Neumann: Mehr Schutz für Polizisten
Innensenator will Strafgesetz erweitern
Lenders favorisiert eine erneute Verschärfung des bestehenden Paragrafen 113. „Wir halten an unserer bereits bestehenden Forderung fest, dass Höchstmaß auf fünf Jahre Haft anzuheben“, so Lenders. „Damit ist der Spielraum eines Richters so weit gefasst, dass er sehr gut die Schwere der einzelnen Tat würdigen kann.“
Wegen zunehmender Gewalt gegen Einsatzkräfte hält es Innensenator Michael Neumann (SPD) für sinnvoll, für Angriffe gegen Polizisten, Feuerwehrleute und andere Rettungskräfte einen eigenen Strafrechtsparagrafen zu schaffen, damit solche Taten besser sanktioniert werden können. Auf der Innenministerkonferenz in Rostock wurde ein Entschluss gefasst, der dafür den Weg ebnet.
Erst im vergangenen Jahr war der Paragraf 113, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, verschärft worden. Richter können in so einem Fall jetzt drei statt vorher zwei Jahre Haft verhängen. Jetzt soll laut Beschluss der Innenminister überprüft werden, ob die Verschärfung gegriffen hat. Ist das Ergebnis nicht befriedigend, könnte es einen neuen Paragrafen geben, der im Fall eines Angriffs auf Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht. Gleichzeitig haben sich die Innenminister darauf verständigt das Lagebild „Gewalt gegen Polizeibeamte“ auch in Zukunft erstellen zu lassen. Es ist ein neues Instrument, eine statistische Erfassung von Angriffen auf Polizisten gibt es erst seit Anfang 2010.







