Darum ließen sie den Vergewaltiger laufen
Serientäter Mark S. (35) missbrauchte wieder eine Frau(65). Gericht verteidigt seine Entlassung
Der Fall Mar, S. macht fassungslos: Fünf Frauen hatte der 35-Jährige aus Ottensen vor 13 Jahren vergewaltigt – und wurde Mitte Januar freigelassen. Obwohl ein Gutachter vor dem Rückfalll-Risiko warnte. Nicht mal die Polizeibewachung oder eine Fußfessel verordneten die Richter – trotz Angrags der Staatsanwaltschaft. Kaum war Mark S. frei, missbrauchte er das nächste Opfer. Das zuständige Gericht fühlt sich nicht verantwortlich.
Das Mark S. wieder eine Frau überfallen und vergewaltigen würde, war schon Monate vor der Haftentlassung absehbar: Im Herbst begutachtete ein Psychologe Mark S. – und warnte vor der Gefahr, die von dem Serientäter ausginge. Warum also wurde keine nachträgliche Sicherheitsverwahrung angeordnet? „Die Staatsanwaltschaft hat eine Fußfessel beantragt“, sagt Gerichtssprecher Aleander Witt. „Die Fußfessel wurde vom Gericht abgelehnt, da sie den Mann nicht von weiteren Straftaten abgehalten hätte.“ Und um Mark S. weiter wegzusperren, hätten die rechtlichen Voraussetzungen gefehlt. Eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung ist nur möglich, wenn eine psychische Erkrankung festgestellt worden ist. Das war bei Mark S. nicht der Fall.
Für Joachim Lenders ein Skandal: „Dass der Mann nach wenigen Tagen wieder eine abscheuliche Tat begangen hat, zeigt, dass die Justiz versagt hat. Man hätte alles daran setzen müssen, an dem Mann dranzubleiben“, sagt der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (MOPO am Sonntag berichtete).