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Exklusiv für DPolG Mitglieder!

Gemeinsame Aktion: HSV Handball und die DPolG Hamburg sagen Danke!

HSV Handball

Der HSV Handball und die DPolG Hamburg sagen Danke. In einer gemeinsamen Aktion möchte sich die Bundesliga Mannschaft des HSV Handball bei all denjenigen bedanken, die Tag für Tag, Nacht für Nacht die Sicherheit dieser Stadt gewährleisten.

Denn auch der HSV Handball profitiert davon. Mit uns, der Polizei, können die Spiele geordnet ausgetragen werden. Ein nicht unwesentlicher Bestandteil.

 Daher möchte der HSV Handball den Kolleginnen und Kollegen ein besonderes Angebot für eines ihrer Heimspiele in der DKB Handball-Bundesliga 2012/2013 unterbreiten.

HSV Hamburg – TSV Hannover-Burgdorf

27.02.2013 um 20.15 Uhr

o2 World Hamburg, Sylvesterallee 10, 22525 Hamburg

 dabei zahlt Ihr lediglich 10,- €. 

Genießt einen schönen Handballabend und unterstützt die Mannschaft des HSV Handball bei ihrem Heimspiel ohne den Stress des Alltags.

Ordert einfach Eure Tickets mit folgendem Code online (so lange der Vorrat reicht)

 www.ticketmaster.de/event/HSV12B10?CL_ORIGIN=ORIGIN2

Der Landesvorstand                                                                                      Hamburg, Januar 2013

Deutsche Polizeigewerkschaft kritisiert Justiz

HAN

Der Landersvorsitzende der DPolG, Joachim Lenders, hat den Umgang der Hamburger Justiz mit einem aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter massiv kritisiert. „Einschlägiger kann ein Straftäter nicht vorbestraft sein, wieso wurde keine nachträgliche Sicherheitserwahrung angeordnet?“, fragte Lenders gestern in Hamburg. Es habe genügend Warnhinweise von Gutachtern gegeben. „Da hat die Justiz versagt.“ Der 35 Jahre alte vorbestrafte Sexualstraftäter hatte vergangene Woche gestanden, eine 65-Jährige auf einem Friedhof in Hamburg sexuell genötigt zu haben. Er war erst kurz zuvor aus der Haft entlassen worden. Wegen sexuellen Übergriffen auf fünf Frauen hatte er zwölf Jahre lang in der JVA Fuhlsbüttel gesessen.

Florapark im Visier der Polizei

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  Wenn das Areal in der Schanze zum „Gefahrengebiet“ erklärt wird, können Beamte besser gegen Dealer vorgehen

Klein, überschaubar, nur durch ein paar Wege zu betreten. Der Florapark ist scheinbar ein Areal, das leicht zu kontrollieren ist. Trotzdem bekommt die Polizei den Drogenhandel dort nicht in Griff. Im Bezirk Altona wird mittlerweile sogar die nächtliche Schließung des Parks und der Einsatz von Wachpersonal diskutiert.

Jetzt kam heraus: Bereits im Frühjahr gab es den Antrag, den Florapark  wegen der um sich greifenden Drogenszene zum Gefahrengebiet zu erklären. Die Polizeiführung lehnte das ab. Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), kritisiert, dass damit den Einsatzkräften Möglichkeiten zu einer wirkungsvollen Bekämpfung der Szene genommen werden. Florapark

Bereits Ende Mai war vonseiten der zuständigen Wache PK 16, der Wache Lerchenstraße, der Vorschlag gemacht worden, den Florapark zum Gefahrengebiet zu erklären. Über die Revierführung ging ein entsprechender Antrag an die Polizeiführung. Der Vorteil: In einem Gefahrengebiet kann die Polizei verdachtsunabhängig kontrollieren. Die Polizeiführung lehnte die Einrichtung eines Gefahrengebietes jedoch ab. „Die Einrichtung eines Gefahrengebiets wurde geprüft und von der Zentraldirektion bewertet“, sagt Polizeisprecher Mirko Streiber. Darauf basiere die Ablehnung. Der Park sei zu klein. Richtige Durchsuchungen, die für das Auffinden kleiner Mengen Marihuana nötig sind, sind auch in einem Gefahrengebiet rechtlich nicht zulässig. Man setze stattdessen auf Schwerpunkteinsätze und versuche durch strafprozessuale Maßnahmen die Lage in den Griff zu bekommen. Das bedeutet, man möchte Dealer beim Dealen erwischen. Auch die Strukturen und mögliche Hintermänner will man ermitteln. Dabei ist die Szene weitgehend bekannt. Es sind vornehmlich aus dem Raum Nordafrika stammende Drogenhändler, die Kleinstmengen Marihuana verkaufen.

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Darum ließen sie den Vergewaltiger laufen

Logo MopoSerientäter Mark S. (35) missbrauchte wieder eine Frau(65). Gericht verteidigt seine Entlassung

Der Fall Mar, S. macht fassungslos: Fünf Frauen hatte der 35-Jährige aus Ottensen vor 13 Jahren vergewaltigt – und wurde Mitte Januar freigelassen. Obwohl ein Gutachter vor dem Rückfalll-Risiko warnte. Nicht mal die Polizeibewachung oder eine Fußfessel verordneten die Richter – trotz Angrags der Staatsanwaltschaft. Kaum war Mark S. frei, missbrauchte er das nächste Opfer. Das zuständige Gericht fühlt sich nicht verantwortlich.

Das Mark S. wieder eine Frau überfallen und vergewaltigen würde, war schon Monate vor der Haftentlassung absehbar: Im Herbst begutachtete ein Psychologe Mark S. – und warnte vor der Gefahr, die von dem Serientäter ausginge. Warum also wurde keine nachträgliche Sicherheitsverwahrung angeordnet? „Die Staatsanwaltschaft hat eine Fußfessel beantragt“, sagt Gerichtssprecher Aleander Witt. „Die Fußfessel wurde vom Gericht abgelehnt, da sie den Mann nicht von weiteren Straftaten abgehalten hätte.“ Und um Mark S. weiter wegzusperren, hätten die rechtlichen Voraussetzungen gefehlt. Eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung ist nur möglich, wenn eine psychische Erkrankung festgestellt worden ist. Das war bei Mark S. nicht der Fall.

Für Joachim Lenders ein Skandal: „Dass der Mann nach wenigen Tagen wieder eine abscheuliche Tat begangen hat, zeigt, dass die Justiz versagt hat. Man hätte alles daran setzen müssen, an dem Mann dranzubleiben“, sagt der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (MOPO am Sonntag berichtete).

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Empörung über Hamburger Richter

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Jetzt werden die abenteuerlichen Begründungen des Landgerichts Hamburg bekannt, warum die Bevölkerung nicht
vor Serienvergewaltiger  Mark S. (35) 
geschützt wurde. Er kam trotz der Warnungen von Gutachtern ohne Bewachung und ohne elektronische Fußfessel frei, vergewaltigte nur zehn Tage später auf einem Ottensener Friedhof eine Rentnerin (65, BILD berichtete).

Gerichtssprecher Dr. Alexander Witt sagt: „Das Gericht ist davon ausgegangen, dass der Mann sich durch das Entdeckungs- und Überführungsrisiko durch das Tragen der Fußfessel nicht von weiteren Taten abhalten lassen würde.“
Weiter erläutert er: „Ein Kontaktverbot zu den früheren Opfern wurde nicht erlassen, da die frühen Taten keine Beziehungstaten waren, sondern er die Opfer willkürlich getroffen hat.“

JETZT KOCHT IN UNSERER STADT DIE WUT!richter

CDU-Jusitzexperte Andre Trepoll (35): „Die Begründung des Gerichts gegen die Fußfessel ist zynisch. Man muss sich fragen, ob sich solche Richter nicht zu weit von der Lebenswirklichkeit entfernt haben.“

Vor einem Jahr hatte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) noch 
zur elektronischen Fußfessel gesagt: „Nicht zuletzt wegen ihrer abschreckenden Wirkung kann sie einen Beitrag für mehr Sicherheit leisten.“ Sie verwies auf 
den wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs verurteilten Holger S. (damals 54). Nach dem Ende seiner Haftstrafe bekam er 2011 als erster Hamburger eine Fußfessel. Schiedek: „Der Betroffene hält sich an sämtliche Auflagen und Weisungen.“ Gestern wollte sich die Senatorin nicht zu den Entscheidungen der Richter äußern.

Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG): „Man hätte über nachträgliche Sicherungsverwahrung oder eine ständige Observation nachdenken müssen.“

Lenders weiter: „Die Argumentation des Gerichtes zum nicht verhängten Kontaktverbot ist unmöglich. Haben die vielleicht auch mal darüber nachgedacht, dass der Täter auch Rachegedanken aufgrund der Aussagen der Opfer im Prozess haben könnte?“

Polizeigewerkschaft: „Die Justiz hat versagt“

Logo MopoPolitiker sind empört. Polizisten schütteln nur mit dem Kopf. Joachim Lenders, Chef der Polizeigewerkschaft, spricht von „Justizversagen“. Wieso nur wurde Serienvergewaltiger Mark S. (35) aus dem Knast entlassen, obwohl absehbar war, dass er wieder Frauen überfallen und missbrauchen wird?

Zwölf Jahre saß er im Knast – und kam dann frei. Offenbar ohne Therapie und ganz sicher ohne Überwachung wurde er einfach nach Hause geschickt. Mitten in eine Welt, in der er schon so viel Unglück angerichtet hat.

Und prompt schlug Mark S. wieder zu: Auf einem Friedhof an der Bernadottestraße (Ottensen) überfiel er eine 65-Jährige am Grab ihres Mannes. Die Frau wehrte sich verzweifelt, Mark S. rang sie nieder und mißbrauchte sie.

Die Tat war nur eine Frage der Zeit: „Nach meiner Kenntnis gab es vor der Entlassung bereits Zweifel, dass er sich normal in das Leben eingliedern kann. Und sogar Befürchtungen, dass er eine erhebliche Gefährdung für die Gesellschaft darstellt“, sagt Joachim Lenders, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft. Gutachter hatten Mark S. angeblich als gefährlich eingestuft. Trotzdem ließ ihn das Landgericht laufen.

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Ein Jahrzehnt DPolG-Einsatzbetreuung

Am 26. Januar jährte sich zum fünften Mal der Todestag unseres Dirk Wennmann. Sein Hauptanliegen war es, die Belastungen für seine Kolleginnen und Kollegen erträglich zu halten. Unter anderem setzte er sich für eine Verbesserung in der Versorgung und Unterbringung bei auswärtigen Einsätzen ein. Dabei nahm er sich persönlich auch nie aus und so entstand die noch heute von der DPolG Hamburg praktizierte und bei den Kolleginnen und Kollegen hochgeschätzte Einsatzbegleitung. Egal ob in Heiligendamm, im Wendland beim Castor, in Kehl beim NATO-Gipfel, bei unzähligen weiteren Einsatzanlässen in Hamburg oder im gesamten Bundesgebiet – die Hamburger DPolG begleitet, betreut und versorgt die Einsatzkräfte bis zum Einsatzende. Anfangs brachte Dirk „nur“ den heißen Kaffee an den Mann, später kamen Kakao und kleine Snacks hinzu. Dieses Erbe verpflichtet und wird auch weiterhin von unserer Gewerkschaft gelebt werden. Für die DPolG bedeutet Betreuung vor Ort einfach mal zuhören oder aber auch vermittelnde und klärende Gespräche „auf dem kurzen Dienstweg“ zu führen. „Sich kümmern statt reden!“ Diesem Motto werden wir auch in Zukunft gerecht werden, versprochen!

Der Landesvorstand

 

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Elbinsel erhält eine „Gartenschau-Wache“

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Mit einer eigenenen Polizeiwache wollen Hamburgs Ordnungshüter während der Internationalen Gartenschau und der Bauausstellung  in Wilhelmsburg präsent sein. 30 Polizisten werden für den Einsatz von April bis Oktober auf die Elbinsel abgeordnet. Kritik daran kommt von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Kritisiert wird nicht die verstärkte Präsenz in Wilhelmsburg. „Es sind aber mal wieder ausschließlich Wachen, die Personal dafür abgeben müssen“, so der Landesvorsitzende Joachim Lenders. „So fehlen diese Beamten in den anderen Stadtteilen, was zulasten der Präsenz geht. Die gesamte Polizei hätte Personal nach Wilhelmsburg abgeben müssen.“

Sonderopfer für die Beamten bei der Praxisgebühr

Die Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg haben gleich zu Anfang des Jahres 2013 eine weitere finanzielle Kröte zu schlucken. Wer als Beamtin bzw. Beamter gedacht hat, dass die in § 17a der vom Senat erlassenen Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) geregelten Selbstbeteiligung an den Kosten für Heilbehandlungen analog zu der zu Jahresanfang abgeschafften Praxisgebühr wegfallen wird, hat die Rechnung ohne seinen Dienstherrn gemacht. Die für die Beamten seit dem 1. August 2005 geltende sog. „Kostendämpfungspauschale“ beträgt je nach Besoldungsgruppe zwischen 25 und 500 Euro je Kalenderjahr.

Die Anfrage des dbb-Hamburg, ob die Abschaffung der Praxisgebühr in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.2013 auf die verbeamteten Kollegen übertragen wird, wurde seitens des Staatsrates Dr. Krupp negativ beschieden:

„Im Gegensatz zu den Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung seien die Ausgaben für die staatliche Beihilfe überproportional gestiegen. Eigentlich wären daher weitere Maßnahmen zur Kostendämpfung erforderlich, zumindest aber auf bestehende kostendämpfende Instrumente könne daher nicht verzichtet werden.“

Für Beamte beim Bund und in Niedersachsen wurde die Selbstbeteiligung abgeschafft. Beamte in Hamburg sind anscheinend nur noch Haushaltsverfügungsmasse. Gutes Regieren sieht anders aus!

Der Landesvorstand der DPolG Hamburg fordert den Senat auf, ein Zeichen zu setzen, und die Ungleichbehandlung zwischen den Beschäftigungsgruppen im öffentlichen Dienst zu beenden.

Der Landesvorstand                                                                                 24.01.2013

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IBA und IGS werfen ihre Schatten voraus – Wachen stellen wieder einmal Personal

Noch 93 Tage bis zum Beginn der Internationalen Gartenausstellung und Internationalen Bauausstellung am 26. April 2013 in Hamburg Wilhelmsburg. Erneut eine Großveranstaltung, die die Polizei Hamburg vor eine enorme Herausforderung stellt. Zur Zeit ist die Dienststelle in die Personalplanungen eingestiegen. Wieder einmal wird der Reviervollzug der Polizeikommissariate in die Pflicht genommen. Um den polizeilichen Anforderungen dieser Veranstaltung mit mehreren tausend Besuchern täglich gerecht zu werden, benötigt das örtlich zuständige PK 44 mindestens 30 zusätzliche Beamte.

Trotz der angespannten Personalsituation müssen die Polizeikommissariate auch in den Spitzenzeiten (Urlaub etc.) des Jahres wieder einmal Personal abgeben.

Schon jetzt ist es für die Mitarbeiter des 4-Schichtenwechseldienst kaum möglich frei zu nehmen. Mit der Abordnung zur IGS und IBA kommt neben der dauerhaften Ersatzgestellung für die ZD 54 eine weitere Aufgabe auf den Reviervollzug zu.

Klar ist auch, dass das örtlich zuständige PK 44 für den gesamten Zeitraum der Veranstaltungen Unterstützung erfahren muss und nicht allein gelassen werden darf.

Die DPolG Hamburg sieht hier allerdings nicht nur die Zentraldirektion in der Verantwortung. Hier bedarf es einer gesamtpolizeilichen Lösung.

Die DPolG Hamburg fragt sich, wann der 4-Schichtenwechseldienst/ die Polizeikommissariate endlich die notwendige Unterstützung in der Polizeiführung erhält?

Der Landesvorstand                                                    Hamburg, den 22.01.2013

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