Tagesseminar KI im Alltag der Polizei Hamburg am 20.02.25
Inhalte u.a.
Was ist unter KI zu verstehen?
Auswirkungen durch die Einführung von KI auf die Beschäftigten
Gefahren und Chancen durch die Einführung von KI
Automatisierung administrativer Aufgaben:
Berichterstellung, Dokumentation und Datenpflege
Objekterkennung mit KI
Cybercrime-Bekämpfung
Patrick Ney
Patrick Ney von der Landeshauptstadt Hannover ist Experte für
KI im öffentlichen Sektor und gibt mit anschaulichen Beispielen
und seiner praxisnahen Perspektive spannende Einblick in die
Welt der künstlichen Intelligenz.
Holzdamm 18
(Nähe Hauptbahnhof)
Der Landesvorstand Hamburg, 25.11.2024
Tagesseminar am 30. Januar 2025 Vorbereitung auf den Ruhestand
Zukunft ihren aktiven Polizeivollzugsdienst beenden und in den wohlverdienten Ruhestand gehen
und Mitglied der DPolG sind, zu einem Tagesseminar ein. Wir wollen mit und für euch wichtige
Fragen rund um eure bevorstehende Pensionierung besprechen und Hinweise geben.
Hinzuverdienst, Notfallordner, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung werden dabei im
Vordergrund stehen. Auch zum speziellen Thema Erbrecht wird informiert.
Tagesseminar wird vom Seniorenbeauftragten der DPolG Hamburg, Freddi Lohse, geleitet.
Holzdamm 18
(Nähe Hauptbahnhof)
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Der Landesvorstand Hamburg, 25.11.2024
WICHTIGE INFORMATION: Amtsangemessene Alimentation (aA) – Widerspruch auch für 2024 einlegen!
Die DPolG Hamburg empfiehlt, dass alle betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger – erstmals oder ggf. zusätzlich und unter Aufrechterhaltung ihrer bereits in 2020, 2021, 2022 und/oder 2023 eingelegten Widersprüche – auch im laufenden Kalenderjahr gegen die Besoldungsmitteilungen November und Dezember 2024 für das laufende Kalenderjahr sowie die Folgejahre Widerspruch einlegen und eine amtsangemessene Vergütung verlangen sollten.
Hintergrund:
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass für die Musterkläger, die in den Jahren 2011 oder 2012 unter Einbeziehung auch der Folgejahre Widerspruch eingelegt und dann für die Folgejahre keine weiteren Widerspruchsverfahren durchgeführt haben, die Durchführung eines weiteren Widerspruchsverfahrens für die Folgejahre nicht notwendig sei.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich dieser Rechtsauffassung allerdings ausdrücklich nicht angeschlossen und vertritt offensichtlich auch heute noch eine gegenteilige Auffassung, so dass davon auszugehen ist, dass sie auch in den aktuell noch anhängigen Verfahren die Aussage des Verwaltungsgerichts in Abrede stellen wird.
So weit, so schlecht!
Die DPolG Hamburg hält einen erneuten Widerspruch auch deshalb für erforderlich, weil es sich jetzt um neue gesetzliche Regelungen aus den Jahren 2022 bis 2024 handelt und nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die einschlägige Rechtsprechung in höheren Instanzen einen gesonderten Antrag/Widerspruch auch für 2023 und 2024 sowie die Folgejahre verlangt, weil die vorliegende Fallkonstellation nicht unbedingt vergleichbar ist mit den Musterklagen aus 2011/2012.
Aufgrund unklarer Erfolgsaussichten (HmbBesVAnpG und beschlossenes Besoldungsstrukturgesetz) kann zum jetzigen Zeitpunkt – für die entsprechenden Widersprüche/Anträge kein Rechtsschutz gewährt werden und ggf. Gebühren von ca. € 100,00 (und mehr) die anfallen könnten, selbst zu zahlen wären, wenn sich die Widersprüche/Anträge später als unbegründet herausstellen sollten.
Anträge zur aA für das Jahr 2024 sind auf unserer Homepage (dpolg-hh.de) eingestellt. Den „passenden“ Antrag runterladen, ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail (intern oder extern) an das Funktionspostfach von PERS 3 senden:
Pol-PERS-Alimentation bzw. pers-alimentation@polizei.hamburg.de
Die Personalabteilung stellt sicher, dass alle auf diese Weise eingehenden Anträge/Widersprüche mit dem jeweiligen Eingangsdatum erfasst und an das Personalamt weitergeleitet werden. Eine Kopie an die DPolG Hamburg ist nicht notwendig.
Der Landesvorstand Hamburg, 22.11.2024
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x-mas Fachbereichssitzung 2024
EINLADUNG ZUR GEMEINSAMEN FACHBEREICHSSITZUNG
(VW, SCH, K, WS, JU POL)
MIT:
Einem Jahresrückblick 2024
Berichten des Vorstands
Berichten der Fachbereiche
Anliegen der Teilnehmer
Lass uns im Anschluss gemeinsam
Glühwein, Bratwurst und nette Gespräche genießen!
Wann: Donnerstag, 19. Dezember 2024, 16:00 Uhr
Wo: Geschäftsstelle DPolG Hamburg
Holzdamm 18, 20099 Hamburg
Bitte meldet euch vorher an:
Wir freuen uns auf euch!
Ist eine Herabsetzung der Strafmündigkeit angebracht?
Auf Einladung von Dr. Manfred Murck, Soziologe und ehemaliger Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, nahm Landesvorsitzender Thomas Jungfer am 9. Saseler Sicherheitsgespräch teil. Er referierte und diskutierte zum wichtigen Thema Strafmündigkeit von Kindern und der Frage, ob die in Deutschland rechtlich festgeschriebene Altersgrenze von 14 Jahren noch angemessen und richtig sei.
Ist es sinnvoll, dass Kinder unter 14 Jahre weiterhin nicht von den Normen des Strafrechts erfasst werden, oder ist es notwendig und vertretbar, bereits 12-Jährige strafrechtlich zu verfolgen? Welche Veränderungen im Bereich der Kriminalität und auch sonstiger gesellschaftlicher Entwicklungen sprechen für oder gegen die Strafmündigkeitsgrenze? Neben Thomas Jungfer referierten und stellten sich der Diskussion Monika Schorn, ehemalige Amtsrichterin und jetzige Landesvorsitzende der Opferschutzorganisation Weißer Ring, sowie der Vorsitzende der Regionalgruppe Nord der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V., Thorsten Müller.
Die Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze ist ein kontrovers diskutiertes Thema in Deutschland, das sowohl rechtliche, gesellschaftliche als auch ethische Dimensionen berührt. Landesvorsitzender Thomas Jungfer plädierte für eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters und führte unter anderem aus: „Die Frage, ab wann ein Mensch für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden sollte, ist komplex, aber entscheidend für eine gerechte Gesellschaft. Ein niedrigeres Strafmündigkeitsalter kann auch eine präventive Wirkung haben. Wenn junge Menschen wissen, dass ihr Handeln Konsequenzen hat und dass sie bei Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden, kann dies helfen, Straftaten zu vermeiden.
Es geht nicht darum, Kinder und Jugendliche härter zu bestrafen, sondern sie frühzeitig für ihr Verhalten verantwortlich zu machen und ihnen zu zeigen, dass jede Entscheidung Konsequenzen hat.
Präventive Maßnahmen und Konsequenzen im jungen Alter können langfristig zu weniger Kriminalität und zu einem stärkeren Verantwortungsbewusstsein in unserer Gesellschaft führen.“
Was ist eigentlich mit den Opfern?
Das derzeitige Strafmündigkeitsalter läuft Gefahr, die Opfer zu vergessen. Ein zwölfjähriges Kind, das eine schwere Tat begeht, kann die gleichen Schäden verursachen wie ein älterer Jugendlicher, doch die Rechtsfolgen sind völlig unterschiedlich. Soll das immer so bleiben?
Die weiteren Referenten bejahten die bisherige Strafmündigkeit von 14 Jahren. Stellten aber fest, dass es außerhalb der Strafverfolgung eine wesentlich effizientere Präventionsarbeit geben muss. Alle Diskutanten halten es übereinstimmend für notwendig und dringend geboten, dass Hamburg endlich wieder eine geschlossene Unterbringung für Kinder und Jugendliche schaffen muss. Die Diskussion wird weitergehen.
DPolG im Gespräch mit Innensenator Andy Grote (SPD)
Am 09.10.2024 kam die Landesspitze der DPolG Hamburg, Landesvorsitzender Thomas Jungfer, der stellvertretende Landesvorsitzende Andreas Reimer, der Vorsitzende des Fachbereiches Schutzpolizei, Marc-Ulrich Schipper, der Vorsitzende des Fachbereiches Wasserschutzpolizei, Heiko Valerius sowie Landesredakteur Frank Riebow, mit Innensenator Andy Grote (SPD) zu einem intensiven Informations- und Meinungsaustausch in der Behörde für Inneres und Sport zusammen. Am mehr als eineinhalbstündigen Gespräch nahm ebenfalls Sarah Klocke als persönliche Referentin des Senators teil.
Die Themen waren so vielfältig und breitgefächert, wie es die Polizei selbst ist. Landesvorsitzender Thomas Jungfer fasste die aktuelle, von zahlreichen Einsätzen geprägte Lage der Hamburger Polizei zusammen. In dieser Gesamtbetrachtung stellte Thomas Jungfer fest, dass Innensenator Grote Wort gehalten hat und es bei der Polizei zu einem tatsächlichen Personalaufwuchs gekommen ist. Hier ist trotz aller weiterhin bestehenden Herausforderungen („Grundlastproblematik“) ein Lob an die Behördenleitung angebracht, so der Landesvorsitzende weiter.
Aus Sicht der DPolG bleiben selbstverständlich die Stellen-, Personal- und Bewerbersituation der Hamburger Polizei die bestimmenden, relevanten Themen auf der sicherheitspolitischen Agenda. Der Kampf um die besten Köpfe bleibt oberste Priorität!
Für die DPolG gibt es in der Polizei hinsichtlich der Einsatzkräfte zu oft den Grundsatz: „Immer mehr von allem“. Auf Nachfrage zur Einsatzsituation stellte Andy Grote klarstellend fest, dass die Polizeistärken selbstverständlich in der Verantwortung des zuständigen Polizeiführers liegen. Aus der Innenbehörde kommen keine Vorgaben, mit welchem Kräfteansatz polizeiliche Lagen, seiens es Demonstrationen oder Fußballeinsätze abzuarbeiten sind.
Weitere Themen waren unter anderem: Der Kräfteansatz bei Fußballeinsätzen, die personalintensive Überprüfung von Waffenbesitzern (J 4), die Evaluierung von ROADS, die Situation im Objektschutz (Personalmangel, mangelhafte Bewerberlage), fehelende MobiPol-Geräte, die Unterbringung der Hubschrauberstaffel und aus Sicht der DPolG, die mittelfristig notwendige Neubeschaffung von Polizeihubschraubern.
Einen breiten Raum nahm, die von der WSP-Leitung geplante Neuorganisation der Wasserschutzpolizei Hamburg ein (siehe dazu auch das Flugblatt „Umfassende Neuorganisation der WSP Hamburg beabsichtigt!“ vom 30.09.2024). Fachbereichsvorsitzender Heiko Valerius stellte viele der geplanten Veränderungen fachlich kritisch. Innensenator Grote sagte zu, geäußerte grundsätzliche Bedenken zu hinterfragen, um notwendige Veränderungsprozesse einvernehmlich zu gestalten.
Die Schließung des WSPK 1 und der Ast. Landungsbrücken wird die DPolG keinesfalls kampflos akzeptieren.
Des Weiteren führte Andy Grote aus, dass der weitere Personalzuwachs bei der Polizei, der Erhalt der Regelaltersgrenze von 60 Jahren für Polizeivollzugsbeamte und die Erhöhungen der Polizeizulage und der Beträge der Erschwerniszulagen-VO für ihn prioritär seien. Die DPolG begrüßt die geplanten Erhöhungen ausdrücklich. Auch hier zeigt sich, dass sich das „Bohren dicker Bretter“ langfristig lohnt.
Das Gespräch verlief in einer konstruktiven und lösungsorientierten Atmosphäre. Trotz unterschiedlicher Rollen, bleibt die Verbesserung der dienstlichen und sozialen Situation der Polizeibeschäftigten ein gemeinsames Ziel.
Der Landesvorstand Hamburg, 10.10.2024
DPolG Weihnachtsmärchen 2024
„Die Bremer Stadtmusikanten“ nach den Brüdern Grimm
im Ernst Deutsch Theater
Sonntag, 08. Dezember 2024, 13:30 Uhr
Preise: 7,00 € bis 11,00 € p. P.
(inklusive Garderobe/Weihnachtstüte/Weihnachtsmann)
Die Eintrittskarte gilt gleichzeitig als Fahrkarte im HVV-Bereich!
Kartenreservierung und Kartenverkauf ab sofort
in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg * Telefon: 254026-0
ACHTUNG: Die Karten müssen bis 14 Tage nach Bestellung in der DPolG Geschäftsstelle, Holzdamm 18, abgeholt werden, sonst erfolgt ein Weiterverkauf!
Hamburg, 10. Oktober 2024
Umfassende Neuorganisation der WSP Hamburg beabsichtigt!
Wasserschutzpolizei Hamburg. Dabei soll unter anderem das WSPK 1
aufgelöst und das Dienstgebäude in Waltershof zukünftig im 24-StundenBetrieb
Schließung der Außenstelle Landungsbrücken und in den Wintermonaten der
Außenstelle Alster dar. Generell ist die Zentralisierung von Personal und Aufgaben
der „betriebswirtschaftliche“ Treiber dieser geplanten Neuorganisation. Wenn
beispielsweise die Personaleinsatzplanung zentral am WSPK 1 (neu) auch für das
WSPK 2 (neu) stattfinden soll, bedeutet das unter anderem ganz praktisch, dass
das zukünftige Regional-WSPK 1 (Steinwerder) die „Richtlinienkompetenz“
innerhalb des WSP-Vollzuges übernimmt – denn bekanntlich ist ohne Personal
alles nichts!
(Waltershof), 2 (Steinwerder) und 3 (Harburg) faktisch ein WSPK „alter Art“
mit dazugehöriger Außenstelle in Harburg.
Kollegen glücklich schätzen. Denn hier „schützt“ die Entfernung des Dienstortes
vor dem organisatorischen „Zugriff“ aus der Distanz.
Mitarbeiterinformation die Kolleginnen und Kollegen über die Veränderungen
informiert.
der WSP bisher weder befasst, geschweige denn zugestimmt! Auch das
grundsätzliche Einverständnis von Innensenator Andy Grote (SPD) ersetzt
keinesfalls, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene personalrätliche
Mitbestimmung.
gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ deutlich gemacht: „Wir sehen die
Auflösung einer Wache der Wasserschutzpolizei kritisch. Für uns ist es ein Zeichen
von Mangelverwaltung.“
Wasserschutzpolizei immer gesprächsbereit und sowohl gegenüber dem Senat,
der Polizeiführung und der Leitung der WSP ein konstruktiver
Verhandlungspartner, wenn es um die Wahrung der Interessen unserer
Kolleginnen und Kollegen geht.
dass der gesamte Prozess der Neuorganisation transparent und unter
Einbindung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt.
WSP-Leitung sichergestellt werden, dass die sozialen Belange hinreichend
berücksichtigt werden. Selbstverständlich müssen der Stellen- und
Personalbestand sowie die Stellenwertigkeiten der WSP vollständig erhalten
bleiben. Ein „Gesundschrumpfen“ zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen sowie
der Gesamtorganisation Wasserschutzpolizei darf es nicht geben, das muss der
Grundkonsens sein“, so Heiko Valerius weiter.
und Kollegen der WSP, sich mit ihren Sorgen, Fragen und Anregungen ohne zu
zögern direkt an den Fachbereichsvorstand zu wenden
#DPolGDeinetwegen
Vorsitzender Fachbereich WSP



