neuen Beförderungs-, Beurteilungs- und Stellensystem wird gearbeitet. Als nächster Schritt soll eine Dienstpostenbewertung für alle Funktionen des Polizeivollzugs erfolgen. Dies soll unter Umständen von einer eigens geschaffenen „Stellenbewertungskommission“ umgesetzt werden.

Zwei Beförderungsmodelle werden fortentwickelt. Dazu gehört ein Modell, das nur noch für den gehobenen Polizeivollzugsdienst ausbildet − Details sind nicht bekannt beziehungsweise werden öffentlich nicht diskutiert. Zudem werden nicht alle freien Beförderungsstellen ausgeschrieben, sondern stehen unter Bewertungsvorbehalt (siehe letzte A12-Ausschreibung) und führten im Ergebnis unter anderem dazu, dass sich der Personalratsvorsitzende und stellvertretende DPolG-Landesvorsitzende, Freddi Lohse, aus der ProBeSt-Lenkungsgruppe zurückzog.

 

Forderungen der DPolG Hamburg:

–       Die DPolG fordert bei der Ausgestaltung der alternativen Beförderungsmodelle ein transparentes Verfahren. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen müssen in den Prozess eingebunden und nicht am Tag X vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

–       Wie sehen die Modelle konkret aus? Was kosten sie? Wer „bezahlt“? Wie realistisch ist die Einführung eines neuen Beförderungssystems unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen? Was ist machbar?

–       Die DPolG erwartet, dass alle freien Beförderungsstellen ohne Wenn und Aber ausgeschrieben werden!

–       Die Polizei braucht keine zusätzliche „Stellenbewertungskommission“, denn es gibt bereits eine – das ist die VT 5.

–       Schluss mit der Geheimniskrämerei, die Kolleginnen und Kollegen wollen Antworten und nicht länger hingehalten werden!

 

Eine neue Beförderungssystematik, die die jetzige Beförderungssituation noch weiter verschlechtert, wird es mit der DPolG nicht geben!

Es ist völlig unstrittig, dass die selbstgesteckten Ziele von ProBeSt eine Mammutaufgabe darstellen und mal eben so „über Nacht“ nicht zu erreichen sind. Die Kolleginnen und Kollegen gewinnen jedoch zunehmend den Eindruck, dass grundlegende Veränderungen nicht zu erwarten sind, von Verbesserungen ganz zu schweigen!

Die DPolG fordert BDK und GdP auf, sich ebenfalls eindeutig im Sinne der Kolleginnen und Kollegen zu positionieren!

Am 26. November ist Personalversammlung: ProBeSt muss endlich liefern!!!

 

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 07.10.2015

 

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DPolG: Keine weiteren Verzögerungen bei der Stärkung des Schichtdienstes – 5 Euro und keinen Cent wenig

 Der Senat muss endlich handeln und die Attraktivität des Schichtdienstes deutlich verbessern!

Unsere Kollegen/-innen leisten eine herausragende Arbeit für die Sicherheit der Hamburgerinnen und Hamburger. Insbesondere die Kollegen/-innen des Polizeivollzuges sind Rund-um-die Uhr und an jedem Tag des Jahres für die Bürgerinnen und Bürger da. Aktuell werden rund 2.900 Polizeivollzugsbeamten/-innen im Wechselschichtdienst eingesetzt und ca. 1.000 Polizeivollzugsbeamte/-innen verrichten Dienst im Schichtdienst. Die langfristigen, gesundheitsgefährdenden Folgen von Schicht- und Nachtarbeit sind in vielen Studien untersucht worden. Viele Kollegen/-innen verrichten über Jahrzehnte ihren Dienst gegen die innere Uhr – dies kann nicht ohne gesundheitliche Folgen bleiben. Es ist aus Sicht der DPolG überfällig, dass die betroffenen Polizeivollzugsbeamten/-innen finanziell besser gestellt werden als dies heute der Fall ist.

Lediglich 1,28 Euro DuZ-Zulage gibt es zurzeit für eine geleistete Nachtdienststunde. Dieses Almosen ist ein Skandal! Wenn die Behördenleitung immer wieder die Absicht bekundet, den Schichtdienst stärken zu wollen, es aber an Taten fehlen lässt, wird es noch unglaubwürdiger!

Es muss endlich eine gerechte und angemessene Bezahlung für die Kollegen/-innen her, die tagtäglich ihre Gesundheit zu Markte tragen!

Schichtdienst ist in der Polizei unvermeidbar! Es ist aber vermeidbar, ihn mit Almosen zu honorieren:

Deshalb fordert die DPolG Hamburg weiterhin mindestens 5 Euro pro Stunde!!!

Selbst das finanziell angeschlagene Schleswig-Holstein hat sich dazu „durchgerungen“, die Sonn-/Feiertags- und Nachtdienststunden einheitlich mit 3,15 Euro zu vergüten!

Ab dem kommenden Jahr ist sogar eine weitere Anhebung auf 3,50 Euro geplant. Das ist aus Sicht der DPolG Hamburg unzureichend, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung!

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 07.10.2015

 

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Weihnachtsmärchen 2015

Weihnachtsmärchen 2015

Rumpelstilzchen

im Ernst Deutsch Theater

Sonntag, 13. Dezember 2015, 13:30 Uhr

Preise: 5,00 € und 9,00 € pro Person

(inklusive Garderobe/Weihnachtstüte/Weihnachtsmann)

Die Eintrittskarte gilt gleichzeitig als Fahrkarte im HVV-Bereich!

Kartenreservierung und Kartenverkauf ab sofort

in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg * Telefon: 25 40 26 0

September 2015

 

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Exklusiv für Mitglieder der DPolG – Theateraufführung im Ernst-Deutsch-Theater

 Sonderaktion ++ 20% Ermäßigung ++ Sonderaktion

Volker Lechtenbrink spielt und singt

Leben, so wie ich es mag

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                                                       01.10. bis 09.10.2015

Ein Mann blickt auf sein Leben zurück mit allen Höhen und Tiefen: als Schauspieler und Sänger, als Ehemann und Vater. All die Rollen, all die Begegnungen. So viele Schicksale verkörpert, so viele Schicksalsschläge gemeistert – und immer in die Spur des Lebens zurück gefunden. Glück gehabt. Aber es hätte auch anders kommen können. Ein schmaler Grat zwischen Erfolg und Absturz. Der Obdachlose vor dem Theater hätte auch er sein können. Wie fühlt sich das an? Die Übergänge sind fließend. Er schlüpft in dessen Haut…

Nach dem großen Erfolg in der letzten Spielzeit ist Leben, so wie ich es mag mit Volker Lechtenbrink an acht zusätzlichen Terminen am Ernst Deutsch Theater zu sehen. Wir bieten Ihnen für die Vorstellungen vom 01.10. bis 09.10.2015 Karten mit 20% Ermäßigung in allen Preiskategorien an (solange Karten vorhanden sind).

Bitte rufen Sie ganz einfach unter der Telefonnummer 040. 22 70 14 20 an und nennen Sie bei der Reservierung Ihrer Karten das Stichwort „DEUTSCHE POLIZEIGEWERKSCHAFT“.

 

Der Landesvorstand                                                                                      25. September 2015

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