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Betriebliches-Eingliederungs-Management (BEM) NEU: ab 2014

Was ändert sich am BEM-Verfahren zum 1.Januar 2014?

Die wichtigste Neuerung in diesem Verfahren ist, dass sich die Ansprechpartner für das Führen von BEM-Gesprächen ändern. Bisher stand allein der Vorgesetzte in der Verantwortung, ein BEM-Gespräch zu führen.

Nun wird der Kreis erweitert: Entweder der Vorgesetzte oder ein Personalratsmitglied oder der Schwerbehindertenvertrauensmann oder die Gleichstellungsbeauftragte oder ein für BEM Zuständiger in der Personalabteilung oder Personalentwicklung.

Die Betroffenen werden angeschrieben und können frei wählen, mit wem sie das Fürsorgegespräch führen möchten. Ziel ist es, dem Mitarbeiter zu helfen wieder gesund zu werden oder Maßnahmen zu treffen, damit er/sie nicht wieder krank wird. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, das Gespräch abzulehnen.

Die DPolG Hamburg begrüßt es außerordentlich, dass diese Änderung, die eigentlich schon seit dem 1.1.2013 gilt, nun auch bei der Polizei eingeführt wird. Durch eine so genannte 94er Regelung, bei der die DPolG Kollegen über den dbb Hamburg mit dem Personalamt das BEM-Verfahren angepasst hat, sind die Interessen der Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt worden.

Der Landesvorstand 17.12.2013

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Endlich eine dienstliche Arbeitsgruppe AiP

Die Themen sind vielfältig:

Berufsbild AiP, Eingruppierung, Berufsperspektiven im demografischen Wandel, Personalbedarfsberechnung, Stellennachbesetzung, Organisation der Dienststelle, Dienstzeitmodell, Dienstanweisung AiP.

Die Arbeitsgruppe AiP der DPolG hat sich mehrfach mit diesen Themen befasst und sie mit Dienststellenleitung, Polizeiführung und Verwaltung besprochen. Nun ist es endlich so weit, es wurden zwei dienstliche Arbeitsgruppen AiP gegründet:

Arbeitsgruppe Dienstzeitregelung 2014:

Hier sind Kollegen aus allen Schichten und Gewerkschaften beteiligt, es soll die größtmögliche Transparenz geben, die Mitarbeiter vor Ort werden durch die AG Mitglieder beteiligt. Der Personalrat wird umfangreich beteiligt und bei Bedarf steht die

DPolG Hamburg selbstverständlich mit ihrem Fachwissen zur Verfügung

Arbeitsgruppe Aufgaben und Berufsbild AiP

Hier prüft die Dienststelle Polizei Aufgaben und mögliche Erweiterungsmöglichkeiten (Berufsbild AiP). Der Personalrat ist in die Information eingebunden und auch hier wird die

 DPolG Hamburg ihre Erfahrungen einbringen.

Die DPolG Hamburg begrüßt es außerordentlich, dass nun endlich die Themen der AiP in der Polizei weiter bewegt werden.

Fachbereich Verwaltung 17.12.2013

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Ruhepausen für Zivilfahnder endgültig abgelehnt

Arbeitszeitrechtliche Bestimmungen werden weiter ignoriert

 Im Januar 2013 hat die DPolG Hamburg den Personalrat der Polizei gebeten, die Dienststelle initiativ aufzufordern, die für den Wechselschichtdienst und die Einsatzzüge geltende Pausenregelung (Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit) für die Kolleginnen und Kollegen der Zivilfahndung an den PK/WSPK auszuweiten.

Das Ziel der DPolG ist es, den besonderen Belastungen der ZF gerecht zu werden und den tatsächlichen Einsatzbedingungen (ständige Dienstbereitschaft) und dem Selbstverständnis der Kolleginnen und Kollegen Rechnung zu tragen.

Die Dienststelle Polizei hat im Juni 2013 den Initiativantrag des Personalrates geprüft und die Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit für die ZF abgelehnt sowie einen entsprechenden Antrag an das Personalamt verworfen.

In den vergangenen Monaten führte Bernd Haß (Beisitzer für Zivilfahndung im Fachbereich Schutzpolizei der DPolG Hamburg) wiederholt Gespräche mit dem Polizeipräsidenten und der Leitung der DPV und brachte sein Anliegen auf der letzten Personalversammlung anschaulich den Gästen und Teilnehmern nahe.

Trotz alledem und trotz des Verständnisses des Polizeipräsidenten und Teilen der PfR wurde auf der letzten PfR-Sitzung endgültig entschieden, den Ausnahmeantrag an das Personalamt nicht zu stellen. Die von der DPolG Hamburg vorgebrachten rechtlichen Bedenken wurden beiseite gewischt.

Aus Sicht der DPolG Hamburg ist dies der nächste Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen. Obwohl die arbeitsrechtlichen Bestimmungen klar für die Fahnder sprechen und Amts- aber auch Behördenleitung die ständige Arbeitsbereitschaft erwarten, bleibt man stur!

Die DPolG Hamburg wollte mit dem Werben um Einsicht eine unnötige Klage vor dem Verwaltungsgericht abwenden. Die Entscheidung des Polizeipräsidenten lässt jetzt aber keinen anderen Weg mehr zu!

Auf der Internetseite der DPolG Hamburg können interessierte Zivilfahnder einen Musterwiderspruch herunterladen. Der Widerspruch muss bis zum 31.12.2013 schriftlich bei PERS 3 eingegangen sein, um mögliche Ansprüche, die sich aus diesem Klageverfahren ergeben, sicherzustellen.

 

www.dpolg-hh.de

 

Der Landesvorstand                                                                                      Hamburg, 11.12.2013

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+++Wichtige Information der DPolG Hamburg+++

EuGH: Altersdiskriminierende Besoldung

DPolG: Rechtsansprüche wahren – Widerspruch einlegen!

 Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat sich im Rechtsstreit des VG Berlin zur Besoldung nach dem Lebensalter positioniert und festgestellt, dass ein Besoldungssystem nach dem Alter von Beamtinnen und Beamten gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Gilt grundsätzlich und nicht nur für Berlin!

Die Überleitungsregelungen, Umwandlung von Altersstufen in sogenannte Erfahrungsstufen – wie in Hamburg geschehen, verstoßen ebenfalls gegen das Altersdiskriminierungsverbot, da die Umwandlung der Besoldungstabelle ab Februar 2010 nach Erfahrungsstufen auf dem letzten Grundgehalt basierte und somit auf dem Lebensalter der Kolleginnen und Kollegen.

geldscheineIm Regelfall folgt der EuGH der Rechtsposition des Generalanwalts. Mit einer Entscheidung ist in drei bis sechs Monaten zu rechnen. Daher ist es notwendig, dass alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen Widerspruch einlegen, um ihre Ansprüche sicherzustellen.

Wer ist betroffen? 

Alle Beamtinnen und Beamten, die bereits vor dem 1. Februar 2010 Beamte waren und nach der bis zum 31. Januar 2010 gültigen Besoldungstabelle besoldet wurden und sich noch nicht in der letzten Dienstaltersstufe befunden haben!

Was ist zu tun?

Einfach den Musterwiderspruch der DPolG Hamburg ausfüllen, mit den eigenen Daten personalisieren und an die Personalabteilung (PERS 3) senden!

 Der Musterwiderspruch ist auf der Homepage der DPolG Hamburg

www.dpolg-hh.de eingestellt!

 

 

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 10.12.2013

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Klage wegen Urlaubsberechnung im Wechselschichtdienst

DPolG Hamburg hat Rechtsmittel eingelegt

Der Musterkläger der DPolG Hamburg hat nach Beratung mit dem Fachbereich Verwaltung Rechtsmittel eingelegt, es geht also in die zweite Instanz.

Ausschlaggebend war einerseits die Auffassung der DPolG Hamburg, dass die Dienststelle Polizei die Freischichten nicht korrekt einsetzt bzw. die Auszählung der geleisteten Arbeitstage nicht richtig vornimmt.

Der Arbeitsrichter hat mehrfach versucht, die gegnerischen Seiten zu einer Einigung zu bewegen, die Freischichten für ein Jahr verbindlich zu erklären. Dies trifft nach Auffassung der DPolG Hamburg jedoch nicht den Kern der Sache, da damit der Urlaubszeitraum von 30 Tagen nur mit Hilfe von Urlaubsfreischichten mitten im Urlaub zu erreichen ist.

Eine grundsätzliche Faktorisierung erklärte der Richter jedoch als rechtmäßig.

Der Richter verwies auf ein EuGH Urteil, nachdem Bedenken bestehen, den Urlaub im laufenden Jahr zu verändern. Das Personalamt Hamburg ist derzeit dabei, dieses Urteil für die Praxis zu bewerten. Die DPolG Hamburg prüft mit der Anwältin, ob hier Anträge der Beschäftigten gestellt werden müssen, wir werden weiter berichten.

Bedenklich fand der Richter den Umstand, dass am Anfang des Urlaubsjahres nicht genau feststeht, wie viel Urlaubsanspruch tatsächlich besteht, da der Urlaub vorläufig auf Grundlage des vorherigen Jahres berechnet wird.

Alles in allem heißt es weiterhin Geduld haben, bis das Landesarbeitsgericht Hamburg entschieden hat. Im Falle des Obsiegens sind die Ansprüche gewahrt, da die DPolG Hamburg eine Musterprozessvereinbarung für alle Kolleginnen und Kollegen mit der Dienststelle abgeschlossen hat.

 

Fachbereich Verwaltung                                                                                     09.12.2013

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DPolG gibt keine Ruhe: Heute Mahnwache vor dem Curio-Haus

Seit der Innenausschusssitzung am 29. November dieses Jahres wissen wir, die Planspiele der Innenbehörde hinsichtlich der zukünftigen Beförderungsaussichten bei der Hamburger Polizei werden immer schlimmer.

Rigoros und ohne Rücksicht auf die betroffenen Kolleginnen und Kollegen wird eisern und beratungsresistent am politisch verordneten Sparkurs festgehalten. Innensenator Michael Neumann (SPD) lässt „seine“ SPD-Bürgerschaftsfraktion noch schnell eine huldigungsvolle „Innere Sicherheit in guten Händen bei der SPD“-Pressemitteilung verfassen und das war’s dann.

Die über Jahrzehnte gelebte polizeiliche Praxis, durch Ruhestand freigewordene Stellen und Beförderungsämter unverzüglich wieder zu besetzen, wird von Innensenator Michael Neumann negiert und zum nicht mehr zeitgemäßen Luxusartikel erklärt.

Die DPolG Hamburg wird diese Schande nicht akzeptieren und auch weiterhin nicht kampflos hinnehmen. Unsere Mahnwachen gehen weiter!

Heute: Dienstag, 3. Dezember, 18.00 Uhr vor dem Curio-Haus, Rothenbaumchaussee 11

Dort wird sich die SPD-Bundes- und Landesspitze zur Regionalkonferenz treffen und über den ausgehandelten Koalitionsvertrag, wahrscheinlich leidenschaftlich, debattieren. Erwartet werden SPD-Chef Sigmar Gabriel und der Erste Bürgermeister Olaf Scholz.

Leidenschaftlich debattieren werden wir auch, für einen gerechten Umgang mit unseren Kolleginnen und Kollegen und für die Anerkennung, die der Polizeiberuf verdient. Wertschätzung bemisst sich auch in Euro – so einfach ist das.

Der Landesvorstand                                                                     Hamburg, den 03.12.2013

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Polizeiskandal in der Innenbehörde weitet sich aus…

DPolG: Die Hamburger SPD hat ein Polizeiproblem (!) – mal wieder

Am Freitag, dem 29. November 2013 fand in den Abendstunden im Hamburger Rathaus die Innenausschusssitzung der Bürgerschaft zum Thema „Beförderungssituation in der Polizei“ statt. In der öffentlichen Anhörung kamen auch die Gewerkschaftsvertreter zu Wort. Für die DPolG Hamburg trug der stellv. Landesvorsitzende, Freddi Lohse, die schlechte Stimmung in der Polizei vor. Die radikale Streichung der Beförderungen sei der Gipfel der mangelnden Wertschätzung des Senats, so Freddi Lohse gegenüber den Bürgerschaftsabgeordneten und Senatsvertretern.

Die Belastungsgrenze ist in weiten Teilen der Polizei überschritten. Das Gebaren der Leitung der Innenbehörde sei weder transparent noch nachvollziehbar. Zusätzlich gibt es im Maßstabsverfahren signifikante Ungerechtigkeiten. Den Kolleginnen und Kollegen werden immer mehr Aufgaben in der örtlichen Ebene übertragen, ohne entsprechende personelle Entlastung. Dass die beabsichtigte Verlagerung des Erkennungsdienstes an die PK keine Mehrbelastung nach Auffassung der Polizeileitung für den Schichtdienst sei, obwohl rund 30 Angestelltenstellen gestrichen werden sollen, setzt dem allem die Krone auf.

Nach der öffentlichen Anhörung war die Betroffenheit bei den meisten anwesenden Abgeordneten spürbar. Anschließend nahm der Senat zu den Fragen der Abgeordneten Stellung und ließ die „Katze aus dem Sack“.

Innensenator Michael Neumann und Innenstaatsrat Volker Schiek erklärten sinngemäß, dass unter den gegebenen Umständen die Polizei gut (!) dastünde.

Im Haushalt der Polizei müssen in 2013 rund 3,8 Millionen Euro eingespart werden, da die Tariferhöhung „1:1“ übernommen wurde. Zusätzlich würden zum Teil über den „Durst“ 250 Einstellungen vorgenommen, die auch zu finanzieren seien.

Durch den Verzicht der möglichen dreimonatigen rückwirkenden Beförderung würde man auch sparen können und immerhin werden rund 4 Prozent der Polizeivollzugsbeamten befördert und mit nur noch rund 1.600 Beamtinnen und Beamten im mittleren Dienst sei man der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei schon sehr nahe.

Im nächsten Jahr wird durch die Tarifübernahme die Sparsumme für die Polizei von rund 3,8 auf 8,6 Millionen Euro steigen. Erst im November – in etwa zur gleichen Zeit wie in diesem Jahr – wäre absehbar, ob und wie viele Beförderungen 2014 möglich seien.

Die DPolG Hamburg wird noch ausführlich berichten, wenn das Wortprotokoll vorliegt.

Für die DPolG Hamburg ist dies eine Kampfansage und Abstrafaktion für die gesamte Polizei. Die DPolG wird dies nicht hinnehmen und bis zur Bürgerschaftswahl 2015 die berechtigen Forderungen der Polizeibeschäftigten auf die Straße tragen. Offensichtlich ist Michael Neumann mehr Sport- als Innensenator. Lasst uns gemeinsam die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft wachrütteln. Wenn Einsicht der Arroganz der Macht weichen soll, muss die Innere Sicherheit zum Wahlkampfthema Nr. 1 werden. Auf allen Ebenen müssen wir präsent sein. So werden wir die Wahl zu den Bezirksversammlungen im nächsten Jahr mit den Problemen der Polizeibeschäftigten begleiten. Wir geben keine Ruhe mehr, bis die Politik einlenkt und die Polizei endlich ernst nimmt!

 

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, 02.12.2013

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Mahnwache vor der Innenbehörde

„Egal wer regiert, die Polizei verliert!“

 Die DPolG Hamburg hat heute erneut vor der Innenbehörde gegen die drastischen Sparmaßnahmen bei der Polizei eine Mahnwache abgehalten! Trotz der Protestaktionen der letzten Woche, blieb der Innensenator bis zum heutigen Tag erklärungslos.

 Nicht mit uns – der Protest geht weiter!

Innenbehörde

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DPolG-Protestaktion vor der Innenbehörde

„Polizei-Mahnwache“ gegen Beförderungsskandal

Tarnen, Täuschen, Tricksen – Hamburgs neue Innenpolitik?

 Die DPolG Hamburg hat heute vor der Behörde für Inneres und Sport (BIS) mit einer Mahnwache gegen die jüngsten Sparmaßnahmen und den Wortbruch von Innensenator Michael Neumann (SPD) protestiert. Eben mal so und erklärungslos hat die Innenbehörde, die diesjährigen Beförderungsmöglichkeiten halbiert und unseren Kolleginnen und Kollegen mal wieder gezeigt, wo der Sparhammer hängt! Ein skandalöser, hausgemachter und nicht akzeptabler Vorgang!

Die innere Sicherheit hat für den Hamburger Senat – trotz wortreicher, gegenteiliger Beteuerungen – keine Priorität! Die Leidtragenden sind wieder einmal Hamburgs Polizeibeamtinnen und -beamten. So sieht es also aus, wenn der Innensenator den Polizeivollzug stärken will!

Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG): „Die Entscheidung von Innensenator Michael Neumann, nur rund die Hälfte der möglichen Beförderungen zu veranlassen und rund 900.000 Euro an Hamburgs Polizeibeamtinnen und -beamten zu ‚verdienen’, hat innerhalb der Polizei eine Vertrauenskrise ausgelöst. Trotz anderslautender Zusagen, freiwerdende Stellen adäquat nach zu besetzen, hat der Innensenator als es darauf ankam, sein Wort gebrochen und ist zum Umfaller geworden. Es bleibt, wie es war, egal, wer regiert, die Polizei verliert und gegen diese Senatspolitik werden wir nicht müde zu protestieren!“

 

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Polizeiskandal in der Innenbehörde!

Senator begeht vorsätzliche Täuschung

– und wieder schweigt der Polizeipräsident –

 In einer Innenausschusssitzung teilte Innensenator Michael Neumann (SPD) den anwesenden Parlamentariern mit, dass bei der Polizei Ernennungen nach Maßgabe freiwerdender Stellen erfolgen können. Mit dieser Aussage wurde die gestrige Auswahlentscheidung in der PFR vorbereitet. Nach Informationen der DPolG Hamburg hat kurz vor dieser Sitzung die sogenannte P-Runde in der Innenbehörde stattgefunden.

Die Polizei wurde dort durch Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch vertreten. Nach dem Motto „Ober sticht Unter“ strich der Senator mal eben so Ernennungsmöglichkeiten in Höhe von knapp

900.000 Euro. Ein skandalöser Vorgang! …und Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch und Personalchef Kuno Lehmann haben mal wieder nichts zu sagen! Die Auswahlentscheidung sieht jetzt folgende Ernennungsmöglichkeiten vor:

zu        A 11    =          50 anstatt 98              (Einsparungen in Höhe von ca. 350.000 Euro)   

zu        A 10    =          61 anstatt 123           Prädikat A (Einsparungen ca. 550.000 Euro)

zu        A 9      =          132                             Prädikat A und B

zu        A 8      =          71                               Prädikat A bis C

Es ist eine Schande, wie mit der Polizei umgegangen wird. Die DPolG Hamburg fordert den Innensenator auf, seine Entscheidung zu revidieren und die geplanten Ernennungen durchzuführen! Es ist eine Brüskierung jedes demokratisch gewählten Oppositionspolitikers. Hier entsteht der Verdacht, dass der Innensenator alle an der Nase herumgeführt hat. Die DPolG fordert die oppositionellen Bürgerschaftsfraktionen auf, der Trickserei des Innensenators auf den Grund zu gehen.

Aber das ist nicht alles, das durchgeführte Maßstabsverfahren lässt viele Fragen offen.

Auffällig ist, dass in den Statusämtern A 9 g.D. 13,9 Prozent , A 10 15,6 Prozent und A 12 17,1 Prozent der Mitarbeiter in den Organisationseinheiten „PB, PSt, PÖA, BIS, PERS“ mit dem Prädikat A beurteilt wurden. Unter den jetzt bekannt gewordenen Ernennungsmöglichkeiten ist dies erheblich. Im Statusamt A 9 g.D. werden von den 61 Ernennungsmöglichkeiten 15 Beförderungen in die oben genannten Organisationseinheiten gehen. Das ist nicht mehr zu erklären und mal wieder schweigt der Polizeipräsident.

Das jetzige Verfahren führt bei den Kolleginnen und Kollegen in den Statusämtern des gehobenen Dienstes zu Frust, Demotivation und erheblichen Irritationen. Für die Mitarbeiter/innen und Erst- und Zweitbeurteiler sind die Ergebnisse in keinster Weise vergleichbar und auch nicht zu erklären.

Herr Polizeipräsident, die DPolG Hamburg fordert sie als obersten Maßstabswahrer auf, ihren Mitarbeitern Klarheit zu verschaffen und Stellung zu den einzelnen abweichenden Maßstäben innerhalb der Organisationseinheiten zu beziehen. Stellen sie sich ihrer Verantwortung, riskieren sie nicht – wie in den vergangenen Jahren – eine Klagewelle. Von einem Polizeipräsidenten dürfen die Polizeibeschäftigten mehr erwarten, als das er sich in Schweigen hüllt.

Die Hamburger SPD ist in ihrem Verhältnis zur Polizei wieder dort angekommen, wo sie Mitte der 1990er Jahre bis zum Regierungswechsel 2001 war. Für den SPD geführten Senat sind Hamburgs Polizeibeamtinnen und -beamten schlicht Teil der öffentlichen Verwaltung, sicherheitspolitische Staffage, notwendig, aber an der kurzen Leine zu führen.

Die SPD-Dramaturgie ist dabei immer ähnlich, ein schwacher, aber politisch korrekter, „sozialdemokratisierter“ Polizeipräsident (Semerak, Woydt, Kopitzsch) „verkauft“ die Senatspolitik und dient der Behördenleitung als Prellbock für die „grummelnde Masse“.

Auf der diesjährigen Personalversammlung der Polizei am 29. August, beschwor Innensenator Michael Neumann (SPD) das Bild von „griechischen Verhältnissen“, die es unbedingt zu vermeiden gelte. Diese „griechischen Verhältnisse“ hat er nun bei der Polizei geschaffen und jegliches Vertrauen verspielt – vorsätzlich!

Der Landesvorstand                                                                                Hamburg, 15.11.2013

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