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ProBeSt: Bereits auf dem Weg in eine Sackgasse?

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ProBeSt, das Projekt zur Findung eines neuen zukunftsfähigen Beförderungs- und Stellensystems, hat seine ersten richtungsweisenden Überlegungen bekanntgegeben.

Unter anderem wird beabsichtigt, alle ca. 800 Funktionen der Polizei Hamburg nach, vom Projekt bestimmten Werten durch den sogenannten „Paarvergleich“ einzureihen. Dies bedeutet, dass alle Vollzugstätigkeiten der Polizei über die drei Dienstzweige und Laufbahnabschnitte hinweg unter der Fragestellung: „Wer ist mehr wert?“ verglichen werden sollen, um sie anschließend in eine Rangreihenfolge zu bringen.  

Ein solches Modell, das nur Verlierer produziert, lehnen wir in aller Deutlichkeit ab!

Bereits in diesem Stadium ignoriert das Projekt dem Anschein nach die Vorgabe des Polizeipräsidenten Ralf Meyer, ein Modell zu schaffen, was von den Kolleginnen und Kollegen als gerecht empfunden werden muss.

Bei der Vielfalt der polizeilichen Tätigkeiten ist eine Vergleichbarkeit unseres Erachtens nicht möglich und auch nicht notwendig. Wer soll nach Meinung des Projektes „mehr wert“ sein? Der BFS oder der kriminalpolizeiliche Ermittler, der Reviervollzugsbeamte oder der Verkehrslehrer?

BDK und DPolG fordern gemeinsam das Projekt auf, den eingeschlagenen Irrweg zu verlassen.

Bei diesem wichtigen Thema sollten ferner alle Berufsvertretungen geschlossen Seite an Seite stehen.

Bevor sich das Projekt mit ungerechten Funktionsreihungen beschäftigt, sollten lieber dringendere Probleme im Hause Polizei angegangen werden. Vom Senat sind der Polizei 5 Mio. EURO für Beförderungen bereitgestellt worden. Wir fordern das Projekt auf, das zur Verfügung gestellte Geld, jetzt und in vollem Umfang, für Beförderungen auch auszugeben.

Taktisches Ansparen werden wir nicht akzeptieren!

 

Die Landesvorstände von BDK und DPolG                        Hamburg, 10. Juli 2014

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EuGH-Entscheidung zum Senioritätsprinzip

– Altersdiskriminierung im (alten) Besoldungsrecht –

Der EuGH hat am 19.06.2014 ein Urteil gefällt, dass die „alten“ besoldungsrechtlichen Vorschriften bzw. Übergangsregelungen für Beamte, nach denen das Lebensalter, nicht aber die Erfahrung für die Besoldungshöhe maßgeblich waren, eine unzulässige Form der Altersdiskriminierung darstellt.

Demgegenüber seien die Übergangsregelungen und das neue Erfahrungsstufensystem aber rechtens.

Zu diesen Themenkomplexen stehen ferner noch ein BVerwG-Urteil und weitere VG-Urteile aus, die u.a. die Frage der möglichen Haftbarmachung der jeweiligen Dienstherrn für die unzulässigen Altregelungen bzw. eine zu späte Umsetzung des EU-weiten Verbots der Altersdiskriminierung betreffen.

Da Hamburg als eines der ersten Bundesländer im Rahmen der Föderalismusreform sein Besoldungsrecht zum 01.02.2010 auf Erfahrungsstufen umgestellt und das Übergangsrecht vom EuGH als rechtmäßig erachtet hat, dürfte für den Dienstherrn Hamburg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Schadensersatzpflicht (Haftbarmachung) nicht zum Tragen kommen.

Über dennoch zwar für Hamburg höchst unwahrscheinlich mögliche Schadensersatzansprüche wird zudem im Rahmen des nationalen Rechtes das BVerwG entscheiden müssen.

Für Hamburg gilt daher vorläufig:

Alle bis dato eingelegten Widersprüche oder Anträge werden weiterhin vorerst nicht beschieden, sondern bleiben weiterhin in der „Warteschleife“. Das Personalamt wird in nächster Zeit per Rundschreiben über die weitere Vorgehensweise die Personalabteilungen informieren.

Die Beamtinnen und Beamten der FHH müssen derzeit insofern nicht tätig werden, indem sie ihre Anträge oder Widersprüche zurückziehen.

Die Reaktion der Behörden (Personalabteilungen) bleibt abzuwarten.

Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils machen ab sofort Widersprüche bzw. Anträge zu dieser Thematik keinen Sinn mehr, sondern werden aller Voraussicht nach sogar kostenpflichtig zurückgewiesen.

Über den weiteren Fortgang werden wir zeitnah berichten.

 

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 20.06.2014

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PR-Wahl 2014: Weiter absolute Mehrheit für die DPolG

Die DPolG sagt danke: Herausragender Wahlsieg der DPolG Hamburg

Die Personalratswahlen in der Hamburger Polizei sind am heutigen Tag mit der öffentlichen Auszählung im Polizeipräsidium beendet worden. Nach Bekanntgabe des vorläufigen Endergebnisses durch den Wahlvorstand hat die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG), als mitgliederstärkste Polizeigewerkschaft, einen herausragenden Wahlsieg errungen.

Der Personalrat der Polizei Hamburg hat insgesamt 25 Sitze (Beamte und Arbeitnehmer) von denen 13 Sitze auf die DPolG Hamburg entfielen, 4 Sitze auf den BDK und 8 Sitze auf die GdP.

Damit hat die DPolG Hamburg ihre absolute Mehrheit im Personalrat der Polizei gehalten.

PR-Wahl-2014-1-

Gesamtergebnis und Sitzverteilung im neuen Personalrat der Polizei Hamburg:

 Gewerkschaft/Liste                                   Stimmen in %            Sitze    
 DPolG Hamburg      47,4       13
 BDK Hamburg    16,4    4
 GdP Hamburg                     32,9   8
 Freie Liste – Die Basis                      3,3      0

Die Wahlergebnisse der Gruppen im Einzelnen:

Beamte:

Gewerkschaft/Liste                                    Stimmen in %             Sitze   
 DPolG Hamburg 47,2   10
 BDK Hamburg   15,1     3
 GdP Hamburg    33,9    7
 Freie Liste – Die Basis  3,8    0

Arbeitnehmer:

 Gewerkschaft                                              Stimmen in %            Sitze    
 DPolG Hamburg    47,9   3 
 BDK Hamburg  25,4   1
 GdP Hamburg  26,7     1  

Zum Wahlergebnis erklärte der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Joachim Lenders:

„Wir sind begeistert von diesem herausragenden Wahlsieg, den wir als starkes Team der DPolG Hamburg erzielt haben. Wir sind als Team angetreten und haben als Team gewonnen. Die überwältigende Mehrheit der Beschäftigten in der Hamburger Polizei hat die Arbeit der DPolG-Personalräte, die sie in den vergangenen vier Jahren geleistet haben, honoriert. Dafür sagen wir als DPolG danke.

Dieses klare Wahlergebnis wird für uns in der DPolG Hamburg Ansporn und Motivation sein, in der nun vor uns liegenden Amtsperiode, unsere klare, konsequente und engagierte Personalratsarbeit zum Wohle aller Polizeibeschäftigten fortzusetzen.

Große Herausforderungen liegen vor uns: Eine deutliche Stärkung des Schichtendienstes, die enorme Einsatzbelastung, die prekäre Personalsituation, Stellenstreichungen in der Verwaltung, die Neuorganisation der Aufgaben im Bereich ED/GTK, ProBeSt um nur einige Beispiele zu nennen.

Wir werden als DPolG-Personalräte diese Themen mit großem Nachdruck bewegen und vorantreiben. Das Wahlergebnis hat uns zusätzlich motiviert und uns den Rücken gegenüber der Innenbehörde gestärkt! Wir werden weiterhin ein verlässlicher, aber auch konsequenter Verhandlungspartner sein.“

 

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, 16.05.2014

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Polizeipräsident entscheidet: Unzureichende Einsatzverpflegung

Einsatzkräfte erhalten finanzielle Entschädigung

Am vergangenen Sonntag beschwerten sich viele Kolleginnen und Kollegen der 3. und 4. AAH bei den DPolG-Betreuungsteams über die Einsatzverpflegung. In den sogenannten Notfallbeuteln befand sich weder Besteck noch Butter. Über die Ausgabe von Heißgetränken wurde anscheinend noch nicht einmal nachgedacht. Frikadellen wären erst durch ein 10-minütiges Wasserbad genießbar – im Einsatzgeschehen unvorstellbar. Kolleginnen und Kollegen, die sonntags von ihrer Familie getrennt verbringen und zu Recht einen Anspruch auf Verpflegung stellen, haben etwas anderes verdient.

Verpflegung EinsatzDies sieht auch Polizeipräsident Ralf Meyer so. In einem Gespräch zwischen dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Klemens Burzlaff, dem Fachbereichsvorsitzenden Marc-Florian Sinn und dem Polizeipräsidenten Ralf Meyer, wurde die Einsatzverpflegung noch einmal erörtert. Hierzu sagte Polizeipräsident Ralf Meyer: „Die Situation ist aus der Lage heraus so entschieden worden und ich möchte jetzt im Nachhinein auch keine Besserwisserei betreiben, frei nach dem Motto: Warum habt ihr nicht…! Ich weiß, dass sich ein Einsatz spontan so entwickeln kann und wir haben an einem Wochenende nur begrenzte Möglichkeiten eine Verpflegung zu organisieren. Deshalb ist es im Einzelfall besser über eine finanzielle Vergütung nachzudenken. Diese werden wir jetzt nachholen. Alle Kolleginnen und Kollegen der 3. und 4. AAH werden zeitnah eine finanzielle Entschädigung erhalten!“

Gut, dass die DPolG-Betreuungsteams vor Ort waren und die Kritik der Einsatzkräfte aufnehmen konnten. Nur so können wir etwas verändern.

Der Landesvorstand                                                                           Hamburg, den 21.05.2014

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DPolG fordert Einführung sogenannter Full-Force-Wear-Hosen für geschlossene Einheiten

Die DPolG Hamburg fordert die Polizeiführung auf, die persönliche Schutzausstattung für unsere Kolleginnen und Kollegen weiter zu verbessern. Aus Sicht der DPolG ist die Einführung einer sogenannten Full-Force-Wear-Hose (siehe Foto) zwingend erforderlich.

 Bisher werden die Oberschenkel der Kolleginnen und Kollegen bei Einsätzen innerhalb geschlossener Einheiten (Ausnahme: BFE) nicht geschützt. Diese Schutzlücke kann durch die Verwendung atmungsaktiver Full-Force-Wear-Hosen geschlossen werden. Diese Hosen werden zurzeit unter anderem von Spielern im American Football getragen.

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DPolG führt erstes Gespräch mit ProBeSt

Keine Denkverbote: Sonderlaufbahn „Polizei“ wird geprüft

Joachim Lenders: „Die DPolG fordert ein Beförderungsmodell, das gerecht ist, sozial ausgewogen und den Leistungsgedanken hinreichend berücksichtigt!“

Am heutigen Vormittag führte die DPolG Hamburg ein erstes Gespräch mit dem Projekt „Zukunftsfähiges Beförderungs- und Stellensystem für die Polizei Hamburg“ (ProBeSt).

ProBeSt 07.05.14

Für die DPolG Hamburg haben Landesvorsitzender Joachim Lenders, der Erste stellvertretende Landesvorsitzende, Thomas Jungfer und die Fachbereichsvorsitzenden Marc-Florian Sinn (SCH) und Frank Riebow (WSP) am Meinungs- und Informationsaustausch teilgenommen. ProBeSt/L, LKD Frank-Martin Heise, PR‘in Daniela Schönefeld und POK‘in Katharina Luckey vertraten das Projekt.

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Fremdnutzung der Fahnder soll Ausnahme bleiben

ZF-Tagesseminar stellt Forderungskatalog an die Polizeiführung

39 Zivilfahnder nahmen am Tagesseminar der DPolG Hamburg teil. Die Kolleginnen und Kollegen forderten Polizeivizepräsident Reinhard Fallak sowie den Leiter der Direktion Polizeikommissariate und Verkehr (DPV), Wolfgang Brand, auf, den Stellenwert und die Priorisierung der örtlichen Fahndung deutlich zu machen sowie die Rahmenbedingungen zu verbessern.

Im Landesvorsitzenden Joachim Lenders, dem Beisitzer im Landeshauptvorstand der DPolG und Zivilfahnder des PK 36, Bernd Haß, und dem Fachbereichsvorsitzenden Schutzpolizei der DPolG Hamburg, Marc-Florian Sinn, fanden die Teilnehmer kompetente Ansprechpartner für ihre Anliegen. Polizeivizepräsident Reinhard Fallak und DPVL Wolfgang Brand nahmen im Laufe des Vormittags an einer regen Diskussion mit den Fahndern teil.

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WICHTIGE INFORMATION FÜR ALLE KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN DES POLIZEIVOLLZUGES!!!

DPolG: Innenbehörde setzt Projektgruppe für ein neues Beförderungs- und Beurteilungssystem ein – 5 Millionen Euro stehen auch 2015 und 2016 zur Verfügung

 Nach der DPolG Hamburg vorliegenden Informationen wird Innensenator Michael Neumann (SPD) eine Projektgruppe einsetzen, die den klaren Auftrag hat, ein neues Beförderungs- und Beurteilungssystem für die Polizei Hamburg zu entwickeln!

Das vom Projekt zu erarbeitende Beförderungs- und Beurteilungssystem soll rechtssicher und berechenbar sein sowie dauerhaft, die Grundlage einer veränderten Beförderungssystematik innerhalb der Polizei bilden. Die Projektgruppe soll vom Leiter der Wasserschutzpolizei, LKD Frank-Martin Heise, geleitet werden und untersteht direkt der Behördenleitung. Das neue Beförderungs- und Beurteilungssystem soll bis Ende dieses Jahres entscheidungsreif vorliegen. Unabhängig von diesem Termin wird auch in 2014 befördert!

Polizeikelle

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