Polizei stellt sich neu auf – Polizeipräsident Kopitzsch stößt mit Personalentscheidungen auf Kritik: Unliebsame Beamte werden entmachtet, Genossen befördert – moniert jedenfalls die Gewerkschaft
Joachim Lenders: „Die Versetzung des bisherigen Leiters der Bereitschaftspolizei passt zu der Einsatzphilosophie des Polizeipräsidenten. Ich sehe darin einen Rückschritt in die Richtung vor 2001“.
Hamburgs Polizei stehen unruhige Zeiten bevor: In den kommenden Wochen werden zahlreiche Führungspositionen neu besetzt. Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch (SPD) nutzt die Gelegenheit offenbar auch dazu, unliebsame Polizisten zu entmachten und einige SPD-Genossen in gute Positionen zu bringen. Unter anderem will der Polizeipräsident einem Beamten eines der neuen Leit-Kommissariate anvertrauen, der versetzt worden war, nachdem ihm wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Bei der Bereitschaftspolizei wird die Führungsspitze ausgewechselt. Kritiker befürchten, dass damit eine Rückkehr zu einer weicheren Polizeihaltung bei Demonstrationseinsätzen verbunden sein könnte.
Gradlinig und ein Mann offener Worte – so wird der bisherige Leiter der Hamburger Bereitschaftspolizei, Hartmut Dudde, intern beschrieben. Im Einsatz bedeutete das auch: Wo gegen Regeln verstoßen wurde, ließ er seine Hundertschaften durchgreifen. Jetzt wird der Leitende Polizeidirektor umgesetzt. Gleichzeitig muss auch sein Stellvertreter Andreas Buttmann seinen Posten räumen. Beide bekommen andere Leitungsfunktionen in der Direktion Einsatz, die von Peter Born geführt wird. Born wird seine Pensionierung auf Anfang 2014 verschieben. Neu an die Spitze der Bereitschaftspolizei rückt Stefan Schneider. Er gilt als SPD-nah und war früher schon einmal stellvertretender Chef der Bereitschaftspolizei.
Schlappe für den Senat! Er muss zurückrudern und klarstellen, dass die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) nicht Nutznießer von möglichen Unregelmäßigkeiten in der Polizeiküche war. Genau das war aber in einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage behauptet worden. Die DPolG war daraufhin vor das Verwaltungsgericht gezogen.


