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Einladung zu einem Tagesseminar für AiP der DE 14 und interessierte Kollegen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die DPolG Hamburg möchte Euch zu einem Tagesseminar für AiP der DE 14 und interessierte Kollegen einladen.

Termin: Mittwoch den 27.11.2013 von 9.00 bis 16.00 Uhr

Ort: DPolG Geschäftsstelle, Holzdamm 18 (am Hauptbahnhof) in Hamburg.

Tagesordnung:

                            – Führung- und Neustrukturierung der DE 14

                            – Klage wegen Urlaubskürzung imWechselschichtdienst

                            – Arbeitsgruppe DE 14 der Dienststelle Polizei und

                               Personalrat zu den Themen: Aufgabenbeschreibung und Eingruppierung,

                               Dienstzeitmodelle, Personalbedarfsberechnung u.a.

                            – Verschiedenes

 Wir werden zeitweise den Leiter DE 10 Herrn Buttmann und einen Vertreter

der VT 5 (Ressourcenplanung) begrüßen können.

Anmeldungen werden ab sofort unter der Telefonnummer 25 40 26 0 angenommen, bitte

dabei auch mitteilen, ob ein Antrag auf Arbeitsbefreiung gem. § 29 (4) TV-L gestellt wird.

Frühes Anmelden sichert die Plätze, die DPolG Hamburg freut sich auf eure Teilnahme.

Hamburg, 07.10.2013                                 Vorsitzende des Fachbereichs Verwaltung Beate Petrou

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Als hätten sie sonst nichts zu tun!

Wachhabende übernehmen Aufgaben der Verkehrsermittler

DPolG: Schluss mit der weiteren Belastung des Vollzuges

Im Januar 2013 erhielt eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von PD Sellmann vom damaligen ZDL den Auftrag, in Anlehnung an den ProMod-Prozess den Aufgabenbereich der Verkehrsermittler an den PK zu untersuchen, um Doppelarbeit zu minimieren, Schnittstellen zu verringern, die Nutzung von fachlichen Synergieeffekten vorzunehmen und Personal für andere Aufgaben freizusetzen. So lautete der Auftrag, der von ZDL an die AG VKE erteilt wurde.

Im April 2013 legte die Arbeitsgruppe einen Abschlussbericht mit verschiedenen Empfehlungen vor. So wurde neben den Vorschlägen, Mängelmeldungen abschließend durch die Wachdienstgruppen zu bearbeiten und Anschriftenermittlungen künftig durch die BFS vorzunehmen u. a. empfohlen, die Qualitätssicherung von Verkehrsunfällen im Bereich 5V und 4V mit Zuständigkeiten bei den Ermittlern der Verkehrsdirektionen an den PK, nur noch durch den WH vorzunehmen und nicht mehr an die VKE der PK weiterzuleiten. Also, auf die Qualitätssicherung durch die VKE der PK zu verzichten!

Die nun nur noch durch die WH vorgenommene Qualitätssicherung am PK führt zu einer deutlich spürbaren Mehrarbeit für die Wachhabenden. Neben der intensiveren Prüfung der Verkehrsunfälle müssen die WH jetzt zusätzlich die Vorgänge ausdrucken, zu Akten zusammenstellen und entsprechend abverfügen. Bei festgestellten Qualitätsmängeln durch die weiterbearbeitenden Stellen wie z. B. E6, DPV 023 oder VKE der VD werden die Vorgänge als Rückläufer wieder bei den WH ankommen, um nachbearbeitet zu werden!

Schließlich übt das leitzeichenführende PK „die Fachaufsicht für die fehlerfreie Sachbearbeitung und Übersendung des Vorganges an nachstehende Stellen aus und ist für die Fehlerbeseitigung zuständig.“ Vorstehende Textstelle entstammt einer entsprechenden Vollzugsinformation zum Aktenlauf bei Berichten zur VU-Aufnahme vom 29.08.2013, die die PK am 30.08.2013 erreichte und am 01.09.2013 bereits in Kraft trat.

Somit werden die Verkehrsunfälle nicht nur einmal auf den Tischen der WH ankommen, die Arbeitsgruppe VKE hat in ihrem Abschlussbericht zu erwartende Qualitätsverluste prognostiziert und nimmt diese zugunsten der aus Sicht der AG zu erwartenden, aber aus Sicht der DPolG nicht eintretenden Präsenzgewinne in Kauf.

Wieder einmal wird auf dem Rücken des Primärvollzuges und hier explizit der Wachhabenden eine Aufgabenverlagerung „nach unten durchgereicht“. Die WH an den PK haben bereits jetzt genug Aufgaben durchzuführen – nachzulesen in der PDV 350 – und die „Spardose“ „Dezentralisierung des Erkennungsdienstes“ zu Lasten der Schichten steht schon in den Startlöchern.

Die DPolG Hamburg fordert eine Rücknahme der Mehrbelastung der WH und einen Stopp aller weiteren beabsichtigten Maßnahmen, die den ohnehin schon an der Leistungsgrenze stehenden Primärvollzug noch mehr belasten!

 

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 30.09.2013

 

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20 Büros in einer Nacht aufgebrochen

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Polizei machtlos gegen Blitz-Einbrecher

Geschäftsleute in der Hamburger Innenstadt sind nur noch genervt. Wer nicht schon Opfer wurde, lebt in Sorge – wann kommt diese Bande zu mir?

Unbekannte Blitz-Einbrecher knacken nachts Büro-Türen im Minutentakt auf, durchwühlen Schränke, machen Beute, verschwinden spurlos.

Die personell ausgedünnte Polizei wirkt machtlos.

Die City-Knacker gehen immer mit der selben Masche vor. Blitzschnell hebeln sie nachts die Eingangstüren der Bürogebäude auf. Die Häuser sind leer, die Türen der Firmen meist leicht mit einem Schraubendreher zu knacken. Am schlimmsten trieben sie es in der Nacht zu Dienstag – 20 Taten in fünf Häusern rund ums Rathaus!

Damit beläuft sich die Brüche-Bilanz auf 40 Taten im September!

Diese Zahlen bestätigte die Polizei BILD.

Stefan Schilling, Friseur am Gänsemarkt, ist Serien-Opfer. Und er ist sauer: „Der Einbruch in der Nacht zum Dienstag war der dritte in nur einem Jahr. Mir reicht’s jetzt, es muss endlich mehr Polizei auf die Straße.“

Auch Joachim Lenders, stellv. Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, fordert die Polizeiführung zum Handeln auf: „Bei der großen Zahl der Taten müsste man darüber nachdenken, die Zivilfahnder deutlich aufzustocken.“

Polizeisprecherin Karina Sadowsky: „Wir haben Maßnahmen ergriffen, um weitere Taten zu verhindern und die Einbrecher zu fassen.“

Als ehemaliger Angestellter doch Anspruch auf Strukturausgleich?

Wie in der Tarifinfo der DPolG Hamburg im November 2008 mitgeteilt, gab es ein anhängiges Gerichtsverfahren in Sachen Strukturausgleichzahlung für Angestellte bei der Überleitung vom BAT in den TV-L.

Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass Beschäftigte einen Strukturausgleich auch dann erhalten, wenn sie zum Stichtag 1.11.2006 in einer Vergütungsgruppe eingruppiert waren, aus der zum Zeitpunkt der Überleitung kein (weiterer) Aufstieg in eine andere Vergütungsgruppe möglich war. Es ist unerheblich, ob eine am 1.11.2006 erreichte Vergütungsgruppe bereits durch Aufstieg erlangt worden ist oder nicht, es also nicht auf die „originäre“ Eingruppierung ankommt. (BAG vom 18.10.2012 – 6 AZR 261/11).

Für welche Vergütungsgruppen der Strukturausgleich mit welchen Konstellationen (Aufstieg, Ortszuschlagsstufe und Lebensaltersstufe) überhaupt in Frage kommt, kann aus der Anlage 3 Strukturausgleich zum TVÜ entnommen werden. Dieses findet ihr auf der DPolG Hamburg Seite, Fachbereich Verwaltung im Internet.

Die Personalabteilung der Polizei wertet zur Zeit alle in Frage kommenden Mitarbeiter aus und wird dann den Anspruch auf Strukturausgleich prüfen, zunächst für die Kolleginnen und Kollegen die seinerzeit einen Antrag gestellt haben, so wie es in der DPolG Hamburg Tarifinfo vorgesehen war. Die Ansprüche sind dann bei positivem Ergebnis  im Rahmen der Antragsfrist zu erfüllen.

Ohne individuelle Antragsstellung sind die Ansprüche jeweils rückwirkend sechs Monate ab Urteil, also rückwirkend bis April 2012 zu erfüllen.

Da es sich hier um eine komplexe Einzellfallprüfung handelt, wird dieses einige Zeit in Anspruch nehmen. Wie der Leiter von PERS 30 mitteilte, sei vor Ende des Jahres 2013 nicht mit einem Ergebnis zu rechnen.

Grundsätzliche Auskünfte dazu erteilen euch die Tarifexperten der DPolG Hamburg:

 

Beate  Petrou                       und                            Michael Adomat.

Tel:     4286 56601                                                 Tel:     4286 56604

Mobil: 0177 288 1882                                            Mobil: 0172 403 8078.

 

Hamburg, den 13.09.2013                                               Fachbereich Verwaltung

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Der erste Schritt in die richtige Richtung?

Aktionsbündnis „Freie Heilfürsorge“

Der erste Schritt in die richtige Richtung? 

Auf der Personalversammlung am 29.08.2013 machte Innensenator Michael Neumann nachfolgenden Vorschlag zur Wiedereinführung der Heilfürsorge für mehr als 1.050 Kolleginnen und Kollegen der Polizei und Feuerwehr, die sich derzeit in der Beihilfe befinden:

a)    Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V (Kassenleistungen)

b)   1,4 Prozent Eigenbeteiligung

c)    Einmaliges Wahlrecht zwischen Verbleib in der Beihilfe oder Eintritt in die Heilfürsorge

Für die bisherigen Heilfürsorgeberechtigten ändert sich nichts.

Am 05.09.2013 traf sich das Aktionsbündnis in der BIS mit der Behördenleitung, um eine „Zwei-Klassen-Heilfürsorge“ abzuwenden.

Erstmals wurde durch Staatsrat Schiek eine eigene „Berechnung“ vorgelegt, deren Grundlage für uns nicht nachvollziehbar ist.

Das Aktionsbündnis forderte den Senator auf, die Berechnungsgrundlagen der BIS transparent zu machen und diese in einem nächsten Treffen zu erläutern.

 

Die Landesvorstände                                                                   Hamburg, 10.09.2013

BdK, Landesverband Hamburg

DPolG, Landesverband Hamburg

GdP, Landesbezirk Hamburg

BV Feuerwehr, Landesverband Hamburg

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Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2013/2014

Gestern hat die Bürgerschaft einen fraktionsübergreifenden „Nachantrag“ zur Bürgerschaftssitzung zugelassen. Um 20.05 Uhr votierten die Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft einstimmig in erster und zweiter Lesung für das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014.

Die Nachzahlung soll bereits zum 01. Oktober 2013 erfolgen. Die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2014 kann demzufolge pünktlich zum 01. Januar 2014 erfolgen.

 

Der Landesvorstand                                                                                                           Hamburg, 29.08.2013

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Sextäter lassen sich von Fußfesseln nicht abschrecken

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Große Diskussion um den entlassenen Sexualstraftäter (43), der mit einer Fußfessel durch Hamburg läuft.

Der Kinderschänder hatte eine siebenjährige Haftstrafe in der JVA Fuhlsbüttel abgesessen und Gutachter halten ihn noch immer für gefährlich (Bild berichtete). Drei Fragen an Joachim Lenders (51), den Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).

Was bringt eine solche Fußfessel?

Joachim Lenders: „ Wir lehnen diese Art der Kontrolle entlassener Strafgefangener nicht grundsätzlich ab. Beispielsweise im Fall von Betrügern ist das sinnvoll, hier schafft man Abschreckung.“

Was ist mit Gewalttätern oder Sex-Verbrechern wie in diesem Fall?

Lenders: „ Das sehe ich sehr kritisch. Ich habe größte Bedenken, dass die Bevölkerung dadurch ausreichend vor dem Mann geschützt wird. Wer Taten aus Trieb oder unter Einfluss von Drogen oder Alkohol begeht, lässt sich von einer Fußfessel nicht abschrecken. Und der Polizei hilft die Fessel zwar bei der Aufklärung, nicht aber bei der Verhinderung von Taten. Hier werden weitere Opfer geschaffen.“

Was wäre die Alternative?

Lenders: „Gutachter und das Gericht halten den Mann offenbar weiter für hochgefährlich. Für solche Fälle gibt es in Ochsenzoll eine geschlossene Psychiatrie. Dort wäre der Mann in Behandlung und die Bevölkerung vor ihm geschützt.“

Impressionen vom Grillfest der Jungen Polizei

Die Nachwuchsorganisation der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG), die JUNGE POLIZEI, lud am 19. August alle Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärter des 1. Semesters zu einem Grillfest am PAZ ein. Sehr viele unserer neuen Kolleginnen und Kollegen sind dieser Einladung gerne gefolgt und hatten unter anderem die Gelegenheit, in ungezwungener Atmosphäre mit unserem Landesvorsitzenden Joachim Lenders und weiteren Gewerkschaftern der DPolG Hamburg ins Gespräch zu kommen. Trotz wechselhaftem Wetter mit „Tröpfchenbildung“ war das Grillfest der JUNGEN POLIZEI ein voller Erfolg und hat allen viel Spaß gemacht. Ein besonderer Dank für die Unterstützung des Grillfestes gilt unserem langjährigen Kooperationspartner Debeka.

 

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Beförderungen noch in 2013?

Wie der DPolG Hamburg heute bekannt wurde, plant die Dienststelle noch in diesem Jahr Beförderungen in die Statusämter A8, A9 und A10 durchzuführen. Als Grundlage werden hier die frei werdenden Stellen, z.B. durch Pensionierungen, dienen.

Für die hierfür notwendigen finanziellen Mittel, die ohnehin im Personalhaushalt berücksichtigt sein müssten, soll es vom Innensenator eine Freigabe geben.

 Der Maßstabsprozess ist bereits in Gang gesetzt worden. Bis Mitte September soll dieser abgeschlossen sein. Daran schließt sich dann das mehrere Wochen dauernde Auswahlverfahren an. Wenn alles nach Plan läuft, könnten noch in diesem Jahr, spätestens aber zu Beginn des Jahres 2014, die Beförderungen durchgeführt werden.

 Gleichzeitig findet eine Definition der zukünftigen A11-Wertigkeiten statt. Die Festlegung wird sich an dem ehemaligen Funktionskreis 3 orientieren. Die Dienststelle hofft, in den nächsten Monaten dann auch Ausschreibungen nach A11, A12, A13 und A15 durchführen zu können. Aufgrund der langwierigen Auswahlverfahren in diesen Statusämtern werden die Beförderungen voraussichtlich erst 2014 erfolgen können.

 Über die Anzahl der Beförderungen konnte mit Stand heute keine verbindliche Angabe gemacht werden. Es sollen aber bis zu 500 Beförderungen bei der Berücksichtigung sämtlicher Statusämter möglich sein.

 Die DPolG Hamburg begrüßt die Entscheidung des Innensenators, endlich nach der Maßgabe frei werdender Stellen zu befördern. Allerdings war diese Entscheidung überfällig. Die Kolleginnen und Kollegen werden seit Monaten hingehalten!

 Da das Projekt „Zukunftsfähiges Beförderungssystem für die Polizei“ Anfang Juni von Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch lautlos beerdigt wurde, ist es dringend geboten, neben den selbstverständlichen Nachbesetzungen der frei werdenden Stellen, zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten zu schaffen!

 Spätestens auf der Personalversammlung im August 2013 müssen der Innensenator Michael Neumann und der Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch für ihr zögerliches Handeln Rede und Antwort stehen!

 

Der Landesvorstand                                                                                            Hamburg, 23. Juli 2013

 

 

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Polizisten haben Angst vor totaler Überwachung

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Überwachungszoff bei der Hamburger Polizei! Ab August sollen alle Funkstreifenwagen und diverse andere Fahrzeuge mit einer GPS-Überwachung versehen und permanent überwacht werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) läuft dagegen Sturm. Doch die Polizeileitung bleibt gelassen: Das vermeintliche Problem sei ein Sturm im Wasserglas.

Worum geht es? Ab dem 1. August werden insgesamt 410 Fahrzeuge mit einer GPS-Standortdatenübermittlung ausgestattet. Dazu gehören: Alle Streifenwagen, Zivilfahrzeuge der Wachen, Motorräder, Mannschaftsbusse und Boote.
Bei der DPolG ist man angesichts dieser Neuigkeiten entsetzt: „Dieses System ist ein digitaler Leinenzwang“, sagt Polizeikommissar Thomas Jungfer, Erster stellvertretender Landesvorsitzender. „Die Kollegen werden so überall und rund um die Uhr überwacht. Was kommt als nächstes? Der GPS-Chip an der Uniform oder der Barcode unter den Sohlen der Dienstschuhe?“

Aber weshalb wehrt sich ausgerechnet eine Polizeigewerkschaft, die sich sonst für die Videoüberwachung und Vorratsdatenspeicherung stark macht, gegen eine GPS-Überwachung der Polizei selbst? „Video- und Telefondatenüberwachung findet nur an Orten beziehungsweise in Situationen statt, in denen es um die Sicherheit der Menschen geht“, sagt Jungfer. „Bei der GPS-Überwachung der Polizei geht es hingegen um eine dauerhafte und verdachtsunabhängige Überwachung. Der Polizeipräsident scheint seinen eigenen Mitarbeitern nicht zu vertrauen.“

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