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Hamburgs Einbruchsstatistik: Schlimmer als New York

Dramatisch: Vor allem in Marmstorf, Sinstorf und Eißendorf werden oft Wohnungen leer geräumt

Hamburg ist ein heißes Pflaster: Denn in der Elbmetropole gibt es in Relation zur Einwohnerzahl durchschnittlich mehr Wohnungseinbrüche als in New York, Los Angeles oder London. Vor allem Sinstorf, Marmstorf und Eißendorf sind bei Langfingern beliebt. Auch der Landkreis Harburg sticht heraus – jedoch im positiven Sinne. Hier ist die Aufklärungsquote enorm hoch.

In ganz Hamburg wird im Schnitt in jede 119. Wohnung eingebrochen. Das geht aus einer Studie des Verbraucherportals geld.de für 2010 hervor. Damit liegt die Hansestadt 68 Prozent über dem Durchschnitt der Studie, die für 93 Städte in Deutschland, Schweiz und Österreich erhoben wurde. Selbst im berüchtigten New York wird „nur“ jede 164. Wohnung leer geräumt, in Los Angeles jede 171. Wohnung. Selbst London steht besser da – ist doch „lediglich“ jede 389. Wohnung betroffen. In München etwa wird sogar nur jede 712. Wohnung heimgesucht.

Die Schäden sind immens: 20 Millionen Euro Schaden sind durch Einbrüche in Hamburg entstanden. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten Christiane Schneider (Linke) hervor. Zum Vergleich: 2009 waren es 15 Millionen und 2005 sogar „nur“ zehn Millionen Euro gewesen.

In Hamburg gab es 2010 genau 7536 Einbrüche – viele davon in Harburger Stadtteilen. Während die Häufigkeitszahl – Taten in Relation zur Einwohnerzahl, errechnet auf 100 000 Einwohner – im Hamburger Durchschnitt bei 425 lag, kam Eißendorf auf 503, Sinstorf auf 608 und Marmstorf sogar auf 668. Das könne damit zusammenhängen, dass hier vermögendere Bürger wohnen, und es auch hohe Hecken vor Einfamilienhäusern gebe, die tagsüber unbewohnt seien, so Klaus Vöge, Hamburgs stellvertretender Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft.

Auch der Landkreis Harburg ist bei Einbrechern offenbar beliebt. Die Zahl der Einbrüche lag 2010 bei 282 – fast genau soviel wie durchschnittlich im Bezirk Bergedorf. Die Schadenssumme lag 2010 bei zwei Millionen Euro, 2007 waren es noch 1,1 Millionen Euro gewesen. Um hier gegenzusteuern, hat die Polizei 2009 eine Ermittlungsgruppe eingesetzt – offenbar mit Erfolg. Denn die Aufklärungsquote bei Einbrüchen lag 2010 bei 32 Prozent. 2007 waren es nur 25 Prozent. In der Polizeidirektion Lüneburg, die sich von Stade bis Lüchow-Dannenberg und Celle erstreckt, lag die Aufklärungsquote 2010 bei 23 Prozent. In Hamburg dagegen nur bei 6,8 Prozent. „Die hohe Quote kommt durch viel Personal zustande, aber auch durch viele kleine Tipps von Bürgern, die sind enorm wichtig“, so Michael Düker, Sprecher der Polizei im Landkreis Harburg.

Übrigens: Besonders unsicher leben die Schweizer: In Zürich und Genf wird statistisch gesehen jede 27. Wohnung aufgebrochen.

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Infotreff am 01. September 2011, 16:30 Uhr

In der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg

Holzdamm 18, 20099 Hamburg (ggü. Hotel Atlantic)

 

Anmeldung bitte bis zum 29. August 2011

(Telefon: 0 40 – 25 40 26-0 / Fax: 0 40 – 25 40 26 10 / E-Mail: dpolg@dpolg-hh.de)

Die Welt: Nur jeder sechste Gewalttäter muss in Haft

Die meisten kommen mit Bewährung davon – Gesamtzahl der Verurteilungen geht deutlich zurück

Fast alle 18- bis 20-Jährigen wurden nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt

Klarer Rückgang der Jugendgewalt wird auch von der Polizeistatistik bestätigt

Der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden an der Gruppe der verurteilten Gewalttäter ist im vergangenen Jahr in Hamburg erheblich zurückgegangen. Das geht aus den Erhebungen des Statistikamtes Nord hervor. Danach waren im Jahr 2010 genau 43 Prozent der Verurteilten zwischen 14 und 20 Jahre alt. Im Vorjahr waren es noch 51 Prozent gewesen. Die Entwicklung korrespondiert mit der Kriminalstatistik der Polizei, die auf 2010 einen Rückgang der jugendlichen Tatverdächtigen um 5,9 Prozent ausweist.

Auch insgesamt ist die Zahl der verurteilten Gewalttäter in Hamburg von 2009 auf 2010 zurückgegangen – um sechs Prozent auf jetzt 1281 Verurteilungen. Von den schuldig Gesprochenen erhielten lediglich 16 Prozent eine Freiheits- oder Jugendstrafe. Für mehr als die Hälfte der Angeklagten war es nicht die erste Konfrontation mit der Justiz. Sie waren bereits vorbestraft. 30 Prozent der Angeklagten hatten keine deutsche Staatsbürgerschaft.

Nicht einmal jeder sechste verurteilte Täter, der 2010 in Hamburg wegen Gewaltdelikten verurteilt wurde, musste deswegen eine Haftstrafe antreten. „Lediglich 16 Prozent der Angeklagten, 203 Personen, erhielten eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung“, heißt es von einem Mitarbeiter des Statistikamtes. In 35 Prozent der Fälle wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. 403 Täter kamen so um eine Inhaftierung herum. In 16 Prozent der Fälle verhängten die Richter eine Geldstrafe. In 33 Prozent der Fälle setzte das Gericht auf eine „erzieherische Sanktion des Jugendstrafrechts“. Dahinter verbergen sich Maßnahmen wie Arbeitsleistungen oder die Teilnahme an einem sozialen Training. 2009 war noch in 41 Prozent der Fälle auf „erzieherische Sanktionen“ gesetzt worden.

Die Statistik offenbart auch: Wer in Hamburg als Heranwachsender wegen Gewalttaten vor Gericht steht, kann fast immer mit einer Verurteilung nach dem wesentlich milderen Jugendstrafrecht rechnen. In 97 Prozent der Verurteilungen von 18- bis 20-Jährigen war das der Fall. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben.

„Die Statistik zeigt angesichts der vielen Verurteilten mit Vorstrafe und der hohen Zahl von Heranwachsenden, die nach dem Jugendstrafrecht belangt werden, dass junge Gewalttäter damit rechnen können, milde Richter zu finden“, sagt der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lenders. Das sei in ganz Deutschland, aber insbesondere in Hamburg so. Lenders: „Das fördert am Ende gerade bei jüngeren Leuten die Akzeptanz von Gewalt mit manchmal, wie sich in London zeigt, verheerenden Konsequenzen.“

ENDLICH: Politischer Irrweg beendet!

Hochschule der Polizei (HdP) 

ENDLICH: Politischer Irrweg beendet! 

DPolG-Initiative erfolgreich: Wiedereinführung der Alimentierung zum 1. Oktober dieses Jahres

Im Entwurf der Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Polizei (HmbLVO-Pol) plant der Senat, künftig den Vorbereitungsdienst von zwei Jahren und vier Monaten auf drei Jahre auszuweiten. Im Klartext bedeutet dies, dass das Studium an der HdP zukünftig wieder vom ersten Tag an alimentiert wird. Geplant ist die Wiedereinführung der Alimentierung zum 1. Oktober dieses Jahres. Studenten erhalten dann ab Studienbeginn monatlich 954,01 Euro.

Weit vor dem Wegfall der Alimentierung während des Grundstudiums hat die DPolG Hamburg kritisch darauf hingewiesen, dass eine Nichtalimentierung u. a. zu einem Bewerberverlust ungeahnten Ausmaßes führen kann. Die Dienststelle stellt mittlerweile selber fest, dass geeignete Bewerber häufig das Studium bei anderen Polizeien vorziehen oder aufgrund der Alimentierung im Laufbahnabschnitt I beginnen. Offenbar haben die Argumente der DPolG in den Gesprächen mit Senator Michael Neumann (SPD) überzeugt.

Im Rahmen der Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Polizei (HmbAPOPol) konnte die DPolG Hamburg einen weiteren Erfolg erzielen. Einen enormen Kritikpunkt der Studierenden stellten die mangelnden theoretischen Kenntnisse vor dem Beginn des Praktikums dar.

Die berechtigte Kritik wurde von der DPolG aufgegriffen und hat jetzt eine Veränderung der Abfolge des Hauptstudiums zur Folge. Auch hier wurde der Argumentation der DPolG gefolgt (siehe hierzu: „Polizeispiegel“ Mai/2011).

Zukünftig werden die fachtheoretischen Semester im dritten und fünften, die berufspraktischen im vierten und sechsten Semester stattfinden. So werden die Kolleginnen und Kollegen im Studium künftig gut auf die berufspraktischen Semester vorbereitet und können ihre dann erlangten Kenntnisse auf der Straße unter Beweis stellen.

 

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, 03.08.2011

Die Welt: Hamburg richtet Haftplatz ein, Sicherungsverwahrte nach Fuhlsbüttel

In der Frage der Sicherungsverwahrung von Straftätern liegt jetzt ein gemeinsamer Lösungsvorschlag für die sechs norddeutschen Bundesländer vor. Drei Länder wollen Plätze für Sicherungsverwahrte einrichten und Insassen aus weiteren drei Ländern aufnehmen – darunter auch Hamburg mit dem Standort im Gefängnis Fuhlsbüttel. Diese Entscheidung war schon vor einem Monat im Gespräch, damals hatte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) noch gesagt, dass weiterer Redebedarf bestehe. Einrichtungen sind außerdem in Niedersachsen und Brandenburg geplant, wie Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) sagte. Mecklenburg-Vorpommern könne seine Sicherungsverwahrten in jeder dieser drei Einrichtungen unterbringen. Auch Schleswig-Holstein und Bremen könnten Plätze belegen. Die Unterbringung der Sicherungsverwahrten werde nach bisherigen Schätzungen 400 bis 500 Euro pro Tag und Person kosten. Das sei unter anderem den umfangreichen, individuellen Therapieangeboten geschuldet, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gemacht werden müssen. Bis Mai 2013 muss die Sicherungsverwahrung neu organisiert sein.

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Bild Zeitung: Neue Streifenbeamte fehlen im Innendienst

Die geplante Versetzung von 100 Polizisten von Bürojobs zurück an Wachen und auf die Straße hat möglicherweise fatale Folgen beim Kampf gegen die Schwerkriminalität in Hamburg.

Nach BILD-Informationen steht auf der aktuellen Streich-Liste der Stabstellen auch die Auflösung des Bereichs „Steuerung der BTM-Bekämpfung“. Dort erstellen zwei erfahrene Beamte jeden Monat die hochgeheime „BTM-Monatslage“, die Polizeiführung und Innenbehörde mit Informationen über die Szene versorgt. Sie liefert wichtige Hinweise für Schwerpunkte bei der Fahndung.

Gleiches gilt für den Bereich „Raub“. Dort sollen aus der Zentraldirektion drei Beamte versetzt werden. Um die Arbeitsbelastung für die verbleibenden neun Polizisten zu vermindern, ist laut einem internen Polizei-Papier ebenfalls vorgesehen: „Verzicht auf eine überörtliche Lageauswertung (Erkennung von Tathäufungen und Brennpunkten, Erkennen von Raubserien und Tatzusammenhängen).“

Ein hochrangiger Fahnder zu BILD: „Absurd. Wenn es keinen Gesamtüberblick mehr gibt, kann nicht mehr auf akute Entwicklungen reagiert werden. Das spielt den Kriminellen in die Hände.“

Polizeipräsident Werner Jantosch (60) und Innensenator Michael Neumann (41) streiten seit Wochen darüber, wie der Plan, die Wachen zu verstärken, umgesetzt werden soll.

Bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht man die Auseinandersetzung mit Sorge. Deren Landeschef Joachim Lenders sagt: „Im Grunde genommen ist es gut, wenn 100 Beamte die Wachen verstärken. Aber jetzt stellt sich heraus: In den vergangenen Jahren sind zu viele Stellen gestrichen worden. Da muss der Senator ansetzen.“

 

Die Welt: Blutprobe: Breite Front gegen Richtereinsatz

Spitzen von SPD und CDU wollen Richtervorbehalt kippen. Wie dringlich dies ist, belegt das Protokoll eines unfassbaren Falls

Langwieriges Hickhack zwischen Behörden: Blutprobe hält Polizei und Justiz viele Stunden lang in Atem

Im Streit über den Richtervorbehalt für Blutentnahmen bei angetrunkenen Autofahrern zeichnet sich in Hamburg eine breite Koalition ab. Spitzenpolitiker der SPD und auch der CDU machen sich für die Anordnung einer Blutprobe ohne Richtereinsatz stark. „Wir unterstützen die Bundesratsinitiative Niedersachsens“, sagte SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. „Der Richtervorbehalt muss an dieser Stelle weg, er ist eine Förmelei, die keinen rechtsstaatlichen Gewinn hat, aber dazu führt, dass Alkoholsünder leichter davonkommen.“ CDU-Fraktionschef Dietrich Wersich spricht von einer „unseligen Überbürokratisierung“. Die Zahl der Blutproben war von 2500 in 2009 auf nur noch knapp 1800 im vergangenen Jahr gesunken. „Die Politiker sind jetzt gefordert“, sagt Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Früher hatte die Polizei mit der Begründung „Gefahr im Verzug“ Blutproben nehmen lassen. „Das ist höchstrichterlich gekippt worden. Für eine praktikable Umsetzung brauchen wir jetzt ein neues Gesetz.“

Ein unfassbarer Fall, der sich erst im Juli in St. Georg zutrug, belegt das Dilemma. Der Vorfall begann gegen 12.30 Uhr in der Bremer Reihe: Polizisten hatten dort ein Auto angehalten, das mit aufheulendem Motor durch die Tempo-30-Zone gefahren war. Am Steuer saß ein Rumäne.

Nachdem die Beamten von dem Mann sämtliche Papiere bekommen hatten, wurde laut Schilderung beteiligter Polizisten 15 Minuten nach Beginn der Verkehrskontrolle ein Atemalkoholtest durchgeführt. Der Wert betrug 1,09 Promille. Damit lag eine Ordnungswidrigkeit vor. Sprachprobleme konnten die Polizisten zunächst mithilfe der Frau des Autofahrers überbrücken, die dolmetschte. Freiwillig fuhr der Mann mit zur Wache Steindamm, um dort einen sogenannten Evidential-Test durchzuführen. Die dabei genutzten Geräte sind so genau, dass ihr Ergebnis bei Ordnungswidrigkeiten als Beweismittel vor Gericht reicht. Der Rumäne pustete aber ein leicht höheres Ergebnis. 1,16 Promille zeigte das Gerät an. Damit war aus der vermeintlichen Ordnungswidrigkeit eine Straftat geworden.

Was dann passierte, schilderten die Polizisten so: Der Mann bekommt eine schriftliche Belehrung auf Rumänisch für eine freiwillige Blutprobenentnahme. Er stimmt zu. Beim Lagedienst der Polizei wird die Nummer für den Bereitschafts-Staatsanwalt erfragt. Es geht um die Höhe der Sicherheitsleistung. Mehrfach wird dort angerufen, ohne dass jemand ans Telefon geht. Beim Lagedienst wird die Handynummer des Staatsanwalts erfragt. Der Staatsanwalt will den zuständigen Richter kontaktieren. Dabei kommt heraus: Die vorher gewählte Festnetznummer war falsch. Anruf vom Staatsanwalt: Er braucht die Personalien des betrunkenen Fahrers. Der Anfangsbuchstabe des Nachnamens regelt die Zuständigkeit. Ein Arzt erscheint an der Wache. Der betrunkene Fahrer will nun doch nicht eine freiwillige Blutprobe abgeben. Anruf vom Staatsanwalt: Der Richter möchte den Sachverhalt in Schriftform haben. Der Staatsanwalt erfährt, dass nun doch ein Beschluss zur Blutprobenentnahme nötig ist. Die Polizei bekommt Telefon- und Faxnummer des Richters.

Gespräch mit dem Richter: Gleichzeitig wird der Sachverhalt gefaxt. Der Richter will sich wieder melden. Die Faxnummer scheint falsch. Der Sachverhalt wurde an die Festnahmestelle der Staatsanwaltschaft gefaxt. Für die Klärung gibt es eine Rückrufnummer. Zehn Minuten geht dort niemand ans Telefon. Die Faxnummer war doch richtig. Die Sekretärin ist auch für den Richter zuständig. Das Fax liegt bereits beim Datenmüll. Der Richter bekommt dennoch das Fax. Der Richter will einen Dolmetscher, um dem betrunkenen Autofahrer rechtliches Gehör anzubieten.

Ein Dolmetscher ist frühestens in einer Stunde verfügbar. Jetzt wollen Richter und Staatsanwalt wissen, was ein Evidential-Gerät ist. Die Polizisten können nicht alle technischen Details beantworten. Bei einem erneuten Anruf will der Richter wissen, wo der Unterschied zwischen Promillewert und dem Wert Milligramm pro Liter Atemluft ist und ob die Polizisten den Umrechnungsfaktor selbst definiert hätten. Der Dolmetscher trifft ein. Der Richter wird angerufen. Die Polizisten sollen über das Gespräch zwischen Richter und Rumänen ein genaues Protokoll führen.

Die Polizisten scheitern aufgrund mangelnder Stenofähigkeiten. Richter und Staatsanwalt wollen sich beraten. Mit den Polizisten muss der Dolmetscher warten, der den Beschluss übersetzen soll. Der Dolmetscher verpasst weitere Termine. Die Entscheidung trifft per Fax nach knapp 25 Minuten ein. Die Blutprobenentnahme ist angeordnet. Die Sicherheitsleistung ist auf 900 Euro festgesetzt. Gut für den Alkoholsünder: Er muss für die Straftat weniger Geld hinterlegen, als für die Ordnungswidrigkeit fällig gewesen wäre. Er muss die Kosten für Arzt und Dolmetscher tragen. Um 17.30 Uhr können die Beamten den Vorgang abschließen.

Tagesseminar des Fachbereiches Wasserschutzpolizei

 

Tagesseminar des Fachbereiches Wasserschutzpolizei

 

Am Mittwoch, den 31. August 2011 findet in der Zeit von 09.00 bis 16.00 Uhr ein Seminar

des Fachbereiches Wasserschutzpolizei in unserer Geschäftsstelle, im Holzdamm 18,

statt. Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten wird um rechtzeitige Anmeldung gebeten.

Die Einladungen werden dann von der Geschäftsstelle umgehend versandt. Wer Sonderurlaub

benötigt, teilt dies bitte ebenfalls mit.

Als Referenten wurden u. a. eingeladen:

·

LKD Frank-Martin Heise, WSPL

 

· Dr. Kai Trümpler, BSH Hamburg

Des Weiteren ist ein Besuch des Deutschen Wetterdienstes (DWD/vormals Seewetteramt)

geplant.

 

JETZT ANMELDEN!

Anmeldungen: Tel.: 254026-0, Fax: 254026-10, E-Mail: dpolg@dpolg-hh.de

Fachbereich Wasserschutzpolizei                                       Hamburg, 28.07.2011

Bild Zeitung: So sieht ein ganz normaler Polizei-Einsatz aus

Billstedt – Nein, das Leben eines Polizisten ist wirklich kein Zuckerschlecken. Im Gegenteil: Immer häufiger geraten Hamburgs Beamte selbst bei Routine-Einsätzen in Gefahr. So wie in diesem scheinbar normalen Fall. Ein Ford Fiesta war morgens um 7 Uhr viel zu schnell von der Schiffbeker Höhe nach rechts in den Schiffbeker Weg eingebogen. Alkohol macht übermütig – beim Fahrer wurden später 1,51 Promille gemessen. Der Kleinwagen kam von der Fahrbahn ab, prallte gegen einen Lichtmast.

Streifenwagen rasten zur Unfallstelle, wo sich Sanitäter bereits um eine Frau kümmerten, die hinten gesessen und schwere Kopfverletzungen erlitten hatte.

Als die Beamten den Unfall aufnehmen wollten, eskalierte die Situation und plötzlich wurde es für die Polizisten brandgefährlich. Denn der nur leicht an der Schulter verletzte Fiesta-Besitzer Yuri Y. (24) und sein Beifahrer Mattis Y (21) drehten unvermittelt durch!

Ein Augenzeuge: „Sie wollten sich nicht ausweisen und auf einmal sogar abhauen. Es kam zu einem heftigen Gerangel.“Den Beamten gelang es zum Glück schnell, beide Kasachen zu überwältigen. Festnahme, der Führerschein des Betrunkenen wurde sichergestellt.

Ein Beamter: „Du musst mittlerweile bei jedem vermeintlich noch so harmlosen Einsatz hellwach sein und mit allem rechnen. Es ist traurig, dass Polizisten von vielen offenbar nicht mehr als Respektpersonen gesehen werden.“

Härtere Strafen für Polizisten- Pöbler

Für den Hamburg-Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Joachim Lenders, ist klar: „Mit Beleidigungen geht’s los. Dann folgen häufig Handgreiflichkeiten. Am Ende steht massive Gewalt gegen Polizisten.“ Das Phänomen der Respektlosigkeit gegenüber den Beamten sei inzwischen so verbreitet, „dass viele Kollegen gar keine Anzeigen mehr schreiben, obwohl Titulierungen wie A…loch, Idiot, Penner oder Bulle inzwischen an der Tagesordnung sind.“ Erst am 7 Juli hatte der Bundestag eine Strafverschärfung von maximal zwei auf drei Jahre Gefängnis bei Attacken auf Polizisten beschlossen.

Die Welt: Überstunden-Rekord bei der Polizei

880 000 Zusatzstunden nicht abgegolten. Experten befürchten Anstieg durch Großeinsätze

GAL kritisiert Konzept, 100 Beamte zusätzlich auf die Straße zu schicken, als unausgegoren

Die Zahl der Überstunden bei der Polizei hat den höchsten Stand seit fünf Jahren erreicht. Zurzeit belasten nach Informationen von „Welt Kompakt“ mehr als 881 000 Überstunden die Polizei. Allein aus diesem Jahr stammen 42 000 Stunden, die weder finanziell, noch durch Freizeitausgleich vergütet werden konnten. Angesichts der anstehenden Einsätze gehen Polizeiexperten davon aus, dass erstmals die Grenze von einer Million Überstunden bei den Ordnungshütern überschritten werden könnte. Der Grund sind die rapide gesunkenen finanziellen Mittel.

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