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DPolG: Ernüchternde PKS-Zahlen

Die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG) ist besorgt über die Entwicklung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) – Neuorganisation der Hamburger Polizei (Projekt ProMod 2012) bindet offenbar Ressourcen, die für die Kriminalitätsbekämpfung fehlen

Die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG) hat die am heutigen Tag (27.02.2013) veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2012 mit Ernüchterung zur Kenntnis genommen. Insbesondere der deutliche Anstieg der Einbruchsdiebstähle und das Absinken der Aufklärungsquote bereitet, aus Sicht der DPolG Hamburg, Anlass zur Sorge.

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Landesvorsitzender Joachim Lenders, hier beim Fernsehinterview mit RTL Nord, bewertete die PKS 2012 als ernüchternd. Insbesondere der Anstieg der Haus- und Wohnungseinbrüche und die erneute Verschlechterung der Aufklärungsquote, bereite der DPolG Hamburg Sorge, so Joachim Lenders weiter.

 Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG): „Der deutliche Anstieg der Haus- und Wohnungseinbrüche um fast 10 Prozent ist besorgniserregend. Diese Delikte können gar nicht ernst genug genommen werden, denn sie treffen die Bürgerinnen und Bürger in einem zutiefst privaten und sensiblen Umfeld, nämlich in ihrem Zuhause. Hier muss unverzüglich gegengesteuert werden, um diese Negativentwicklung umzukehren. In Zeiten europaweiter wirtschaftlicher und sozialer Unsicherheit ist Hamburg, auch für Eigentumsdelikte, zu einem attraktiven Standort der nationalen und internationalen organisierten Kriminalität geworden. Bis aus Südamerika reisen Tätergruppen nach Hamburg, um hier Häuser und Wohnungen     
leer zu räumen. Diesem Kriminalitätsphänomen muss die Hamburger Polizei besser begegnen, eine Polizeireform
um ihrer selbst willen, hilft da nicht weiter. Dazu kommt eine verstärkte Zunahme der Armutseinwanderung aus
Osteuropa. Die Verringerung der Haus- und Wohnungseinbrüche gehört zum Arbeitsprogramm des Senats als
Aufgabe für die Polizei. Dieses Ziel wurde verfehlt.“

 Die weitere Verschlechterung der Aufklärungsquote auf 43,1 Prozent (2011: 44,3 Prozent) erfordert nach Auffassung der DPolG eine Kräftebündelung der Polizei, statt beständiger Umorganisationsprozesse, die in erster Linie personelle Ressourcen binden, die dann für die Kriminalitätsbekämpfung fehlen.

 „Die Gesamtaufklärungsquote von 43,1 Prozent ist unbefriedigend. Selbstverständlich unterliegen die polizeiliche Arbeit und die daraus folgende Aufklärungsquote Schwankungen, die vielfältige, auch nicht beeinflussbare, Ursachen haben. Im Zuge der Neuorganisation der Hamburger Polizei (ProMod 2012) wird jedoch fast die gesamte Polizei in ihrer Struktur infrage gestellt. Dies gleicht einer Operation am offenen Herzen und bindet eine Vielzahl meiner Kolleginnen und Kollegen, die dann für die eigentliche Polizeiarbeit nicht zur Verfügung stehen. Eine Polizeireform, die im Ergebnis den Interessen der Hamburger Bürger zuwider läuft, brauchen wir alle nicht. Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch muss endlich fachliche Erwägungen berücksichtigen und bewährte Strukturen nicht vermeintlichen Sparzielen opfern. Der Gradmesser wird in spätestens einem Jahr die nächste PKS sein“, so Joachim Lenders weiter.

 Bei Rückfragen:
Joachim Lenders, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696280

DPolG Hamburg ruft zu Warnstreik in der Polizei Hamburg auf

Die DPolG Hamburg ruft alle tarifbeschäftigten Mitglieder am 26. Februar 2013 zum Warnstreik auf. Die Warnstreikaktion beginnt bereits am heutigen 25. Februar mit Beginn des Nachtdienstes und endet erst am 27.02. mit Beginn des Frühdienstes.

Dazu erklärt der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Joachim Lenders:

„Mit dem Aufruf zum Warnstreik wollen wir erreichen, dass Bewegung in die aus unserer Sicht festgefahrenen Tarifverhandlungen kommt. Auch nach dem zweiten Spitzentreffen in Potsdam war die Arbeitgeberseite nicht willens überhaupt ein Angebot vorzulegen. Jetzt müssen wir anfangen andere Seiten aufzuziehen, denn wenn die dritte und letzte Verhandlungsrunde am 07. und 08. März 2013 kein Ergebnis bringt, kann es zu flächendeckenden und zeitlich unbefristeten Streiks im öffentlichen Dienst in Deutschland kommen. Sollte es dort kein Ergebnis geben, wird die Urabstimmung über Streiks eingeleitet, da eine Schlichtung nicht vorgesehen ist. In der Hamburger Polizei werden wir alle tarifbeschäftigten Mitglieder u. a. in den Bereichen Erkennungsdienst, Spurensicherung, Gefangenentransport, Objektschutz, Angestellte im Verkehrsordnungsdienst und beim Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) zum Warnstreik aufrufen. Wir werden unsere Warnstreikaktionen fortsetzen und am 04. März und am 07. März ebenfalls Warnstreikaktionen durchführen. Die Arbeitgeberseite muss sich bewegen und ein konstruktives Angebot für die letzte Verhandlungsrunde vorlegen, ansonsten stehen die Zeichen auf Sturm.“

Nach Abschluss der Tarifverhandlungen erwartet die DPolG Hamburg die inhalts- und zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Polizeibeamten/innen. Dies hatte der Bürgermeister, Olaf Scholz, im vergangenen Jahr versprochen und wir werden ihn an sein Versprechen erinnern.

Der Landesvorstand

Sozialdemokratischer Generalverdacht gegen Polizisten? SPD berät über Kennzeichnungspflicht

Die Hamburger SPD wird sich mit Anträgen u. a. von den Jusos beschäftigen, die eine generelle Kennzeichnungspflicht von Polizisten fordern. In deren Antrag wird zwar darüber schwadroniert, dass Polizisten im Sinne des Rechtsstaats handeln und gute Arbeit leisten und sie nicht unter Generalverdacht gestellt werden sollen, aber anschließend wird die „rhetorische Keule“ herausgeholt und unverhohlen behauptet, dass es zu unverhältnismäßigem und unrechtmäßigem hoheitlichem Handeln kommt. Seit 1995 ist in Hamburg im Rahmen einer Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat und der Dienststelle Polizei einvernehmlich eine Regelung auf freiwilliger Basis vereinbart. Dies hat im Laufe der Jahre dazu geführt, dass über 90 Prozent aller Polizeibediensteten ein Namensschild tragen.

Dazu der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Joachim Lenders:

„Derartige Forderungen der Jusos oder anderer Teile der SPD manifestieren ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Hamburger Polizei. Sie konterkarieren den bisher einvernehmlich eingeschlagenen Weg aller Beteiligten (Politik,  Polizeiführung,  DPolG,  Personalrat und Mitarbeiter) eine möglichst hohe Akzeptanz beim Tragen der Namensschilder herzustellen. Bei geschlossenen Einsätzen können einzelne Beamte stets durch Polizeiführer oder andere Einsatzkräfte identifiziert werden und im Einzelfall für Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Die immer wieder behauptete rechtswidrige Verschlossenheit der Polizei gehört zu den wiederholten politischen Märchen der Gegenwart. Täglich werden Polizisten angegriffen und  teilweise erheblich verletzt, aber statt wirksam gegen vermummte Krawallmacher vorzugehen, beschäftigen sich SPD-Funktionäre mit der generellen Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Das ist lächerlich und geht an den tatsächlichen Problemen der Gesellschaft und der Polizei vorbei. Wir fordern die SPD-Politiker, allen voran Innensenator Neumann und Polizeipräsident Kopitzsch auf, sich vor ihre Polizisten zu stellen und diese unsinnigen und überflüssigen Anträge zu verhindern.“

 

Der Landesvorstand

Großdemonstration der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG)

„Egal, wer regiert, die Polizei verliert!“ 

Unmittelbar nach dem Ende der Personalversammlung im CCH haben 1.800 Polizistinnen und Polizisten, Verwaltungsbeamte und tarifbeschäftigte Polizeimitarbeiterinnen und Polizeimitarbeiter gegen die Sparpolitik des Senats und für soziale Verbesserungen demonstriert. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG) hatte alle Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Polizei – unter dem Tenor: „Egal, wer regiert, die Polizei verliert!“ –, aufgerufen, ihre berechtigten Forderungen nach einer gerechten Bewertung und Bezahlung ihrer beruflichen Tätigkeit − unüberhörbar für den Hamburger Senat und die Bürgerschaft – auf die Straße zu bringen! 

An der Spitze des Demonstrationszuges marschierten der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, und der Hamburger Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende der DPolG, Joachim Lenders.

Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Polizei − Polizeivollzugsbeamte, Verwaltungsbeamte und unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen haben in den letzten Jahren schmerzhafte finanzielle Einschnitte hinnehmen müssen. Damit muss endlich Schluss sein! Die vom Senat geplante Streichung der zusätzlichen Beförderungsgelder für das Laufbahnverlaufsmodell des Polizeivollzuges, ist der unrühmliche Höhepunkt einer seit vielen Jahren andauernden Streich- und Sparorgie! Für die Polizei wollen alle Parteien etwas tun, aber nur solange sie in der Opposition sind!“

Großeinsätze, Überstunden, Personalmangel, Stellenstreichungen und Kürzungen bestimmen den polizeilichen Alltag in Bund und Ländern. Hamburg geht hier mit schlechtem Beispiel voran. Dieser von der Politik herbeigeführte Zustand wird immer unerträglicher. Das Wegbrechen der Bewerberzahlen für die Polizei, gerade auch in Hamburg, spricht eine überdeutliche Sprache. Die innere Sicherheit bleibt ein Spielball der Politik! Wann wacht die Politik endlich auf?

„In einer der reichsten und teuersten Städte Europas, in einer Stadt in der 40.000 Millionäre leben, findet es unser Arbeitgeber – die Stadt Hamburg – völlig in Ordnung, dass Polizistinnen und Polizisten ihren schweren Dienst verrichten und sich als Dank dafür in den Niedriglohngruppen A7 und A8 wiederfinden“, so Joachim Lenders weiter.

 

Personalamt stoppt Polizeipräsident

Das Grundgesetz gilt selbstverständlich auch für die Beförderung in Spitzenämter bei der Hamburger Polizei. Mit dieser Feststellung lassen sich die Einlassungen des Personalamtes – der Obersten Dienstbehörde – zu geplanten Personalveränderungen innerhalb der Polizeiführung der Polizei Hamburg zusammenfassen.

Wie der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG) aus Kreisen des Personalamtes bekannt wurde, ergab eine dort vorgenommene rechtliche Bewertung beabsichtigter Besetzungen von Führungsfunktionen, dass eine lediglich vom Polizeipräsidenten vorgenommene persönliche Entscheidung keinesfalls ausreiche. Jede Personalentscheidung muss sorgfältig geprüft werden, um einen möglichen Verstoß gegen Artikel 33 GG Absatz 2 (Stellenbesetzung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) zu vermeiden.

Hintergrund: Im Zuge der Neuorganisation der Hamburger Polizei (Projekt ProMod 2012) wurden durch Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch bereits vorab Personalentscheidungen verfügt und mittels einer internen Information innerhalb der Hamburger Polizei veröffentlicht. Hierbei wurden auch personelle Entscheidungen getroffen, die eine spätere Beförderung vorsehen. Das Personalamt hat nun unter anderem eindeutig klargestellt, dass vor der Besetzung einer höherbewerteten Stelle im Regelfall ein Auswahlverfahren durchzuführen ist.

 Beispiel: Ein Polizeioberrat (A 14) soll Leiter eines sogenannten Leitkommissariats werden. Diese Stelle soll zukünftig nach A 15 bewertet werden (Polizeidirektor). Nach Auffassung des Personalamtes und einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (OVG) vom 28.04.2011 ist vor der Besetzung dieser Stelle ein Auswahlverfahren durchzuführen. Eine „Handvergabe“ ist rechtswidrig.

Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG): „Ich teile die Rechtsauffassung des Personalamtes und begrüße die eindeutige Klarstellung der Obersten Dienstbehörde zur Besetzung von Spitzenämtern innerhalb der Hamburger Polizei. Als das Laufbahnverlaufsmodell, das Beförderungsmodell für den Polizeivollzug, obsolet wurde, war es Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch, der verfassungsgemäße Beförderungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung anmahnte. Diesen Grundsatz sollte er nun bei seinen eigenen personellen Entscheidungen beachten.“

Senat muss Antwort auf Kleine Anfrage zur Polizeiküche korrigieren – Verwaltungsgericht schützt Persönlichkeitsrecht der DPolG Hamburg

In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage zu angeblichen strafrechtlichen Verstößen durch Mitarbeiter der Küche der Bereitschaftspolizei hatte der Senat u.a. die DPolG als Nutznießer solcher Verstöße „geoutet“. Der Senat berief sich dabei auf den angeblichen Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg.

 Das entsprach jedoch nicht der Wahrheit. Die DPolG war niemals Nutznießer dieser angeblichen Verstöße. Sie hat niemals Leistungen der Polizeiküche in Anspruch genommen.

 Darauf hatte die DPolG ausdrücklich den Senat aufmerksam gemacht und den Senat zur Klarstellung seiner Antwort an die Hamburgische Bürgerschaft aufgefordert. Das verweigerte der Senat.

 Die DPolG hat das Verwaltungsgericht angerufen und um Persönlichkeitsschutz nachgesucht.

 Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Senat darauf hingewiesen, dass es auf der Grundlage der Rechtsordnung und der Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts durch die Senatsantwort die Persönlichkeitsrechte der DPolG verletzt sieht.

 Die DPolG hat den Senat nach Einsicht in die Akten, die dem Senat bei seiner Beantwortung der Kleinen Anfrage vorlagen, darauf hingewiesen, dass er mit seinen Behauptungen von den Feststellungen der Staatsanwaltschaft Hamburg abweiche. Tatsächlich gab es gar keinen Ermittlungsstand der Staatsanwaltschaft über die angebliche „Nutznießung“ der DPolG. Es gab lediglich eine Behauptung des Anzeigeerstatters der Strafanzeige, die aber von der Staatsanwaltschaft überhaupt noch nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft worden war.

 So kann und darf der Senat in seinen Antworten an die Bürgerschaft nicht mit der Unschuldsvermutung der Bürger, der natürlich auch für Gewerkschaften gilt, umgehen. Es kann und muss von ihm eine hohe Sorgfalt bei Antworten an das Parlament erwartet werden. Mindestens daran hat es hier gemangelt. Es hätte dem Senat auch gut angestanden, sogleich nach Hinweis auf seine falsche Antwort an das Parlament, seine Antwort zu korrigieren. Das verweigerte er aus nicht nachvollziehbaren Gründen.

 Nachdem der Senat seine Antwort klargestellt und auch vereinbarungsgemäß dieses in einem Schreiben an die Bürgerschaftspräsidentin mitgeteilt hat, haben der Senat und die DPolG den Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht für erledigt erklärt. Der Senat hat die Gerichtskosten zu tragen.

 Die DPolG erwartet vom Senat Respekt vor der Unschuldsvermutung der Bürger und mehr Sorgfalt bei seinen Äußerungen. 

Bei Rückfragen:

 Joachim Lenders, Landesvorsitzender

Tel.: 0172-5696280

DPolG: Senat straft Polizei ab

Presseerklärung

Doppelhaushalt 2013/14: Wortbruch des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz – Massive Kürzung der Personalkosten bei der Polizei – Keine zusätzlichen Beförderungen – Senat will Drucksache zum Laufbahnverlaufsmodell aus 2007 ersatzlos kassieren

Tief versteckt im Entwurf zum Doppelhaushalt 2013/14 und nur für Fachleute verständlich lesbar, offenbart sich eine massive, vom Senat beabsichtigte, Sparverpflichtung für die Hamburger Polizei. Hinsichtlich der Personalkosten bei der Polizei weist der Haushaltsentwurf der Finanzbehörde unter anderem aus:

Die Personalkosten ab 2013 ff. sind das Ergebnis folgender Sparverpflichtungen:

–          Berücksichtigung von Vakanzen bei der Veranschlagung im Polizeivollzug

(2 Prozent) und im Verwaltungsbereich (5 Prozent)

–          Kein Einkalkulieren der erwarteten zusätzlichen Kosten des bestehenden Laufbahnverlaufsmodells

Diese Passagen bedeuten im Klartext, dass die Polizei verpflichtet wird, zwei Prozent des vorhandenen Stellenbestandes freizuhalten (Schaffung von Vakanzen), also freigewordene Stellen durch Ruhestand, Kündigung oder Umstrukturierung nicht wieder zu besetzen. Aktuell würde diese Wiederbesetzungssperre im Polizeivollzug 154 Stellen betreffen und ein Einsparvolumen von jährlich rund 7,7 Millionen Euro ergeben.

Des Weiteren beabsichtigt der Hamburger Senat, die für zusätzliche Beförderungen einkalkulierten Finanzmittel zu streichen. Diese zusätzlichen Beförderungen ergeben sich aus der Drucksache 18/6273 vom 22.05.2007. Mit dieser – einstimmig von der Hamburger Bürgerschaft beschlossenen – Drucksache, wurde das Laufbahnverlaufsmodell finanziell bis 2027 abgesichert. In diesem Jahr standen 3,9 Millionen Euro für das Laufbahnverlaufsmodell zur Verfügung. Die ersatzlose Streichung dieser Gelder hat katastrophale Auswirkungen für die Beförderungssituation bei der Hamburger Polizei. Beförderungen können dann nur noch nach der Maßgabe freier Stellen, beispielsweise durch Ruhestand, erfolgen und auch nur dann, wenn diese Stellen nicht der Wiederbesetzungssperre unterliegen.

Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG): „Diese massiven und in ihren katastrophalen Auswirkungen völlig inakzeptablen Sparverpflichtungen, sind nichts anderes, als die in Zahlen manifestierte Illoyalität des Senats gegenüber meinen Kolleginnen und Kollegen. Hamburgs Polizistinnen und Polizisten werden wieder einmal vorgeführt. Der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, Finanzsenator Peter Tschentscher und Innensenator Michael Neumann (alle SPD) haben mehrfach öffentlich den Polizeivollzug zum Schonbereich erklärt und Stellenstreichungen ausgeschlossen.

 Stellen werden nicht gestrichen, das wäre dann wenigstens ehrlich, nein, Stellen werden einfach nicht wiederbesetzt. Durch den Wegfall des Laufbahnverlaufsmodells und den daraus resultierenden Mitteln, werden Polizisten wieder zu Bittstellern der Politik degradiert. Ich frage mich, ob die Hamburger SPD in ihrem Verhältnis zur Polizei und damit zur inneren Sicherheit in dieser Stadt, wieder dort angekommen ist, wo sie 2001 aufgehört hat? Ich appelliere eindringlich an die Bürgerschaftsabgeordneten aller Fraktionen, diesen Sparverpflichtungen für die Polizei eine Abfuhr zu erteilen.“

Diese Sparverpflichtungen sind in ihrer Dimension und den damit verbundenen sozialen Folgen für unsere Kolleginnen und Kollegen, nur mit der Abschaffung der Freien Heilfürsorge (Krankenkasse der Polizei) im Jahr 2005 vergleichbar!

 „Bemerkenswert ist erneut die Rolle von Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch, der für die Polizei am Verhandlungstisch mit der Finanzbehörde saß, um die Interessen der Polizei und damit meiner Kolleginnen und Kollegen zu wahren. Offensichtlich waren die Argumente des Polizeipräsidenten nicht besonders hilfreich und durchschlagend. Erneut stellt sich die Frage, ob wir einen Polizeipräsidenten brauchen!“, so DPolG-Chef Joachim Lenders weiter.

 

Bei Rückfragen:

 Joachim Lenders, Landesvorsitzender

Tel.: 0172-5696280

 

 

 

 

 

 

 

Gewalttätige linke Chaoten überschatten friedlichen Protest – DPolG Hamburg fordert harte Strafen für Randalierer

Schwere Krawalle von Linksautonomen haben den friedlichen Protest von Hamburger Bürgern gegen eine Nazidemonstration überschattet. Der Hamburger Stadtteil Wandsbek wurde von randalierenden Antifaschisten verwüstet – Polizeikräfte wurden massiv mit Flaschen, Steinen, Eisenstangen und Pyrotechnik angegriffen. Die Bilanz dieser Krawallorgie ist erschreckend: zahlreiche, zum Teil erheblich verletzte Polizisten, brennende Straßenbarrikaden, ausgebrannte und zerstörte Polizeifahrzeuge, massive Sachbeschädigungen.

Dazu erklärt der Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lenders:

„Es macht fassungslos wie linksautonome Chaoten ein Stadtteil in Schutt und Asche legen und noch glauben, dass sie mit diesen feigen und brutalen Gewalttaten erfolgreich gegen „Rechts“ agiert hätten. Erfolgreich gegen „Rechts“ haben viele Tausend Bürger auf dem Rathausmarkt protestiert und ein gelungenes Zeichen gegen Neonazis gesetzt. Ein friedlicher und bunter Protest. In Wandsbek hingegen war ein überwiegend linker und rechter Mob auf der Straße. Auch hier gab es couragierte Bürger, die Brandstiftungen von Linksautonomen versuchten zu löschen und friedlich protestierten. Sie waren leider in der Minderheit.

Nur dem besonnenen und konsequenten Einschreiten der Polizei ist es zu verdanken, dass nicht noch mehr passiert ist. Die Leidtragenden dieser unerträglichen Gewaltorgie sind Polizisten und die Bürger in Eilbek und Wandsbek. Drastische Strafen durch die Justiz sind hier angebracht und kein Kuschelkurs mit Antifaschisten, die mal über die Stränge geschlagen haben. Schwerste Straftaten wie Brandstiftung, Körperverletzung und Landfriedensbruch wurden begangen und fordern vom Staat eine unnachgiebige und harte Aburteilung. Wir dürfen einem linken Gewaltmob nicht das Heft des Handelns überlassen und diese Chaoten dürfen nicht ungeschoren davonkommen.

Insgesamt ist das Polizeikonzept aufgegangen, indem ein Aufeinandertreffen von linken und rechten Chaoten unterbunden werden konnte. Jetzt ist die Justiz gefordert die Straftäter hart und gerecht abzuurteilen.“

 

Für Rückfragen: Joachim Lenders (0172 – 56 96 280)

Die Presseerklärung im PDF-Format

DPolG Hamburg fordert bezahlbaren Wohnraum für Polizeischüler: Polizei befristet Mietverträge für das Polizeiwohnheim auf sechs Monate

Die Bewerberzahlen für unseren Polizeinachwuchs brechen dramatisch ein – die Gründe sind vielfältig: Freie Heilfürsorge (Krankenkasse der Polizei) nach der Ausbildung abgeschafft, Weihnachtsgeld drastisch reduziert und schlechte Beförderungsaussichten. Dafür gibt es aber gesundheitsschädlichen Schichtdienst, Wochenend-,  Sonn – und Feiertagsarbeit und ein erhöhtes Berufsrisiko. Seit einigen Monaten bemüht sich die Polizei Hamburg mit einer Einstellungsoffensive geeigneten Nachwuchs zu finden. Eine eigens dafür geschaffene Werbeaktion mit Plakaten und Werbesprüchen auf den Einsatzwagen sollte den Nachwuchs locken – offensichtlich vergebens. Die Polizei musste feststellen, dass bei den vergangenen Einstellungsterminen eine Vielzahl der Bewerber mit Einstellungszusagen kurz vor dem Eintrittstermin abgesagt hat, weil sie in der Großstadtmetropole Hamburg keinen bezahlbaren Wohnraum fanden. Nun glaubt die Polizei Hamburg die Lösung gefunden zu haben: die Polizeischüler, die bisher ein Appartement im Polizeiwohnheim hatten, erhalten nur noch befristete Mietverträge für sechs Monate. Man erwarte, dass sie Zeit und Geld investieren, um eine Wohnung auf dem Hamburger Wohnungsmarkt zu bekommen. „Nichts einfacher als das“, bei 900 Euro Ausbildungsvergütung!

Dazu der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG Hamburg) Joachim Lenders:

„Es ist keine neue Erkenntnis, dass die Lage auf dem Hamburger Wohnungsmarkt schwierig ist. Ein Polizeischüler erhält während seiner zweieinhalbjährigen  Ausbildungszeit rund 900 Euro Ausbildungsvergütung für den mittleren Polizeidienst. Für das 15-Quadratmeterappartement im Polizeiwohnheim sind 202,50 Euro fällig. Die Polizei Hamburg hat nun entschieden, dass die Mietverträge dort nur noch für sechs Monate befristet vergeben werden, weil die nächsten Polizeischüler bereits vor der Tür stehen. Die bisherigen Bewohner lässt man schlicht und ergreifend im Regen stehen und ist der Meinung, dass sie mit 900 Euro Ausbildungsvergütung schon etwas Passendes finden werden. Es ist unverantwortlich erst die Polizeischüler zu „shanghaien“ und sich anschließend um deren soziale Probleme nicht mehr zu kümmern. Soll unser Polizeinachwuchs unter der Brücke schlafen? Wir fordern den Polizeipräsidenten und die Innenbehörde auf, sich mit den Hamburger Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften an einen Tisch zu setzen, um nach Lösungen zu suchen. Rausschmiss und Obdachlosigkeit für Polizeischüler ist keine Lösung!“